
Handschuhspuren
Ein oft genutzter Schutzartikel rückt in den Fokus der kriminaltechnischen Untersuchung
3.6. Folienhandschuhe
Einmalhandschuhe aus Polyethylen sind für nicht-klinische Tätigkeiten gedacht und werden hauptsächlich für den Lebensmittelbereich verwendet. Die Herstellung erfolgt durch das Übereinanderlegen zweier PE-Folien und anschließendem Folienschweißen in Handform mit gleichzeitiger Durchtrennung. Für die forensische Arbeit spielen sie jedoch eine eher untergeordnete Rolle, da ein Tragen bei der Tatausübung äußerst selten ist.
3.7. Multiflächenhandschuhe
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Abb.10 : Multiflächenhandschuh |
Es drängen derzeit immer mehr Handschuhe auf den Markt, die auf der Handschuhinnenfläche, Fingerinnenseite oder dem Handschuhrücken eine oder mehrere vernähte Flächenwaren aufweisen. Diese Flächen sind oft aus Leder, Kunstleder, geprägten Kunststoffen oder Naturkautschuk. Es gibt dabei Flächen, die in die passende Form gegossenen oder gespritzt werden und Flächen, die natürlich gewachsen oder flächengeprägt sind und anschließend ein passendes Teilstück aus dieser Fläche gestanzt oder geschnitten wird.
Bei der Beurteilung durch den Sachverständigen sind die eben genannten Herstellungsarten zu berücksichtigen, da der individuelle Charakter hiervon abhängt. Nicht zu vernachlässigen sind hier jedoch wieder die erzeugten Nähte, da sie in der überwiegenden Anzahl freihand erzeugt werden und damit eine individuelle Ausprägung beinhalten.
3.8. Zusammenfassung
Das vorher aufgezeigte Bildmaterial gibt nur einen kleinen Einblick der auf dem Markt erhältlichen Handschuhe und dient nur als beispielhafte Darstellung. Jede Saison halten anders geartete Handschuhe Einzug in den Verkauf. Messen wie die A+A in Düsseldorf, Interschutz in Hannover oder die ISPO in München geben einen guten Überblick der auf dem deutschen Markt zukünftig erhältlichen Handschuhe und bieten Kotaktmöglichkeiten insbesondere zu asiatischen Herstellern, die weltweit fast die gesamte Handschuhherstellung übernommen haben.
Die Vielzahl unterschiedlicher Handschuharten und –materialien ist ursächlich für den Umfang dieses Fachgebietes, machen aus kriminaltechnischer Sicht aber auch den Reiz für einen Kriminaltechniker aus. Um jedoch Handschuhspuren beurteilen zu können, benötigt der Sachverständige für Technische Formspuren u.a. nun auch gute Kenntnisse in der Textil- und Lederkunde, die im Rahmen der Sachverständigenausbildung beim BKA vermittelt werden.
4. Handschuhspuren
Die Handschuhart und das Handschuhmaterial an sich sind das Eine, der mit dem Handschuh erzeugte Abdruck (oder im besonderen Fall auch Handschuhspureneindruck) eine ganz andere Sache. Grundvoraussetzung dabei ist, wie bei allen anderen Spurenarten auch, die Handschuhspur zu finden, als Handschuhspur zu erkennen, diese sichtbar zu machen und zudem noch eine schonende und erfolgversprechende Spurensicherungsmethode zu wählen. Hier fehlt es bundesweit noch an geeigneter Ausbildung für die Spurensicherungskräfte, was aber im Laufe der nächsten Zeit durch die fachverantwortlichen Sachverständigen nachgeholt werden soll. Vorab kann jedoch dazu geraten werden, Handschuhspuren wie Schuhabdruckspuren mit Gelatinefolien zu sichern und in den Fototechniklaboren abfotografieren zu lassen. Diese Spurensicherungsmethode bietet üblicherweise die höchste Qualität. Eine weitere gute Spurensicherungsmethode stellt das DLK/DPLK-Verfahren (Dust-Print-Lifter-Kit) dar.
5. Polizeilicher Umgang mit der Materie
Neben der Spurensicherung, die wie bereits erwähnt gehalten ist Handschuhspuren am Tatort zu sichern, sind zudem die polizeilichen Einsatzkräfte gefragt, die neben der Sicherung von Schuhen, auch vom Täter mitgeführte Handschuhe sicherstellen sollten. Eine Sicherung von Handschuhspuren am Tatort macht nämlich nur dann Sinn, wenn auch Handschuhe zur kriminaltechnischen Untersuchung eingereicht werden. Der Aufwand des Ermittlers hält sich beim Thema Handschuhe in Grenzen, bietet aber eine weitere Möglichkeit eine Verbindung zwischen Täter und Tatort herzustellen, die aus forensischer Sicht nicht ungenutzt bleiben sollte.
Die Statistiker, die sich jetzt fragen wie häufig denn momentan in ihrer polizeilichen Praxis Handschuhspuren anfallen, sollten zuallererst eruieren, ob die Spurensicherung in der Lage ist Handschuhspuren in jedem Fall zu erkennen, ob in ihrem Bereich überhaupt Handschuhspuren gesichert wurden und ob Einsatzkräfte am Tatort, mit dem Wissen das der oder die Täter Handschuhe getragen, auch spurensichernde Maßnahmen eingeleitet haben.
In Erfahrung zu bringen ist auch, in welchem Maße Tatorte mit daktyloskopischen Spuren in den letzten Jahren im Vergleich zu der Gesamtzahl der gemeldeten Tatorte zurückgegangen sind und wie viele Täter mittlerweile Handschuhe zur Vermeidung von Fingerspuren getragen haben müssen. Es wäre bei Nichtberücksichtigung dieser Kennzahlen ansonsten eine äußerst unsachgemäß geführte Darstellung eines Häufigkeitswertes. Meiner Ansicht nach, ist die Dunkelziffer von Tatorten mit Handschuhspuren den Tatorten mit daktyloskopischen Spuren mittlerweile nahezu gleichzusetzen. Videoaufnahmen bei Tatbegehungen und der Anstieg von Handschuhspuren an Tatorten in Bremen untermauern diese These.
Im Jahr 2007 wurden in Bremen nur an 49 Tatorten Handschuhspuren gesichert. Nach Hinweisen einer Auswertbarkeit von Handschuhspuren steigt die Zahl in der Hansestadt stetig an, so dass im Jahr 2015 bereits an 471 Tatorten Handschuhspuren gesichert wurden. Als ‚nicht auswertbar‘ deklarierte Handschuhspuren sind in diesen Zahlen nicht inbegriffen.
Das Fachgebiet der Handschuhspuren befindet sich rein kriminaltechnisch zwar noch in den ‚Kinderhandschuhen‘, wird aber sicher in den nächsten Jahren zu einem Fachgebiet mit fundiertem und empirisch hinterlegtem Wissen heranwachsen.
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