Islamistisch-salafistische sowie jihadistische Akteure und ihre Verbindung zur aktuellen Flüchtlingssituation in Deutschland

Von Dr. rer. pol. Stefan Goertz,  Hochschule des Bundes, Fachbereich Bundespolizei, Lübeck

1. Einleitung


Spätestens der islamistisch-terroristische Anschlag des tunesischen Flüchtlings Anis Amri am 19.12.2016 auf einen Berliner Weihnachtsmarkt – der mindestens 12 Menschen tötete und über 50 Menschen (schwer) verletzte – sowie die islamistisch-terroristischen Anschläge und Attentate der Jahre 2015 und 2016 in Frankreich, Belgien, Dänemark und Deutschland (u.a. am 7.1.2015, 13.11.2015, 14.7.2016, 22.3.2016, 14.2.2015, 18.7.2016, 24.7.2016) und die durch Zugriffe der GSG 9 in sechs Flüchtlingseinrichtungen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen am 13.9.2016 verhinderten Anschläge sowie die verhinderten Anschläge auf Berliner Flughäfen durch die Festnahme des syrischen Flüchtlings Al Bakr am 10.10.2016 in Leipzig verdeutlichen die gegenwärtige Gefahr des islamistischen Terrorismus für demokratische Staaten wie Deutschland.

Die islamistisch-terroristischen Anschläge vom 13.11.2015 in Paris haben gezeigt, dass sich der IS des aktuellen Flüchtlingsstroms bedient, um (Selbstmord-)Attentäter zur Begehung von Anschlägen nach Europa zu schleusen.1 Nach Aussage des Bundesamtes für Verfassungsschutz liegen den deutschen Sicherheitsbehörden Hinweise auf ein gezieltes beziehungsweise organisiertes Einschleusen von Mitgliedern und/ oder Unterstützern terroristischer Organisationen im Flüchtlingsstrom mit dem Ziel der Begehung von Anschlägen in Deutschland vor.2 Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden im Zeitraum Januar bis Dezember 2015 im EASY-System 1,091894 Millionen Zugänge von Asylsuchenden erfasst.3 Nach Angaben des Bundesministerium des Innern haben im Zeitraum Januar bis September 2016 in Deutschland 643 211 Personen Asyl als Erstantrag beantragt.4 Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr – von Januar bis September 2015 – bedeutet dies eine Erhöhung um 116,8%.5
Die Verfassungsschutzämter analysieren, dass das größte islamistisch-terroristische Bedrohungspotential aktuell sowohl von deutschen bzw. europäischen Jihad-Rückkehrern aus Syrien und dem Irak als auch von Personen ausgeht, die sich ohne Teilnahme am Jihad radikalisiert haben und islamistisch-terroristische Anschläge und/ oder Attentate unterstützen, vorbereiten oder durchführen wollen.6
Mit Blick auf die islamistisch-terroristischen Attentate bzw. Anschläge bei Würzburg und in Ansbach erklärte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen im Herbst 2016, dass es auch schon vor Ansbach und Würzburg islamistisch motivierte Attacken in Deutschland gegeben habe – u.a. auf einen Bundespolizisten in Hannover und einen Sikh-Tempel in Essen. „Die Lehre daraus ist: Wir dürfen uns nicht nur konzentrieren auf den IS, der möglicherweise Terrorkommandos nach Europa schickt, wie in Paris oder Brüssel. Sondern es können auch Einzeltäter sein, die sich selbst radikalisieren oder Aufträge erhalten.“7 Dies bewahrheitete sich auf tragische Art und Weise beim islamistisch-terroristischen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin am 19.12.2016. Daher untersucht dieser Aufsatz das islamistisch-terroristische Personenspektrum, seine Radikalisierung und Rekrutierung für Anschläge und Attentate in Deutschland und Europa sowie seine Beziehung zu den Flüchtlingsbewegungen der Jahre 2015 und 2016.

2. Die islamistischen Akteure und ihre Taktik zur Rekrutierung, Indoktrinierung und Radikalisierung

2.1. Internationale Angehörige islamistisch-terroristischer Organisationen

Die für die Anschläge am 13.11.2015 in Frankreich – bei denen 130 Menschen getötet und 352 Menschen verletzt wurden – verantwortlichen internationalen islamistisch-terroristischen Akteure nutzten zum ersten Mal Sprengstoffwesten in Form von Selbstmordattentaten als terroristisches Mittel auf europäischem Gebiet. EUROPOL analysiert, dass diese seither wiederholt (Brüssel, Ansbach) verwendet wurden und bezeichnet Selbstmordattentate mit Hilfe von Sprengstoffwesten als „mögliches Tatmittel der Zukunft“.8 EUROPOL analysiert, dass der IS über „neue gefechtsartige Möglichkeiten“ verfügt, in Europa „eine Reihe groß angelegter Terroranschläge“ zu verüben und geht davon aus, dass alleine der IS mindestens 5000 – in Syrien und im Irak kampferfahrene – Jihadisten nach Europa einschleusen konnte.9 Darüber hinaus betont EUROPOL in einem aktuellen Bericht, dass die islamistisch-terroristischen Einzeltäter der Anschläge in Orlando/ USA, Magnaville/ Frankreich, Nizza, Würzburg und Ansbach individuell geplant und operiert haben und der IS nicht direkt logistisch und taktisch-operativ diese Anschläge orchestriert habe.10 Mit ihrer Strategie, islamistisch-terroristische Einzeltäter für einen „individuellen Jihad“ einzusetzen, sprechen islamistisch-terroristische Organisationen wie die Al Qaida und der IS einerseits Einzeltäter des in Europa aufgewachsenen und sozialisierten homegrown-Spektrums und andererseits als Flüchtlinge getarnte und nach Europa eingereiste „Schläfer“ an.

2.2. Homegrown-Akteure des salafistisch-jihadistischen Spektrums

Neben der Bedrohungslage durch organisationsgesteuerte islamistisch-jihadistische Terroranschläge (IS, Al Qaida u. a.) geht weiterhin eine besondere Gefahr von religiös-ideologischen Sympathisanten aus, welche durch die gemeinsame jihadistische Ideologie radikalisiert wurden, aber keine direkte organisatorische Anbindung an eine islamistische-jihadistische Organisation haben. Das Attentat von Arid Uka auf US-amerikanische Soldaten am 2.3.2011 am Flughafen Frankfurt/Main – bei dem er zwei US-Soldaten tötete – gilt als der erste in Deutschland vollendete islamistische Terroranschlag. Soweit sich die islamistisch-salafistischen Akteure im Inland – ohne unmittelbare persönliche Anbindung an internationale jihadistische Terrororganisationen radikalisiert haben, sprechen die Sicherheitsbehörden von homegrown (engl. hausgemacht, sprich: in einem westlichen, demokratischen Land aufgewachsen und/ oder geboren) Terroristen.11
Anhänger des salafistisch-jihadistischen Personenspektrums wollen das Ziel eines nach ihrer Interpretation des Islam geordneten menschlichen Zusammenlebens durch die Anwendung von Gewalt realisieren. Bei konkreter Ausübung von Gewalt erfüllen Jihadisten die Kernmerkmale terroristischer Handlungen. Es handelt sich dabei um einen nachhaltig geführten Kampf für politisch-ideologische Ziele, die mit Hilfe von Anschlägen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchgesetzt werden sollen.12

Salafistische Gruppierungen verzeichnen mit augenblicklich über 9000 Personen in Deutschland weiterhin rasant steigende Anhängerzahlen (von 5500 im Jahr 2013 auf 7000 im Jahr 2014).13 Der (extremistische14) Salafismus kann dabei religiös-ideologisch in zwei Grundströmungen analysiert werden: In den politischen und in den (militanten) jihadistischen Salafismus. Politische Salafisten vertreten eine anti-demokratische und damit verfassungsfeindliche Interpretation des Islam und streben die Errichtung eines „islamischen“ Staatssystems an.15 Ihre Hauptaktivität besteht in der Missionierungsarbeit (Da’wa) zum Gewinn neuer Anhänger und in der religiös-ideologischen Indoktrination.

Koranverteilaktionen wie diese der salafistischen Organisation "Die Wahre Religion (DWR), LIES!" – verboten durch das Bundesministerium des Innern am 15.11.2.2016 – nutzen zu verschenkende Koran-Exemplare nur vordergründig für ihre eigentliche Dawa, die islamistisch-salafistisch radikalisieren soll.


Gewaltorientierte Salafisten können auch als Jihadisten bezeichnet werden, da sie den Jihad als militärischen Kampf in den Mittelpunkt ihrer religiösen Vorstellungen stellen. Sie sind gewillt, ihre Vision von einem „islamischen Staat“ auch mit Waffengewalt umzusetzen. Jihadisten wollen ihre religiös-politischen Ordnungsvorstellungen eines Kalifats aber nicht nur in muslimischen Ländern, sondern auch in westlichen Ländern mit Gewalt umsetzen.16 Der Übergang zwischen diesen beiden religiös-ideologischen Strömungen muss als fließend bezeichnet werden. Dabei stellt die salafistische Szene ein wesentliches Rekrutierungsfeld für den islamistischen Terrorismus (Jihadismus) dar. Fast ausnahmslos alle Personen mit Deutschlandbezug, die sich dem Jihad angeschlossen haben, waren zuvor salafistische Akteure.17

2.3. Deutsche/ europäische Jihad-Rückkehrer

Die islamistisch-terroristischen Organisationen Al Qaida und der IS haben – nach aktueller Analyse von EUROPOL – wiederholt in den sozialen Netzwerken dazu aufgerufen, als islamistischer Einzeltäter terroristische Anschläge bzw. Attentate in Europa – auch in Deutschland – zu verüben.18 Der IS fordert seine Anhänger im Westen schon seit März 2016 ausdrücklich dazu auf, nicht mehr in das „Kalifat“ auszureisen, sondern in ihren Heimatländern Anschläge zu verüben.19 So erklärte der inzwischen getötete „Sprecher“ des IS, Muhammad Al-Adnani im März 2016 in einer veröffentlichten Videobotschaft die Zielrichtung von Anschlägen im Westen: „die kleinste Tat, die Ihr [die Unterstützer des IS] in ihrer [der ‚Ungläubigen‘] Heimat ausführt, ist besser und wirkungsvoller für den Staat [den IS] und schmerzvoller für sie.“20
Nach Ansicht der Verfassungsschutzbehörden wirkt die durch Indoktrinierung und Rekrutierung verbreite Ideologie jihadistischer Salafisten insbesondere auf aktionsorientierte, potentiell gewaltaffine sowie religiös wenig gebildete junge Menschen stark anziehend.21
Die Anschläge von Paris, Brüssel und Nizza haben gezeigt, dass der IS in der Lage ist, islamstisch-terroristische Anschläge mit hohen Opferzahlen auch in europäischen Ländern durchzuführen. Dies ist sowohl für Frankreich als auch für Deutschland daher von Bedeutung, weil eine hohe Anzahl von Personen des deutschen und des französischen islamistisch-salafistischen Spektrums mit jihadistischer Motivation nach Syrien oder in den Irak gereist sind. Bei diesen Personen ist einzukalkulieren, dass diese für vergleichbare Terroroperationen in Europa ausgebildet wurden bzw. augenblicklich werden.22 Erschwerend für die polizeiliche und nachrichtendienstliche Aufklärung und Observation kommt hinzu, dass es sich dabei nicht um deutsche Jihadisten handeln muss.23

2.4. Bedeutung der Flüchtlingsbewegungen der Jahre 2015 und 2016 aus der Sicht der Sicherheitsbehörden


In seiner Analyse der Bedeutung der Flüchtlingsbewegungen nach Europa und Deutschland warnt das Bundesamt für Verfassungsschutz vor

  • der Einreise von aktiven Mitgliedern, Sympathisanten oder Unterstützern extremistischer oder terroristischer Organisationen (wie z.B. des IS, der Al Qaida oder der Jabhat Fatah Al Sham/ Jabhat Al Nusra)
  • ehemaligen oder noch aktiven hauptamtlichen oder informellen Mitarbeitern fremder Nachrichtendienste (u.a. arabisch-sprachiger Länder, die sich als sog. „falsche Syrer oder falsche Iraker“24 ausgeben)
  • extremistischen Bestrebungen von in Deutschland lebenden Einzelpersonen oder Organisationen bereits seit Längerem stationierter oder geworbener Nachrichtendienstmitarbeiter fremder Staaten mit Bezug zur aktuellen Flüchtlingssituation und/oder zur Situation in Syrien und dem Irak (Internationale Koalition gegen das IS-Kalifat)
  • (Selbst-)Radikalisierungsprozessen unter sich in Deutschland aufhaltenden Migranten
  • Auf Migranten bezogene propagandistische und aktionistische Wechselwirkungen zwischen extremistischen Phänomenbereichen.25

Die Verfassungsschutzbehörden gehen davon aus, dass die Zahl der als Flüchtlinge getarnten und eingereisten Mitglieder jihadistischer (islamistisch-terroristischer) Gruppierungen – unter anderem aus Syrien, dem Irak und Afghanistan – nach Deutschland im dreistelligen Bereich liegt.26 Deutlich mehr als 50% der eingegangenen Hinweise auf eine Mitgliedschaft in oder Beziehung zu islamistisch-terroristischen Organisationen beziehen sich auf den IS, der Rest auf die syrische Jabhat Fatah Al Sham/ Jabhat al-Nusra und die Al Qaida. Nur in ca. einem Fünftel der eingegangenen Hinweise auf eine Mitgliedschaft in oder Verbindung zu islamistisch-terroristischen Organisationen konnten die Flüchtlinge identifiziert und in Flüchtlingseinrichtungen, unabhängigen Betreuungseinrichtungen oder bei Verwandten lokalisiert werden.27 Bis zum Frühjahr 2016 sammelten die Verfassungsschutzbehörden mehr als 400 Hinweise auf Aktivitäten von sich in Deutschland aufhaltenden Islamisten, die einen Migrationsbezug haben. Mehr als zwei Drittel dieser Meldungen bezog sich auf bekannte salafistische Akteure, Einzelpersonen und regionale Organisationen beziehungsweise lokale Organisationsvertretungen.28 Die Bundesregierung spricht in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 9646 – „Salafistische Propaganda gegenüber Flüchtlingen“ – von zahlreichen unmittelbaren Kontaktaufnahmen der islamistischen Szene gegenüber Flüchtlingen.29 Die Art und Weise der vor allem in oder im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften erfolgenden Kontaktaufnahmen durch islamistisch-salafistische Akteure ist sehr heterogen. Teilweise treten die islamistisch-salafistischen Akteure direkt an die Flüchtlinge heran und verteilen Geld- und/oder Sachspenden (beispielsweise Koranexemplare und Gebetsteppiche), offerieren Unterstützung bei Behördengängen oder als Sprachmittler, laden zum Moscheebesuch oder zur Teilnahme an muslimischen Feierlichkeiten ein und verteilen propagandistische, indoktrinierende Flyer und Islam-Broschüren.30 Die islamisisch-salafistischen Akteure greifen gezielt die Hilfsbedürftigkeit und die Bedürfnisse der Flüchtlinge nach Orientierung, muttersprachlicher Kommunikation sowie Gemeinschaft auf, um sie zu indoktrinieren und/oder zu radikalisieren. Salafisten und andere Islamisten nutzen diese psychologisch extreme Situation taktisch durch oben erwähnte Maßnahmen.31 Insbesondere die extremistische salafistische Ideologie scheint Halt durch einfache Erklärungen und eine Weltsicht zu bieten, die zwischen „Gut“ und „Böse“ unterscheidet.32 Der Bezug auf religiöse Traditionen aus dem arabisch-islamischen Kulturkreis stellt eine breite Ausgangsbasis für eine Kontaktaufnahme dar. Teilweise wird den Flüchtlingen auch eine Unterkunft außerhalb ihrer Einrichtung angeboten oder das Abhalten von Gebeten, religiösen Feiern oder Koranunterricht in Flüchtlingsunterkünften. Die Verfassungsschutzbehörden beobachten einen verstärkten Besuch durch Flüchtlinge in zahlreichen islamistisch-salafistischen Moscheen.33 Aktuell zählen die deutschen Verfassungsschutzbehörden in Deutschland mindestens 90 islamistisch-salafistische Moscheen, die „in Bezug auf die Migrationsbewegungen aktiv geworden sind“.34 In diesen islamistischen Moscheen – in denen zum Großteil Arabisch gesprochen wird – beobachten die deutschen Verfassungsschutzbehörden in den letzten Monaten die Anwesenheit von muslimischen Flüchtlingen bei Predigten oder anderen Veranstaltungen der Moscheen. Über 70% der in Deutschland eintreffenden Flüchtlinge sind Muslime. Daher versuchen Islamisten und Salafisten beziehungsweise islamistisch-salafistische Organisationen in diesem immens großen „Personenpool“ zu missionieren und Anhänger zu rekrutieren. Dabei nutzen sie aus taktischen Gründen eine Kontaktaufnahme unter dem Deckmantel humanitärer Hilfsangebote.35 Die Verfassungsschutzbehörden analysieren die persönliche Situation eines Flüchtlings, die eine Hinwendung zum Islamismus forcieren könnte, als von großer Bedeutung. So können beispielsweise schlechte Aussichten auf eine Einbindung in den Arbeitsmarkt, (subjektiv empfundene oder objektiv festzustellende) Diskriminierungserlebnisse im Alltag zu Frustrationen führen und Radikalisierungsprozesse initiieren.36 Propagandistische Beeinflussung durch islamistisch-salafistische Akteure in Moscheen können dabei mögliche Radikalisierungsprozesse begünstigen bzw. auslösen.37 In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 18/9646 werden auch minderjährige Schutzsuchende, die ohne Begleitung ihrer Eltern (und/oder Geschwister) nach Deutschland eingereist als besondere Zielgruppe islamistisch-salafistischer Kontaktaufnahmeversuche beschrieben, da diese Minderjährigen rein altersbedingt – wie deutsche Jugendliche auch – leichter gefährdet seinen, von extremistischen Ideologien beeinflusst und radikalisiert zu werden.38 Diese Personengruppe minderjähriger Flüchtlinge ist aufgrund des fehlenden familiären Umfelds und geringerer Lebenserfahrung in einer fremd wirkenden Gesellschaft eher für vermeintlichen Halt durch zuverlässige Bezugssysteme mit bekannten, klaren Regeln offen. Diesen Zustand nutzen die islamistisch-salafistischen Akteure, indem sie Fremdheitsgefühle der jugendlichen Flüchtlinge gegenüber dem neuen europäischen, deutschen Umfeld bestärken und auf (islamische) Identität durch Abgrenzung (von der westlichen Demokratie Deutschland) abzielen.39 Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder erhielten bislang eine Vielzahl an Hinweisen, wonach islamistische Gewalttäter und Jihadisten die Flüchtlingsbewegungen zur Einreise nach Deutschland bereits genutzt haben bzw. noch nutzen.40 Mit Sorge beobachtet der Verfassungsschutz die Versuche radikaler Islamisten bzw. Salafisten, unter den Flüchtlingen neue Mitstreiter anzuwerben. „Es gibt bislang mehr als 340 Fälle, die uns bekannt geworden sind“, sagte der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Aber das sind nur die, von denen wir erfahren haben. Vermutlich gibt es mehr Fälle.“41 Weiterhin führte er aus, dass „bekanntermaßen sind unter den Asylsuchenden sehr viele junge Männer mit sunnitischer Konfession“ sind, die oftmals aus „konservativen islamischen Milieus kommen und Freitags in eine arabischsprachige Moschee gehen.“42 Unter den arabischsprachigen Moscheen in Deutschland gibt es zahlreiche islamistische, salafistische Moscheen.43

Salafistische Dawa in einer Flüchtlingseinrichtung

 

3. Staatliche Gegenmaßnahmen


Um zu verhindern, dass gewaltbereite deutsche Islamisten, in der Regel Salafisten, Deutschland in Richtung syrisch-irakisches Kampfgebiet verlassen (sog. „Jihad-Reisende“) und möglicherweise mit Kampferfahrung und einem hohen Gefechtswert zurückkehren, versuchen die deutschen Sicherheitsbehörden, Ausreiseplanungen frühzeitig wahrzunehmen und zu deren Unterbindung beizutragen.44
Auf der Ebene präventiver Maßnahmen haben verschiedene Landesämter für Verfassungsschutz und das Bundesamt für Verfassungsschutz Informationsbroschüren, Info-Flyer als Aufklärungsmaßnahme für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Flüchtlingsunterkünften sowie mit der Flüchtlingsarbeit in deren Umfeld betraute Beschäftigte erstellt, um zu informieren und zu sensibilisieren.45 Nach Angaben des Landesamtes für Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen zeigen diese Informations- und Aufklärungsmaßnahmen erste Wirkung, da die Zahl der Hinweise von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Flüchtlingsunterkünften, die von Anwerbungsversuchen durch salafistische Akteure berichten, gestiegen sei.46 Parallel zu den Informationen in Schriftform finden – nach geographischer Priorität – Informations- und Aufklärungsveranstaltungen, die sich an Beschäftigte in Aufnahmeeinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften sowie in der Flüchtlingsarbeit richten.

3.1. Probleme der Sicherheitsbehörden

Der aktuelle Fall des Verbots von „Die wahre Religion“ alias „Lies!“ durch das deutsche Bundesministerium des Innern, dessen juristische Vorbereitung so lange dauerte, dass „Die wahre Religion“ von 2011 bis 2016 unkontrolliert wirken konnte, zeigt, dass es sehr schwierig ist, den amorphen salafistischen Strukturen „strukturelle politische Ziele gegen die Verfassungsordnung“ nachzuweisen. Schon 2011 – zu Beginn der „Lies“ Aktionen der DWR – verwies die deutsche Innenministerkonferenz darauf, dass „zahlreiche der ideologischen Positionen der salafistischen Gruppen dazu geeignet sind, Parallelgesellschaften in Deutschland zu befördern.47
Die Anschläge und Attentate von islamistisch-terroristischen Einzeltätern (Hannover, Essen, Nizza, Würzburg, Ansbach und Berlin) stellen ein besonderes Problem für die westlichen Sicherheitsbehörden dar, da der Prozess der Radikalisierung dieser Einzeltäter ohne Kommunikation – virtuell oder in der realen Welt – kaum zu detektieren ist. Die offensichtlich relativ große operative Autonomie der islamistischen Einzeltäter und der jihadistischen Zellen ist ein weiteres wichtiges Merkmal der aktuellen terroristischen Bedrohung, welche die europäischen Sicherheitsbehörden vor erhebliche Probleme der Detektion und Vorfeldaufklärung stellt. Ein weiteres Problem der europäischen Sicherheitsbehörden ist die ethnische, sprachliche, organisatorische und strategisch-taktische Heterogenität der islamistisch-salafistischen und jihadistischen Akteure, wodurch diese sehr schwer aufzuklären sind. In Bezug auf die Identifizierung von Individuen, die der Personengruppe internationaler jihadistischer Organisationen oder dem Spektrum der Jihadrückkehrer aus Syrien und/oder dem Irak angehören stellt die Tatsache, dass im Zeitraum Januar 2015 bis Oktober 2016 bis zu 80% der Flüchtlinge ohne Pass bzw. Ausweisdokumente nach Deutschland kamen.48 In weniger als 18 Monaten Aufenthaltszeit in Deutschland soll der islamistisch-terroristische Attentäter auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz über 14 Identitäten benutzt haben.49 Eine weitere Schwierigkeit liegt in der technischen Überwachung der Kommunikation von Islamisten und Jihadisten. „Das grundlegende Problem ist: Wir wissen nicht, wer miteinander chattet“, sagt der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz.50 Weiter führt er aus, dass es sehr hohe rechtliche Hürden dafür gebe, Kommunikation in Echtzeit mitzulesen oder mitzuhören. Eine weitere Schwierigkeit liege darin, dass viele Provider ihren Sitz im Ausland haben, so dass es „Tage bis Monate dauern könne“ bis Daten übermittelt werden, falls dies überhaupt geschieht. Abschließend ist das Problem des verbotenen, sehr restriktiv gehandhabten, mangelnden oder verzögerten Austausches von personenbezogenen Daten und Informationen zum Personenbereich islamistischer Terrorismus durch die europäischen Sicherheitsbehörden zu nennen. Hierzu kritisierte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz ungewöhnlich scharf als „ausgesprochen schädlich“ für die Terrorabwehr, so werde das „Urteil der terroristischen Gefahr für Deutschland nicht hinreichend gerecht“, da der internationale Austausch von Daten und Informationen zwischen Nachrichtendiensten durch den Richterspruch erschwert werde.51

4. Fazit


Der islamistisch-terroristische Anschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz durch den tunesischen Flüchtling Anis Amri und die anderen jüngsten Fälle von islamistisch-terroristischen Anschlägen und Attentate in Würzburg und Ansbach im Juli 2016, aber auch die erst kürzlich von deutschen Sicherheitsbehörden verhinderten Anschläge von als Flüchtlingen getarnten internationalen Jihadisten (Zugriffe der GSG 9 in Flüchtlingseinrichtungen in Schleswig-Holstein am 13.9.2016)52 und die vom syrischen Flüchtling Jabr Al Bakr geplanten Sprengstoffanschläge auf Berliner Flughäfen verdeutlichen sowohl die aktuelle Bedrohung Deutschlands durch islamistischen Terrorismus als auch die Verbindung zu den Flüchtlingsströmen der Jahre 2015 und 2016. Sowohl internationale Angehörige islamistisch-terroristischer Organisationen – unter anderem in Form von deutschen/ europäischen Jihad-Rückkehrern – als auch sog. homegrown-Akteure des salafistisch-jihadistischen Spektrums und internationale islamistische Einzeltäter (wie z.B. der syrische Flüchtling Al Bakr und der tunesische Flüchtling Amri) sind die Akteure der islamistisch-terroristischen Bedrohung Deutschlands. Problematischerweise suchen diese drei Akteursgruppen die Nähe der Flüchtlingsströme der Jahre 2015 und 2016, aus taktischen Gründen der Tarnung, aus logistischen Gründen der Versorgung durch sozialstaatliche Maßnahmen und privat organisierte Hilfsmaßnahmen, als auch zur Missionierung und Rekrutierung von (potentiellen) Attentätern und/ oder Unterstützern islamistisch-terroristischer Anschläge. Wie oben beschrieben spricht die Bundesregierung von zahlreichen unmittelbaren Kontaktaufnahmen der islamistisch-salafistischen Szene gegenüber Flüchtlingen in oder im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften.
Sowohl der aktuelle Fall des islamistisch-terroristischen Attentäters Anis Amri als auch der Fall des verhinderten Anschlages auf Berliner Flughäfen im Herbst 2016 durch den syrischen Flüchtling Jabr Albakr verdeutlichen das Problem des Zugriffes auf und Austausches von personenbezogenen Daten von Flüchtlingen durch die deutschen und europäischen Sicherheitsbehörden und andere Behörden sehr eindringlich. Das Problem der (beschränkten) rechtlichen Möglichkeiten der deutschen Sicherheitsbehörden für den Umgang mit und Austausch von personenbezogenen Daten auf deutscher und internationaler Ebene wird bereits seit einiger Zeit diskutiert. So forderten der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz und verschiedene Bundes- und Landespolitiker der CDU und CSU schon Mitte 2016 einen „Abgleich der Daten der Asylsuchenden mit allen international verfügbaren Datenbanken über Terrorverdächtige“, „vollautomatischen Zugang der deutschen Nachrichtendienste zur Kerndatenbank der Asylsuchenden“ und dass ab sofort „die polizeiliche Gefahrenabwehr im Asylverfahren eine größere Rolle spielen“ müsse.53 Gegen diesen Vorschlag sprachen sich verschiedene Bundes- und Landespolitiker der SPD aus, z.B. der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Ralf Jäger, mit den Worten „es wäre falsch, Hunderttausende Menschen, die vor Krieg und Terror nach Deutschland geflüchtet sind, jetzt unter Generalverdacht zu stellen“.54 Der Zugriff auf und der Austausch von personenbezogenen Daten von Asylsuchenden durch europäische und deutsche Sicherheitsbehörden war und ist sicherheitspolitisch höchst wichtig.
Die Prävention von islamistisch-terroristischen Anschlägen und Attentaten und damit der Schutz der deutschen und europäischen Bevölkerung erfordert ein enges Zusammenwirken von Polizei, Nachrichtendiensten, Justiz, Zoll, Ausländer-, Einbürgerungs-, Sozial- und anderen Behörden sowie weiteren Institutionen wie Einrichtungen der Wirtschaft, Verbänden und Vereinen. Zusätzlich dazu bedarf es nach Ansicht der Sicherheitsbehörden allerdings auch einer interessierten und informierten Zivilgesellschaft. Das Bundesamt für Verfassungsschutz spricht von der „Mithilfe der Bevölkerung als essentieller Baustein einer aufmerksamen und wehrhaften Demokratie“.55

Anmerkungen


  1. Vgl. http://www.schleswigholstein.de/DE/Fachinhalte/V/verfassungsschutz/Downloads/Berichte/Verfassungsschutzbericht_2015.pdf?__blob=publicationFile&v=2 ; (18.12.2016).
  2. Vgl. Bundesamt für Verfassungsschutz: Verfassungsschutzbericht 2015, Köln 2016, S. 164.
  3. Vgl. www.bpb.de/politik/innenpolitik/flucht/218788/zahlen-zu-asyl-in-deutschland; (18.12.2016).
  4. Vgl. www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/10/asylantraege-september-2016.html; (18.12.2016).
  5. Vgl. ebd.
  6. Vgl. Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW, Landesamt für Verfassungsschutz, Verfassungsschutzbericht 2015, Düsseldorf 2016, S. 158.
  7. www.verfassungsschutz.de/de/aktuelles/zur-sache/zs-2016-002-maassen-dpa-2016-08; (17.12.2016).
  8. Vgl. ebd.
  9. Vgl. www.europol.europa.eu/content/211-terrorist-attacks-carried-out-eu-member-states-2015-new-europol-report-reveals; (15.12.2016); www.welt.de/politik/ausland/article152415821/Europol-warnt-vor-5000-Dschihadisten-in-Europa.html; (15.12.2016).
  10. Vgl. www.europol.europa.eu/content/211-terrorist-attacks-carried-out-eu-member-states-2015-new-europol-report-reveals; (16.12.2016).
  11. Vgl. www.schleswigholstein.de/DE/Fachinhalte/V/verfassungsschutz/Downloads/Berichte/Verfassungsschutzbericht_2015.pdf, S. 109; (16.12.2016).
  12. Vgl. www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/publikationen/allgemeine-publikationen/broschuere-2016-08-handreichung-fuer-fluechtlingshelfer, S. 8ff; (18.12.2016).
  13. Vgl. Bundesamt für Verfassungsschutz 2016, S. 170; www.kas.de/wf/de/33.45297/; (21.12.2016).
  14. Nach Aussagen des Bundesministerium des Innern werden „als extremistisch solche Bestrebungen bezeichnet, die den demokratischen Verfassungsstaat und seine fundamentalen Werte, seine Normen und Regeln ablehnen und darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung abzuschaffen und sie durch eine nach den jeweiligen Vorstellungen formierte Ordnung zu ersetzen.“ Vgl. www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Extremismusbekaempfung/extremismusbekaempfung_node.html; (17.12.2016).
  15. Vgl. Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW 2016, S. 159.
  16. Vgl. ebd.
  17. Vgl. Bundesamt für Verfassungsschutz 2016, S. 175.
  18. Vgl. www.europol.europa.eu/content/211-terrorist-attacks-carried-out-eu-member-states-2015-new-europol-report-reveals; (16.12.2016).
  19. Vgl. Bundeskriminalamt/ Bundesamt für Verfassungsschutz (2016): Analyse der Radikalisierungshintergründe und -verläufe der Personen, die aus islamistischer Motivation aus Deutschland in Richtung Syrien oder Irak ausgereist sind. Fortschreibung 2016, Stand 4.10.2016, S. 5.
  20. Vgl. ebd.
  21. Vgl. www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/publikationen/allgemeine-publikationen/broschuere-2016-08-handreichung-fuer-fluechtlingshelfer, S. 10.
  22. Vgl. www.schleswigholstein.de/DE/Fachinhalte/V/verfassungsschutz/Downloads/Berichte/Verfassungsschutzbericht_2015.pdf, S. 108.
  23. Vgl. ebd.
  24. www.welt.de/politik/deutschland/article156496638/Syrische-Staatsbuergerschaft-wird-massenhaft-vorgetaeuscht.html; (16.12.2016).
  25. Vgl. www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/publikationen/allgemeine-publikationen/broschuere-2016-08-handreichung-fuer-fluechtlingshelfer; (14.12.2016); www.verfassungsschutz.de/de/aktuelles/zur-sache/zs-2016-002-bedeutung-der-migrationsbewegungen-nach-deutschland; 2016, (17.12.2016).
  26. Vgl. ebd.
  27. Vgl. ebd.
  28. Vgl. ebd.
  29. Vgl. Deutscher Bundestag, Drucksache18/9646, Salafistische Propaganda gegenüber Flüchtlingen, 16.09.2016.
  30. Vgl. ebd.
  31. Vgl. Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport. Verfassungsschutz: Salafismus kompakt. Handreichung für die Arbeit in Flüchtlingseinrichtungen Niedersachsens, Hannover, 2015, S. 4.
  32. Vgl. ebd.
  33. www.verfassungsschutz.de/de/aktuelles/zur-sache/zs-2016-002-bedeutung-der-migrationsbewegungen-nach-deutschland; 2016, (17.12.2016).
  34. www.verfassungsschutz.de/de/aktuelles/schlaglicht/schlaglicht-2016-09-radikalisierung-von-muslimischen-migranten; (14.12.2016).
  35. Vgl. Deutscher Bundestag, Drucksache18/9646, 16.09.2016, S. 1.
  36. Vgl. dazu u.a. Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention: Geflüchtete Menschen in Deutschland. Zuwanderung, Lebenslagen, Integration, Kriminalität und Prävention – ein aktueller Überblick im Mai 2016. Bonn, 2016, S. 29-32, 57-60, 62-63, 76-84.
  37. www.verfassungsschutz.de/de/aktuelles/schlaglicht/schlaglicht-2016-09-radikalisierung-von-muslimischen-migranten; (16.12.2016).
  38. Vgl. Deutscher Bundestag, Drucksache 18/9646.
  39. Vgl. ebd.
  40. Vgl. Bundesamt für Verfassungsschutz: Wie erkenne ich extremistische und geheimdienstliche Aktivitäten? Eine Handreichung für Flüchtlingshelferinnen und –helfer. Köln, August 2016, S. 5.
  41. Vgl. www.verfassungsschutz.de/de/aktuelles/zur-sache/zs-2016-002-maassen-dpa-2016-08; (18.12.2016).
  42. Vgl. Ebd.
  43. Vgl. Bundesamt für Verfassungsschutz 2016, S. 5.
  44. Vgl. lfv.hessen.de/sites/lfv.hessen.de/files/content-downloads/LfV_Bericht-2015final_screen_0.pdf, S. 96-88.
  45. Vgl. u.a. www.verfassungsschutz.bayern.de/mam/islamismus/content/flyer_druckerei_14-01-16.pdf; Bundesamt für Verfassungsschutz: Wie erkenne ich extremistische und geheimdienstliche Aktivitäten? August 2016.
  46. Vgl. Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW 2016, S. 161.
  47. www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/11-0622; (12.12.2016)
  48. Vgl. www.augsburger-allgemeine.de/politik/80-Prozent-der-Fluechtlinge-kommen-ohne-Pass-nach-Deutschland-id38036332.html; (16.12.2016).
  49. www.spiegel.de/politik/deutschland/anschlag-in-berlin-ralf-jaeger-aeussert-sich-zu-anis-amri-a-1128697.html; (5.1.2017).
  50. Vgl. www.verfassungsschutz.de/de/aktuelles/zur-sache/zs-2016-002-maassen-dpa-2016-08; (10.12.2016).
  51. Vgl. www.welt.de/print/die_welt/politik/article154980350/Karlsruher-Urteil-schaedlich-fuer-die-Terrorabwehr.html; (18.12.2016).
  52. Vgl. www.zeit.de/politik/deutschland/2016-10/chemnitz-sachsen-sprengstoff-jaber-a-faq; (15.12.2016).
  53. www.faz.net/aktuell/politik/kampf-gegen-den-terror/is-will-deutsche-infrastruktur-angreifen-streit-um-fluechtlings-ueberpruefung-14475616.html; (14.10.2016).
  54. Vgl. ebd.
  55. Vgl. Bundesamt für Verfassungsschutz: Wie erkenne ich extremistische und geheimdienstliche Aktivitäten? August 2016, S. 32.