Kriminalität

Jugendberatung bei der Polizei (JUBP) in Sachsen-Anhalt

Ein nachahmenswertes Kooperations- und Jugendpräventionsmodell

2.6

JUBP erreicht auch junge Menschen, die Hilfe benötigen aber bisher den Weg zu den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe nicht gefunden haben. So kommen immer wieder junge Menschen mit Problemen, darunter auch Opfer und Zeugen von Delinquenz ins Polizeigebäude, um sich mit den JUBP-Mitarbeitern zu beraten, zu informieren bzw. sachkundig zu machen. Sie haben von JUBP in den Peers gehört und nicht selten Flyer bzw. Visitenkarten von JUBP dabei.

2.7

JUBP ist mittlerweile in vielen Präventionsprojekten und Gremien der Kommunen und des Landes aktiv. So z.B.:

  • Seit 21 Jahren auf dem Gebiet der Jugendkriminalprävention. Insbesondere im Kriminalpräventiven Beirat der Landeshauptstadt Magdeburg mit einer eigenständigen Arbeitsgruppe „JKP“ und ihren Projektgruppen, z.B. Prävention an Schulen. Hier konnte konkret das von JUBP eingebrachte Schlusskonzept bearbeitet und weiterentwickelt werden. Mittlerweile bekanntgeworden, auch über Magdeburg hinaus, ist der Leitfaden gegen Schulbummelei und Schulabstinenz.
  • Seit 10 Jahren im „Schülergremium“ im Harz. Das sog. „Jugendgericht“, wo Fälle, die von der Justiz eingestellt werden, auf der Basis der Freiwilligkeit Jugendliche über Jugendliche sozusagen richten besser erzieherisch Einfluss nehmen lassen. Die Mitarbeiter der JUBP Hintze, Schunk und aktuell Sommer halten das Projekt des AGZ im Harz weiterhin hoch.
  • Die „Ausstiegshilfe (Rechts) EXTRA“, bei der ein JUBP-Mitarbeiter seit nun mehr vier Jahren den abschließenden sozialarbeiterischen Part übernommen hat.
  • Projekte wie das „ALSO-Projekt“ vom April 1997 (heute „ALSO-Netzwerk beim Jugendamt“) und das Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt (hervorgegangen aus dem Projekt „G.A.I.L.“.

3 Abschlussbemerkungen

An eine an der Kooperation mit der Sozialarbeit interessierte Polizei:

Polizisten, ganz konkret Jugendsachbearbeiter, müssen eine zweipolige Herangehensweise in ihrer Arbeit mit den JTV realisieren. Sie müssen als Vertreter der Strafverfolgung nicht nur restriktiv und Straftaten aufklärend in den Beschuldigtenvernehmungen auftreten, sondern auch mit einem pädagogischen Grundverständnis agieren, so dass der duale Ansatz der Kooperation von Polizei und Sozialarbeit erfolgreich gestaltet werden kann. Das ist inzwischen seit 25 Jahren in Sachsen-Anhalt Praxis und wäre bundesweit wünschenswert. An dieser Stelle sei auch auf das von JUBP unterstützte und bereits 2012 initiierte und weiterentwickelte Nachfolgeprojekt „Kurve kriegen“ in Nordrhein-Westfalen hingewiesen. Inzwischen ist es ein ressortübergreifendes Landesprogramm und kann auf Erfolge verweisen. Auf eine dort in Auftrag gegebene Evaluierung für eine Kosten-Nutzen-Analyse sei an dieser Stelle hingewiesen. Nicht unerwähnt darf bleiben, dass eine Begegnung und Beendigung der Intensivtäter- und Jugendhilfekarrieren immer unter Beachtung und Einhaltung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) und des Jugendgerichtsgesetztes (JGG) erfolgen muss. Polizei hat dabei immer in Vorleistung zu gehen, d.h. sie muss als erstes agieren und die Delinquenten, insbesondere die Wiederholungs- bzw. Mehrfachtäter, nicht nur vorladen, sondern, wenn diese nicht auf dem Revier erscheinen, auch aufsuchen. Nur so ist eine Vermittlung an die Sozialarbeiter erst möglich.

An die Entscheidungsträger in den Kommunen:

Wir brauchen noch mehr bedürfnisorientierte kriminalpräventive Projekte, die dann bei entsprechenden Ergebnissen zu Standards in den Programmen der Jugendkriminalprävention, konkret in der Jugendhilfe, werden. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen mit einem Interventionscharakter zur Normverdeutlichung, die sich unmittelbar gegen strafbares Verhalten richten. Wir sind aktuell auch dazu aufgerufen, z.B. den jungen Flüchtlingen und da meine ich nicht nur die „betreuten“ unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, sondern vor allem den vielen jungen Volljährigen, die nicht in allen Kommunen die gesetzlichen Unterstützungen bekommen, Hilfen nach § 41 KJHG anzubieten. Pädagogen, Psychologen, Soziologen und Kriminologen wissen seit über 100 Jahren, dass Tagesstruktur, Sprache, Bildung, Ausbildung und Einbindung in die Gesellschaft, die besten Mittel gegen prekäre Lebensumstände, gegen anhaltende oder gar forcierte Perspektivlosigkeit, Frustration und aggressives Verhalten sind und somit die beste Alternative zu delinquentem Verhalten. Es klingt abgedroschen, aber die Forderung von Franz von Liszt vor über 100 Jahren, die da lautet „die beste Kriminalpolitik ist eine gute Sozialpolitik“, ist aktueller denn je.

Anmerkungen

Rainer Bode ist Diplomlehrer/Diplompädagoge. Er wurde 1992 als Projektleiter mit dem Aufbau des Projektes „Jugend-Sozial-Interventions-Projekt“ (JSIP) bei der Polizei in Sachsen-Anhalt betraut. Seit 1994 ist er Leiter des JSIP und seit 1996 des JUBP Sachsen-Anhalt.

Bildrechte bei Rainer Bode.

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