Kriminalwissenschaft

Der „Smart-Ort“ als Tatort

– wie neue digitale Spuren die Ermittlungsarbeit verändern

4.2 Spurenschutz

Der „Smart-Ort“ als Tatort wird die Polizei zukünftig fordern. Gleichzeitig muss sich die Polizei darüber bewusst sein, dass jeder Tatort zugleich auch ein „Smart-Ort“ ist, an dem digitale Spuren genauso wie herkömmliche Spuren gefunden und gesichert, aber schlimmstenfalls im Rahmen der Tatortarbeit auch zerstört werden können. Fest steht, dass alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, egal ob von der Schutz- oder der Kriminalpolizei, an Tatorten mit diesen Spuren konfrontiert sein können. In dieser Situation ist es wichtig, dass man sich über das mögliche Vorhandensein dieser Spuren bewusst ist, dass man im Idealfall diese Spurenarten erkennt und dass man diese Spuren darüber hinaus auch schützt. Diese Erkenntnis führt beispielsweise zu der Frage, ob ein Tatort heutzutage überhaupt noch mit einem eingeschalteten Smartphone betreten werden darf. Schlimmstenfalls können dadurch die z.B. in einem Ringspeicher eines Routers vorhandenen Spuren eines tatrelevanten Smartphones unwiederbringlich überschrieben werden.

4.3 Bedeutung für die Vernehmungstaktik

Das Wissen um die Entstehung bzw. das Vorhandensein digitaler Spuren ist auch in Hinblick auf die Vernehmungsführung unerlässlich. Beispielsweise wird im Rahmen von regelmäßig sehr frühzeitig und z.T. mit relativ wenig Sachverhaltskenntnis durchgeführten Festlegevernehmungen versucht, bei Zeugen und Tatverdächtigen Antworten zu provozieren, die anhand von Fakten überprüft werden können. Dies soll eine Überprüfung der Glaubwürdigkeit einer Aussage ermöglichen. Diese zu überprüfenden Fakten können auch neuartige digitale Spuren sein. Der Vernehmungsbeamte muss sich also über die Entstehungsmöglichkeiten dieser Spurenarten im Klaren sein und kann erst dadurch die richtigen Fragen stellen. „Welche Geräte haben Sie am Tatort / auf Ihrem Weg / bei sich zuhause genutzt bzw. wann eingeschaltet?“ wäre beispielsweise ein entsprechende Frage, die heutzutage zumindest noch nicht bei jeder derartigen Vernehmung gestellt wird. Wer keine Fragen in Bezug auf neue digitale Spuren stellt, vergibt einen bunten Strauß an Chancen, eine Aussage hinsichtlich ihres Wahrheitsgehaltes überprüfen zu können.

4.4 Probleme durch rasante Entwicklungen

Notebooks, Tablets und Handys sind im Bereich der digitalen Spuren „Old-School“. Die Polizei ist hinsichtlich dieser Geräte schon relativ gut aufgestellt, obwohl der ständige Wandel auch in diesem Bereich eine permanente Herausforderung bleibt. Neue digitale Spurenarten werden allerdings schneller entdeckt, als sich Polizeibeamtinnen und -beamte, die ein halbes Leben lang in unterschiedlichsten Bereichen bei der Polizei arbeiten, darauf einstellen können. Der Fortbildung kommt in diesem Themenfeld also nicht nur für die Spezialistinnen und Spezialisten eine enorme Bedeutung zu.


4.5 „Digitale Tatortteams“

Natürlich verfügt die Polizei bereits über gut aufgestellte IT-Beweissicherungseinheiten, die auch mal vor Ort Sicherungen von Computern oder Smartphones durchführen können. Notwendig ist aber eine ausreichende Qualifikation aller Beamtinnen und Beamten in diesem speziellen Themenfeld der neuen digitalen Spuren. Sollte dies allerdings nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand erreicht werden können, so ist es notwendig, den erforderlichen Sachverstand z.B. in Form eines „digitalen Tatortteams“ auch schon im Rahmen des Ersten Angriffs9 und möglicherweise als Standardmaßnahme an den Tatort zu bringen. Dieses Team betrachtet den Tatort aus dem „digitalen Blickwinkel“ und tritt parallel zur „klassischen“ Spurensicherung in Erscheinung. Dies kann im Extremfall zu der Problematik führen, dass eine Priorisierung der Spurensuche und -sicherung erfolgen muss (herkömmliche Spuren vs. digitale Spuren). Viele Ermittler, die bei einfacher und mittlerer Kriminalität gleichzeitig für die Sicherung althergebrachter Spuren an einem Tatort verantwortlich sind, fühlen Unsicherheit, wenn sie nun auch noch mit der Aufnahme des „digitalen Tatorts“ betraut werden.

5 Fazit


Die Polizei wird sich der Herausforderung durch immer neue digitale Spuren stellen müssen. Auf Bundesebene existier(t)en diesbezüglich bereits erste Gremien (z.B. AG Embedded Systems/Kfz-Systeme, PG Mikrocontroller). Weiterhin ist bei den Ermittlern innerhalb der Polizei eine entsprechende Sensibilisierung zu beobachten. Bei dieser Thematik spielen darüber hinaus auch rechtliche Aspekte eine wesentliche Rolle. In diesem Beitrag wurde allerdings bewusst auf dieses Themenfeld verzichtet. Für die Taktik und für das Recht wird es künftig eine ewige Herausforderung bleiben, mit der Entwicklung der Technik angemessen Schritt zu halten.

Anmerkungen


  1. KOR Alexander Hahn ist Leiter des Dezernates 23 (Cybercrime/digitale Spuren) im LKA Schleswig-Holstein. Daneben nimmt er einen Lehrauftrag im Fachbereich Polizei der FHVD wahr.
  2. Gemeint sind ausgetauschte bzw. gespeicherte Daten aus unterschiedlichen Fahrzeugsensoren wie z.B. Geschwindigkeitsverläufe, Bremsbetätigungen, Status des Sicherheitsgurtes etc.
  3. Wireless Local Area Network – drahtloses lokales Netzwerk, das regelmäßig auf Basis des Funkstandards der IEEE-802.11-Familie erzeugt wird.
  4. Ein auf der Idee des Onion-Routings bestehendes Netzwerk zur Anonymisierung der Teilnehmer.
  5. Virtual Private Network – in diesem Fall ein Netzwerk, bei dem die Kommunikation zum Zwecke der Anonymisierung über mindestens einen weiteren Rechner geleitet wird.
  6. Individuelle Hardware-Adresse eines Netzwerkadapters innerhalb eines Netzwerkes, die der eindeutigen Adressierung bzw. Identifizierung des Gerätes dient.
  7. Dauer der zusammenhängenden Nutzung eines WLANs bzw. des Aufenthaltes im WLAN.
  8. DNA-Analysen können mittlerweile mithilfe einer einzigen (!) Körperzelle gelingen.
  9. Hier insbesondere Tätigkeiten des Sicherungsangriffs – Versäumnisse im Rahmen des Ersten Angriffs sind auch in diesem Themenfeld kaum nachzuholen.


Bildrechte beim Autor und beim Arbeitskreis ER.

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