„Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“

Eine politikwissenschaftliche Analyse

Von Dr. Stefan Goertz, Lübeck

Die „Reichsbürger- und Selbstverwalter“-Bewegung stellt eine eigene Erscheinungsform des Extremismus dar, einen „Extremismus sui generis“. Die Analysen deutscher Verfassungsschutzbehörden beschreiben „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ als Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit verschiedenen Begründungen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem nicht anerkennen („Staatsleugner“). Dabei berufen sie sich u.a. auf ein historisches Deutsches Reich, auf verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht.

Eine Gemeinsamkeit der ansonsten heterogenen Szene ist die fundamentale Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland als Staat und seiner Repräsentanten sowie der gesamten deutschen Rechtsordnung. „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ definieren sich häufig als außerhalb der Rechtsordnung stehend („Staatsleugner“) und „legitimieren“ auf diese Weise Verstöße und Straftaten. Sie lehnen die Bundesrepublik Deutschland und die bestehende Gesetzesordnung ab, einige von ihnen bezeichnen Deutschland als Firma, als „BRD-GmbH“. Die Ablehnung der Bundesrepublik führt bei zahlreichen „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ dazu, dass sie ihre eigenen Pässe drucken, ihr Grundstück zum eigenen Staat erklären und teilweise mit eigenen Nummernschildern Auto fahren. Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder beobachten seit dem 1.12.2016 diese Bewegung, da von ihr Bestrebungen gegen die Freiheitliche demokratische Grundordnung und den Bestand der Bundesrepublik ausgehen.

1 Analytische Annäherung an den Phänomenbereich

„Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ nehmen für sich in Anspruch – zum Teil durch Bezug auf „die Menschenrechte“ – aus der Bundesrepublik Deutschland „austreten“ zu können und reklamieren für sich „rechtliche Autonomie“. Die Vorstellung, ein „Deutsches Reich“ bestünde fort, spielt hierbei nur teilweise eine Rolle. Die Analyse deutscher Verfassungsschutzbehörden ergibt, dass die Grenzen zwischen „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ fließend sind. Deutschlandweit zählten im Berichtsjahr der aktuellen Verfassungsschutzberichte etwa 16.500 Menschen zu diesem Phänomenbereich, 600 bis 800 davon werden von den Verfassungsschutzbehörden als Rechtsextremisten eingestuft.

Geographisch auffällig ist, dass alleine im Bundesland Bayern – nach Angaben des bayerischen Innenministeriums – 3.000 „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ leben, was ca. ein Fünftel der bundesweiten Gesamtzahl ausmacht.

Der Verfassungsschutz in Bayern beobachtet vor allem zwei Gruppen mit rechtsextremistischen Bestrebungen, die „Exilregierung Deutsches Reich“ und die „Regierung Deutsches Reich“. Nach Angaben des bayerischen Verfassungsschutzes verfolgen diese beiden Gruppierungen völkisch-nationalistische Ideologien.

Der Phänomenbereich und die Aktivitäten von „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ haben in den letzten Monaten und Jahren deutlich zugenommen und die Vernetzung dieser Szene im Internet wird zur Mobilisierung eines Unterstützerumfeldes genutzt. Sie behindern seit Monaten und Jahren Gerichte, die Polizei und andere Behörden in ihrer Arbeit und bedrohen deren Mitarbeiter. Dabei kam und kommt es in Einzelfällen immer wieder zu gewalttätigen Übergriffen. Gleichzeitig wird versucht, im behördlichen Bereich Anhänger zu gewinnen, um durch diese Kontakte staatliche Maßnahmen abwenden oder unterlaufen zu können. Seit Dezember 2016 werden „Reichsbürger“ vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als Beobachtungsobjekt eingestuft und die 16 Landesämter für Verfassungsschutz verfahren ebenso.

1.1 Ideologische Grundlagen und Prinzipien

Der Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ liegt nach Auffassung der deutschen Verfassungsschutzbehörden keine in sich geschlossene Ideologie zugrunde. Allerdings existiert nach ihrer Einschätzung eine Art kleinster gemeinsamer Nenner, den alle Anhänger der „Reichsbürger“-Szene teilen: Sie wollen keine Angehörigen der Bundesrepublik Deutschland sein. Daher sprechen sie der Bundesrepublik Deutschland, ihren Gesetzen und insbesondere ihren Vertretern jegliche Legitimation ab, „treten aus der BRD-GmbH aus“ oder gründen mitunter eigene „Fantasie-Reiche“, als deren Repräsentanten sie dann als „Minister“, „Präsident“ bzw. „Kanzler“ auftreten.

Die Anfänge der „Reichsideologie“ gehen zurück bis in die Gründungszeit der Bundesrepublik Deutschland. So behaupten ihre Anhänger, die Bundesrepublik Deutschland als Staat existiere gar nicht oder sei im Rahmen der Wiedervereinigung untergegangen. Stattdessen bezeichnen sie die Bundesrepublik als „GmbH“, deren „Personal“ ihr freiwillig angehöre. Auf staatlicher Ebene gehen sie von der Fortexistenz des „Deutschen Reiches“ – beispielsweise in den Grenzen von 1937 – aus. Solche Ansichten sind dem „Revisionismus“ zuzuordnen, der auch eine ideologische Klammer bildet, die auch diverse rechtsextremistische Strömungen verbindet.

In ihren pseudo-juristischen Argumentationen versuchen „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ die von ihnen behauptete Illegitimität der Bundesrepublik Deutschland damit zu begründen, dass ein „Deutsches Reich“ fortbestehen würde. Die dafür herangezogenen pseudo-juristischen Begründungen basieren auf der willkürlichen Interpretation von Artikeln des Grundgesetzes, von internationalen Verträgen und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes. Die pseudo-juristischen Begründungen münden in Behauptungen, nach denen Deutschland nach dem Ende des 2. Weltkrieges keinen wirksamen Friedensvertrag geschlossen habe, dass „die BRD lediglich ein Konstrukt der Alliierten“ sei, die Deutschland zudem immer noch besetzen würden und diese Besetzung außerdem dazu führe, dass nicht das „ungültige“ Grundgesetz, sondern „Reichsverfassungen“ oder etwa die Haager Landkriegsordnung anzuwenden seien.

Aus dieser ideologischen Gemengelage speist sich die Mehrheit der von der „Reichsbürger“-Szene entfalteten Aktivitäten. In den meisten Fällen zielen die Aktivitäten von „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ darauf ab, bei Behörden größtmögliche Verwirrung zu stiften und staatliche Stellen vom rechtlich gebotenen Handeln abzuhalten. Weitere Ziele bestehen oftmals darin, Steuer- oder Bußgeldzahlungen zu vermeiden.

1.2 Struktur und taktisches Vorgehen

Als mindestens ebenso unübersichtlich und heterogen wie die ideologischen Grundlagen des „Reichsbürger“-Denkens bewerten die deutschen Verfassungsschutzbehörden die Struktur der Anhänger der „Reichsbürger“-Szene. Neben einer Vielzahl von Einzelakteuren, die nicht in übergeordnete Strukturen eingebunden sind, existieren diverse Kleingruppen, virtuelle Netzwerke, aber auch überregional aktive Personenzusammenschlüsse. Zu diesen überregional aktiven Personenzusammenschlüssen gehören u.a. der in Berlin aktive „Freistaat Preußen“, das „Amt für Menschenrechte“, die „Exilregierung Deutsches Reich“ und „Staatenlos.info“.

Nach Einschätzung der Verfassungsschutzbehörden agieren allerdings sehr viele Anhänger der „Reichsbürger“-Szene ohne organisatorischen Anschluss und verfolgen vor allem das Ziel, sich vom Staat „loszusagen“ und sich und ihr komplettes Leben „selbst zu verwalten“. Ihr Denken und Handeln ähnelt dabei einem in den USA schon länger unter dem Begriff der „sovereign citizens“ bekannten Phänomen. Die Vielschichtigkeit der „Reichsbürger- und Selbstverwalterszene“ entspringt auch unterschiedlichen Motiven, aus denen heraus sich Menschen dieser Bewegung anschließen. Hier findet sich neben finanziellen Interessen, Geltungssucht und psychischen Auffälligkeiten auch ein Gefühl des wirtschaftlichen und sozialen „Abgehängt-Seins“.

Sowohl „Reichsbürger“ als auch „Selbstverwalter“ sind häufig bereit, Verstöße gegen die Rechtsordnung zu begehen. Anders, als es die Bezeichnung vermuten lässt, handelt es sich bei diesem Milieu nach Angaben der Verfassungsschutzbehörden nicht um eine einheitliche Strömung, die gemeinschaftlich agiert und strukturiert vorgeht. Vielmehr treten die Anhänger als Einzelpersonen in Erscheinung oder organisieren sich in kleinen Gruppen, etwa dem „Bundesstaat Württemberg“ und dem „Bundesstaat Baden“, die häufig auch untereinander in Konkurrenz stehen. So ist der Phänomenbereich „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ fortlaufend von zahlreichen Neugründungen und Spaltungen geprägt. Gleichwohl eint alle Vertreter dieses Phänomenbereiches eine fundamentale Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Repräsentanten.

Daher standen bis zum Herbst 2016 bei den Verfassungsschutzbehörden lediglich diejenigen „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ im Fokus, bei denen „tatsächliche Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen“ vorlagen. Beispiele dafür sind die „Kommissarische Reichsregierung“ (KRR) und die „Neue Gemeinschaft von Philosophen“. Aufgrund der Ereignisse und Entwicklungen im Jahr 2016 – unter anderem kam es zu mehreren Gewalttaten mit der Bilanz eines getöteten Polizeibeamten und mehreren Verletzten – wurde die Beobachtung der „Reichsbürger- und Selbstverwalterszene“ Ende November 2016 von den Verfassungsschutzbehörden auf die gesamte Szene ausgeweitet.

„Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ bestreiten die Legitimation der demokratisch gewählten Volksvertreter – auf Bundes- und/oder auf Länderebene – und definieren sich selbst als außerhalb der Rechtsordnung stehend, weswegen sie oftmals bereit sind, Verstöße gegen die Rechtsordnung zu begehen.

Allerdings muss diese Szene als äußerst heterogen bezeichnet werden, weil die nicht immer unter der Bezeichnung „Reichsbürger“ oder „Selbstverwalter“ auftretenden Gruppierungen und Einzelpersonen oftmals untereinander konkurrieren, aber auch thematische Übereinstimmungen aufweisen.

Verschiedene Gruppierungen der Szene bezeichnen sich z.B. als „Exilregierung Deutsches Reich“,„die Exilregierung Deutsches Reich“,„Bundesstaat Deutschland“ oder „Staatenbund Deutschland“; sie proklamieren ein „Königreich Deutschland“ oder eine „Verfassunggebende Versammlung“, bilden einen „Verein zur Förderung des Rechtssachverstandes in der Bevölkerung“ oder ein „Amt für Menschenrechte“. Allein vier verschiedene Gruppierungen der „Reichsbürger“-Szene repräsentieren ihrem Selbstverständnis nach einen „Freistaat Preußen“. Andere wiederum versuchen „preußische“ Gemeinden zu „reorganisieren“, um sie unter „Selbstverwaltung“ zu stellen. „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ berufen sich dabei auf eine Vielzahl pseudojuristischer Erwägungen und Verschwörungstheorien. Ihre Agitation richtet sich gegen Parlament und Regierung, Justiz und Polizei. Gesetze, Urteile und Bescheide erkennen sie nicht an. Verschiedene Gruppierungen nehmen für sich in Anspruch, eine eigene „Staatsgewalt“ auszuüben und bilden „Reichsregierungen“, „Bundesstaaten“ oder „Gemeinden“. Sie ernennen „Reichskanzler“ oder „Minister“ und verkaufen „Reichsausweise“ sowie eigene „Führerscheine“.

„Selbstverwalter“ erklären ihren „Austritt“ aus der Bundesrepublik Deutschland, definieren ihr Haus oder ihre Wohnung als souveränes „Staatsgebiet“ und markieren ihr Grundstück mit einer Grenzlinie. Daneben versuchen sie mit obskuren „Lebenderklärungen“, sich dem staatlichen Einfluss zu entziehen. Als „Lebenderklärung“ bezeichnen Szeneangehörige eine schriftlich verfasste Erklärung, in welcher der Verfasser sein „Mensch sein“ sowie sein „am Leben sein“ erklärt. Regelmäßig ist diese Erklärung von „Zeugen“ mittels Unterschrift und Fingerabdruck unterzeichnet.

Eines der Ziele der Akteure ist es, keine Steuern zu zahlen und drohende Zwangsvollstreckungen abzuwenden. Selbsternannte „Rechtsbeistände“ der angeblichen Justizopfer behindern gezielt die Justiz. Viele „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ werden dabei selbst zu Opfern szeneinterner Geschäftemacher, die mit dem Verkauf wertloser, selbst gefertigter Ausweispapiere enorme Gewinne erzielen. Leichtgläubige und Menschen in finanziellen Notlagen zahlen hohe Beträge für fatale „Rechtsberatungen“ oder „Schulungen“, um zu „lernen“, anstatt Steuern, Gebühren oder Bußgelder zu zahlen, die zuständigen Behörden mit absurden Schreiben zu überschütten. Kommt es dann mit anwachsenden Schulden zu Vollzugshandlungen, glauben einige „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“, ihnen stehe ein Widerstands- oder Notwehrrecht gegenüber Gerichtsvollziehern und Polizisten zu. In der Folge verstricken sie sich zunehmend in Schulden und Straftaten.

In der gerichtlichen Auseinandersetzung ist der Aktivismus der Betroffenen ambivalent: Einerseits schöpfen sie – soweit möglich – den juristischen Klageweg weitestgehend aus und überhäufen Gerichte mit Anträgen und Eingaben. Dabei lassen sie sich mitunter auch von selbsternannten Szene-„Anwälten“, sog. Rechtskonsulenten, vertreten. Andererseits bleiben sie Gerichtsterminen fern, wirken nicht am ordentlichen Verfahren mit und versuchen, Strafbefehle einfach ins Leere laufen zu lassen und diese nicht zu beachten.

Zu den kriminellen Profiteuren der Szene zählt beispielsweise der als „König von Deutschland“ bekannte „Reichsbürger“ Peter F., der seit Juni 2016 in Haft sitzt und bereits mehrfach verurteilt wurde. Ihm wurde u.a. schwere Untreue mit einem Gesamtschaden von 1,3 Millionen Euro vorgeworfen. Am 15. März 2017 wurde Peter F. vom Landgericht Halle (Sachsen-Anhalt) zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. „Reichsbürger“ oder „Selbstverwalter“ versuchen seit 2016 in zahlreichen Fällen, Mitarbeiter von Behörden und teilweise auch Politiker mit Forderungen in Millionenhöhe einzuschüchtern. Dabei fingieren sie vermeintliche Schulden der Betroffenen und trugen diese in ein US-amerikanisches Online Schuldnerregister ein, bekannt auch als „UCC Register“ nach der gesetzlichen Grundlage im US-Handelsgesetzbuch „Uniform Commercial Code“ (UCC).

„Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ versuchen seit den Jahren 2015 und 2016 vermehrt, Polizeibeamte und Richter zu beeinflussen oder lächerlich zu machen, indem sie diese bei der Ausübung ihrer Dienstgeschäfte massiv behindern und anpöbeln. Im Internet sind zahlreiche Videos abrufbar, in denen die Szene solche Aktionen dokumentiert und propagandistisch auszuschlachten sucht. Ende 2015 entstand die Kleingruppe „Bundesstaat Bayern“, die auch für Teile der Pfalz Geltung beansprucht. Ein Anhänger dieser Gruppe war 2016 für den Tod eines Polizisten verantwortlich. Der „Bundesstaat Bayern“ ist einer von bisher fünf „Glied- und Teilstaaten“ eines „Deutschen Reiches“, zu denen auch ein „Freistaat Preußen“, „Bundesstaat Württemberg“, „Bundesstaat Baden“ und „Bundesstaat Sachsen“ zählen. Darüber hinaus versuchen „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ mitunter gezielt, in Polizeikreisen Anhänger zu gewinnen. Ihr Motiv ist dabei, staatliche Maßnahmen abzuwenden beziehungsweise frühzeitig über deren Planung informiert zu werden.


Reichsbürger-Pass, Kfz-Kennzeichen und Schusswaffe.

1.3 Argumentationsmuster

Viele Szeneanhänger bedienen sich aus dem „Baukasten“ der zahlreichen im Umlauf befindlichen (Falsch-)Behauptungen und (Verschwörungs-)Theorien anderer „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ für ihr selbst geformtes Weltbild. So finden sich häufig wortgleiche Formulierungen oder nahezu identische „Formblätter“ auf verschiedensten reichsideologischen Internetpräsenzen. Auch formale und stilistische Brüche innerhalb der Schriftstücke belegen, dass frei nach „Copy & Paste“-Manier alles zusammengeschustert wird, was der eigenen Auffassung dienlich ist – oder zumindest zu nachhaltiger Verwirrung des Adressaten führen könnte.

Folgende Behauptungen finden sich dabei immer wieder:

  • Das Deutsche Reich existiere nach wie vor.
  • Die Bundesrepublik Deutschland sei kein souveräner Staat.
  • Es gebe keinen Friedensvertrag mit den Alliierten. Deutschland befinde sich weiter im Kriegszustand.
  • In Deutschland fänden die Regeln der Haager Landkriegsordnung (HLKO) Anwendung.
  • Das Grundgesetz sei keine Verfassung bzw. sei nicht (mehr) gültig.
  • Die Bundesrepublik Deutschland sei untergegangen.
  • Die Bundesrepublik Deutschland sei eine Firma namens „BRD GmbH“.

All diese Behauptungen sind frei erfunden oder beruhen auf einer fehlerhaften Rechtsauslegung. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die gültige Verfassung des wiedervereinten Deutschlands ist.

2 Politisch motivierte Gewalt und ihr Gefährdungspotenzial

Das teilweise erhebliche Gewaltpotenzial der „Reichsbürger“-Szene richtete sich in den letzten Jahren und Monaten vornehmlich gegen Gerichtsvollzieher und Polizeibeamte. Einsätze der Beamten bezeichnet die Szene als „Überfälle“, gegen die Notwehr geboten sei. Nach vorläufiger Einschätzung der Verfassungsschutzbehörden verfügten „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ über etwa 700 waffenrechtliche Erlaubnisse. Wegen der verstärkten Vorliebe der Szene für Waffen mussten Gerichtsvollzieher und Ordnungsbehörden bei der Vollstreckung von Maßnahmen immer wieder auch Sondereinsatzkräfte hinzuziehen. In Georgensgmünd (Bayern) wollten Polizeibeamte am 19.10.2016 bei dem 49-jährigen Wolfgang P. Schusswaffen sicherstellen. Als sie in den frühen Morgenstunden in die Wohnung eindrangen, trug dieser eine schusssichere Weste und eröffnete das Feuer auf die Polizei. Dabei tötete er einen Polizisten und verletzte drei weitere. Wolfgang P., ein Kampfsportlehrer und Anhänger verschiedener „Reichsbürger“-Thesen. 2016 gab er – bezeugt vom „Leiter des Bundesstaates Bayern“ – eine „Lebenderklärung“ ab. Zudem umrandete er sein Grundstück mit einer aufgemalten „Grenzlinie“. Nach dem Vorfall in Georgensgmünd stellte sich bei der Auswertung zuvor unbekannter Filmaufnahmen heraus, dass Wolfgang P. vermutlich als einer der Unterstützer von Adrian U. aufgetreten war. Derzeit ist er wegen Mordverdachts inhaftiert.

Der Widerstand von Adrian U. und Wolfgang P. gegen die staatlichen Maßnahmen wurde von Gesinnungsgenossen teilweise begeistert als berechtigte „Notwehrhandlungen“ gefeiert. Im Nachgang kam es gar zu Mordaufrufen gegen die an den Maßnahmen beteiligten Beamten: „Wir werden uns einen nach dem anderen der gestern Beteiligten holen, […] sie dann [...] hinrichten, verbrennen und verscharren“, so die Homepage „BRD Schwindel“, 26.8.2016.

In Reuden (Sachsen-Anhalt) kam es am 25.8.2016 zu einem Schusswechsel eines „Reichsbürgers“ mit der Polizei anlässlich einer Zwangsräumung. Adrian U. hatte zuvor im Internet gegen die drohende Zwangsvollstreckung in dem von ihm gegründeten „Staat Ur“ mobilisiert. Mehr als 100 Sympathisanten waren auf seinem Grundstück zusammengekommen, um ihn zu unterstützen. Als rund 200 Beamte die Zwangsvollstreckung durchsetzen wollten, wurden sie massiv angegriffen. Adrian U., der eine „Grenzlinie“ um seinen „Staat“ gezogen hatte, wurde dabei schwer und zwei Beamte leicht verletzt. Adrian U. befindet sich derzeit in Haft, er wird wegen versuchten Totschlags angeklagt. Sowohl der Gerichtsvollzieher als auch seine Familie wurden danach im Privatbereich massiv bedroht, so dass polizeiliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden mussten. In den USA wurden durch Personen aus einem vergleichbaren Spektrum bereits mehrere Polizisten getötet. Verschiedene deutsche „Reichsbürger“ versuchten in den letzten Monaten und Jahren beispielsweise, Sturmgewehre im Ausland zu erwerben.

Weil „Reichsbürger“ ihre persönliche Situation oft als ausweglos empfinden, wächst ihr Hass auf Vertreter des Staates, welchen sie für ihre Schwierigkeiten verantwortlich machen. Das dabei entstehende Gefährdungspotenzial darf angesichts des häufigen Waffenbesitzes nicht unterschätzt werden. Die rigide Ablehnung des Staates, der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Repräsentanten in Politik und Administration führt zu einer Abwehrhaltung, die 2016 bis hin zum Einsatz von Schusswaffen reichte. Gewalttätige Aktivitäten von „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen.

Angehörige der Szene behindern Gerichte, Polizei und Behörden in ihrer Arbeit und bedrohen deren Mitarbeiter. Jeder staatliche Eingriff – gerade auch ein Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse – kann erhebliche Aggressionen und Gefahrensituationen auslösen. „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ setzen darüber hinaus auch selbst gefertigte Waffen oder ihre Pkw gegen Polizisten ein.

3 Das Personenpotenzial

Deutschlandweit wurde die Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ im Jahr 2017 auf etwa 16.500 Personen (im Jahr 2016 noch 10.000) beziffert. Bei circa 900 davon handelt es sich um Rechtsextremisten (im Jahr 2016 noch 500 bis 600). Die hohe Steigerung des Personenpotenzials gegenüber dem Vorjahr ist Ausdruck der fokussierten Aufklärung dieses Phänomens. Sie beruht auf einem verbesserten Informationsaufkommen der Verfassungsschutzbehörden, aber auch auf einem verbreiterten ideologischen Angebot der Szene selbst. Ein Teil des Zuwachses im Jahr 2017 erwuchs aus Nachahmungseffekten, bei denen noch nicht gesichert ist, ob sie sich dauerhaft festigen. Besorgniserregend ist dabei, dass gerade die schweren Gewalttaten von 2016 in Reuden (Sachsen-Anhalt) und Georgensgmünd (Bayern) szeneintern als erfolgreicher „Widerstand“ gegen den Staat „gefeiert“ wurden.

Der größte Teil der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ ist männlich (ca. 74 %) und älter als 40 Jahre. Viele von ihnen sind bereits langjährig in der Szene aktiv, sodass sich ihre staatsfeindliche Haltung über Jahre gefestigt hat. „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ nutzen intensiv das Internet und soziale Netzwerke. Aber auch in der „realen Welt“ entwickeln sie sehr dynamisch juristisch völlig absurde Ansichten und verbreiten diese. Auffallend ist eine häufig anmaßende und aggressive Diktion ihrer Veröffentlichungen und Schreiben an staatliche Stellen, in denen den Bediensteten mit Schadensersatzforderungen oder gar schweren Gewalttaten gedroht wird.

Die „Reichsbürger“- und „Selbstverwalter“-Szene weist eine hohe Affinität zu Waffen auf. Im Jahr 2017 verfügten rund 1.100 „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ über waffenrechtliche Erlaubnisse und stellen eine Risikogruppe innerhalb der Szene dar, der ein besonderes Augenmerk der Sicherheitsbehörden gilt. In vielen Fällen führten staatliche Behörden Entziehungsmaßnahmen durch, gegen die die Betroffenen jedoch häufig Rechtsmittel einlegten. Die Verfahren dauern zumeist noch an. Bei diversen Exekutivmaßnahmen gegen „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ wurden zahlreiche Waffen aufgefunden und sichergestellt. So wurden bei Durchsuchungsmaßnahmen im Februar, März und Juli 2017 gegen die Organisation „Bundesstaat Bayern“ in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz eine Vielzahl an EDV-Geräten, Bargeld, Speichermedien und zum Teil auch Waffen sichergestellt.

4 Radikalisierungshintergründe

Verschiedene Thesen und Versatzstücke der Weltanschauung der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sind nach Ansicht deutscher Verfassungsschutzbehörden dazu geeignet, Personen in ein geschlossenes verschwörungstheoretisches Weltbild zu verstricken, in dem aus Staatsverdrossenheit Staatshass werden kann. Dieses verschwörungstheoretische Weltbild kann die Grundlage für Radikalisierungsprozesse sein bis hin zur Gewaltanwendung. Im Laufe der letzten Monate und Jahre sind die Radikalisierungsverläufe, die von einem normalen bürgerlichen Leben zu „Reichsregierungen“,„Bundesräthen“, „Freistaaten“, „Bundesstaaten“ oder ähnliche Milieus führen können, für die deutschen Sicherheitsbehörden analysierbarer geworden. Hervorgerufen werden solche Entwicklungen nach Einschätzung deutscher Verfassungsschutzbehörden in vielen Fällen durch grundlegend empfundene gesellschaftliche Umbrüche, die bisherige Deutungsmuster, Verhaltensweisen und Wertvorstellungen in Frage stellen, da sie keine Erklärungen mehr für die plötzlichen Veränderungen liefern.

Zusätzlich führen finanzielle und soziale Nöte im Leben dieser Bürger zu Verunsicherungen über den eigenen gesellschaftlichen Status. Dieser wird als bedroht wahrgenommen. An diese Stelle treten oft verschwörungsideologische Erklärungen, die sich verfestigen und später kaum noch zu korrigieren sind. Das „Reichsbürger- und Selbstverwalter“-Milieu bietet in solchen Situationen willkommene Vernetzungsmöglichkeiten und ermöglicht den Austausch mit Menschen, die ähnliche Ängste und Auffassungen haben. Erste Fantasiepapiere werden im Internet erworben. Dazu muss man in der Regel die eigenen, amtlichen Identitätspapiere „einreichen“. Gemeinsame Amtsgänge mit „erfahrenen Reichsbürgern“ und der Besuch von Stammtischen und Informationsveranstaltungen folgen. Zum Schluss werden eigene Visitenkarten mit Fantasiefunktionen gedruckt. So werden die verschwörungsideologischen Vorstellungen der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ sozial wirksam, verändern nachhaltig die politische Wahrnehmung sowie das politische und gesellschaftliche Handeln der betroffenen Personen.

Detaillierte Hintergrunddaten liegen im Land Brandenburg vor. Im Jahr 2016 waren dort 440 „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ den Behörden bekannt – gegenüber noch 300 im Jahr 2015. Von diesen 440 sind 40 Personen (9 Prozent) behördlich bekannte Rechtsextremisten. Jeder Zweite ist über 50 Jahre alt, die meisten (71 Prozent) sind männlich, rund fünf Prozent des Milieus verfügen über waffenrechtliche Genehmigungen. Im Vergleich zur brandenburgischen Gesamtbevölkerung ist dieser Anteil vier Mal höher. Bei Hausdurchsuchungen in diesem Milieu deckt die Polizei auch immer wieder illegalen Waffenbesitz auf.

„Reichsbürger und Selbstverwalter“ sind in Brandenburg überwiegend ein Phänomen des ländlichen Raums. Dort spielen sich die meisten Vorfälle ab. Besonders der Süden und Osten des Landes sind betroffen. Dabei dominiert der Landkreis Dahme-Spreewald, gefolgt von Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Oder-Spree und Märkisch-Oderland. Analytisch wichtig ist die Feststellung der Verfassungsschutzbehörden, dass die meisten „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ Einzelpersonen sind oder zu kleineren, unstrukturierten Milieus gehören, die sich regional- und ortsbezogen in den letzten Jahren durch Nachbarschafts- und Kennverhältnisse herausgebildet haben. Die Mehrheit dieses unstrukturierten Milieus eint die Ablehnung des demokratischen Rechtsstaates mitsamt seiner Verwaltung.

Nach Einschätzung deutscher Verfassungsschutzbehörden fällt dieser Personenkreis in allererster Linie dadurch auf, dass sie sich hartnäckig Bußgeldern, kommunalen Gebühren, Rundfunkbeiträgen und Steuerzahlungen widersetzen. Dazu richten sie umfangreiche Schreiben an die Kommunal- oder Steuerverwaltung, für die der Begriff des „Papierterrorismus“ geprägt wurde. Auch Gerichte und andere Behörden sind davon betroffen. In diesen Schreiben bemängeln „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ oft die ihrer Auffassung nach fehlende Unterschriften und/oder fehlende Rechtsgrundlagen. Zwar sind die Konsequenzen für diese Form von hartnäckiger Verweigerungshaltung oft hohe Mahngebühren, Pfändungen, gerichtliche Verfahren oder Erzwingungshaft, aber zuvor müssen die kommunalen Mitarbeiter – im Innen- wie im Außendienst – oftmals dem hohen Druck des Milieus standhalten. So berichten Sicherheitsbehörden davon, dass im Innendienst Kommunalbedienstete oftmals kurz vor Dienstschluss und von mehreren Personen der „Reichsbürger“-Szene aufgesucht und unter Druck gesetzt werden. Danach wird gefordert, dass Behördenmitarbeiter sich ausweisen und belegen sollen, dass sie Beamte sind oder „Gründungsurkunden“ ihrer Behörde vorweisen.

Versuche von Verwaltungsmitarbeitern, säumige Gebühren und Steuern einzutreiben, werden als „Plünderung“ oder „Kriegserklärung“ bezeichnet. Sie setzen Behördenmitarbeiter unter Druck, indem sie diese beispielsweise bei ihrem Dienstgeschäft filmen und in zahlreichen Fällen solche Videos auf YouTube veröffentlichen. Diese Vorgehensweise zielt darauf ab, Verwaltungsmitarbeiter als inkompetentes Personal der „Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH“ darzustellen und die Legitimität sowie Berechtigung ihrer Entscheidungen in Frage zu stellen.

5 Zusammenfassung

Nach Einschätzung des Landesamtes für Verfassungsschutz Brandenburg ist die „heterogene Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter“ seit 2016 aktiver und in Teilen auch aggressiver geworden. Bei „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ handelt es sich sowohl um personelle Netzwerke als auch um Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen, demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation absprechen oder sich als außerhalb der Rechtsordnung stehend definieren. Bedrohungen von kommunalen Verwaltungsmitarbeitern durch diese Szene werden schon seit einigen Jahren in allen Bundesländern registriert. Richter, Staatsanwälte, Justizmitarbeiter und die Polizei stehen im Fokus dieser Personen. Das Landesamt für Verfassungsschutz Brandenburg spricht von „großem Entsetzen“, als im August und Oktober 2016 bei Polizeieinsätzen gegen „Selbstverwalter“ in Reuden (Sachsen-Anhalt) und Georgensgmünd (Bayern) ein Polizist getötet und mehrere Polizisten zum Teil schwer verletzt wurden. Oberstes Ziel der deutschen Sicherheitsbehörden sei es daher, „den Waffenbesitz in diesem Milieu einzudämmen“. Daher werden „Reichsbürger und Selbstverwalter“ mittlerweile bundesweit auf waffenrechtliche Erlaubnisse hin überprüft, um diese gegebenenfalls zu entziehen und die Waffen sicherzustellen.

Vorbild für die „Selbstverwalter“-Szene sind die „Souveränen Bürger“ („Sovereign Citizens“) in den USA. Ähnlich wie diese gründen „Selbstverwalter“ seit einigen Jahren „Samt-“ oder „Landgemeinden“ sowie andere Fantasiegebilde. Die eigens dafür geschriebenen „Verfassungen“ dokumentieren in der Regel deutlich, wie grundlegend dieses Milieu die Freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnt. Der demokratische Rechtsstaat in Form einer unabhängigen Justiz hat in den Vorstellungen dieser „Selbstverwalter“, die auf Fehlinterpretationen natur- und vernunftrechtlicher Überlegungen fußen, keinen Platz. Hinzu kommen weitere Einzelpersonen, die als „Milieumanager“ ein wirtschaftliches Interesse an einer Vergrößerung des Milieus haben. Meistens verbreiten sie esoterisches und verschwörungstheoretisches Gedankengut über Seminare, Bücher, Zeitschriften und Internetplattformen sowie über die sozialen Netzwerke. Einige treiben zusätzlich Handel mit eigenen Pässen, Nummernschildern und anderen Fantasiedokumenten. „Milieumanager“ sind in der Regel gesinnungsfest und wirken oft über die Grenzen einzelner Bundesländer hinaus.

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Anmerkungen

  1. ORR Dr. Stefan Goertz ist Dozent im Fachbereich Bundespolizei der Hochschule des Bundes in Lübeck.
  2. http://www.verfassungsschutz.sachsen.de/download/Information_Reichsbuerger_Selbstverwalter_ Vorabfassung.pdf; 6.9.2018.
  3. Landesamt für Verfassungsschutz Bayern (2017): Verfassungsschutzbericht 2016; Landesamt für Verfassungsschutz Brandenburg (2017): Verfassungsschutzbericht 2016; Bundesamt für Verfassungsschutz (2017): Verfassungsschutzbericht 2016; Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg (2017): Verfassungsschutzbericht 2016; im Folgenden vgl. Goertz, S./Goertz-Neumann, M. (2017): Politisch motivierte Kriminalität und ihre Radikalisierung. Heidelberg: C.F.Müller/Kriminalistik, Kapitel V.
  4. Ebd.
  5. www.br.de/franken/inhalt/reichsbuerger-szene-bayern-waffen-100.html; 6.9.2018.
  6. Ebd.
  7. http://www.verfassungsschutz.sachsen.de/download/Information_Reichsbuerger_Selbstverwalter_ Vorabfassung.pdf; 6.9.2018.
  8. Landesamt für Verfassungsschutz Bayern (2017): Verfassungsschutzbericht 2016; Landesamt für Verfassungsschutz Brandenburg (2017): Verfassungsschutzbericht 2016; Bundesamt für Verfassungsschutz (2017): Verfassungsschutzbericht 2016; Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg (2017): Verfassungsschutzbericht 2016; Goertz, S./Goertz-Neumann, M. (2017): Politisch motivierte Kriminalität und ihre Radikalisierung. Heidelberg: C.F. Müller/Kriminalistik, Kapitel V.
  9. www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2017/07/vorstellung-verfassungsschutzbericht-2016.html; www.br.de/franken/inhalt/reichsbuerger-szene-bayern-waffen-100.html; www.zeit.de/politik/deutschland/2017-07/verfassungsschutzbericht-thomas-de-maiziere-rechtsextremismus-reichsbuerger-cyberangriff-spionage-ausland; 6.9.2018.
  10. www.br.de/franken/inhalt/reichsbuerger-szene-bayern-waffen-100.html; 6.9.2018.
  11. Ebd.
  12. www.mdr.de/investigativ/prozessbeginn-reichsbuerger-georgensmuend-100.html; http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-07/verfassungsschutzbericht-thomas-de-maiziere-rechtsextremismus-reichsbuerger-cyberangriff-spionage-ausland ; 6.9.2018.
  13. Landesamt für Verfassungsschutz Brandenburg (2017): Verfassungsschutzbericht 2016.
  14. Ebd.
  15. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin (2017): Reichsbürger und Selbstverwalter. Verfassungsfeinde im Kampf mit der Demokratie; Bundesamt für Verfassungsschutz (2017): BfV-Newsletter Nr. 2/2017 – Thema 2 Zahl der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ angestiegen.
  16. Ebd.
  17. Müller, D./ Meltzer, S. (2017): Der polizeiliche Umgang mit „Reichsbürgern“ – Einsatzhinweise für Kolleginnen und Kollegen. In: Deutsche Polizei, April 2017, S. 5-9.
  18. www.verfassungsschutz.sachsen.de/download/Information_Reichsbuerger_Selbstverwalter_Vorabfassung.pdf; 6.9.2018.
  19. Ebd.
  20. Ebd.; Im Folgenden vgl. Goertz, S./Goertz-Neumann, M. 2017, Kapitel V.
  21. Landesamt für Verfassungsschutz Brandenburg (2017): Verfassungsschutzbericht 2016; Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin (2017): Reichsbürger und Selbstverwalter.
  22. Niedersächsischer Landtag ? 17. Wahlperiode Drucksache 17/7385 (2016): Große Anfrage mit Antwort der Landesregierung, 22.11.2016.
  23. LfV Bayern 2017; LfV Brandenburg 2017; BfV 2017; LfV Baden-Württemberg 2017.
  24. www.berlin.de/sen/inneres/verfassungsschutz/publikationen/infoflyer/infoflyer-reichsbuerger-und-selbstverwalter.pdf; 6.9.2018.
  25. LfV Baden-Württemberg 2017; Im Folgenden vgl. Goertz, S./Goertz-Neumann, M. 2017, Kapitel V.
  26. Im Folgenden vgl. www.verfassungsschutz.de/embed/vsbericht-2016.pdf; 6.9.2018.
  27. www.verfassungsschutz.bayern.de/weitere_aufgaben/reichsbuerger/index.html; 6.9.2018.
  28. www.verfassungsschutz.de/embed/vsbericht-2016.pdf; 6.9.2018.
  29. www.verfassungsschutz.bayern.de/weitere_aufgaben/reichsbuerger/index.html; 6.9.2018.
  30. Ebd.
  31. www.verfassungsschutz.de/embed/vsbericht-2016.pdf; 6.9.2018.
  32. Müller/Meltzer 2017, S. 5.
  33. Ebd.
  34. BfV 2017, S. 95-97.
  35. Ebd.
  36. www.verfassungsschutz.de/embed/vsbericht-2017.pdf; 6.9.2018.
  37. Ebd.
  38. www.verfassungsschutz.de/embed/vsbericht-2017.pdf; 6.9.2018.
  39. Landesamt für Verfassungsschutz Bayern 2017; Goertz, S./Goertz-Neumann, M. 2017, Kapitel V.
  40. Im Folgenden vgl. ebd.; Landesamt für Verfassungsschutz Brandenburg 2017.
  41. Im Folgenden vgl. LfV Brandenburg 2017.
  42. Ebd.


 

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