Kriminalität

Der „Marzipan-Erpresser“ von Kiel

Erfolg der „klassischen“ Ermittlungsmethoden

5.3 Ansprechpartner für die Schulen

In der Führungsgruppe wurde ein direkter Ansprechpartner für die Kieler Schulen installiert. Es handelte sich dabei um einen Beamten, der mehrere Jahre im Bereich der Prävention tätig gewesen und aus dieser Tätigkeit heraus bekannt und anerkannt war. Da in dieser dynamischen Lage die Schulen quasi latent bedroht wurden, sorgte der direkte Kommunikationsweg für eine Stabilisierung der Lage. Die BAO wurde bewusst nicht im „24/7-Modus“ mit dann erforderlichen Ablösekräften betrieben; lediglich die Führungsgruppe stellte eine jederzeitige Erreichbarkeit sicher. Bereits am frühen Morgen des 16. September 2016 (Freitag) erwies sich die Einrichtung einer BAO als sehr zielführend und hilfreich: Der Erpresser hatte in der Nacht zuvor an einen breiten Empfängerkreis (u.a. Schulelternbeiräte) eine E-Mail versandt, in welcher auch Bombendrohungen gegen drei Kieler Schulen formuliert wurden. Der Polizeiführer entschloss sich daher, diese Schulen zu räumen und zu durchsuchen; eine hohe Öffentlichkeitswirkung und damit verbundene Betroffenheit (Schulanfänger kurz nach den Sommerferien!) waren die Folge. Einen Fund gab es indes nicht.


Videoaufzeichnung des Tatverdächtigen.

6 Durchbruch bei den Ermittlungen

Parallel dazu kamen die Ermittlungen einen entscheidenden Schritt voran: Ein Sachbearbeiter hatte bereits am Vortag den zielführenden Gedanken, den Verkaufsweg der Marzipanherzen – eine Hausmarke der Firma Coop – zurückzuverfolgen. Da zu dieser Jahreszeit Marzipan keine häufig verkaufte Ware war, konnte über die Scanfunktion der Kassen festgestellt werden, dass am Vorabend der Auslegung der vergifteten Herzen eine passende Menge lediglich in einem Kieler Sky-Markt verkauft worden war – und diese Filiale war sowohl im Kassen- als auch im Warenbereich videoüberwacht. Im Übrigen war es die gleiche Filiale, die der Erpresser in einer E-Mail benannt hatte, als er androhte, Griffe von Einkaufswagen mit Gift zu besprühen. Somit gab es jetzt eine Bildaufnahme des Tatverdächtigen. Gleichzeitig hatte ein Kollege des Kieler Kommissariats für Cybercrime darauf aufmerksam gemacht, dass Kieler Hotels in den vergangenen Wochen Opfer von Cyberattacken geworden waren; in den Buchungsportalen wurden sie so als „ausgebucht“ angezeigt, obwohl das gar nicht der Fall war. Die Endung der E-Mailadressen des Vorganges ähnelte den Adressen des Erpressers, und im Fall der geschädigten Hotels hatte man bereits einen Tatverdächtigen namhaft gemacht. Von diesem Tatverdächtigen lag auch erkennungsdienstliches Material vor. Die Bilder aus der Sky-Filiale und das erkennungsdienstliche Material wurden von mehreren Sachbearbeitern visuell verglichen und führten schnell zu der Überzeugung: Das ist unser Erpresser! Diese Überzeugung erreichte den Verfasser am Freitag gegen 09.00 Uhr und führte schnell zu Aktivitäten bei den Observationskräften. Bereits eine Stunde später stand eine Observation beim Tatverdächtigen, die von der Staatsanwaltschaft zunächst mündlich angeordnet worden war. Die kurzen Wege erwiesen sich hier erneut als sehr zielführend.

7 Gefahrenabwehr versus Strafverfolgung

Von diesem Moment an begann allerdings auch eine ständige Diskussion über den Zeitpunkt des möglichen Zugriffs. Aus Sicht der Ermittlungen und der Staatsanwaltschaft war die Beweislage zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausreichend, um einen Haftbefehl zu beantragen und in einem sich anschließenden Gerichtsverfahren die Tat zu einer Verurteilung zu bringen. Dazu hätte es zumindest bei einer anstehenden Durchsuchung eines gravierenden Fundes an Beweismitteln bedurft. Gleichzeitig war es Aufgabe des Polizeiführers, eine mögliche Gefährdung der Bevölkerung weitestgehend auszuschließen. Da der Täter bereits vergiftete Lebensmittel an einer Schule ausgelegt hatte, wären speziell Kinder betroffen gewesen. Das hätte wiederum eine hohe Betroffenheit in der Bevölkerung hervorgerufen. Außerdem hatten die aktuellen Bombendrohungen den Schulbetrieb stark beeinträchtigt. Während die Observation lief, wurden gleichzeitig die Ermittlungen rund um die Person des Tatverdächtigen intensiviert. Unter anderem konnte dabei festgestellt werden, dass sein Wohnort, die Sky-Filiale, in der das Marzipan eingekauft worden war, und die betroffene Grundschule in einem fußläufigen Dreieck in der Kieler Innenstadt gelegen waren. Weiterhin war der Tatverdächtige bereits durch zwei Produkterpressungen zum Nachteil der Firma HIPP in den Jahren 2012 und 2013 aufgefallen. Die Observation erbrachte zunächst keine neuen Erkenntnisse. Jedoch geriet der Tatverdächtige in den Abendstunden des 17. September 2016 (Samstag) in einem dunklen Park in der Kieler Innenstadt „außer Kontrolle“ und konnte erst am Vormittag des 18. September 2016 (Sonntag) in der Nähe seiner Wohnung wieder aufgenommen werden. An diesem Vormittag gab es auch neue E-Mails, in denen er vergiftete Bonbons in einem Kieler Park ankündigte. Zu diesem Zeitpunkt war durch den Polizeiführer bereits eine Durchsuchung des Parks angeordnet worden, in welchem der Tatverdächtige sich der Observation entzogen hatte. Durch Zivilkräfte – die Durchsuchung sollte ohne Aufsehen verlaufen – wurden tatsächlich auf einer Parkbank abgelegte „Nimm 2-Bonbons“ gefunden. Diese wurden noch am selben Tag durch die Abteilung 4 („Kriminaltechnik, Erkennungsdienst“) des LKA untersucht, mit dem Ergebnis, dass sie mit demselben Insektizid versetzt waren wie die Marzipanherzen.

So wurde erneut die Diskussion geführt, ob nicht zu diesem Zeitpunkt ein Zugriff erfolgen müsste, da der Tatverdächtige schwierig zu observieren und somit eine Gefährdung der Bevölkerung nicht ganz auszuschließen war. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft betonte die Wichtigkeit der Gefahrenabwehr, stellte aber auch unmissverständlich klar, dass er immer noch keine ausreichende Beweislage erkennen könne, um einen Haftbefehl zu beantragen. Der Polizeiführer entschied sich daraufhin erneut gegen einen Zugriff.