Kriminalität

Kinder im Dienst der (Organisierten) Kriminalität

Kinderhandel und Ausbeutung von Kindern – ein gern ignoriertes, aber erhebliches, deutsches Problem


Anders als die Rekrutierung der jungen Frauen und Kinder von Minderheiten in Bulgarien, Rumänien, Ungarn und anderer Balkan-Staaten stellt sich der Handel mit Kindern aus Albanien oder der mit ethnisch- albanischen Kindern aus Kosovo und anderen albanischen Nachbarstaaten dar.
Hier ist zum einen von Bedeutung, dass Albanien (mit) die jüngste Bevölkerung Europas hat, dass also genügend junge „Ware“ zur Verfügung steht. Eine „Ware“, die zudem ständig nachwächst. Zum anderen haben kriminelle albanische Clans, ganz ihren schmutzigen Vorhaben entsprechend, dem KANUN, den ungeschriebenen aber seit Jahrhunderten überlieferten „Gesetzen der albanischen Berge“ wieder neues Leben eingehaucht. Nach diesem KANUN haben Frauen und weibliche Kinder keine Rechte. Sie sind Besitz des Mannes und er kann über sie verfügen – beste Voraussetzungen also für den Frauen- und Kinderhandel in die Bettelei (in Thessaloniki) wie in die sexuelle Ausbeutung (im bundesdeutschen Rotlicht). Gleich wo und wie: Die jungen Frauen und Kinder in den Klauen dieser albanischen oder Kosovo-albanischen Gangs werden skrupellos eingesetzt und ausgebeutet. Die sexuelle Ausbeutung junger Frauen und Kinder ist neben dem Drogenhandel seit den 1990er-Jahren das bedeutendste und lukrativste Geschäftsfeld der „Albanischen Mafia“. Auch sie schätzt die Freiheiten, die ihnen in Deutschland eingeräumt werden, offensichtlich sehr und sie ist hier im Land, nicht zuletzt in den deutschen Rotlichtmilieus, in hohem Maße präsent. Flächendeckend, von Hamburg St. Pauli bis in den Süden der Republik, vermehrt auch in eher ländlichen Bereichen. Die Geschäfte werden von den Albanern weitgehend lautlos, unauffällig und unbemerkt abgewickelt. Sie wissen eben: OK funktioniert da am besten, wo Ruhe vorherrscht. Allein gelegentliche „Betriebsunfälle“ und das sind immerhin ein gutes Dutzend versuchter und auch vollendeter Tötungsdelikte im bundesdeutschen Rotlicht mit albanischer oder Kosovo-albanischer Beteiligung während der vergangenen Jahre, sind deutliches Indiz für ihre Präsenz.
Dessen ungeachtet scheint man hierzulande politisch noch immer davon auszugehen, dass von einem kleinen und unterentwickelten Land keine größere Gefahr ausgehen kann. Italienische Mafia-Staatsanwälte sehen das (nach leidvollen Erfahrungen, die Italien machen musste ) ebenso wie das FBI in Washington ( nachdem Albaner den Drogen- und Menschenhandel entlang der amerikanischen Ostküste an sich gerissen haben ) freilich ganz anders. Sie sprechen gleichlautend von einer der gefährlichsten Verbrecherorganisation dieser Welt. Von einer Verbrecherorganisation, die Frauen und weibliche Kinder als Ware sieht, als Gegenstände, die benutzt, ausgebeutet und nach Gebrauch weggeworfen werden können – so wie die Kinder in Kambodscha, so wie die großen und kleinen Sexsklavinnen damals, vor 2000 Jahren, im Römischen Reich.
Der Frauen- und Kinderhandel in Europa wird nicht zu stoppen sein, solange die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen zwischen den Liefer- und Zielländern –selbst innerhalb der Europäischen Union- noch so weit auseinanderklaffen, wie noch immer der Fall. Es sind also vor allem den Herausforderungen angepasste politische Entscheidungen und Maßnahmen, die erforderlich und zum Teil überfällig sind, um in einem vereinten und grenzenlosen Europa der Kriminalität und Kriminalitätsentwicklung –zum Nachteil und auf dem Rücken von Frauen und Kindern- wirksam(er) als bislang zu begegnen.
Während von der Europäischen Kommission durchgeführte, sinnvolle und wirksame Maßnahmen und Programme geradezu Tradition haben ( man denke nur an Programme wie Stopp 1, Stopp 2, Daphne, Agis usw.), halten sich die nationalen Bemühungen und Erfolge Deutschlands im Kampf gegen den Frauen- und Kinderhandel sehr in Grenzen.
So wurde die EU-Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer bis heute nicht umgesetzt – dabei lief die Frist zur Umsetzung bereits im April 2013 ab.
So wurde 2002 ein Prostitutionsgesetz in Kraft gesetzt, das sich schon früh als höchst täterfreundlich und opferfeindlich erwiesen hat – ohne dass zeitnah erforderliche Änderungen vorgenommen worden wären.
Und auch das 2014/2015 endlich auf den Weg gebrachte neue Prostitutionsgesetz enthält nicht ansatzweise das, was erforderlich wäre, um den Handel und die sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern in Deutschland wirksam(er) zu bekämpfen und die (potenziellen) Opfer mehr als bislang zu schützen. Dafür sind neben einem erheblich verschärften und den wahren Gegebenheiten angepassten Prostitutionsgesetz allerdings auch andere, wirksame(re), vor allem den Herausforderungen der Organisierten Kriminalität (OK) angepasste Maßnahmen erforderlich. So zum Beispiel

  • eine praktikable(re)n Gestaltung der Tatbestände des Menschenhandels,
  • strafprozessuale, die üblichen Deals vor Gericht erschwerende Regelungen,
  • der Vorratsdatenspeicherung,
  • einer Beweislastumkehr in bestimmten Falllagen
  • geeignete Grundlagen für eine vermehrte Einziehung kriminell erwirtschafteter Gelder und Güter oder auch
  • eines weiteren Ausbaus und einer Optimierung der internationalen/bilateralen Zusammenarbeit der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden.

Solange die Realität politisch nicht oder nur ungern wahrgenommen oder verkannt wird und der Kriminalität angepasste Regulierungen und Maßnahmen ausbleiben, solange werden Frauen und Kinder weiterhin nach Deutschland gehandelt, um in Bordellbetrieben und versteckten Wohnungen, auf einem Straßen- oder Schwulenstrich, im Bereich der Kinderpornografie, als Bettelkinder, Klaukids oder Betrüger oder in anderer, krimineller Weise eingesetzt und ausgebeutet zu werden. Solange sind Kinder hierzulande nicht ausreichend vor Ausbeutung geschützt. Solange werden sich Täter und Tätergruppierungen, Freier, Pädokriminelle und Perverse ihrer weiterhin bedienen – ungestört zumeist und unverfolgt.
Weiterführende Literatur: Manfred Paulus „Menschenhandel – Tatort Deutschland“, Klemm & Oelschläger Ulm 2014