Opferschutz

Die Jagd der nationalen und internationalen Pädo-Szene nach ungeschützten (Flüchtlings-)Kindern


Auf die Flüchtlingskinder übertragen bedeuten diese Erkenntnisse, dass in ihrem Umfeld, nicht zuletzt in allen (grundsätzlich zurecht) geachteten Helferbereichen eine angemessene Sensibilität und Aufmerksamkeit notwendig ist.
Zum Erkennen von möglichen Viktimisierungsprozessen und Straftaten, begangen an (Flüchtlings-)Kindern, ist zudem der Wille und die Bereitschaft zur Klärung von Sachverhalten, Hinweisen und Verdachtsmomenten, letztlich auch „der Mut“ zur Einleitung und konsequenten Durchführung eventuell erforderlicher Selbstreinigungsprozesse unerlässlich. Mit falscher Rücksichtnahme, Kumpanei, falsch verstandenem „Chorgeist“ oder den gern und häufig zurecht gelegten Ausreden („es wird schon nichts Schlimmes passieren oder passiert sein; ich will keinen zu Unrecht verdächtigen; mich selbst geht das ja nichts an ...“) werden die Täter in diesem Kriminalitätsbereich in hohem Maße vor (Straf-)Verfolgung geschützt und kindliche Opfer allein und im Stich gelassen ! Es gilt, die verbreitete „Kultur des Wegschauens und Schweigens“ gerade in besonders gefährdeten Bereichen und an Gefahrenorten in eine solche des Hinsehens und Handelns zu wandeln. So auch und vor allem da, wo sich (unbegleitete) Flüchtlingskinder bewegen und wo sie untergebracht sind.
Zu berücksichtigen ist auch, dass konkrete Tat- und Täterhinweise im Bereich des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern (auch im Bereich des Kinderhandels, der Kinderprostitution und der Herstellung, des Handels und Konsums von Kinderpornografie) nicht zuletzt aufgrund eines zumeist sehr geschickten Agierens und Tarnverhaltens der Täter eher selten sind und zumeist nur vage Anhaltspunkte und Verdachtsmomente auf entsprechende Taten oder Täter hinweisen. Auch ihnen ist deshalb die erforderliche Aufmerksamkeit zu widmen und auch sie müssen erkannt, aufgegriffen und geklärt werden, soll dieser Kriminalität wirksam(er) begegnet werden.
Die (im Gegensatz zu den situationsmotiviert handelnden) auf Kinder fixierte Täter unterscheiden sich in ihren Angriffsmethoden zum Teil erheblich. Kriminalistischen Erkenntnissen zufolge tritt der Tätertyp des klassischen Verführers sehr häufig in Erscheinung. Er ist derjenige, der den verbreiteten Klischeevorstellungen des sogenannten Pädophilen2 am nächsten kommt. Der Verführer versteht es bestens, auf kindliche Denkweisen und Erwartungshaltungen einzugehen. Er versteht es, mit Kindern umzugehen und er wird oft in kürzester Zeit zu ihrem „Spielkameraden“ und „Freund“.
Defizite – aus dem Elternhaus oder solche, die sich aus der Situation eines Flüchtlingskindes ergeben – erkennt er sehr schnell und er versteht es, sich diese zunutze zu machen. Zu wenig Liebe, zu wenig Zuneigung, zu wenig Zeit, zu wenig Taschengeld – bei Flüchtlingskindern das Bedürfnis nach Geborgenheit, das Fehlen üblicher Schutzmechanismen, die Wehr- und Hilflosigkeit – sind die ideale Basis für sein Vorhaben und für sein Tun. Er gibt vor, das Vermisste zu bieten und er tauscht dieses Entgegenkommen skrupellos gegen sexuelle Handlungen ein. Kindliche Opfer schweigen oft über lange Zeiträume hinweg über solche Angriffe und entsprechende Geschehnisse, weil sie sich an die „gemeinsamen Geheimnisse“ mit dem „Freund“ oder „Onkel“ oder an andere, geschickt gestrickte Vorgaben und vom Täter erteilte Verhaltensregeln gebunden fühlen.Andere, eher introvertierte Täter haben diese kommunikative Fähigkeit des Verführers nicht. Sie versuchen sich deshalb auf anderer Weise Kindern zu nähern. Sie schleichen zum Beispiel um Kindergärten und -spielplätze, Schulwege oder um (Füchtlings-)Unterkünfte und Kinderheime und sie suchen nach einer günstigen Gelegenheit, um anzugreifen. Oft bleibt es dabei bei kurzen Attacken – des Berührens, Befummelns, von exhibitionistischen Handlungen oder des Fertigens einer kinderpornografischen Aufnahme, bevor dieser häufig unsicher und gehetzt wirkende Täter dann schnell wieder verschwindet.
Bedauerlicherweise gibt es auch sexuell auf Kinder fixierte, sadistisch veranlagte Täter. Sie sind nicht nur auf Kinder und sexuelle Handlungen sondern auch auf ganz bestimmte Opferreaktionen fixiert: Auf Todesängste, Schreie, Blut, Atemnot – bis hin zum Sterbevorgang und zum Töten.... Für diese für ihre Opfer fraglos gefährlichen Täter stellen allein gelassene, unregistrierte oder vermisste Flüchtlingskinder ein bisher in der Bundesrepublik Deutschland nie gekanntes und höchst interessantes Opferpotenzial dar, weil sie an diesen Kindern ihre Fantasien in vollem Umfang ausleben können ohne dabei einem erheblichen oder gar hohen Risiko ausgesetzt zu sein, entdeckt und zur Verantwortung gezogen zu werden.
Das gilt im Übrigen auch für die Herstellung von offensichtlich immer mehr auf den schmutzigen Märkten gehandelten kinderpornografischen Produkten mit brutalen und sadistischen Inhalten, von SM-, Trash- und Snuff-Filmen.3
Dass ungeschützte Flüchtlingskinder in Deutschland auch zur Produktion solcher extremen, kinderpornografischen Erzeugnisse missbraucht werden könnten, stellt ein weiteres, nicht unerhebliches Risiko dar. Kinder, nach denen keiner fragt, wenn sie plötzlich spurlos verschwinden, sind die bislang hierzulande so seltene wie ideale Beute für Perverse, die ohne Risiko quälen, foltern, töten und entsprechende Filme herstellen und an Gleichgesinnte für gutes Geld verkaufen wollen.
Bislang wurden und werden Filme dieser Art vorwiegend in den Metropolen Russlands oder anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion hergestellt. In Großstädten, wo es unzählige (Szraßen-) Kinder gibt, nach denen bei einem Verschwinden niemand fragt. Es sind vielfach keine Waisenkinder (auch wenn sie gelegentlich als solche gesehen und bezeichnet werden), weil ihre Eltern zumeist noch leben. Es sind vielmehr oft Kinder, deren Väter zu sehr dem Wodka zusprechen, deren Eltern Drogen konsumieren, was letztlich zu fortgesetzter häuslicher Gewalt führt, unter der sie zu leiden hatten oder haben. Wenn sie es zuhause nicht mehr aushalten, fliehen sie. Sie werden eingefangen und sie fliehen wieder...So lange, bis sie irgendwann in einem russischen Waisenheim eingesperrt werden, wo die Strenge häufig alles bisher Gekannte übertrifft. Also fliehen sie bei erser Gelegenheit wieder und immer wieder. So lange, bis sie in die Fänge von Zuhältern oder pädokrimineller „Helfern“ geraten und dann plötzlich nicht mehr, nie mehr aufgegriffen werden können... Keine Angehörigen suchen, keine Behörde sucht und kein Hahn kräht nach ihnen. So wie nach vielen unbegleiteten, unregistrierten und ungeschützten Flüchtlingskindern in Deutschland auch !?
Auf Kinder fixierte Täter führen oft nicht nur ein perfekt getarntes Doppelleben (z.B. Akademiker, verheiratet, eigene Kinder, wohnhaft im schmucken Eigenheim, gesellschaftlich anerkannt...); sie leiden auch häufig unter dem schrecklichen Gefühl, einer völlig zu Unrecht verfolgten Minderheit anzugehören. Selbstmitleid ist ihnen oft nicht fremd.
Nicht wir sind pervers, sondern die Gesellschaft, in der wir leben (weil sie uns verfolgt)
Einst haben sie die Juden verfolgt, heute verfolgen sie uns, die Pädophilen...
Wir werden völlig verkannt und sind in Wahrheit wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Kind...
Wir lieben die Kinder, die so genannten Normalen aber schlagen sie...!“

Empfindungen, die mit solchen und ähnlichen Parolen immer wieder zum Ausdruck gebracht werden, begründen das Bedürfnis, sich mit anderen, Gleichgesinnten zusammenzuschließen und gemeinsam zu agieren. Dieses Bedürfnis konkurriert jedoch mit dem Verlangen nach Sicherheit und dem Schutz vor Enttarnung. Deshalb werden in aller Regel nur äußerst vorsichtig Kontakte geknüpft; deshalb entstehen in aller Regel auch nur kleine, sehr verschwiegene und verschworene Gemeinschaften, die dann zumeist bestens getarnt, völlig unauffällig und unerkannt agieren.
Eine Enttarnung solcher im Untergrund agierender Cliquen erscheint nicht zuletzt deshalb schwierig, weil die Täter – wie beschrieben – nicht selten akademischen Kreisen zuzuordnen sind, entsprechend geschickt agieren, in hohem Maße vertrauenswürdig und damit unverdächtig erscheinen und sich zudem oft erfolgreich um Kontakte hin zu mit Einfluss und Macht ausgestatteten Einrichtungen, Institutionen und Personen bemühen. Der am 20.1.2016 ausgestrahlte Fernsehfilm „Operation Zucker“ beschreibt auch das in zutreffender und durchaus realistischer Weise. Andere Beispiele (Z.B. das Ulmer Verfahren oder auch die „Sachsenaffäre und die Erkenntnisse rund um den mutmaßlichen Leipziger „Kinderpuff Jasmin“) weisen auf gleiche oder ähnliche Strukturen und ein ähnlich geschicktes Täter- und Tarnverhalten hin.
Es erscheint erforderlich, dass sich nicht nur die (Kriminal-)Polizei sondern auch Staat und Gesellschaft mehr als bislang den alten und neuen Herausforderungen im Bereich des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von (Flüchtlings-)Kindern annehmen.
Die Polizei hat die Aufgabe, einschlägige Geschehnisse vom Dunkel- ins Hellfeld zu rücken. Staatlicherseits ist es Pflicht, die Mittel und Möglichkeiten (die gesetzlichen Grundlagen) zu einer effizienteren Bekämpfung dieser widerlichen Kriminalität an den Hilflosesten und Schwächsten zur Verfügung zu stellen. Gesamtgesellschaftlich erscheint es erforderlich, den Delikten der sexuellen Ausbeutung von Kindern mehr Aufmerksamkeit zu widmen und der Kriminalität nicht nur verbal sondern auch in Rat und Tat die Bedeutung zuzumessen, die ihr in einer rechtsstaatlichen Gesellschaft zusteht und zustehen muss und zu lernen, mit Hinweisen und Verdachtslagen so umzugehen, dass eine effizient(re) Bekämpfung möglich wird. Das erfordert vor allem ein anderes Zeug(inn)enverhalten. Ein Zeug(inn)enverhalten, das nicht mehr den Tätern sondern ausschließlich den (potenziellen) Opfern nützt.
Ob das erreichbar ist, solange der Gesetzgeber entgegen so mancher Verlautbarungen nicht das Erforderliche unternimmt, um unsere Kinder und der Kinder Anderer wirksamer vor sexueller Ausbeutung zu schützen, erscheint allerdings fraglich. Es gibt in Deutschland bedauerlicherweise noch immer (gesetzliche) Vorgaben und Praktiken, durch welche Täter in hohem Maße vor Enttarnung und Strafverfolgung geschützt und (potenzielle) Opfer allein und im Stich gelassen werden. Ein Beispiel dafür ist die strikte Ablehnung des Gesetzgebers, der nicht nur aus kriminalistischen Kreisen immer wieder erhobenen Forderung nach einer Anzeigepflicht, zumindest bei schweren und schwersten, sexuell motivierten Straftaten, begangen an Kindern und dann, wenn Wiederholungsgefahr nicht auszuschließen ist.

  • Es gibt für den in § 203 Strafgesetzbuch (StGB) – Verletzungen von Privatgeheimnissen,
  • allgemein als „ärztliche Schweigepflicht“ bekannt, aufgelisteten Personenkreis auch bei Hinweisen auf schwerste Taten und nicht auszuschließender Wiederholungsgefahr (die Täter sind in hohem Maße Wiederholungstäter) keine Pflicht, die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden zu informieren.
  • Entsprechende Forderungen wurden letztmals vom „Runden Tisch“ der Bundesregierung, welcher anlässlich des Skandals um die Vorgänge innerhalb der Katholischen Kirche Deutschlands im Jahre 2010 über 1 ½ Jahre hinweg tagte, zurückgewiesen.


Als „Experten“ waren unter anderem an diesen „Runden Tisch“ geladen: Abgeordnete des Bundestages aller Fraktionen, Vertreter des Deutschen Olympischen Sportbundes, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, der Bundesschülerkonferenz, des Bundes alleinerziehender Mütter und Väter... Fraglos ehrenwerte Vertreter nicht weniger ehrenwerter Organisationen – ob aber kompetent und aufgrund der jeweiligen Hintergründe und Erfahrungen in der Lage, die Folgen der uneingeschränkten Ablehnung einer Anzeigepflicht bei Hinweisen auf sexuellen Missbrauch von Kindern richtig einzuschätzen, das erscheint doch eher zweifelhaft. Die Kriminalpolizei, welche sich in den vergangenen Jahren in anerkannter Weise eine hohe Kompetenz angeeignet hat, was die Erfordernisse und Probleme im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern, das das Wissen über die Täter, ihre Denk- und Vorgehensweisen sowie opferfreundliche Verfahrensweisen betrifft, war übrigens nicht an diesen Runden Tisch geladen.
Die Folge dieser politischen Verweigerung: Ärzte, Therapeuten, „Kinderschützer“, Sozialarbeiter und andere Berufsgruppen fühlen sich (auch im Umgang mit Flüchtlingskindern) nicht verpflichtet und sind nicht verpflichtet, im Verdachtsfall Polizei oder Staatsanwaltshaft zu informieren.Sie „verstecken“ sich nur all zu oft hinter der Datenschutzbestimmung des § 203 StGB – auch beim Verdacht auf schwere und schwerste Taten. Die Folge davon: Die Täter, sehr häufig Wiederholungstäter, bleiben unbedrängt und (strafrechtlich) unverfolgt.
Diese anhaltende gesetzgeberische Haltung und diese Umgang mit einschlägiger Kriminalität gleicht einer staatlich verordneten „Kultur des Wegschauens und Schweigens“ und kommt praktiziertem Täterschutz gleich.
In Frankreich, Österreich und anderen, zivilisierten Staaten dieser Welt ist diese Anzeigepflicht seit jeher selbstverständlich. In Frankreich bricht sie sogar das Beichtgeheimnis und österreichischen Ärzten droht der Entzug ihrer Zulassung – informieren sie die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden in solchen Fällen nicht. In Frankreich und in Österreich sind Kinder aber auch besser vor sexueller Ausbeutung geschützt als hierzulande. Ob die Kinder der Franzosen und der Österreicher oder die Flüchtlingskinder.
Interessanterweise wird dies Ablehnung einer Anzeigepflicht für bestimmte Berufsgruppen (und Zeugen) mit erforderlichem Opferschutz begründet. So wären die Torturen, die für das Opfer Kind bei einem Ermittlungs- und Strafverfahren gegen den oder die Täter entstehen, nicht zumutbar. In Wahrheit schließen sich Ermittlungen, Strafverfahren und Opferschutz längst nicht mehr aus. Im Gegenteil: Ein erfolgreich geführtes Ermittlungs- und Strafverfahren gegen den oder die Täter wirkt sich für die Aufarbeitung der Geschehnisse beim Opfer Kind häufig sehr positiv aus, weil dabei deutlich wird, wer die wahre Schuld am Geschehen trägt (welche die Täter nicht selten auf ihre kindlichen Opfer abwälzen, wodurch diese besonders belastet sind).
Sollten aber dennoch vereinzelt noch weniger opfergerechte Maßnahmen angewandt und mögliche Sekundärschäden verursachende Praktiken angewandt werden, so wären diese schleunigst in opferfreundliche Verfahrensweisen umzuwandeln. Ein Grund, den oder die Täter unverfolgt zu lassen, können und dürfen Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen niemals (mehr) sein.
Solange Berufsgruppen, die immer wieder Zeugen solcher Geschehnisse werden, selbst bei Hinweisen auf schwere und schwerste Straftaten, begangen an Kindern, sich nicht verpflichtet fühlen und nicht verpflichtet sind, die Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft zu informieren, wird in Deutschland – entgegen zahlreicher politischer Bekundungen – längst nicht alles getan, um Kinder wirksam(er) vor sexueller Ausbeutung zu schützen.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Datenschutzbestimmung des § 203 StGB ist berechtigt und sinnvoll. Sie wurde jedoch nicht geschaffen, um Täter (im Verbrechensbereich) vor Strafverfolgung zu schützen. Gerade dazu aber wird sie im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Kindern immer wieder benutzt und missbraucht – obwohl die Vornahme einer nur all zu selten vorgenommenen Güterabwägung fast immer eine Anzeige erfordern würde.
In Deutschland liegen immer größere Dunkelfelder über sehr unangenehmen Wahrheiten. Hinter glitzernden, rechtsstaatlichen Fassaden verbergen sich immer mehr Unrecht und Unmenschlichkeit, Not, Elend, Gewalt, Kriminalität, Hilf- und Hoffnungslosigkeit. Davon, so ist gegenwärtig zu befürchten, werden auch und vor allem die unbegleiteten und ungeschützten Flüchtlingskinder erfasst.
Die Dunkelfelder aber erlauben es, weiterhin von Rechtsstaatlichkeit, Recht, Humanität, Menschlichkeit, Würde und einer heilen (Kinder-)Welt zu träumen. Auch davon, dass unbegleiteten und ungeschützten Flüchtlingskindern in Deutschland der Schutz gewährt wird, den sie so dringend bräuchten.

Anmerkungen

  1. Deutscher Bundestag, Drucksache 18/7625 vom 22.2.2016
  2. Es ist grundsätzlich falsch, bei diesen Tätern von „Pädophilen“ zu sprechen.
  3. „Pädophil“ bedeutet aus dem Griechischen übersetzt „Kinderliebe, Kinder lieb haben“ – was mit dem Tun der Täter wenig zu tun hat. Vor allem in professionellen Bereichen sollten deshalb die Begriffe „pädosexuell“ bzw. „pädokriminell“ verwendet werden.SM steht dieser internationalen Qualifizierung zufolge für Sado-Maso, für Quälen und für Quälen lassen,Trash-Filme enthalten die Teile, die ausgeschnitten werden müssten (weil zu brutal) und Snuff steht für Auslöschen, Töten – kinderpornografische Produkte, welche das Töten (eines Kindes) zum Inhalt haben.
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