Kriminalität

Bedeutung professioneller Tatortarbeit für das polizeiliche Ermittlungsverfahren

5 Hilfsmittel der Spurensuche


Nicht alle Spuren einer Tat sind am Tat- oder Ereignisort offensichtlich. So gibt es auch Spuren, die mit bloßem Auge nicht oder nur schwer erkennbar oder feststellbar sind. Zur Suche und Sicherung von Spuren stehen der Polizei heute verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung, so

  • Optische Hilfsmittel
  • Klebefolien
  • Pulverförmige Substanzen, Flüssigkeiten und Gase
  • Spezialgeräte
  • Spürhunde9

Grundsätzlich kommt ein Einsatz entsprechender Hilfsmittel nur dann Betracht, wenn dadurch nicht eine spätere Spurenauswertung erschwert oder vereitelt wird. Ist der Einsatz an rechtliche Voraussetzungen gebunden, so ist zunächst deren Vorliegen zu prüfen.


5.1 Optische Hilfsmittel

Bereits aus den Anfangszeiten der Kriminalistik ist die Lupe als optisches Hilfsmittel zur Spurensuche jedermann bekannt. Zur genaueren Untersuchung von Spuren wurden auch schon früher Mikroskope verwendet. Weiterhin kommen als optische Hilfsmittel Lichtquellen mit Licht sowohl im sichtbaren als auch im unsichtbaren Spektralbereich in Betracht. Im sichtbaren Spektralbereich entscheidet die jeweilige Lichtführung (z.B. Schräglicht oder Streiflicht) wesentlich darüber, ob bestimmte Spuren, die mit bloßem Auge kaum zu erkennen sind, durch die Lichtbrechung erkannt werden. Hier ist im Einzelfall die jeweils optimale Lichtführung zu finden, die dann ebenfalls zur Fertigung von Fotos der Spur genutzt wird.
Vermehrt wird heute auf LED-Licht zurückgegriffen. In Verbindung mit einer beschichteten Glasscheibe ist es so möglich, auch Fingerspuren auf bestimmten Gegenständen so sichtbar zu machen, dass diese ohne weitere Hilfsmittel (z.B. Rußpulver) sichtbar gemacht und auswertefähig abfotografiert werden können.
Geht es um die Suche bestimmter Spuren oder Stoffe (z.B. Sperma-Spuren nach einem Sexualdelikt), so bietet sich der Einsatz von UV-Licht an. Durch die Lumineszenz der Spur ist der weiter zu untersuchende Bereich schnell eingrenzbar. Erforderlich ist jedoch zunächst eine Vorstellung, welcher Stoff bzw. welche Spur gesucht wird und in welchem Lichtspektrum die Spur anspricht. Das Ansprechen der Spur auf die Lichtquelle ist anschließend fotografisch zu dokumentieren, der Spurenträger mit der Spur selber sicherzustellen.
Weiter sind hier Röntgengeräte zu nennen. Mit ihnen können Gegenstände in Verpackungen oder dem menschlichen Körper sichtbar gemacht und festgestellt werden. So werden z.B. Leichen mit zerstörter Hautoberfläche (z.B. durch Brandeinwirkung) grundsätzlich geröntgt um auszuschließen, dass sich im Körper z.B. ein nicht erkanntes Geschoss befindet, weil man in der zerstörten Hautoberfläche den Einschussbereich nicht mehr erkennen könnte. „Verdächtige Pakete“ oder elektrische Geräte können mit einem Röntgengerät untersucht werden, um zunächst einen ersten Eindruck vom darin befindlichen Inhalt zu erlangen.
Weiter ist hier noch die Thermographie oder der Einsatz von Wärmebildkameras zu nennen. Sie kommen stets dann zum Einsatz, wenn im Rahmen der Spurensuche thermische Unterschiede zur Auffindung gewünschter Spuren oder Personen führen. Moderne Geräte sind in der Lage, unter günstigen Bedingungen auch kleinste Temperaturunterschiede sichtbar zu machen. Wärmebildkameras gibt es nicht nur als An- und Einbaugeräte für den Polizeihubschrauber, sondern auch als transportable Handgeräte. Als Einsatzbereiche können hier u.a. die Suche nach Marihuana-Indoor-Plantagen oder nach vermissten Personen angeführt werden. Insbesondere beim Umgang mit Röntgengeräten oder Lichtquellen im nichtspektralen Bereich sind die entsprechenden Arbeitsschutzvorschriften zur eigenen Sicherheit zu beachten.
Spuren befinden sich nicht nur im sichtbaren Bereich des Tatortes. Insbesondere bei Durchsuchungen gibt es – objektabhängig – auch nicht einsehbare Bereiche, so z.B. Karosserieholräume bei Kfz, Lüftungsschächte in Gebäuden oder Hohlräume in Sanitäranlagen und hinter Einbauschränken. Mittels eines Endoskops besteht hier die Möglichkeit, (häufig) ohne Beschädigung oder besonderen Aufwand Einblick in diese Bereiche zu nehmen und festzustellen, ob dort beweisrelevante Gegenstände verborgen sind. Durch den Einsatz eines Endoskops kann so der Zeit- und Kostenaufwand bei bestimmten Durchsuchungen gesenkt werden.

5.2 Klebefolien

In der Kriminaltechnik werden mehrere unterschiedliche transparente Klebefolien zu unterschiedlichen Zwecken eingesetzt. Im Bereich der Sicherung von daktyloskopischen Spuren wird im Zusammenhang mit den Adhäsionsverfahren (Rußpulver oder Magna-Brush) eine spezielle Spurensicherungsfolie für den Abzug der Spur verwendet. Diese Folie wird hier aber nicht zur Spurensuche selber sondern als Hilfsspurenträger eingesetzt, da anders die Spurensicherung häufig kaum möglich wäre.
Zur Suche und Sicherung von Faserspuren bedarf es einer anderen transparenten Klebefolie, der Mikrospurenfolie. Mikrospuren sind mit dem bloßen Auge nur schwer oder nicht erkennbar. Abzusuchende Bereiche werden daher informatorisch oder vollflächig mittels Mikrospurenfolie abgeklebt. Faserspuren und aufliegende Haare werden dabei mit der Folie abgezogen.
Der Einsatz von speziellen Klebefolien zur Sicherung von Fremdlackanhaftungen bei Unfallspuren hat sich in Nordrhein-Westfalen bislang als ungeeignet erwiesen. Die abgezogenen Fremdlackanhaftungen lassen sich später kaum oder nicht von den Folien lösen und damit auch nicht untersuchen.