Kriminalität

Der „Marzipan-Erpresser“ von Kiel

Erfolg der „klassischen“ Ermittlungsmethoden

8 Der Zugriff

Am Sonntagabend gegen 22.45 Uhr kam dann der entscheidende Durchbruch: Die Observationskräfte konnten dokumentieren, dass der Tatverdächtige eine Plastikbox an einer Bushaltestelle in der Nähe einer Schule ablegte. Kurz nachdem er in seine Wohnung zurückgekehrt war, erfolgte die nächste E-Mail mit der Ankündigung, dass am Montag ein Kind mit Gift in einem Pausenbrot zur Schule gehen würde. In der Plastikbox wurden durch das MEK Brote und „Nimm 2-Bonbons“ festgestellt. Durch die lückenlose Dokumentation war jetzt die Beweislage eindeutig und der geplante Zugriff konnte vorbereitet werden.

Auf Hinweis der Staatsanwaltschaft erfolgte dieser in der Wohnung am 19. September 2016 (Montag) um 04.01 Uhr, um nicht durch die Nachtzeitklausel des § 104 StPO ein Beweisverwertungsverbot zu riskieren. Dabei hatte der Polizeiführer die Auftragslage dergestalt formuliert, dass der Täter bei einem Verlassen der Wohnung sofort festzunehmen wäre.

Die Alternative wäre ein schlagartiger SEK-Zugriff am eingeschalteten Rechner gewesen, doch die Staatsanwaltschaft bewertete die Gefahr eines Beweisverwertungsverbotes höher als die Chance, an den entsperrten PC zu gelangen. Hier zahlte sich erneut ihre Anwesenheit bei den Lagebesprechungen aus.

Der Zugriff gelang ohne Widerstand. Im direkten Anschluss erfolgte die Durchsuchung der Wohnung, die lediglich zum Auffinden von Bekleidungsstücken führte, die auf der Videoüberwachung des Sky-Marktes zu erkennen waren.

Die Presse war zuvor über die Planung informiert worden und konnte so einzelne Fotos machen.

Der Tatverdächtige lehnte ein Vernehmungsangebot ab und verhielt sich im Polizeigewahrsam sehr auffällig. So zerkratzte er sich z.B. seine Arme an den Wänden der Zelle. Durch den sozialpsychiatrischen Dienst wurde indes die volle Gewahrsamsfähigkeit bestätigt.

Am darauffolgenden 20. September 2016 (Dienstag) erfolgte die richterliche Vorführung und ein Haftbefehl wurde erlassen. Vor dem Richter wiederholte sich das psychisch auffällige Verhalten des Tatverdächtigen. Gleichwohl war er jedoch sehr klar in seinen Handlungen.

In den darauffolgenden Monaten wurden weitere personenbezogene Ermittlungen durchgeführt, die jedoch keine eindeutigen Erkenntnisse zur Motivlage erbrachten.

Am 13. März 2017 wurde sodann die Hauptverhandlung vor dem LG Kiel eröffnet und bereits am selben Tag erfolgte die Urteilsverkündung (Az. 10 Kls 13/17). Das war durch Verfahrensabsprachen möglich, denn der Tatverdächtige legte ein umfassendes Geständnis ab. Er wurde wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung zu vier Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt – zwei Monate weniger als die Staatsanwaltschaft Kiel beantragt hatte.

9 Fazit

Rückblickend stellt sich dieser Vorgang als großer Ermittlungserfolg dar, der in einer AAO nicht so zu bewältigen gewesen wäre. Festzustellen ist auch, dass die schnelle Lagebewältigung fast ausschließlich auf sogenannten „klassischen“ Methoden beruhte: Ermittlungen (Verkaufsweg, gleichartige Fälle), Wiedererkennung, Observation. Die Beweislage wurde untermauert durch Spurensicherung (Stoffgleichheit des Giftes). „Technische“ Ermittlungen hingegen waren nicht zielführend; der beschlagnahmte PC ist bis heute nicht entschlüsselt worden. Auch Funkzellenauswertungen waren nicht zielführend, diese überlagerten sich im Innenstadtbereich. Die ständige Gegenwart eines Staatsanwaltes war für eine gerichtsfeste Beweisführung entscheidend, mit Blick auf die Gefahrenabwehr wäre sonst sicher ein früherer Zugriff erfolgt. Die Benennung eines Kontaktbeamten für die Schulen brachte viel Ruhe in eine aufgeheizte Atmosphäre. Ebenso wichtig war die ständige Zusammenarbeit mit der Presse, um keine panikartige Stimmung entstehen zu lassen. Folgerichtig war auch die Medienberichterstattung überaus positiv. Wie diese Berichterstattung jedoch ausgesehen hätte, wenn auch nur ein einziges Kind mit Vergiftungserscheinungen nach Hause oder in ein Krankenhaus gekommen wäre, mag jeder Leser selbst beurteilen.

Anmerkungen

KD Rolfpeter Ott ist seit 1989 bei der Landespolizei Schleswig-Holstein und war im Personenschutz sowie im Kriminaldauerdienst tätig. Nach seinem Aufstieg in die LG 2.2 (höherer Dienst) leitete er seit 2004 verschiedene kriminalpolizeiliche Dienststellen. Seit August 2013 ist er Leiter der Kriminalpolizei in Kiel. Daneben nimmt er einen Lehrauftrag für das Studienfach Kriminalistik im Fachbereich Polizei der FHVD wahr.

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