Kriminalität

Salafismus als überstrapazierte Kategorie

Das informelle islamische Milieu


Salafismus in Deutschland wird zumeist als soziale Bewegung mit drei Flügeln dargestellt: puristische, politisierte und dschihadistische Salafisten. Trotz der Fragmentierung des Phänomens gilt Salafismus paradoxerweise oftmals als monolithische Bewegung. Selbst taktische Differenzen und Konflikte wie der Zwist zwischen „Die Wahre Religion“ um Ibrahim Abou-Nagie und dem Verein „Einladung zum Paradies“ um Pierre Vogel im Jahr 2008 führten nicht zur notwendigen Differenzierung der Szene. In Ermangelung der gebotenen Unterscheidungen wurde der salafistische Mainstream mit dem gewaltbereiten Extremismus einer radikaleren Gruppe gleichgesetzt, weshalb Salafisten verstärkt zum Gegenstand sicherheitsbehördlicher Maßnahmen wurden.29
Im verallgemeinernden Verständnis von Salafismus, Salafisten oder salafistischen Bestrebungen wird eine organisationszentrierte Sicht auf die Gruppen und Strömungen des fundamentalistischen Formenkreises in Deutschland fortgeschrieben.30 So benennt der Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2012 16 islamistische und dschihadistische Gruppierungen, deren Personenpotenzial der Nachrichtendienst auf 42.550 Islamisten taxiert. Darunter befinden sich neben altbekannten Gruppierungen wie der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (31.000) oder der Muslimbruderschaft (1.300) auch neuere dschihadistische Netzwerke wie Al-Qaida, Islamische Dschihad-Union oder Boko Haram, deren Anhängerzahl unbestimmt bleibt.31 Darüber hinaus existiert eine 2011 eingeführte (entpersonalisierte) Kategorie salafistische Bestrebungen, der 4.500 Anhänger zugerechnet werden.
Die zentrale Entwicklung der zurückliegenden Dekade lässt sich mit solchen Messinstrumenten nur bedingt erfassen: Die Entstehung eines facettenreichen einheimischen Milieus von Predigern, Gruppen und Anhängerschaften, unter denen die Vorstellung von einem vermeintlich wahren Islam auf dem Weg der frommen Vorfahrenum sich greift, den es zu „praktizieren“ gilt und für den ein Muslim ‚aktiv‘ werden müsse. Obwohl sich dabei besonders salafistische Verkünder hervortun, wird hier statt einer organisationszentrierten Konzeption von Salafismus ein Milieuansatz favorisiert, der auch nicht salafistische Formationen konzeptionell einbezieht.32 Damit ist das Ziel verbunden, einen Gegenentwurf zu einer nach wie vor dominanten Sichtweise einzuführen, die vom Nebeneinander verschiedener Gruppen und Strömungen ausgeht. Demgegenüber gilt es in Anbetracht organisationsübergreifender Mobilisierung, Einflussnahme, Allianzbildung und fließender Übergänge, den informellen Prozessen islamisch-fundamentalistischer Vergemeinschaftung stärker Rechnung zu tragen. Der Ansatz basiert auf der Annahme, dass das infrage kommende Milieu primär durch seine Informalität gekennzeichnet ist, sich also weniger durch Organisationsgrenzen als durch fließende Übergänge und netzwerkartige Beziehungen zwischen diversen Gruppen, fluktuierende und multiple ‚Mitgliedschaften‘ sowie konkurrierende und instabile Hierarchien auszeichnet. Darüber hinaus deuten sich Prozesse der Re- und Neustrukturierung älterer oder verbotener (auch ausländischer) Formationen genauso an wie szeneartige Vergemeinschaftung entlang der Themen Bildung, Doktrin, Protest oder Dschihad. Diese kann sich in einem milieuspezifischen Medienkonsum, der Akzeptanz und Übernahme entsprechender Kleidungsstile und Verhaltensweisen genauso wie in der Teilnahme an szenetypischen Veranstaltungen zeigen.
Während für diese Strömungen mehrheitlich die Verbreitung und Etablierung einer spezifischen Islamauffassung im Vordergrund steht, zeigt die im Jahr 2007 aufgedeckte Sauerlandzelle, dass sich auch dschihadistische Akteure mit terroristischer Strategie dem informellen islamischen Milieu hierzulande zurechnen lassen. Genau genommen zeichneten sich die Mitglieder der Sauerlandzelle durch multiple und dynamische Gruppenbezüge aus, die für das informelle islamische Milieu geradezu charakteristisch sind.
Inwiefern auch das im Jahr 2011 entstandene Netzwerk Millatu Ibrahim den Übergang von dschihad-salafistischer Missionierungsarbeit zu dschihadistischem Gewaltaktivismus vollzogen hat, bleibt abzuklären. Festzuhalten ist jedoch, dass mit dem Verbot der Millatu Ibrahim-Gruppe, einzelne Radikalisierungsprozesse nicht unterbunden, sondern möglicherweise sogar befördert wurden - weshalb immer dann, wenn von Radikalisierung die Rede ist, die Rolle des Staates oder des politischen Gegners nicht unberücksichtigt bleiben kann.
Innerhalb der zurückliegenden Dekade hat sich im Rahmen der Ausdifferenzierung eines informellen islamischen Milieus eine von Ambivalenzen und Grauzonen geprägte einheimische „Szene von Dschihadbegeisterten“ etabliert. Die zentrale sicherheitspolitische Herausforderung besteht deshalb darin, der Attraktivität von dschihad-salafistischen und populistischen Predigern, webbasierten klandestinen Gruppen à la Millatu Ibrahim oder dubiosen Aktionsplattformen wie der „Lies“-Kampagne sowie der „grünen“ Gefangenenhilfe entgegenzusteuern. Diese Schlacht um die Herzen und Köpfe lässt sich mit der Stigmatisierung des Salafismus nicht gewinnen. Was es braucht, ist ein konziseres Verständnis von den Akteuren, Strukturen, Dynamiken und Strategien innerhalb eines einheimischen Milieus, in dem der Wille, den „wahren Islam“ zu praktizieren, legitim ist und noch gar nichts darüber aussagt, wann, warum und wie er zum Sicherheitsproblem werden kann.


Anmerkungen
Vgl. Stéphane Lacroix: Between Revolution and Apoliticism: Muhammad Nasir al-Din al-Albani’s Influence on the Shaping of Contemporary Salafism, in: Roel Meijer (Hg.): Global Salafism: Islam’s New Religious Movement. London/New York 2009, S. 69.
Vgl. International Crisis Group ICG (Hg.): Tentative Jihad: Syria’s Fundamentalist Opposition, Middle East Report Nr. 131 unter: www.crisisgroup.org/en/regions/middle-east-north-africa/egypt-syria-lebanon/syria/131-tentative-jihad-syrias-fundamentalist-opposition.aspx (12. Oktober 2012).
Vgl. das Interview mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen: „Wenn der Staat gegenüber salafistischen Bestrebungen nicht klare Kante zeigt, besteht die Gefahr, dass diese Gruppen weiter wachsen“, unter: www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/interviews/int-2013-03-11-focus (11. März 2013).
Diese Perspektive wurde bereits in Anbetracht der Verbotsverfügungen gegen den Kalifatsstaat des Metin Kaplan und die Hizb ut-Tahrir aus den Jahren 2001 bzw. 2002 eingebracht. Vgl. Werner Schiffauer: Das Schweigen am Rande, unter: www.taz.de/1/archiv/archiv/ (30. April 2003).
Der Kurzbeitrag von Yassin Musharbash bei dem Berliner Symposium „Inspire, YouTube & Co.“ vom 27. März 2012 im Rahmen der Initiative Sicherheitspartnerschaft brachte genau diese Skepsis zum Ausdruck. Vgl. auch: Yassin Musharbash: Salafisten-Phänomen verwirrt Sicherheitsexperten, unter: www.spiegel.de/politik/deutschland/verfassungsschutzbericht-salafisten-phaenomen-verwirrt-sicherheitsexperten-a-771825.html (1. Juli 2011).
Vgl. Ulrich Kraetzer: Salafisten: Bedrohung für Deutschland? Gütersloh/München 2014.
Vgl. Alex P. Schmid: Al-Qaeda’s “Single Narrative” and Attempts to Develop Counter-Narrative: The State of Knowledge, ICCT 2014, S. 7, unter: www.icct.nl/download/file/AP-Schmid-Al-Qaedas-Single-Narrative-January-2014.pdf (20. Februar 2014).
Möglich sind folgende Verlaufsmuster: 1) Gewalt vor Einstellung (Ideologie spielt lediglich insofern eine Rolle, als sie Gewaltpotenziale kanalisiert und in eine den Feindbildern entsprechende Richtung steuert), 2) Gleichlauf (miteinander verbundene Entwicklung von Gewalt und Einstellung überwiegend nach Kontakt mit einschlägigen Tätern/Gruppen), 3) unabhängiges Nebeneinander und 4) Einstellung vor Gewalt (feinbildzentrierte Ideologie schafft Gewaltpotenziale). Vgl. ausführlich dazu: Christine Krüger: Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen allgemeiner Gewaltbereitschaft und rechtsextremen Einstellungen. Eine kriminologische Studie zum Phänomen jugendlicher rechter Gewaltstraftäter, Mönchengladbach 2008, S. 78ff.
Vgl. dazu: Hubert Treiber: Die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Terrorismus. Die Inszenierung ‚symbolischer Kreuzzüge‘ zur Darstellung von Bedrohungen der normativen Ordnung von Gesellschaft und Staat, in: Analysen zum Terrorismus, Bd. 4/2: Protest und Reaktion, Opladen 1984, S. 320–365, hier 347.
Vgl. Alex P. Schmid: Radicalisation, De-Radicalisation, Counter-Radicalisation: A Conceptual Discussion and Literature Review, unter: www.icct.nl/download/file/ICCT-Schmid-Radicalisation-De-Radicalisation-Counter-Radicalisation-March-2013.pdf (29. März 2013).
Unter der Überschrift „Salafistische Missionare“ werden mitunter sogar nicht salafistische Gruppen wie Hizb ut-Tahrir oder Tablighi Jamaat gelistet. Vgl. Claudia Dantschke: Die muslimische Jugendszene, unter: www.bpb.de/politik/extremismus/islamismus/36402/jugendorganisationen (5. Juli 2007). Vgl. darüber hinaus die Diskussion eines bislang nicht etablierten Takfir-Salafismus bei Dirk Baehr: Salafistische Propaganda im Internet. Von der reinen Mission bis zum globalen Jihad – Die wesentlichen ideentheoretischen Unterschiede unter den salafistischen Strömungen in Deutschland, in: Magdeburger Journal für Sicherheitsforschung, 4 (2012) 2, S. 236-269.
Vgl. Bernhard Haykel: On the Nature of Salafi Thought and Action, in: Roel Meijer (Hg.): Global Salafism: Islam’s New Religious Movement. London/New York 2009, S. 33-57.
Vgl. zur differenzierten Erfassung dschihadistischer Akteure: Thomas Hegghammer: Should I Stay or Should I Go? Explaining Variation in Western Jihadists’ Choice Between Domestic and Foreign Fighting, in: American Political Science Review, February 2013, S. 1-15.
Vgl. dazu Schmid: Al-Qaeda’s “Single Narrative”, S. 28.
Vgl. das Interview mit Abu Muhammad al-Maqdisi auf al-Jazeera: Abu Muhammad al-Maqdisi: al-Salafiyya al-Jihadiyya, unter: www.aljazeera.net/channel/archive/archive (10. Juni 2005).
Vgl. Innenminister Boris Rhein: „Salafismus größte sicherheitspolitische Herausforderung des 21. Jahrhunderts“, unter: hmdis.hessen.de/presse/pressemitteilung/innenminister-boris-rhein-salafismus-groesste-sicherheitspolitische (30. August 2013).
Vgl. dazu Ulrika Mårtensson, Harakî Salafism in Norway: ‘The Saved Sect’ Hugs the Infidels, Tidsskrift for islamforskning, Ausgabe 8/1, 2014, S. 217, unter: islamforskning.dk/files/journal/2014/FIFO-2014-1-del7.pdf (4. März 2014).
Immerhin liegt mit dem Buch German Jihad. On the Internationalization of Islamist Terror von Guido Steinberg (New York 2013) ein Standardwerk zum Dschihadismus in Deutschland vor. Ähnliches gilt für eine Sammelstudie zum jihadistischen Internet in Deutschland von Guido Steinberg/Florian Peil/Nico Prucha/Asiem El Difraoui/Rosaviola Frohneberg: Jihadismus und Internet. Eine deutsche Perspektive, SWP-Studien 2012/S 23, Oktober 2012, 94 Seiten.
Vgl. Marc Sageman: The Stagnation of Research on Terrorism, unter: chronicle.com/blogs/conversation/2013/04/30/the-stagnation-of-research-on-terrorism/ (30. April 2013).
Schmid: Radicalisation, S. 54, 37.
Vgl. Guido Steinberg: Die neuen Internationalisten – Organisationsformen des islamistischen Terrorismus, in: Der Bürger im Staat, (2011) 4, S. 228–234.
Vgl. Sebastian Huhnholz: Das Spannungsverhältnis von Dschihadismus- und Terrorismusanalyse in Wissenschaft und Sicherheitspolitik der BRD, in: Terrorismusforschung in Deutschland, Wiesbaden 2011, S. 203–227, hier 224.
Vgl. auch: The EU Terrorism Situation and Trend Report 2011, Den Haag 2012, S. 16.
Vgl. „Triebfedern des Extremismus“, unter: de.qantara.de/content/interview-mit-matenia-sirseloudi-triebfedern-des-extremismus (20. März 2013).
Vgl. Hegghammer: Should I Stay or Should I Go?
Vgl. den Aufruf der dschihad-salafistisch inspirierten Webseite Ansaar ul-Aseer (Unterstützer der Gefangenen), unter: www.ansarul-aseer.com/asraa-die-gefangenen/brueder/item/arid-u (19. April 2012).
Vgl. Lisa Lundquist: Another Look at a French ‘Lone Wolf’, unter: www.longwarjournal.org/threat-matrix/archives/2014/03/another_look_at_a_french_lone.php (24. März 2014).
Vgl. Stefan Malthaner/Peter Waldmann (Hg.): Radikale Milieus. Das soziale Umfeld terroristischer Gruppen, Frankfurt am Main 2012.
Vgl. zu „negative radical flank effect“: Nina Wiedl: The Making of a German Salafiyya, The Emergence, Development and Missionary Work of Salafi Movements in Germany, Aarhus 2012, S. 43.
Vgl. zum Anspruch verschiedenster, auch dschihadistischer Bewegungen, die Fundamente des Islam wiederzubeleben, Sadiq al-Azm: Unbehagen in der Moderne, Frankfurt am Main 1993, S. 88f.
Bundesministerium des Innern (Hg.): Verfassungsschutzbericht 2012, Berlin 2013, S. 233.
Dieser Milieuansatz geht zurück auf den Bewegungsforscher Dieter Rucht: Das alternative Milieu in der Bundesrepublik. Ursprünge, Infrastruktur und Nachwirkungen, in: Sven Reichardt/Detlef Siegfried (Hg.): Das Alternative Milieu. Antibürgerlicher Lebensstil und linke Politik in der Bundesrepublik Deutschland und Europa 1968–1983. Hamburger Beiträge zur Sozial- und Zeitgeschichte, Bd. 47. Göttingen 2010, S. 61–86, hier.Vgl. zur Einbindung in unterschiedliche lokale Szenen salafistischer Prägung, in ein radikales Milieu in Deutschland sowie in eine transnationale dschihadistische Gruppe: Stefan Malthaner/Klaus Hummel: Die ‚Sauerland-Gruppe‘ und ihr soziales Umfeld, in: Stefan Malthaner/Peter Waldmann (Hg.):Radikale Milieus – Das soziale Umfeld terroristischer Gruppen, Frankfurt am Main, 2012, S. 245–278.

Wichtiges in Kürze

Von Gunhild v. d. Groeben, Journalistin, Mainz

Rassismus: Zukünftig härtere Strafen


Als eine der Konsequenzen aus der Aufarbeitung der NSU-Verbrechen soll das Motiv „Rassismus„ bei der Begehung von Straftaten zukünftig mit in das Strafmaß einfließen. Die Neuerung ist eine Präzisierung des § 46 Abs. 2 StGB : Motive wie Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Menschenverachtung werden nun ausdrücklich im StGB erwähnt. Der Richter muss also abwägen, ob dergleichen als Beweggrund vorgelegen hat – und kann dann eine schärfere Strafe verhängen. Mit dem Gesetzentwurf wird eine Verabredung der Koalitionsvereinbarung der die Bundesregierung tragenden Parteien umgesetzt Während Kritiker von einer „Schaufenstergesetzgebung sprechen, will Justizminister Heiko Maas mit den geplanten Änderungen die Ermittlungsbehörden frühzeitig für Motive wie Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sensibilisieren und dazu bringen, dass diese Motive im Zuge der Ermittlungen schon früh in den Blick genommen werden. Mehr: www.bmjv.de

Rechtsextremismus: Erfahrungen mit Ausstiegshilfe-Programmen


Die Zahl der Akteure, die Ausstiegshilfen für Rechtsextremisten anbieten, hat in den letzten Jahren zugenommen. In Heft 1 2014 von „forum kriminalprävention„ beschreibt Frank Buchheit, Mitarbeiter der Landesprävention beim LKA Baden-Württemberg, am Beispiel des Programms „Beratungs- und Interventionsgruppe gegen Rechtsextremismus„ (BIG REX) die komplexen Tätigkeiten der Ausstiegshilfen. Er geht dabei insbesondere auf das sogenannte Logische Modell ein, das im Verlauf des BIG REX-Programms entwickelt wurde und sich im vielschichtigen Ausstiegsprozess als ein hilfreiches Analysewerkzeug erwiesen hat. Mehr: www.kriminalpraevention.de

Folter: Bericht 30 Jahre gebrochene Versprechen


Vor 30 Jahren wurde die Antifolterkonvention der Vereinten Nationen verabschiedet; 155 Staaten sind ihr beigetreten. Umso mehr alarmiert ein Bericht der Organisation Amnesty International: In den vergangenen fünf Jahren habe man aus 141 Ländern Berichte über Misshandlungen und Folter gesammelt, so Amnesty in dem Bericht „Dreißig Jahre gebrochene Versprechen„. Die Folter werde eingesetzt, um unter anderem Geständnisse zu erpressen und politische Gegner einzuschüchtern. Folterer würden fast nie zur Rechenschaft gezogen. Die einzig wirksame Strategie gegen Folterungen sei weitestgehende Transparenz bei Gerichtsverfahren und Haftbedingungen. Mehr: www.amnesty.de

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