Grundlagen der kriminalistischen Tatortarbeit
3.2 Durch das Ereignis hervorgerufene materielle Veränderungen
3.2.1 Ausgangssituationen
Veränderungen, die durch das Ereignis hervorgerufen wurden, lassen sich nur feststellen, wenn die Ausgangssituation vor der eigentlichen Tat ermittelt wird. Ein Aspekt, der dabei berücksichtigt werden muss, ist der, dass Veränderungen am Tatort in verschiedenen Zeitebenen erfolgen können. Hier gilt es zu analysieren, welche dieser Veränderungen tatsächlich einen Tatbezug aufweisen. Folgende Situationen können beschrieben werden:
- Situation vor dem eigentlichen Delikt,
- Situation unmittelbar nach dem Ereignis [z.B. Handeln des Täters (einschließlich Verschleierungs- und Verdeckungshandlungen), Handeln des Opfers (Abwehr, Versteck)],
- Veränderungen durch Witterung, natürliche oder biologische Einflüsse oder durch das Ereignis selbst (z.B. Brand),
- Veränderungen durch Handeln von Personen, die nach der Tat an den Ereignisort kommen [z.B. Auffindezeuge (Erste Hilfeleistung), Rettungskräfte, Rechtsmediziner, Sicherungskräfte, andere tatortberechtigte Personen (z.B. Angehörige), Spezialkräfte zur Aufnahme des objektiven und subjektiven Tatortbefundes].
Erst wenn jede diese einzelnen Situationen bekannt und beschrieben ist, lassen sich Veränderungen zuordnen und damit Täterhandeln begründen. Veränderungen lassen sich nicht nur hinsichtlich der verursachenden Person, sondern auch nach den eigentlichen Veränderungen (inhaltliche Komponente) am Tatort klassifizieren.
So kann dann unterschieden21 werden, in
- Veränderungen der Situation,
- Spuren,
- weitere materielle Beweismittel (Gegenstände und Aufzeichnungen).
3.2.2 Veränderungen der Situation
Veränderungen der Situation lassen sich wiederum unterscheiden in Ergebnisse von Ortsveränderungen, Lageveränderungen und Veränderungen der Eigenschaften der Objekte. Dokumentiert werden sie meist als sog. „Situationsspuren“.
Die Ergebnisse von Ortsveränderungen beziehen sich darauf, dass bei Gegenständen und Objekten im Zusammenhang mit der Tat ihr ursprünglicher Aufenthaltsort verändert wurde. Lageveränderungen beziehen sich auf Objekte, die in ihrer ursprünglichen Anordnung am Tatort verändert werden (z.B. Gegenstände, die zur Tat genutzt werden und am Tatort belassen werden, Stichwaffe zum Verletzen des Opfers).
Veränderungen der Eigenschaften der Objekte können dann beobachtet werden, wenn am Tatort vorhandene Objekte physikalische, biologische oder chemische Veränderungen erfahren. Die ursprüngliche stoffliche Zusammensetzung der Objekte ändert sich durch Tathandlungen oder Auswirkungen dieser (z.B. Fäulnisveränderungen an einer Leiche oder Veränderungen der stofflichen Zusammensetzung eines Tisches aufgrund eines Brandes).
Diese beschriebenen Veränderungen lassen insbesondere Aussagen zu Handlungen des Tatverdächtigen und des Opfers zu und dienen der gedanklichen Rekonstruktion der Begehungsweise und der Versionsbildung im Rahmen der Tatortarbeit. Schlussfolgerungen sind möglich zu bestimmten Fähigkeiten und Fertigkeiten, die der Täter für die Begehung der Straftat benötigte.
Die Veränderungen widerspiegeln Ursachen und Bedingungen der Handlungen am Tatort, geben Hinweise auf den Spurenverursacher, den Spurenträger sowie deren Zusammenhang und/oder Zusammenwirken.
Abb. 2: Das kriminalistisch relevante Ereignis (Klick zum Vergrößern)
3.2.3 Gegenstände
Gegenstände die für die Tatortarbeit (Suche und Sicherung von Spuren bzw. Sicherstellen von Beweismitteln) relevant sind, lassen sich wie folgt unterscheiden:
- ein Objekt wird zum Tatort gebracht und verbleibt dort (z.B. mitgeführtes Tatwerkzeug, das nach der Tathandlung zurückbleibt),
- ein Objekt wird zum Tatort gebracht und wird wieder mitgenommen (z.B. Schließwerkzeug zum Nachschließen eines Türschlosses, das nach der Tathandlung wieder mit zurückgenommen wird),
- ein Objekt, das am Tatort war, wird entfernt (z.B. Diebesgut).
3.2.4 Aufzeichnungen
Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Tat können zufällig (z.B. Videoaufzeichnungen von Überwachungskameras) oder bewusst erfolgen (z.B. Filmen einer Straftat mittels Smartphone). Aber auch schriftliche Aufzeichnungen (z.B. Abschiedsbrief) oder Tonaufzeichnungen (Ansage auf einem Anrufbeantworter) können für die Tatortarbeit und die weitere Ermittlungsführung relevant sein.
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