Megatrends und aktuelle Herausforderungen an die Kriminalistik

Von LKD Ralph Berthel, Frankenberg


Globale gesellschaftliche Veränderungen führen nicht nur zu einer deutlich gewandelten Sicherheitslage und zu einem veränderten Sicherheitsgefühl der Menschen in Deutschland. Der Autor dieses Beitrages ist überzeugt: Sie stellen auch die Kriminalistik vor neue Herausforderungen.

1 Einführung: Globalisierung – Megatrends – Sicherheit


„Viele Menschen haben das Empfinden, dass die Welt aus den Fugen geraten ist“2. Unter offenkundiger Bezugnahme auf Shakespeares Hamlet3

Die letzteren Begriffe werden regelmäßig mit folgenden Elementen verbunden:
globale Umweltveränderungen, wie die Erderwärmung, die Entwaldung, Müllentsorgungsprobleme sowie die Ausbreitung von Wüsten,
die mit technischen Fortschritten, insbesondere der digitalen Revolution, der Liberalisierung des Welthandels, dem Bevölkerungswachstum in vielen Ländern und der sog. Containerisierung des Stückguttransports einhergehende Globalisierung und deren Auswirkungen sowie
die demographischen Veränderungen auf der Erde (Bevölkerungswachstum, Alterung, Migration).

In diesem Zusammenhang findet oft auch der Begriff „Megatrend“ Verwendung. Seiter und Ochs kennzeichnen diesen Begriff wie folgt: „Megatrends sind die großen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Veränderungen unserer Zeit. Sie haben einen prägenden Einfluss auf Tiefenstruktur, Verhaltensweisen, Lebensweisen und Wertesysteme in einer Gesellschaft. Sie bilden und entfalten sich langsam, aber wenn sie wirken, kann von einem globalen rückschlagresistenten Einfluss von mindestens zehn bis zwanzig Jahren ausgegangen werden, auch wenn ihre Wirkungsstärke regional sehr unterschiedlich ausfallen kann.“4
Zu diesen Trends werden nicht nur die demografische Entwicklung, die Trendbereiche Mobilität und Logistik, der Klimawandel und die Ökologisierung sowie die fortschreitende Globalisierung gerechnet. Die meisten Autoren fassen darunter auch die Elemente „Kampf um Energie“ und „Zugang zu Ressourcen“ sowie „zunehmende weltweite Risikodichte“. In letzterer Kategorie finden sich Begriffe, wie Zunahme von Naturkatastrophen, asymmetrische Konflikte, wachsende Störanfälligkeit technischer und sozialer Infrastrukturen, zunehmendes Konfliktpotential zwischen armen und reichen Bevölkerungsschichten, Wirtschaftskrisen, Währungskrisen und Abschottungstendenzen, global organisiertes Verbrechen und Cyberkriminalität sowie transparente Gesellschaft, Überwachung und Kontrolle.5
Das Zukunftsinstitut charakterisiert „Sicherheit“ gar als eigenen Megatrend und verknüpft diesen mit Begriffen, wie Identitätsmanagement, Predictive Analytics, Trust Technologie oder Cybercrime, Big Data, Industrie 4.0 sowie Privacy.6 Das Institut führt weiter aus: „Die neue Sicherheitskultur ist agil, beweglich, flexibel und auch disruptiv. Sie muss schnell Antworten geben auf die neuen Herausforderungen in der Welt der Cyber (In-)Security.“
Neben dem Themenfeld Freiheit des Einzelnen im Spannungsfeld mit seiner und der Sicherheit in der Gesellschaft werden in dem neuen Sicherheitskontext auch Fragen der sog. Antifragilität oder Resilienz von Unternehmen und Institutionen genannt. Wenn von Resilienz die Rede ist, also von der Widerstandsfähigkeit gegen Rückschläge, stellt sich diese Frage auch den Sicherheitsbehörden bzw. Sicherheitsdienstleistern. Bereits heute zeichnet sich ab, dass sich hinsichtlich der Dimensionen und des Tempos völlig neue Herausforderungen an Flexibilita?t und Adaptivita?t dieser Behörden bzw. Institutionen ergeben werden, und zwar hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit der eigenen Institution, wie auch der Reaktionen auf Verletzungen der Funktionsfähigkeit gesellschaftlicher, wie auch privater Strukturen. Das wird ohne belastbare Frühwarnfunktionen ebenso wenig gelingen, wie ohne ausreichende und qualifizierte personelle Ausstattungen wie auch moderne technische Ressourcen sowie adäquate Eingriffsbefugnisse. Die Kriminalistik wird dabei, und eine entsprechende Prognose werde ich im Rahmen des Aufsatzes begründen, eine für die Gesellschaft bedeutsame Rolle spielen (müssen!).

2 Zur Standortbestimmung der Kriminalistik mit Blick auf aktuelle sicherheitsrelevante Entwicklungen

Den weiteren Ausführungen wird eine kurze Darstellung der Kriminalistik als Wissenschaftsdisziplin und ihrer wesentlichen Inhalte vorangestellt. Das erscheint zielführend, um in der Folge die Handlungserfordernisse möglichst präzise zuordnen zu können.7
Insbesondere im deutschsprachigen Raum gab es lange Zeit Diskussionen, ob es sich bei der Kriminalistik um eine eigenständige Wissenschaftsdisziplin handele oder nicht. Einige Autoren sprachen der Kriminalistik den Charakter einer Wissenschaft grundsätzlich ab.8 Andere9 verwiesen darauf, dass Kriminalistik lediglich eine praxisbezogene Arbeitsmethodik darstelle. Um diese Auffassung zu widerlegen bedarf es der Klärung der Begriffe Wissen und Wissenschaft. Der Begriff Wissen bezeichnet eine überprüfbare Erkenntnis. Wissenschaft wird einerseits als Bestand des Wissens einer Zeit, andererseits eine Methode zum systematischen Erwerb neuen Wissens (Wissen schaffen = neues Wissen) gekennzeichnet. „Wissenschaft kann man als ein institutionalisiertes System der Hervorbringung (Forschung), Verarbeitung (Kritik), Bewahrung (Dokumentation) und Vermittlung (Lehre) von Wissen bezeichnen, das bestimmten Regeln folgt und im Selbstverständnis kollaborativ angelegt ist, wobei sowohl die Institution als auch die jeweiligen Tätigkeiten und schließlich auch das, was in diesem und durch dieses System an Wissen hervorgebracht wird, als Wissenschaft bezeichnet werden.“10
Wissenschaft steht damit einerseits außerhalb von Hierarchien. Andererseits bedarf sie der Einheit von Institution, Lehre, Forschung und Praxis. Sie folgt dem Gedanken der Suche nach und Erforschung von Wahrheit. Sie steht damit im Gegensatz zu Meinungen oder Glauben. Diese Feststellungen erlangen vor dem Hintergrund aktueller Diskussionen um postfaktische (Innen-)politik besondere Bedeutung.
Ähnlich wie etwa die Ingenieurwissenschaften oder Informatik ist auch die Kriminalistik eine angewandte Wissenschaft.11 Sie verfügt über eigenständige Theorien, sie erforscht systematisch einen abgrenzbaren und definierbaren Gegenstand und sie verfügt über spezifische Methoden und Verfahren. Im Sinne der meisten Definitionen ist eine Wissenschaft ein System von Aussagen, Theorien, Fakten, Methoden und Experimenten – eine Begründungspraxis mit meist festgelegter Methode zur Entwicklung überprüfbarer rationaler Argumente. Hier soll nun nicht die gesamte Diskussion zum Wissenschaftscharakter der Kriminalistik widergeben werden. Beispielhaft für die meisten Autoren in der jüngeren Vergangenheit soll Sterbling zitiert werden. Er begründet den eigenständigen Wissenschaftscharakter der Kriminalistik mit ihrer historischen, sozialen und kognitiven Identität. Und kommt zu dem Schluss, dass „sich die Kriminalistik – und in ähnlicher Weise auch die Kriminologie – heute als relativ klar strukturierte Wissenschaften darstellen.“12 Charakterisiert wird eine Wissenschaft, wie bereits dargestellt, durch die Einheit von Forschung, Lehre und Praxis. Der Zuordnung der Kriminalistik als Wissenschaftsdisziplin steht auch die Praxisorientierung nicht entgegen. Niemand würde einem Humanmediziner aberkennen wollen, dass er eine wissenschaftliche Ausbildung genossen hat, weil er überwiegend praktisch (am Patienten) arbeitet. Auch die von Hauptanwender der Kriminalistik gelegentlich geäußerte Befürchtung einer „Verwissenschaftlichung“ der Polizeiarbeit geht somit vollständig ins Leere.
Die Aufgabe der Kriminalistik besteht in der systematischen Erforschung und Beschreibung kriminalistischen Denkens und Handelns. Dazu zählen u.a. Methoden der Straftatenaufklärung und Täterermittlung, Strategien zur repressiven und präventiven Bekämpfung von Kriminalitätsphänomenen, die Anwendung wissenschaftlicher Denkmethoden (etwa der Heuristik), der kriminaltechnischen Untersuchung oder des Einsatzes von Mitteln der verdeckten Datenerhebung. Von Bedeutung ist dabei auch, dass die wissenschaftliche Kriminalistik systematisch andere Wissenschaftsgebiete hinsichtlich der Anwendbarkeit und Nutzbarmachung dort vorhandener Erkenntnisse für die kriminalistische Arbeit untersucht ... eigentlich untersuchen sollte, denn zumindest in Deutschland kann von einer strukturierten und systematischen Untersuchung anderer Wissensgebiete nicht die Rede sein. Ein Beispiel ist die Nutzbarmachung der Möglichkeiten der DNA-Analysetechnik.
Kriminalistik ist zwar eine Disziplin, die sehr eng mit dem Handeln der Polizei verbunden ist, sie bezieht sich jedoch nicht ausschließlich darauf bzw. wird nicht ausschließlich durch die Polizei angewandt. Vielmehr werden kriminalistische Methoden auch von Privaten, wie Detekteien, Sicherheitsabteilungen von Unternehmen oder Investigation-Abteilungen von Wirtschaftsprüfgesellschaften (diese befassen sich insbesondere mit Ermittlungen im Bereich der Wirtschaftskriminalität) oder anderen staatlichen Institutionen, wie dem Zollfahndungsdienst oder der Steuerfahndung angewandt. Die Kriminalistik wird von den meisten Autoren in folgende Teildisziplinen oder Elemente unterteilt:

  • Kriminaltaktik, auch operative Kriminalistik
  • Kriminaltechnik, auch naturwissenschaftliche Kriminalistik sowie
  • Kriminalstrategie.


Die nachfolgende Grafik zeigt die Kriminalistik im System der Kriminalwissenschaften.13



Unter Kriminaltaktik versteht der Verfasser die Gesamtheit aller repressiven und präventiven Maßnahmen unter Berücksichtigung kriminalistischer Erkenntnisse zur zielgerichteten Aufklärung und Verhütung von Straftaten. Sie bezieht sich auf die einzelne Straftat bzw. auch eine Serie, also Kriminalität in der Mikroebene. Einige Autoren verwenden auch den Begriff der kriminalistischen Handlungslehre und fassen diesen weiter als den der Kriminaltaktik. Hier soll die Kriminaltaktik als jenes Element der Kriminalistik dargestellt werden, dass sowohl die kriminalistischen Denk- als auch die Erkenntnisprozesse, die Planung und Durchführung von ermittlungstaktischen Methoden als auch Maßnahmen bei der Fallbearbeitung beinhaltet.14 Den Gegenstand der Kriminaltechnik bezeichnet Steinert als die Gesamtheit der naturwissenschaftlich-technischen Erkenntnisse und Methoden sowie der darauf basierenden technischen Mittel und Verfahren zur Suche, Sicherung und Auswertung von Spuren. Dabei kommen, so der Verfasser, naturwissenschaftlich-technische Mittel und Methoden zur

  • Suche, Sicherung und Auswertung/Begutachtung von Spuren
  • Beschaffung von Vergleichsmaterial (VM)
  • Dokumentation von Tatorten
  • Durchführung der erkennungsdienstlichen Behandlung
  • Identifizierung von Personen, Spurenverursachern, Sachen und Substanzen
  • Gewährleistung der technischen Prävention
  • Durchführung von Rekonstruktionen und Experimenten
  • Forschung und Weiterentwicklung der Mittel und Methoden
  • zur Anwendung. Ziele des kriminaltechnischen Agierens sind insbesondere
  • Feststellung des Spurenverursachers
  • Feststellung der Spurenursache
  • Erkennen modaler, temporaler und lokaler Entstehungsumstände von Spuren
  • Erkenntnisse zur Beschaffenheit von Vergleichsmaterial(VM)
  • Unterstützung der weiteren Untersuchungsplanung/Versionsbildung
  • beweissichere Überführung von Verdächtigen.15


Das dritte Element der Kriminalistik ist die Kriminalstrategie.16Sie ist die Teildisziplin der Kriminalistik, die sich basierend auf den Erkenntnissen zur objektiven Kriminalitätslage und zum Sicherheitsgefühl der Bevölkerung mit der Planung und Organisation der Gesamtheit der Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung befasst. Sie berücksichtigt dabei die den Organisationszweck bestimmenden rechtlichen, wirtschaftlichen, kulturellen, historischen, politischen und sozialen Rahmenbedingungen.17

3 Kriminalistik ist mehr als nur Strafuntersuchungskunde


Einige Autoren, so Ackermann, betrachten Kriminalistik insbesondere als Strafuntersuchungskunde.18 Später relativiert er diese Aussage zwar, indem er feststellt, dass die Kriminalistik zwar auf den Einzelfall ausgerichtet sei, aber gleichzeitig jede kriminalistische Untersuchung mehr Erkenntnisse über „Verbrechen, Täter und die Umstände, unter denen sich Verbrechen entwickeln konnten“ generiere. Damit leiste sie sowohl Voraussetzungen für kriminologische Untersuchungen als auch Maßnahmen der Kriminalpolitik.
Die analytische und konzeptionelle Komponente der Kriminalistik, die die Organisation der Kriminalitätsbekämpfung auf der Makro-, also der gesellschaftlichen Ebene zum Gegenstand hat, unterschlägt er leider trotzdem. Er beraubt die Kriminalistik damit ihres strategischen Elements. Und dieses erlangt, wie eingangs geschildert, zunehmend gesellschaftliche Relevanz. Wie praktisch diese Feststellung ist, erlebe ich fast wöchentlich. Als für Ermittlungen und Auswertung zuständiger Abteilungsleiter eines Landeskriminalamtes sehe ich uns regelmäßig konzeptionell gefordert, etwa bei der Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls, von BtM-Delikten, insbesondere der Droge Crystal oder der internationalen Kfz-Verschiebung. Auch die Prüfung auf Wirksamkeit, also die Evaluation derartiger Konzepte gehört mittlerweile zu den Standards. Das ist höchst praktische Kriminalistik, ist Kriminalstrategie und keine Kriminalpolitik! Und es ist mehr und etwas ganz anderes, als das von Ackermann beschriebene Sammeln und Aneinanderreihen von Erkenntnissen über den Einzelfall.

4 Kriminalistik im Dreiklang von Taktik, Technik und Strategie


An dieser Stelle wird deutlich, dass eine auf die taktische und technische Komponente reduzierte Kriminalistik den aktuellen Anforderungen der Sicherheitslage nicht gerecht werden kann. Die Fragen, wie nämlich Verbrechensbekämpfung organisiert wird, welche rechtlichen, wirtschaftlichen, kulturellen, historischen, politischen und sozialen Rahmenbedingungen sie zu berücksichtigen hat und wie das Bindeglied einer wissenschaftlichen Kriminalistik zu Kriminalpolitik aussehen soll, würden überhaupt nicht beantwortet; sie würden noch nicht einmal gestellt werden, klammerte man die Kriminalstrategie aus. Kein Mensch würde wohl anzweifeln, dass die Herbsttagungen des Bundeskriminalamtes, die alljährlich das Who’s Who des deutschen Sicherheitsmanagements, nicht nur der Kriminalpolizei versammelt, gelebte Kriminalistik sind. Diese Tagungen verfolgen aber natürlich nicht das Ziel, irgendwelche gesammelten Erkenntnisse aus Ermittlungsfahren, seien sie auch noch so bedeutsam, darzustellen und mit ihrer Hilfe die Kriminalpolitik zu beraten. Vielmehr sind diese Tagungen, wie im Übrigen auch die bereits erwähnten kriminalstrategischen Konzepte der Beweis, dass Kriminalstrategie nicht nur eine Worthülse ist. Sie ist fester und wichtiger Bestandteil der Kriminalistik. Nur im Dreiklang von Taktik, Technik und Strategie ist die Kriminalistik zu begreifen und kann sie ihrem zurecht eingeforderten gesellschaftlichen Auftrag, nämlich mehr zu sein, als nur Straftatenuntersuchungskunde gerecht werden. Kriminalistik muss kriminalistisch relevante Entwicklungen beobachten, analysieren und Vorschläge zu deren Bekämpfung unterbreiten, und zwar ggf. im Zusammenwirken mit anderen Wissenschaften, etwa der Kriminologie, aber auch Natur-, Rechts-, Sozial oder Geisteswissenschaften. Es ist daher Forker zuzustimmen, der Kriminalistik als „die Wissenschaft von der Strategie und Methodik der Aufdeckung und Aufklärung, derTäterermittlung und -überführung, vom taktischen und technischen Vorgehen bei derKriminalitätsbekämpfung bezeichnet.In diesem Kontext umfasst sie das Wissen um die Methoden und Mittel der Verhütung, Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten, einschließlich der Fahndung nach Personen und Sachen sowie der Erlangung gerichtlicher Beweise“ bezeichnet.“19 In dem Maße, wie sich die Kriminalistik in Deutschland ihres strategischen Markenkerns selbst beraubte und noch beraubt, wird sie nicht in der Lage sein, im gesamtgesellschaftliche Kontext agieren zu können, etwa Politikberatung vornehmen zu können. Ja sie wird nicht einmal in der Lage sein, angemessen zu reagieren, wenn sie ihre Aufgabe nur als taktisch-technischen Vollstrecken bzw. Umsetzen eines kriminal-, justiz- oder sicherheitspolitischen Willens betrachtet.
Betrachtet man die Elemente und das Wesen der Kriminalistik, wird deutlich, dass sie nicht allein als Handlungslehre zu begreifen ist, die lediglich Strafrecht anwendet und dazu technische Mittel einsetzt. Kriminalistik leistet mithin nicht etwa nur fallbezogen Reaktives zur Aufklärung von Straftaten im Einzelfall, also auf der Mikroebene. Sie trägt vielmehr auch wichtige Verantwortung für die Untersuchung gesellschaftlicher Prozesse und liefert Methode und Struktur für die Entwicklung von Strategien zur Vorbeugung und Bekämpfung von Straftaten, also Kriminalität auf der Makroebene.
Und genau hier sieht der Autor mit Blick auf die eingangs geschilderten gesellschaftlichen Entwicklungen neue und herausfordernde Handlungsfelder für die wissenschaftliche Kriminalistik. Kriminalistik und dabei insbesondere Kriminalstrategie muss sich an den Schnittstellen zur Kriminal-, Innen-, Justiz- oder Sicherheitspolitik klar konturiert, unabhängig und nur der wissenschaftlich belegten Erkenntnis verpflichtet, zeigen. Hier wurde in der Vergangenheit leider schon zu viel Terrain an andere Institutionen bzw. Personen abgegeben. So ist es mittlerweile üblich geworden, dass sich insbesondere medienaffine Kriminologen öffentlich zu kriminalistischen Themen äußern. Zudem nehmen es manche Medien begrifflich auch nicht so genau, was sie der Öffentlichkeit so präsentieren. So las ich neulich, dass ein Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter als Chefkriminologe bezeichnet wurde. Ich kenne und schätze diesen Kollegen sehr, weiß aber, dass er sich ganz sicher nicht als Kriminologe und auch nicht als deren Chef sieht. Und wenngleich manche Stimme aus den Reihen von polizeilichen Berufsvertretungen durchaus im Sinne der Kriminalistik nach Seriosität und Nachweisbarkeit als Gegenstück zu weit verbreitetem postfaktischem Agieren politisch Verantwortlicher ruft, reicht das nicht aus. Die Frage ist, wer kriminalistisches Fachwissen in die öffentliche Debatte trägt bzw. tragen kann.
Hier könnte die unabhängige Deutsche Gesellschaft für Kriminalistik20 künftig eine noch wichtigere Rolle als bisher spielen. Und selbst wenn es heute vielleicht vermessen und utopisch klingen mag, diese Gesellschaft braucht einen Think Tank Kriminalistik; vielleicht als Institut an einer Universität. Zur Verankerung der Kriminalistik in der deutschen Bildungslandschaft werde ich später zu sprechen kommen.

5 Kriminalistik und Kriminalpolitik


Um die Eigenständigkeit der Kriminalistik und um insbesondere die Bedeutung der Kriminalistik im sicherheitspolitischen Diskurs zu verdeutlichen, wird in der Folge ihr Verhältnis zur Kriminalpolitik dargestellt. Nach Jäger ist Kriminalpolitik „das Politikfeld, in dem es um die Entwicklung und Realisierung von Leitlinien für die verfassungsgemäße Reduzierung von Rechtsbrüchen und Verbrechensfurcht durch koordinierte staatliche und gesellschaftliche Maßnahmen geht.“21
Es geht also um ein Politikfeld und um Leitlinien. In der Praxis erlebt die Polizei als der Kriminalistik-Haupanwender eine mehr oder weniger ausgeprägte Einflussnahme politischer Enzscheidungsträger, insbesondere auf kriminalstrategische Entscheidungen bzw. Ausrichtungen. Nun ist die politische Einflussnahme auf die Polizei als Teil der Exekutive nachvollziehbar und grundsätzlich durch die Verfassungen (Richtlinienkompetenz, Ressorthoheit) gedeckt. Das Dilemma dabei ist allerdings evident: Während die Kriminalistik als Wissenschaft auf das Beweis- bzw. Belegbare ausgerichtet ist, orientieren sich Politikfelder am Vermittelbaren, oft sogar an dem, wofür sich Mehrheiten finden.
Während es sich bei Ersterem um gesicherte Erkenntnisse handelt, die einer Nachprüfung standhalten müssen, ist Zweiteres eben eher durch Überzeugungen und bisweilen Wünsche gekennzeichnet. Aus dieser Feststellung resultiert nun aber nicht die Erkenntnis, dass es zwischen einer Wissenschaft und einem Politikfeld unüberwindbare Gräben gibt. Vielmehr ergibt sich daraus die Erwartung an eine Wissenschaftsdisziplin, ihre Erkenntnisse so aufzubereiten, dass sie vermittelbar werden. Für eine angewandte Wissenschaft wie die Kriminalistik, die bedeutende und unmittelbare Praxisbezüge aufweist und allein durch die mediale Begleitung der Kriminalitätsentwicklung bzw. der Sicherheitslage durch die Öffentlichkeit sehr stark wahrgenommen und interpretiert wird, erscheint eine Transmission von fachlichen Inhalten in eine vermittelbare Sprache von besonderer Bedeutung. Hier dürfte für die Kriminalistik nicht unerheblicher Nachholbedarf bestehen. Gelingen kann das allerdings nur, wenn es auch Institutionen gibt, die sich genau dieser Aufgabe verpflichtet fühlen und dazu fachlich, wie auch personell in der Lage sind.

6 Kriminalistik und postfaktische Sicherheitspolitik

Die Auseinandersetzung mit dem Wesen von Kriminalpolitik erscheint keinesfalls rein akademiescher Natur. In Zeiten postfaktischen Agierens – auch auf dem Feld der inneren Sicherheit – erlangt eine begründete und belastbare Positionierung aus kriminalistischer Sicht zunehmend an Bedeutung. So stritt der einflussreiche Vertreter der Republikaner im US-Repräsentantenhaus Newt Gingrich in einem CNN-Interview während des Wahlkampfes 2016 in den USA schlichtweg ab, dass die Kriminalität gesunken sei. Auf die Nachfrage der Reporterin, dass dies nicht den Tatsachen entspreche und die Fakten vom FBI stammten, entgegnete Gingrich: “Als Politiker gehe ich mit den Gefühlen der Leute und Sie gehen mit den Theoretikern.“22
Die Begrifflichkeit „postfaktische Politik oder postfaktische Zeit“ geht auf das im Jahr 2004 erschienene Buch „The Post-Truth Era“ („Das Zeitalter nach der Wahrheit“) des amerikanischen Autors Ralph Keyes zurück.23 Im Deutschen hat sich der Begriff postfaktisch für die englischen Begriffe post-truth und post-fact(ual) eingebürgert. Im englischsprachigen Raum findet auch die Wortschöpfung „truthiness“ Verwendung. Das Wort beschreibt den Umstand, dass man auf die Prüfung des Wahrheitsgehaltes einer Aussage verzichtet, wenn sie sich nur wahr „anfühlt“. Popularität erlangte der Begriff „postfaktisch“ während des sog. Brexit-Referendums 2016 in Großbritannien und, wie bereits dargestellt, während des US-Präsidentschafts-Wahlkampfs 2016. Er wird mittlerweile auch von deutschen Spitzenpolitikern verwendet.24 Die Oxford Dictionaries haben „postfaktisch“ gar zum internationalen Wort des Jahres 2016 gewählt.25 Bereits im Jahr 2012 kennzeichnete der deutsche Blogger, Buchautor und Journalist Sascha Lobo das Konzept „post-truth politics“ als eine „wahrheitsunabhängige Politik, in der Meinungen und Tatsachen verschwimmen und in der die Errungenschaften der Aufklärung auf der Strecke“ blieben. Kurz gesagt: Wenn von postfaktischer Politik die Rede ist, ist damit gemeint, dass Schlussfolgerungen aus belegbaren Fakten durch ein Verschwimmen von Meinungen und Tatsachen ersetzt werden. Im Zentrum der politischen Aussage steht also nicht das belegbare Faktum, sondern die Erwartung, dass ein angebotenes Erklärungsmodell eine Nähe zur Gefühlswelt der Adressaten (Wähler) vermuten lässt. An die Stelle des Bewiesenen und Begründeten wird das Gefühlte bzw. Gewünschte gesetzt. Ein solches Denk- und Verhaltensmuster erlaubt in letzter Konsequenz auch die Rechtfertigung politischer Entscheidungen, die zwar der Rechtslage wider-, der Gefühlslage von Gruppen oder gar Einzelner hingegen entsprechen. Und nicht zuletzt lässt sich das für politisches Handeln beschriebene Muster auch auf die Wahrnehmung durch die Medien und die Öffentlichkeit übertragen. Dem wird die Gewinnung von Überzeugungen und Suche nach Wahrheiten als Grundthese kriminalistischen Denkens gegenübergestellt.
Wenn vom Verhältnis der Kriminalistik im Allgemeinen und der Kriminalstrategie im Besonderen zur Kriminalpolitik die Rede ist, wird oft der Begriff des Primats der Politik gebraucht. Das sog. Primat der Politik ist ein Begriff, der insbesondere in der Politikwissenschaft verwendet wird. Von der Verfassung nicht abgedeckt, soll er darstellen, dass die Politik gegenüber anderen staatlichen Bereichen (Verwaltung, Militär) oder auch nichtstaatlichen Feldern führend sein soll. Für polizeiliches Handeln haben sicherheits-, justiz- bzw. innenpolitische Entscheidung regelmäßig weitreichende Folgen. Ein, wie auch immer gearteter Vorrang der Innenpolitik gegenüber der Bindung polizeilichen Handelns an das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes (insb. Art. 20 III GG) ist hingegen nicht zu erkennen.
Bereits 1996 warnte Murck: „Der Sicherheitsbereich steht [...] in der Gefahr, vorrangig Schauplatz symbolischer Politik zu sein. Die Wege zum Stammtisch oder zur Flucht aus der Realität scheinen […] hier besonders kurz.“26 Und Burghard sieht gar durch die Abhängigkeit der Politik (der Politiker) von der publizierten Meinung ein bedrohliches Übergewicht der Tagesaktualität und charakterisiert politische Entscheidungen als „häufig genug nur kleinsten gemeinsamen Nenner“. Er fordert daher vollkommen zu Recht „langfristig angelegte Planung und Strategie“.27 Zudem kritisiert Stümper eine besonders fatale Form des vorauseilenden Gehorsams, indem er feststellt: „Das Problem liegt aber nun darin, dass die Fachkompetenz der jeweiligen Verantwortlichen durch das <Primat> der Politik nicht ersetzt, nicht eingeschränkt und auch nicht beeinträchtigt werden darf. Es ist ein Kardinalfehler, wenn schon auf der fachlichen Ebene politische Überlegungen das Fachliche bestimmend oder verdrängend einfließen.“28 Wenn etwa Diskussionen in polizeilichen Fachgremien mit Hinweis auf das politisch Opportune abgebrochen werden, ist das eben genau dieser Kardinalfehler.
Das Zwischenfazit zur Rolle der Kriminalistik in einem zumindest in Teilen postfaktisch bestimmten sicherheitspolitischen Umfeld, kann daher nur lauten, dass kriminalistischer Sachverstand stärker denn je bei der Bewertung sicherheitsrelevanter Entwicklungen in der Gesellschaft gefragt ist, beratend und falls erforderlich, auch Diskurs anregend.

7 Kriminalstrategie mit wichtiger Scharnierfunktion


Ohne Zweifel kommt im Wechselverhältnis zwischen Kriminalpolitik und Kriminalistik der Kriminalstrategie eine wichtige Scharnierfunktion zu. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen, insbesondere der mit der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, der Entwicklungen von Cybercrime und nicht zuletzt der sich auch auf die Kriminalitätsentwicklung im Allgemeinen und die Tatbegehung im Besonderen auswirkenden Globalisierungs-, Vernetzungs- und Digitalisierungstendenzen verbundenen Herausforderungen, erscheint eine Ausdehnung dieser Wechselwirkungen und Bezüge auf die Justiz-, Außen- und Sicherheitspolitik zwingend. Kaestner stellte bereits auf der Herbsttagung 2004 des Bundeskriminalamtes zum Thema „Netzwerke des Terrors – Netzwerke gegen den Terror“ die These auf, dass die strikte Trennung von „Innerer“ und „Äußerer“ Sicherheit nicht mehr zeitgemäß sei.29

8 Kriminalistik in der Hochschullandschaft


Der Charakter einer Wissenschaft manifestiert sich, wie bereits dargestellt, in ihrer Einheit von Forschung, Lehre und Praxis. Erforderlich dazu ist eine adäquate Verankerung in der Hochschullandschaft. Hier bestand in der Bundesrepublik nach der kontrovers diskutierten Auflösung der Sektion Kriminalistik an der Humboldt-Universität zu Berlin30 ein Vakuum, das durch die Verankerung der Kriminalistik in den Lehrplänen der Polizeifachhochschulen sowie der Polizei-Führungsakademie bzw. später der Deutschen Hochschule der Polizei nur bedingt ausgefüllt wurde.31 Mittlerweile hat sich u.a. auf Initiative der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik und des Bundes Deutscher Kriminalbeamter zumindest etwas bewegt.
Der seit dem Wintersemester 2012 angebotene erste Masterstudiengang an der Steinbeis-Hochschule Berlin wurde im Jahr 2016 akkreditiert.32 Damit gibt es erstmals in Deutschland einen akkreditierten Studiengang „Kriminalistik“.

Seit Anfang 2016 besteht die Möglichkeit, den Schwerpunkt „Kriminalistik“ im Rahmen des seit 2005 an der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum bestehenden weiterbildenden Masterstudienganges „Kriminologie, Kriminalistik und Polizeiwissenschaft“ zu wählen.33

Die übrigen Bemühungen, einen grundständigen Studiengang Kriminalistik an einer deutschen Universität oder Hochschule zu etablieren, waren leider bisher nicht erfolgreich. Und auch die Aussichten erscheinen nicht rosig.

Die überschaubare Verankerung der Kriminalistik in der deutschen Hochschullandschaft dürfte auch Folge des als überaus ängstlich zu bezeichnenden Umganges des Hauptbedarfsträgers Polizei mit Abschlüssen, die außerhalb der polizeilichen Bildungslandschaft erworben wurden, sein. Zwar erlauben die meisten Laufbahnbestimmungen der Länder, dass ein Zugang zum Polizeidienst für Absolventen mit einem „für die Fachrichtung Polizei förderliches Studienfach“ möglich ist34, schränken diese allerdings unverständlicherweise gleichzeitig ein. So sieht etwa die Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Fachrichtung Polizei vor, lediglich solchen Absolventen den Zugang zu ermöglichen, die über den Abschluss in einem Fach mit zweitem Staatsexamen verfügen. Das sind in Deutschland gegenwärtig folgende Fachrichtungen: Lehrerstudium, Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Rechtswissenschaften, Lebensmittelchemie und Pharmazie. Dabei dürften die Einsatzmöglichkeiten für Tiermediziner und Pharmazeuten in den Polizeien von Bund und Ländern überschaubar sein; die von Absolventen von Studiengängen, die kriminalistisch-kriminologische Inhalte aufweisen hingegen wohl eher. Betrachtet man z.B. die curricularen Inhalte etwa des Masterstudienganges an der Ruhr-Universität Bochum35, so dürfte deutlich werden, dass ähnlich wie bei Bewerbern, die ein rechtswissenschaftliches Studium absolviert haben, zweifellos auch bei Absolventen dieses Studienganges die Voraussetzungen für die Laufbahn des Polizeidienstes vorliegen. Das Laufbahnrecht und die geübte Praxis erschweren aber eher einen solchen Berufseinstieg bzw. behindern den Fortbildungswillen einzelner Kolleginnen und Kollegen eher, als dass sie diesen befördern. Die Zeit für die Überwindung antiquierter laufbahnrechtlicher Bestimmungen und Denkweisen ist überreif, ein politischer Wille gleichwohlgegenwärtig nicht erkennbar.

9 Welchen Herausforderungen hat sich die Kriminalistik aktuell zu stellen?


Die wesentlichen Anwender von kriminalistischem Wissen sind die Polizeien, die anderen Strafverfolgungsbehörden sowie die privaten Sicherheitsakteure bzw. -dienstleister. Einige Problemfelder, denen sich die Akteure der inneren Sicherheit zu stellen haben, sollen hier exemplarisch genannt werden:

  • Straftatenbegehung unter Ausnutzung der Digitalisierung; hier sind etwa Elemente der digitalen Welt wie Industrie 4.0, smart home bzw. Smart-City-Anwendungen, Gesellschaft 5.0 sowie Roboterisierung, Kryptierung relevant.
  • Weltweite Migrationsströme mit Folgen wie etwa „Export“ ethnisch, wirtschaftlich oder religiös motivierter Konflikte in Staaten bzw. Regionen, die ursprünglich keine bzw. geringe Bezüge zu den Ausgangskonflikten aufweisen
  • Verwischen von Konflikten zwischen Staaten mit solchen zwischen Staaten und PersonengruppenGefährdung der gesellschaftlichen Balance durch die Verknüpfung von allgemeiner, organisierter und staatsgefährdender Kriminalität
  • Radikalisierungstendenzen mit der Gefahr der „Gewöhnung“ und damit gesellschaftlichen Akzeptanz von Gewalt- und Hassdelikten
  • Kämpfe um Ressourcen
  • Nutzung von Anwendungen Künstlicher Intelligenz zur Straftatenaufklärung36


Wie gesagt, das sind nur einige Problemfelder, die sich aus den o.g. Megatrends als ganz praktische Probleme für die Kriminalistik ableiten. Folgt man den Feststellungen der Trendforschung, ergeben sich zwangsläufig sowohl für die Kriminalistik insbesondere folgende zwei Herausforderungen:
Erstens dürfte es für eine entwickelte Gesellschaft unverzichtbar sein, auf kriminalistische, insbesondere kriminalstrategische Erkenntnisse zurückzugreifen, um den Gefahren etwa durch Angriffe auf kritische Infrastrukturen, Terrorismus, die Nutzung der Digitalisierung zur Straftatenbegehung im globalen Kontext Hacking usw. begegnen zu können und Sicherheit als Garant für eine freie und offene Gesellschaft zu gewährleisten.37 Hier werden künftig mehr als bisher Antworten von der Kriminalistik gefordert sein; Antworten, die zwar oft im Verbund mit der „Schwesterwissenschaft“ Kriminologie zu entwickeln sein dürften, allerdings nicht dieser oder allein Sicherheits- bzw. Kriminalpolitikern überlassen werden sollten.
Zweitens erscheint es unumgänglich, die Entwicklung der Megatrends wissenschaftlich, d.h. hier kriminalwissenschaftlich, zu beobachten und Schlüsse abzuleiten. Dazu bedarf es eines institutionellen Unterbaus, etwa in Form von kriminalwissenschaftlichen Think Tanks.38 Bezogen auf die Kriminalitätsentwicklung im deutschen wie auch im globalen Kontext lassen sich diese Entwicklungen insbesondere mit den folgenden Charakteristika darstellen:
Digitalisierung und Vernetzung öffnen qualitativ und quantitativ neue und komplexere Möglichkeiten der Tatbegehung.
Die Steigerung der Speicherkapazitäten von IT- Systemen und der Übertragungsraten bei der Telekommunikation stellen die Strafverfolgungsbehörden vor gewaltige Probleme sowohl bei der Sicherung als auch der Auswertung der Datenmengen.
Verschlüsselungen erschweren den Zugriff auf beweiserhebliche Daten für die Strafverfolgungsbehörden erheblich.
Staatenübergreifendes Handeln von Tätern bzw. Tätergruppen ist zur Alltäglichkeit geworden.
Politisch motivierte Straftäter handeln zunehmend mehr unter Bezugnahme auf religiöse Überzeugungen; islamitische Straftaten stellen dabei den Kern der aktuellen Bedrohungslage dar.
Der Ort an dem der oder die Täter handeln und der Ort, an dem das schädigende Ereignis stattfindet, fallen immer häufiger auseinander.
Die sicherheitsrelevanten Herausforderungen nehmen an Komplexität und Internationalität zu. Einzelne Akteure der inneren Sicherheit werden künftig noch weniger als bereits heute in der Lage sein, allein erfolgversprechende Lösungen zu generieren. Neue Formen der Kooperation sind damit zu erschließen.
Aufbau- und Ablauforganisation der Strafverfolgungsbehörden entsprechen nicht immer der Dynamik der Straftatenbegehung und der Flexibilität der Täter. Aus kriminalistischer Perspektive diese Entwicklungen zu beobachten und zu analysieren, muss mehr denn je einschließen, daraus auch Vorschläge für aufbau- und ablauforganisatorische Veränderungen zu entwickeln.
Die IT-Strukturen müssen so gestaltet sein, dass sie mit den Herausforderungen mit wachsen können. Regionale bzw. föderale Strukturen müssen effizienten Verfolgungslogiken folgen und dürfen diese nicht behindern.

Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr sollten beispielhaft einige Herausforderungen dargestellt werden, die ihrerseits die vorn genannten sicherheitsrelevanten Megatrends widerspiegeln. Der Präsident des Bundeskriminalamtes charakterisierte die sich aus den o.g. gesellschaftlichen Entwicklungen ergebenden Herausforderungen mit fünf sog. Leitsätzen.

Erstens: Entsprechend den skizzierten Entwicklungen in den einzelnen Kriminalitätsbereichen muss auch Kriminalitätsbekämpfung zunehmend in intelligenten und flexiblen Netzwerken angelegt sein – sowohl analog als auch digital. Effektive Kriminalitätsbekämpfung und Strafverfolgung erfordern immer häufiger phänomenologisches und technologisches Fachwissen, also eine Spezialisierung der Ermittler, die schon in der Ausbildung angelegt sein muss.

Zweitens:Rein auf die lokale oder nationale Ebene ausgerichtete Bekämpfungsstrategien sind in nahezu keinem Kriminalitätsbereich mehr zukunftsträchtig. Um international organisierte Kriminalität zu bekämpfen, brauchen wir international abgestimmte Ansätze.

Drittens:Polizei muss schneller und flexibler werden. In einer globalisierten und vernetzten Welt unterliegen die Herausforderungen, mit denen wir uns konfrontiert sehen, einer solchen Dynamik, dass Früherkennung und gute Strategie und Planungsprozesse alleine nicht mehr ausreichen. Im BKA stellen wir uns darauf ein, Kriminalität künftig stärker in flexiblen, projektorientierten Strukturen zu bekämpfen. Bspw. haben wir angesichts der skizzierten Entwicklungen im Bereich OK unsere Bekämpfungsstrategie entsprechend angepasst.

Viertens: Wir müssen unsere Zentralstellenrolle weiterentwickeln. Polizei und somit auch die Zentralstellenfunktion des BKA müssen dreidimensional gedacht werden – auf Länderebene, auf Bundesebene und international. Den globalen Veränderungsprozessen kann nachhaltig nur im Rahmen einer stärkeren internationalen Kooperation und vor allem einer starken Europäischen Union begegnet werden. Auf polizeilicher Ebene bedeutet dies, die bereits etablierte Europolkooperation zu vertiefen. Als Europol National Unit fällt dem Bundeskriminalamt hierbei eine Schlüsselrolle zu.

Fünftens: Wir müssen uns als Behörde intern modernisieren und automatisieren. Wir müssen einerseits Schwerpunkte setzen und Fachkräfte gewinnen und ausbilden für Tätigkeitsfelder, die einen immer höheren Grad an Fachwissen und Spezialisierung erfordern.39

10 Kriminalistik 2.0


Der Begriff Kriminalistik 2.0 wurde maßgeblich durch das Bundeskriminalamt und seinen ehemaligen Präsidenten Jörg Ziercke geprägt. Er entstand in Anlehnung an den bereits 2004 entwickelten Begriff Web 2.0.40 Im Wesentlichen werden damit inhaltlich die folgenden Herausforderungen an die Kriminalistik verbunden:
Das Internet ist die perfekte Plattform zur Begehung von Straftaten: Schnell, anonym, weltweit vernetzt.
Cybercrime hat das Potential zum Massendelikt: Spezifische Täter-Kenntnisse sind nicht zwingend notwendig. Zugänge und Tatgelegenheiten sind nahezu unbegrenzt. Jeder kann Opfer werden: Bürger, Unternehmen, Staat.
Die Innovationszyklen krimineller Tatbegehungsweisen werden immer kürzer: Täter sind höchst flexibel, suchen immer nach neuen Einfallstoren und nutzen jede technische Möglichkeit für ihre Zwecke.
Kommunikation und Interaktion im Internet wird anonymer: Verschlüsselung, Kryptierung und Anonymisierung nehmen deutlich zu.
Nationale Grenzen sind irrelevant: Tatorte, Taterfolgsorte und Aufenthaltsort der Täter sind unabhängig voneinander. Beweismittel finden sich nicht mehr durchgängig am Tatort, sondern ausgelagert in einer Cloud.
Es gibt kein eindeutiges Profil von Cyberkriminellen: Vom Amateur bis zum Profi sind alle technischen Fähigkeiten vertreten, die Motivlagen sind höchst unterschiedlich: Monetäre, ideologische, politische Ziele treten unabhängig voneinander auf oder vermischen sich.
Die Sicherheitsakteure sind gefordert, auf der Höhe der Zeit zu bleiben: Technische Voraussetzungen, geschultes Personal, rechtlich geeignete Rahmenbedingungen und hohe Anpassungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden sind national und international durchgängig notwendig.
Sicherheit im Internet kann nur durch Kooperationen gewährleistet werden: Schulterschlüsse zwischen Nationen, enge Kooperationen mit Wirtschaft und Wissenschaft sowie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihre Sicherheitsbehörden sind die Schlüssel einer effektiven Bekämpfung, um das notwendige Vertrauen ins Internet zu bewahren.41

11 Fazit


11.1 Die großen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Veränderungen unserer Zeit üben nicht nur prägenden Einfluss auf Tiefenstruktur, Verhaltensweisen, Lebensweisen und Wertesysteme in einer Gesellschaft aus. Sie fordern auch alle Akteure der inneren Sicherheit. Sie beeinflussen zudem das Sicherheitsgefühl und nicht zuletzt auch das Agieren dieser Akteure. Die Kriminalistik ist als Wissenschaftsdisziplin aufgefordert, diese Entwicklungen antizipativ aufzunehmen und auf der Basis der ihr eigenen Methodik, Ideen und Konzepte vorzustellen und Beleg- und Nachweisbares postfaktischen Ideengebilden entgegenzusetzen. Es scheint keineswegs vermessen, insbesondere der Kriminalstrategie als Teildisziplin der Kriminalistik einen wichtigen Platz bei der Gewährleistung von Stabilität in der Gesellschaft der Zukunft zuzuweisen. Sie muss mithin in Anbetracht der gegenwärtigen und künftigen Herausforderungen im Sinne der hier verwendeten Definition ihren Beitrag zur theoretisch fundierten Planung und Organisation der Gesamtheit der Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung leisten und dabei immer wieder Angebote an die Politik und die Öffentlichkeit unterbreiten.

11.2 Den dargestellten Herausforderungen kann sich die Kriminalistik als Wissenschaft nur stellen, wenn sie einen institutionellen Background hat. Dieser sollte über die in der Bundesrepublik des Jahres 2017 sehr überschaubaren kriminalistisch-kriminologische Forschungskapazitäten hinaus reichen. Dabei sollten abgestimmte Forschungsvorhaben mit einem strukturierten und ebenfalls abgestimmten Monitoringprozess gesellschaftlicher Entwicklungen einhergehen. Dafür benötigt Kriminalistik als Wissenschaft eine deutlich stärkere institutionelle Verankerung. Kriminalistisch-Kriminologische Forschungseinrichtungen in LKÄ und beim BKA bilden dafür eine Keimzelle, Es bedarf aber eines Think Tanks Kriminalistik, um in einem Monitoringprozess gesellschaftliche Entwicklungen aus kriminalistisch-kriminologischer Perspektive beobachten und daraus sowohl Probleme definieren, Prognosen entwickeln und Handlungsnotwendigkeiten aufzeigen zu können sowie Entscheidungsvorschläge etwa für politische Entscheidungsträger zu generieren. Kriminalistische Forschung sollte dabei in Verbünden organisiert werden, um einerseits die knappen Ressourcen sinnvoll zu nutzen und gleichzeitig parallele Entwicklungen zu vermeiden.

11.3 Nicht zu vernachlässigen ist die Aufgabe, Entwicklungen bzw. Reaktionsmuster der Medien zu analysieren und auch daraus Schlüsse ableiten zu können. Erste, zugegeben sehr vorsichtige Schritte beschreiten die Polizeien seit wenigen Jahren bereits im Rahmen ihrer Social Media Präsenz.

11.4 Hauptakteure bei der Anwendung, wie auch der Weiterentwicklung der Kriminalistik werden auch weiterhin die Polizeien sein. Allerdings gilt es sowohl die Bedarfe als auch die Ressourcen privater Sicherheitsakteure mehr als bisher einzubeziehen. Es gilt auch, weitere Kooperationen etwa mit der Informatik, Migrationsforschung oder Religionswissenschaft zu finden und die zu verstetigen oder in Projektorganisationen zu gestalten.

11.5 Die Kriminalistik und dabei insbesondere die Kriminalstrategie wird eine zunehmend wichtigere Rolle an Scharnierstellen zur Kriminal-, Sicherheits- und Justizpolitik ausfüllen müssen, will man nicht postfaktischen Ideen und populistisch determinierten und von Patikularinteressen geleiteten Entwicklungen der Interpretation der Sicherheitslage und der sich daraus abzuleitenden kriminalistischen Handlungserfordernissen unterliegen.

11.6 Die Kriminalistik muss ihre Analyse der gesellschaftlichen Entwicklung unabhängig von Organisations- bzw. Haushaltzwängen in Ländern und Bund vornehmen; allerdings muss sie künftig deutlicher als bisher auch zur Ressourcenseite Position ergreifen. Kriminalistik muss dabei Kooperationen mit Organisations- und Betriebswirtschaft eingehen.

11.7 Für die Polizeien, die Hauptanwender wissenschaftlicher Kriminalistik, erscheint eine Öffnung für außerpolizeiliche Studienabschlüsse der Kriminalistik als ein Gebot der Stunde, um aktuelle Entwicklungen abgreifen zu können und intellektuelles Potential zu erschließen. Hemmende und unzeitgemäße beamten- bzw. laufbahnrechtliche Vorbehalte sollten dabei dringend und schnellstens über Bord geworfen werden.

11.8 Nicht zuletzt geht es auch um den Anspruch auf Erkennen und Vermitteln von Wahrheit über das Verbrechen, ein Kernziel der Kriminalistik. Es geht dabei auch um Deutungshoheit und die Vermittlung von Bewiesenem. Kriminalistisches Wissen und die darauf fußenden Erkenntnisse zu sicherheitsrelevanten Entwicklungen werden in der künftigen öffentlichen Debatte eine immer stärkere Bedeutung erlangen. Diese Deutungs- und Vermittlungshoheit sollten Fachleute zumindest versuchen zurück zu erlangen

„Die Zukunft der Kriminalistik liegt in der Innovation, nicht in der Improvisation.“42 Ohne eine eigenständige kriminalistische Forschung, die neben den Feldern Technik und Taktik auch die strategische Komponente der Kriminalistik einschließt, kann keine zukunftsfähige Kriminalistik existieren, die die Entwicklungen unserer Gesellschaft nicht nur beobachtet, sondern deren Herausforderungen aufgreift, aus kriminalwissenschaftlicher Sicht wertet und Schlüsse ableitet. Kriminalstrategie sollte also künftig noch mehr als heute als die Teildisziplin der Kriminalistik verstanden werden, die Bindeglied zur Innen-, Sicherheits-, Außen- und Justizpolitik darstellt. Eine Institutionalisierung eines Monitorings gesellschaftlicher Entwicklungen ist dabei ebenso ein Gebot der Zeit, wie die Weiterentwicklung der Kriminalistik als universitäre Disziplin. 

Anmerkungen


  1. Leitender Kriminaldirektor Ralph Berthel studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Von 2001 bis 2005 war er Dozent für Kriminalistik an der damaligen Polizei-Führungsakademie in Münster-Hiltrup (heute: Deutsche Hochschule der Polizei). Von 2005 bis 2013 leitete er die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Rothenburg/O.L. und unterrichtete Kriminalistik im Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“. Seit 2015 ist Ralph Berthel Abteilungsleiter im Landeskriminalamt Sachsen. Er ist Ehrenprofessor (Pocetnyi Professor) der Belgoroder Juristischen Hochschule des Ministeriums des Innern Russlands. Der Autor ist Gründungsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik e.V. Erreichbarkeit: ralph-berthel@web.de.
  2. www.welt.de/kultur/literarischewelt/article160074682/Die-aus-den-Fugen-geratene-Welt-der-Angela-Merkel.html, Abruf: 27.2.2017.
  3. Das Originalzitat lautet: „The time is out of joint“, also „Die Zeit ist aus den Fugen“ – und nicht die Welt! Es wurde Ende des 18. Jahrhunderts auch in Deutschen zum geflügelten Wort.
  4. geistreich78.info/mixed/diese-17-megatrends-bestimmen-unsere-zukunft, Stand: 29.7.2016.
  5. Ebd.
  6. onlineshop.zukunftsinstitut.de/wp-content/uploads/2015/10/Megatrend_Map_WM_Web.jpg sowie www.zukunftsinstitut.de/artikel/tup-digital/05-cyber-insecurity/06-specials/sicherheit-ein-megatrend/Stand: 29.7.2016.
  7. Zum Wissenschaftscharakter sowie zu Aufgaben, Methoden und Elementen der Kriminalistik vgl. Berthel/Mentzel/Neidhardt/Schröder/Spang/Weihmann, 2006, Grundlagen der Kriminalistik/Kriminologie, Lehr- und Studienbriefe Kriminalistik/Kriminologie, Band 1, S. 57.
  8. Vgl. etwa Kube/Schreiber in Kube/Störzer/Timm 1992, Kriminalistik – Handbuch für Praxis und Wissenschaft, S. 4
  9. Brisach et al., 2001, Planung der Kriminalitätskontrolle, S. 33.
  10. lexikon.stangl.eu/10320/wissenschaft/, Stand: 11.6.2017.
  11. Schulte und Neidhardt kennzeichneten Kriminalistik bereits 1998 als angewandte Wissenschaft und wandten sich gegen eine Abgrenzung zwischen praktischer und wissenschaftlicher Kriminalistik. Schulte/Neidhardt, 1998, Kriminologie und Kriminalistik an der Polizei-Führungsakademie, in: Festschrift für Hand Joachim Schneider, S. 684.
  12. Sterbling 2002, Überlegungen zu einer Polizei-Universität, Kriminalistik, S. 286.
  13. Berthel/Schröder, 2006, Kriminologie und Kriminalistik im System der Wissenschaften, in: Berthel et al, Grundlagen der Kriminalistik/Kriminologie, a.a.O. S. 13.
  14. Brodag, 2001, Kriminalistik, Grundlagen der Verbrechensbekämpfung, S. 281.
  15. Steiner, Grundlagen der Kriminaltechnik, 2008, URL: www.gletschertraum.de Lehrmaterialien/KT/22_Skriptum_Grundlagen.pdf, Abruf: 8.4.2017.
  16. Ausführlich zu den Inhalten von Kriminalstrategie und Methoden kriminalstrategischer Planung: Berthel/Lapp, Kriminalstrategie, 2017
  17. Berthel/Pezolt/Spang/Westphal/Zott, 2006, Der kriminalstrategische Problemlösungsprozess, S. 23.
  18. Ackermann, 2013, Kriminalistik – Wissenschaft – Gesellschaft, in: Artkämper/Clages, Kriminalistik, gestern – heute – morgen, S. 41f.
  19. Forker, 2004, Einführung in die Kriminalistik, in: Kriminalistische Kompetenz, S. 53.
  20. URL: www.kriminalistik.biz, Abruf: 16.6.2017.
  21. Jäger Kriminalpolitik ohne Kriminologie, in: Polizei-Führungsakademie (Hrsg.), Polizei und Politik, Schriftenreihe der Polizei-Führungsakademie, Heft 4/1997-1/1998, S. 153 – 159.
  22. www.matthiaszehnder.ch/wochenkommentar/luegen-in-der-politik/ (Abruf: 19.6.2017) sowie youtu.be/xnhJWusyj4I (Abruf: 19.6.2017).
  23. Keyes, The Post-Truth Era: Dishonesty and Deception in Contemporary Life, www.ralphkeyes.com/the-post-truth-era/, Abruf: 4.12.2016.
  24. www.deutschlandradiokultur.de/angela-merkels-neues-modewort-was-bitte-bedeutet.2156.de. html?dram:article_id=366689, Abruf: 4.12.2016
  25. Frankfurter Allgemeine, „Postfaktisch“ Die Faktendämmerung hat eingesetzt, www.faz.net/aktuell/feuilleton/faktendaemmerung-postfaktisch-ist-das-wort-2016-14530776.html, Abruf: 4.12.2016.
  26. Murck (Hrsg.), 1996, Handbuch für Führungskräfte der Polizei. Wissenschaft und Praxis, S. 389.
  27. Burghard, 1983, Entwicklungsstand und Tendenzen der praktischen Kriminalistik in der Bundesrepublik Deutschland, 1983, in: Kube/Störzer/Brugger (Hrsg.), Wissenschaftliche Kriminalistik, S. 186.
  28. Stümper, 1999, Das Primat der Politik aus polizeilicher Sicht, Der Kriminalist, Seite 58.
  29. Berthel,/Peilert, 2005, Netzwerke des Terrors – Netzwerke gegen den Terror: Bericht über die Herbsttagung des Bundeskriminalamtes, Die Polizei S. 61 – 69.
  30. Ausführlich zur Geschichte der Kriminalistik an der Berliner Universität von den Anfängen bis zur Abwicklung vgl. insbesondere Leonhardt, 1991, Kriminalistik, S. 529 – 534; ders., 1992, Kriminalistik, S. 202 – 206; Leonhardt /Schurich, 1992, Kriminalistik, S. 641 – 647; dies., 1993, Kriminalistik, S. 426 – 434.
  31. Berthel, 2006, Kriminalistikausbildung – Quo vadis?, Kriminalistik, S. 609 – 614 sowie Berthel/Schröder, 2006, Kriminalwissenschaften an der Deutschen Hochschule der Polizei, Die Polizei, S. 185 – 191.
  32. Berthel, 2012, Worüber sich Franz v. Liszt freuen würde – In Deutschland kann man wieder Kriminalistik studieren!, Die Polizei, S. 237 – 242 sowie URL: www.school-grc.de/studium/master-kriminalistik.html, Abruf: 7.4.2017.
  33. Vgl. URL: www.makrim.de, Abruf: 8.4.2017.
  34. § 3 Abs. 2 SächsAPOPol v. 3.8.2015 (SächsGVBl. S. 471), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 7.2.2017 (SächsGVBl. S. 85) geändert worden ist.
  35. URL: www.makrim.de/images/stories/dokumente/modulhandbuch.pdf, Abruf: 10.4.2017.
  36. Zu Chancen der Nutzung Künstlicher Intelligenz in der Kriminalistik vgl: Stark, 2017, Künstliche Intelligenz – Chancen und Herausforderungen von kognitiven Systemen im polizeilichen Umfeld, Der Kriminalist, S. 4 – 7 sowie Jaeger, 2017, Künstliche Intelligenz – Hilsmittel oder Konkurrenz für die Polizei, Der Kriminalist, S. 8 – 15.
  37. Ausführlich zur kriminalstrategischen Dimension der Megatrends: Berthel/Lapp, aaO, S. 183ff.
  38. Zum Begriff polizeilicher Think Tanks vgl. Berthel, 2015, Think Tank Polizei, Statement für ein innovatives Instrument, Teil I, Die Polizei, S. 125 –130; ders. Think Tank Polizei, Statement für ein innovatives Instrument, Teil II, Die Polizei, S. 159 – 165.
  39. Münch, 2016, Strategische Schwerpunktsetzungen des Bundeskriminalamtes vor dem Hintergrund aktueller nationaler und internationaler Herausforderungen, Die Polizei, S. 153 – 157.
  40. Der Begriff Web 2.0 entstand bereits 2004 und wurde maßgeblich durch Brainstorming zwischen Vertretern von O‘Reilly Media und MediaLive International geprägt. Das Web 2.0 zeichnet sich durch Cloud Computing, deutlich höhere Datenraten als das Web 1.0 und insbesondere durch interaktive und kollaborative Elemente aus. Umgangssprachlich wird das Web 2.0 auch als „Mitmach-Web“ bezeichnet.
  41. Ziercke, Kriminalistik 2.0 – effektive Strafverfolgung im Zeitalter des Internet aus Sicht des BKA, 2014, in: Bundeskriminalamt, Cybercrime, Bedrohung, Intervention, Abwehr, S. 62ff.Ackermann, 2013, a.a.O, S. 40.