Wissenschaft  und Forschung

„Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“

Eine politikwissenschaftliche Analyse

1.2 Struktur und taktisches Vorgehen

Als mindestens ebenso unübersichtlich und heterogen wie die ideologischen Grundlagen des „Reichsbürger“-Denkens bewerten die deutschen Verfassungsschutzbehörden die Struktur der Anhänger der „Reichsbürger“-Szene. Neben einer Vielzahl von Einzelakteuren, die nicht in übergeordnete Strukturen eingebunden sind, existieren diverse Kleingruppen, virtuelle Netzwerke, aber auch überregional aktive Personenzusammenschlüsse. Zu diesen überregional aktiven Personenzusammenschlüssen gehören u.a. der in Berlin aktive „Freistaat Preußen“, das „Amt für Menschenrechte“, die „Exilregierung Deutsches Reich“ und „Staatenlos.info“.

Nach Einschätzung der Verfassungsschutzbehörden agieren allerdings sehr viele Anhänger der „Reichsbürger“-Szene ohne organisatorischen Anschluss und verfolgen vor allem das Ziel, sich vom Staat „loszusagen“ und sich und ihr komplettes Leben „selbst zu verwalten“. Ihr Denken und Handeln ähnelt dabei einem in den USA schon länger unter dem Begriff der „sovereign citizens“ bekannten Phänomen. Die Vielschichtigkeit der „Reichsbürger- und Selbstverwalterszene“ entspringt auch unterschiedlichen Motiven, aus denen heraus sich Menschen dieser Bewegung anschließen. Hier findet sich neben finanziellen Interessen, Geltungssucht und psychischen Auffälligkeiten auch ein Gefühl des wirtschaftlichen und sozialen „Abgehängt-Seins“.

Sowohl „Reichsbürger“ als auch „Selbstverwalter“ sind häufig bereit, Verstöße gegen die Rechtsordnung zu begehen. Anders, als es die Bezeichnung vermuten lässt, handelt es sich bei diesem Milieu nach Angaben der Verfassungsschutzbehörden nicht um eine einheitliche Strömung, die gemeinschaftlich agiert und strukturiert vorgeht. Vielmehr treten die Anhänger als Einzelpersonen in Erscheinung oder organisieren sich in kleinen Gruppen, etwa dem „Bundesstaat Württemberg“ und dem „Bundesstaat Baden“, die häufig auch untereinander in Konkurrenz stehen. So ist der Phänomenbereich „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ fortlaufend von zahlreichen Neugründungen und Spaltungen geprägt. Gleichwohl eint alle Vertreter dieses Phänomenbereiches eine fundamentale Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Repräsentanten.

Daher standen bis zum Herbst 2016 bei den Verfassungsschutzbehörden lediglich diejenigen „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ im Fokus, bei denen „tatsächliche Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen“ vorlagen. Beispiele dafür sind die „Kommissarische Reichsregierung“ (KRR) und die „Neue Gemeinschaft von Philosophen“. Aufgrund der Ereignisse und Entwicklungen im Jahr 2016 – unter anderem kam es zu mehreren Gewalttaten mit der Bilanz eines getöteten Polizeibeamten und mehreren Verletzten – wurde die Beobachtung der „Reichsbürger- und Selbstverwalterszene“ Ende November 2016 von den Verfassungsschutzbehörden auf die gesamte Szene ausgeweitet.

„Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ bestreiten die Legitimation der demokratisch gewählten Volksvertreter – auf Bundes- und/oder auf Länderebene – und definieren sich selbst als außerhalb der Rechtsordnung stehend, weswegen sie oftmals bereit sind, Verstöße gegen die Rechtsordnung zu begehen.

Allerdings muss diese Szene als äußerst heterogen bezeichnet werden, weil die nicht immer unter der Bezeichnung „Reichsbürger“ oder „Selbstverwalter“ auftretenden Gruppierungen und Einzelpersonen oftmals untereinander konkurrieren, aber auch thematische Übereinstimmungen aufweisen.

Verschiedene Gruppierungen der Szene bezeichnen sich z.B. als „Exilregierung Deutsches Reich“,„die Exilregierung Deutsches Reich“,„Bundesstaat Deutschland“ oder „Staatenbund Deutschland“; sie proklamieren ein „Königreich Deutschland“ oder eine „Verfassunggebende Versammlung“, bilden einen „Verein zur Förderung des Rechtssachverstandes in der Bevölkerung“ oder ein „Amt für Menschenrechte“. Allein vier verschiedene Gruppierungen der „Reichsbürger“-Szene repräsentieren ihrem Selbstverständnis nach einen „Freistaat Preußen“. Andere wiederum versuchen „preußische“ Gemeinden zu „reorganisieren“, um sie unter „Selbstverwaltung“ zu stellen. „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ berufen sich dabei auf eine Vielzahl pseudojuristischer Erwägungen und Verschwörungstheorien. Ihre Agitation richtet sich gegen Parlament und Regierung, Justiz und Polizei. Gesetze, Urteile und Bescheide erkennen sie nicht an. Verschiedene Gruppierungen nehmen für sich in Anspruch, eine eigene „Staatsgewalt“ auszuüben und bilden „Reichsregierungen“, „Bundesstaaten“ oder „Gemeinden“. Sie ernennen „Reichskanzler“ oder „Minister“ und verkaufen „Reichsausweise“ sowie eigene „Führerscheine“.

„Selbstverwalter“ erklären ihren „Austritt“ aus der Bundesrepublik Deutschland, definieren ihr Haus oder ihre Wohnung als souveränes „Staatsgebiet“ und markieren ihr Grundstück mit einer Grenzlinie. Daneben versuchen sie mit obskuren „Lebenderklärungen“, sich dem staatlichen Einfluss zu entziehen. Als „Lebenderklärung“ bezeichnen Szeneangehörige eine schriftlich verfasste Erklärung, in welcher der Verfasser sein „Mensch sein“ sowie sein „am Leben sein“ erklärt. Regelmäßig ist diese Erklärung von „Zeugen“ mittels Unterschrift und Fingerabdruck unterzeichnet.

Eines der Ziele der Akteure ist es, keine Steuern zu zahlen und drohende Zwangsvollstreckungen abzuwenden. Selbsternannte „Rechtsbeistände“ der angeblichen Justizopfer behindern gezielt die Justiz. Viele „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ werden dabei selbst zu Opfern szeneinterner Geschäftemacher, die mit dem Verkauf wertloser, selbst gefertigter Ausweispapiere enorme Gewinne erzielen. Leichtgläubige und Menschen in finanziellen Notlagen zahlen hohe Beträge für fatale „Rechtsberatungen“ oder „Schulungen“, um zu „lernen“, anstatt Steuern, Gebühren oder Bußgelder zu zahlen, die zuständigen Behörden mit absurden Schreiben zu überschütten. Kommt es dann mit anwachsenden Schulden zu Vollzugshandlungen, glauben einige „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“, ihnen stehe ein Widerstands- oder Notwehrrecht gegenüber Gerichtsvollziehern und Polizisten zu. In der Folge verstricken sie sich zunehmend in Schulden und Straftaten.

In der gerichtlichen Auseinandersetzung ist der Aktivismus der Betroffenen ambivalent: Einerseits schöpfen sie – soweit möglich – den juristischen Klageweg weitestgehend aus und überhäufen Gerichte mit Anträgen und Eingaben. Dabei lassen sie sich mitunter auch von selbsternannten Szene-„Anwälten“, sog. Rechtskonsulenten, vertreten. Andererseits bleiben sie Gerichtsterminen fern, wirken nicht am ordentlichen Verfahren mit und versuchen, Strafbefehle einfach ins Leere laufen zu lassen und diese nicht zu beachten.

Zu den kriminellen Profiteuren der Szene zählt beispielsweise der als „König von Deutschland“ bekannte „Reichsbürger“ Peter F., der seit Juni 2016 in Haft sitzt und bereits mehrfach verurteilt wurde. Ihm wurde u.a. schwere Untreue mit einem Gesamtschaden von 1,3 Millionen Euro vorgeworfen. Am 15. März 2017 wurde Peter F. vom Landgericht Halle (Sachsen-Anhalt) zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. „Reichsbürger“ oder „Selbstverwalter“ versuchen seit 2016 in zahlreichen Fällen, Mitarbeiter von Behörden und teilweise auch Politiker mit Forderungen in Millionenhöhe einzuschüchtern. Dabei fingieren sie vermeintliche Schulden der Betroffenen und trugen diese in ein US-amerikanisches Online Schuldnerregister ein, bekannt auch als „UCC Register“ nach der gesetzlichen Grundlage im US-Handelsgesetzbuch „Uniform Commercial Code“ (UCC).

„Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ versuchen seit den Jahren 2015 und 2016 vermehrt, Polizeibeamte und Richter zu beeinflussen oder lächerlich zu machen, indem sie diese bei der Ausübung ihrer Dienstgeschäfte massiv behindern und anpöbeln. Im Internet sind zahlreiche Videos abrufbar, in denen die Szene solche Aktionen dokumentiert und propagandistisch auszuschlachten sucht. Ende 2015 entstand die Kleingruppe „Bundesstaat Bayern“, die auch für Teile der Pfalz Geltung beansprucht. Ein Anhänger dieser Gruppe war 2016 für den Tod eines Polizisten verantwortlich. Der „Bundesstaat Bayern“ ist einer von bisher fünf „Glied- und Teilstaaten“ eines „Deutschen Reiches“, zu denen auch ein „Freistaat Preußen“, „Bundesstaat Württemberg“, „Bundesstaat Baden“ und „Bundesstaat Sachsen“ zählen. Darüber hinaus versuchen „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ mitunter gezielt, in Polizeikreisen Anhänger zu gewinnen. Ihr Motiv ist dabei, staatliche Maßnahmen abzuwenden beziehungsweise frühzeitig über deren Planung informiert zu werden.


Reichsbürger-Pass, Kfz-Kennzeichen und Schusswaffe.

1.3 Argumentationsmuster

Viele Szeneanhänger bedienen sich aus dem „Baukasten“ der zahlreichen im Umlauf befindlichen (Falsch-)Behauptungen und (Verschwörungs-)Theorien anderer „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ für ihr selbst geformtes Weltbild. So finden sich häufig wortgleiche Formulierungen oder nahezu identische „Formblätter“ auf verschiedensten reichsideologischen Internetpräsenzen. Auch formale und stilistische Brüche innerhalb der Schriftstücke belegen, dass frei nach „Copy & Paste“-Manier alles zusammengeschustert wird, was der eigenen Auffassung dienlich ist – oder zumindest zu nachhaltiger Verwirrung des Adressaten führen könnte.

Folgende Behauptungen finden sich dabei immer wieder:

  • Das Deutsche Reich existiere nach wie vor.
  • Die Bundesrepublik Deutschland sei kein souveräner Staat.
  • Es gebe keinen Friedensvertrag mit den Alliierten. Deutschland befinde sich weiter im Kriegszustand.
  • In Deutschland fänden die Regeln der Haager Landkriegsordnung (HLKO) Anwendung.
  • Das Grundgesetz sei keine Verfassung bzw. sei nicht (mehr) gültig.
  • Die Bundesrepublik Deutschland sei untergegangen.
  • Die Bundesrepublik Deutschland sei eine Firma namens „BRD GmbH“.

All diese Behauptungen sind frei erfunden oder beruhen auf einer fehlerhaften Rechtsauslegung. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die gültige Verfassung des wiedervereinten Deutschlands ist.