Die Päderastenszene

Einblicke in ein geheimnisvolles und wenig wahrgenommenes Kriminalitätsgeschehen

Von Manfred Paulus, Erster Kriminalhauptkommissar a. D., Ulm/Donau

Wie Kinder in Deutschland vor sexueller Ausbeutung geschützt – und erbarmungslos im Stich gelassen werden


Ob es nun Nacktaufnahmen, Posing-Fotos (Aufnahmen, bei denen ein Kind aktiv eine bestimmte Körperhaltung oder Position einnimmt und dabei zum Beispiel sein Geschlechtsteil präsentiert) oder kinderpornografische Erzeugnisse sind, die im Fall Edathy bestellt und in Besitz genommen wurden – es gibt weder einen „guten Grund“, Bildmaterial von kleinen, nackten Jungen herzustellen und kommerziell zu vertreiben noch solches von einem dubiosen Anbieter zu beziehen.
Allein der „schlechte Grund“, dass solche Produkte für sexuell motivierte Abnehmer und Konsumenten hergestellt, vertrieben und von solchen erworben werden, ist denkbar und liegt nahe. Und schlecht ist dieser Grund deshalb, weil sich die abgebildeten Kinder bei der Fertigung der Aufnahmen nicht sehr wohl gefühlt haben könnten, weil sie von skrupellosen oder kriminellen Geschäftemachern vielleicht sogar dazu genötigt oder gezwungen worden sind, weil die jungen Menschen nun damit leben müssen, dass ihre nackten Körper auch von perversesten und ihnen völlig fremden Menschen weltweit konsumiert werden, unwiderruflich und auf unabsehbare Zeit.
Schlecht sind Herstellung, Handel und Konsum solcher Bilder auch und vor allem deshalb, weil damit ganz erheblich in die Rechte der betroffenen Kinder oder Jugendlichen eingegriffen wird, gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zum Beispiel, also darauf, selbst zu entscheiden, was mit ihren jungen Körpern in welcher Weise geschieht.
Und diese (Kinder-)Rechte stehen auch den nicht oder nicht ausreichend geschützten Kindern zu. Also auch denen in Indien, in Sri Lanka, Kuba und Kambodscha, denen in den Ghettos von Rumänien und Bulgarien, in den Waisenhäusern Moldawiens und der Ukraine, den Straßenkindern von Rio de Janeiro, und denen von St. Petersburg, den Kids in Moskaus U-Bahnschächten…
Diese Rechte stehen auch all denen zu, die das vierzehnte Lebensjahr bereits überschritten, das achtzehnte aber noch nicht erreicht haben, denn nach der UN-Kinderrechtskonvention stehen Kinder bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres – aus gutem Grunde – unter ganz besonderem Schutz.
Gerade zivilisierte, mit Einfluss und Macht ausgestattete, rechtsstaatlichen Ansprüchen verpflichtete Staaten wie die Bundesrepublik Deutschland, sollten auf die Einhaltung dieser Kinderrechte achten und bemüht sein, Kinder vor sexueller Ausbeutung zu schützen. Die diesbezüglichen Bemühungen Deutschlands halten sich jedoch in Grenzen. Selbst die eigenen Kinder sind hierzulande noch immer unzureichend vor sexuellen Übergriffen geschützt. Und für die Strafverfolgung deutscher Täter, die im Nachbarland Tschechien, in Thailand, Kambodscha, Russland oder in vielen anderen Staaten und Regionen dieser Welt Kinder sexuell motiviert angreifen, erklärt sich Deutschland zwar zuständig (§ 5 Strafgesetzbuch – Exterritorialprinzip), nimmt diese Zuständigkeit und Verpflichtung jedoch nur völlig unzureichend und nur in wenigen Einzelfällen wahr.
Hinzu kommt, dass sich in der Bundesrepublik Deutschland eine „Alles ist käuflich-Mentalität“ eingeschlichen und breit gemacht, die dieser Ausbeutung von Kindern zumindest in Teilen der Gesellschaft ein nie gekanntes Maß an Gleichgültigkeit und Normalität einräumt, was die Täter zusätzlich motiviert und einschlägige Kriminalität nicht unwesentlich fördert.

Beispiele für mangelhaften Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung in Deutschland:

Für die in § 203 des Strafgesetzbuches (StGB) genannten Berufsgruppen (Ärzte, Psychotherapeuten, Sozialarbeiter, Kinderschützer…) gibt es bei Hinweisen auf sexuell motivierte Verbrechen an Kindern noch immer keine Anzeigepflicht. Die Folge: Tausende, dem Kinderschutz verpflichtete Personen und Institutionen wissen in diesem Land von sexuell motivierten Straftaten an Kindern, „verstecken“ sich aber hinter der Datenschutzbestimmung des § 203 StGB und informieren die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden nicht. Die Täter (und sie sind häufig Wiederholungstäter!) bleiben dadurch in hohem Maße unbedrängt und unverfolgt. Und dieser anhaltende Täterschutz wird auch noch mit erforderlichem Opferschutz begründet.
Deutsche Täter reisen seit vielen Jahren in hoher Anzahl in bestimmte Zielgebiete dieser Welt, um sich dort sexuell an Kindern zu vergehen. Trotz der Zuständigkeit deutscher Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden (§ 5 StGB) liegt diese Ausbeutung im Bereich der
Kinderprostitution seit vielen Jahren in einem gigantischen Dunkelfeld. Eine verbreitete „Kultur des Wegschauens und Schweigens“, Gleichgültigkeit verbunden mit dieser“ Alles ist käuflich – Mentalität“, täterfreundliche Strukturen, fehlende Rechtshilfeabkommen, wenig effiziente Rechtshilfewege, bürokratische Hürden und Hindernisse und nicht zuletzt Kostengründe sind einige der Ursachen dafür. Auch die Angebote von Kindern auf deutschen Straßenstrichs nehmen angesichts günstiger Rahmenbedingungen und Tatgelegenheitsstrukturen – scheinbar unaufhaltsam – zu.
Der Bereich
Kinderpornografie ist in Deutschland seit jeher von gesetzlichen „Grauzonen“ geprägt, die wiederum Freiheiten und eine ausgeprägte Risikoarmut für die (potenziellen) Täter zur Folge haben. Solche „Grauzonen“ prägen die Grenzbereiche von Nacktaufnahmen und Kinderpornografie, von Kinderpornografie hin zur Kunst, Literatur und Wissenschaft aber auch die Altersgrenzen (Grenzbereiche Kind – Jugendlich. Jugendlich – Erwachsen).
Vielleicht ist es der eigentliche Skandal im Fall des ehemaligen Abgeordneten Edathy, dass der deutsche Gesetzgeber den betroffenen Kindern ihre Rechte nicht oder nur teilweise einräumt und sie somit nicht oder nicht ausreichend vor sexueller Ausbeutung schützt. Vielleicht ist es der eigentliche Skandal, dass der massenhafte Handel und die Inbesitznahme solcher Bilder in unserer Gesellschaft nicht nur erlaubt sondern auch noch als gutes Recht angesehen und unverfroren eingefordert werden kann.
Es ist jedenfalls gut und notwendig, dass dieser Handel mit Bildern nackter Kinder, mit Posing-Fotos oder mit kinderpornografischen Produkten zumindest gelegentlich und vorübergehend in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt und einer kritischen Betrachtung unterzogen wird. Nur dadurch werden Defizite und wird Handlungsbedarf erkennbar.
Und politischer Handlungsbedarf, eine Anpassung der Gesetze und der zu treffenden Maßnahmen an die exzessive Entwicklungen der Sexmärkte, besteht in Deutschland nicht nur im Bereich von Gewalt- und Kinderpornografie und der Ausweitung und Brutalisierung dieser Märkte.
Menschenverachtende Sexsklaverei – das Ausmaß ist in Deutschland so gigantisch wie das Dunkelfeld – ist ebenso zu einem so viel beklagten wie anhaltend hingenommenen Übel geworden, wie die Übernahme von Rotlichtbezirken durch Gruppierungen und Banden, die der Organisierten Kriminalität (OK) zuzuordnen sind (mit entsprechenden Ausbeutungspraktiken), wie menschenverachtender Flatratesex und die zunehmende Anzahl von Kindern auf den bundesdeutschen Schwulen- oder Babystrichs.
Die Toleranz einschlägigen Geschäftemachern, Milieus und Tätern gegenüber, das anhaltende Ignorieren, Tabuisieren, Dulden oder Verdrängen solcher Entwicklungen und Vorgänge ist seit Jahren unverkennbar und grenzt gelegentlich an Beihilfe durch Unterlassen.
Während Kinderpornografie in weiten Teilen der Öffentlichkeit und auch in verantwortlichen Bereichen vielfach als „Schmuddelkram“ oder Bagatellkriminalität abgetan wird, während der Gesetzgeber die Herstellung, Verbreitung oder den Besitz solcher Produkte noch immer mit einer Strafandrohung versieht, die der des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort gleicht, leiden (auch „hart gesottene“) kriminalpolizeiliche Sachbearbeiter zunehmend an Übelkeit, wenn sie Einblick in die Inhalte kinderpornografischen Erzeugnisse der Gegenwart nehmen müssen.
Gefragt und vermehrt auf dem Markt sind Sado-Maso-Filme (Quälen und Quälen lassen) mit entsprechenden Tathandlungen an und mit Kindern, Trash-Filme (in denen all das zusammengefasst ist, was eigentlich herausgeschnitten werden müsste, weil zu brutal) und auch Snuff-Filme (Snuff steht für Auslöschen, Töten, für gefilmte, zumeist qualvolle Tötungshandlungen an einem Kind). Kinderpornografie besteht also zu nicht unwesentlichen Teilen aus Aufzeichnungen von Tathandlungen, bei denen Blut spritzt, bei denen gequält und gefoltert wird, bei denen der Ton aus Angst- oder gar Todesschreien besteht, bei denen unschuldige und hilflose Kinder qualvoll sterben… Und damit sind die Grausamkeiten dieses „Schmuddelkrams“ nicht vollständig beschrieben. Es gibt Produkte auf dem Markt, bei denen sich auch nur eine oberflächliche Beschreibung verbietet.
Und noch immer ist davon auszugehen, dass solchen Aufzeichnungen ein reales Geschehen zugrunde liegt. Nimmt man das zur Kenntnis, werden „Schmuddelkram“ und Bagatellkriminalität plötzlich zur Dokumentation schwerster und scheußlichster Verbrechen, begangen an unschuldigen Kindern!


Trost wird dann häufig darin gesucht, dass solche Erzeugnisse (vermutlich) in Lateinamerika, in Südostasien oder in Osteuropa hergestellt worden sind. Mehr oder weniger weit entfernt also und ohne unsere rechtsstaatliche Gesellschaft direkt zu berühren oder gar zu belasten. Die Kinder in Lateinamerika, in Südosteuropa oder gleich hinter der deutsch-tschechischen Grenze sind aber mit den gleichen Hoffnungen und Träumen geboren, wie unsere Kinder auch – und mit den gleichen Rechten dazu. Und die deutschen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden sind auch für den Schutz und für die Einhaltung der Rechte dieser Kinder zuständig. Zumindest dann, wenn der Hersteller, Händler oder Konsument solcher Produkte Deutscher ist.
Kriminalistischen Erkenntnissen zufolge gibt es unter den „Knabenliebhabern“ nicht nur solche, die sich mit dem Erwerb und Konsum von Nacktbildern, Posing-Fotos oder kinderpornografischen Erzeugnissen zufrieden geben. Es gibt vielmehr auch Päderasten1 und eine Päderastenszene, die unablässig nach kleinen Jungen jagt um sie sexuell zu missbrauchen, sexuell auszubeuten und dabei manchmal – aus den unterschiedlichsten Gründen – auch zu töten.Und es gibt kriminalistischen Erkenntnissen zufolge auch diese sexualkriminelle Karriere, die vom Konsum von FKK-Magazinen2 oder Nacktbildern über die Kinderpornografie zu realem, sexuellem Missbrauch, zu sexuell motivierten Gewalttaten bis hin zu Tötungsdelikten führen kann. Eine Erkenntnis, die dafür spricht, dass über solche Zusammenhänge und damit auch über die Strafwürdigkeit des Handels und Konsums von als harmlos eingestuften Nacktaufnahmen von Kindern neu nachgedacht werden sollte, zumal es eben auch für deren Handel und Konsum solcher „harmlosen“ Erzeugnisse keinen „guten Grund“ gibt.
Pädosexualität und Pädokriminalität waren lange Zeit tabu. Inzwischen wird, nicht zuletzt aufgrund wiederholter Enthüllungen und Skandale (z.B. über Vorkommnisse innerhalb der Katholischen Kirche Deutschlands im Jahre 2010) darüber vermehrt diskutiert. Es gibt Beratungsstellen, allerlei Initiativen, Informationsveranstaltungen, Präventionsprogramme, Broschüren, Fernsehfilme und mehr. Bei all dem stehen häufig die kleinen „Lolitas“, also weibliche Opfer im Mittelpunkt allen Denkens und Handelns. Dabei waren es in der Vergangenheit vor wie hinter Kirchenmauern häufig kleine Jungen, die zu Opfern sexueller Ausbeuter wurden.
Namen wie Adelina, Alexandra, Peggy oder Michelle und anderer, kleiner Mädchen sind in trauriger Erinnerung geblieben und die Namensliste weiblicher Kinder, die in Deutschland von sexuell motivierten oder aber gewaltorientierten Tätern sexuell missbraucht und ermordet wurden, ließe sich lange fortsetzen.

Foto: Christine Frenzl

Doch auch Tristan, Tobias, Stefan, Peter, Mirco, Dennis und Pascal und andere (männliche) Kinder wurden in den vergangenen Jahren von sexuell motivierten Tätern missbraucht, gequält und umgebracht. Sie und ihre (potenziellen) Missbraucher und Mörder stehen oft weniger im Blickpunkt der öffentlichen und vielleicht auch der polizeilichen Wahrnehmung. Dabei ließe sich auch diese Reihe männlicher Namen von Opfern lange fortsetzen, bis man irgendwann bei Klaus (8), Peter (13), Ulrich (12) und Manfred (11) ankommen würde, bei den Kindern, die in den 1960er Jahren vom Serienmörder Jürgen Bartsch sexuell missbraucht, in sadistischer Weise gequält und schließlich getötet wurden.
Es ist ein noch immer verbreitetes Vorurteil und es sind falsche Vorstellungen, dass von „Sextätern“ vor allem die jungen, blonden „Lolitas“ angegriffen werden und dass diese deshalb in besonderem Maße gefährdet sind. Dunkelhaarige, weibliche Kinder werden in Wahrheit nicht weniger angegriffen als blonde und Jungen fallen diesen Tätern zumindest annähernd so häufig zum Opfer wie Mädchen!
Festzustellen ist auch, dass der Kriminalitätsbereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern – einschließlich der von Jungen – anhaltend einen erheblichen Anteil von Auslandsstraftaten aufweist. (Potenzielle), ausländische Opfer werden zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ins Land gebracht (zum Beispiel über die tschechisch-deutsche Grenze).
Deutsche Pädokriminelle fahren oder fliegen aber auch anhaltend in ganz bestimmte Zielgebiete dieser Welt, um dort Kinder sexuell zu missbrauchen.
Als das Päderastenparadies dieser Welt gilt seit vielen Jahren Sri Lanka. Auf der Insel werden weibliche Kinder verhältnismäßig gut behütet und vor sexueller Ausbeutung bewahrt. Die zahlreichen „Beach-Boys“, zumeist Kinder von Minderheiten oder von Fischern, die über lange Zeiträume aufs Meer hinausfahren und ihre Söhne am Strand zurücklassen, sind dagegen nicht oder nur unzureichend vor sexueller Ausbeutung geschützt. Sie sind ihren Zuhältern und ihren Ausbeutern zumeist hilflos ausgeliefert. Und letztere reisen seit vielen Jahren und anhaltend auch aus Deutschland an. Und nicht nur das: Längst haben sich deutsche und Deutsch sprechende „Knabenfreunde“ mit Haupt- oder Zweitwohnsitz an Sri Lanka’s Traumstränden niedergelassen. Sie sind zumeist gern gesehen im Land und sehr geachtet, denn sie sind wohlhabend, fehlen bei keiner Wohltätigkeitsveranstaltung (für Kinder) und sie pflegen nicht nur nützliche Beziehungen zur örtlichen Zuhälterszene und zur Strandpolizei sondern zumindest in Teilen auch zum poltischen Parkett in Colombo.

„Willst du mich?“

So war auf einem T-Shirt eines allenfalls 6-Jährigen, der sich am Ende des 8 km langen Sandstrands von Agadir in Marokko geschickt unter die vorwiegend männlichen Touristen mischte, zu lesen – in der Sprache seiner Kunden – in Deutsch. Hinter den Dünen beobachteten Zuhälter(innen) die Szenerie und bald stellten sie zu ihrem Wohlgefallen fest, dass der Junge vermittelt wurde und einem der (deutschen) Strandgänger folgte, der bald daraufhin mit dem Kind irgendwo zwischen den Häuserzeilen verschwand.
Auch Marokko ist für die deutsche Päderasten und die einschlägige Szene seit vielen Jahren ein beliebtes Zielgebiet. Auch dort werden weibliche Kinder vor sexueller Ausbeutung geschützt, während kleine Jungen wenig geschützt sind oder gar der Prostitution zugeführt werden.
In Thailand und seinen Nachbarstaaten, in Kuba und in der Dominikanischen Republik, in Brasilien, Kenia, Südafrika, Nepal, Indien und vielen anderen Staaten dieser Welt sind männliche wie weibliche Kinder als „Sexarbeiter(innen) eingesetzt und werden – auch von deutschen Tätern – sexuell ausgebeutet.
Es war 02.00 Uhr nachts, als in der berühmt-berüchtigten Marine-Bar von Pattaya zwei wohlbeleibte, ältere Herren aus Deutschland, beide mit Shirts und knallrotem Unterhemd bekleidet und von alkoholischen Getränken gezeichnet, einen vier- bis fünfjährigen Thaijungen in ihre Mitte nahmen, ihn mit Pommes abfütterten und ihm dabei öffentlich und ohne jegliche Skrupel über die Schenkelchen streichelten, um bald darauf mit dem Kind in einer Absteige zu verschwinden.
Szenen wie diese gehörten (und gehören) an bestimmten Orten Thailands zum Nachtleben und waren über Jahrzehnte hinweg Normalität. Die (deutschen) Täter bemühten sich gar nicht mehr um verdecktes Vorgehen und um Geheimhaltung ihres perversen Wollens oder Tuns. Nachdem sich die thailändischen Behörden (angesichts von Millionen AIDS-infizierten Kindern) mehr und mehr gezwungen sahen, gegen diese Kriminalität vorzugehen und der Vollzug von Freiheitsstrafen plötzlich auch bei Bezahlung hoher Summen nicht mehr sicher verhindert werden konnte, kam es schnell zu einem Verlagerungsprozess einschlägigen Kriminalitätsaufkommens in die Nachbarländer Thailands (Kambodscha, Vietnam…) und in andere Regionen dieser Welt, so zum Beispiel nach Osteuropa.
Es ist längst kein Geheimnis mehr, dass heute von deutschen Päderasten auch Kinder in Tschechien, in Bulgarien, Rumänien und anderen Staaten Südosteuropas oder Straßenkinder in Moskau und St. Petersburg angegriffen und sexuell ausgebeutet werden. Auch Meldungen, nach denen in der Ukraine oder in Moldawien überfüllte Kinderheime plötzlich und über Nacht leer und die Kinder nach Unbekannt verschwunden sind oder dass Kinder aus ukrainischen Kliniken entführt werden, lassen immer wieder aufhorchen. Nach Erkenntnissen der örtlichen Kriminalmilizen ist davon auszugehen, dass neben dem Handel in die illegaler Adoption und dem illegalen Organhandel auch dabei die sexuelle Ausbeutung im Vordergrund stehen könnte.
Anhaltendes Ignorieren, Tabuisieren und Verdrängen führt im Zusammenwirken mit fehlenden Abkommen oder wenig praktikablen Rechtshilfewegen bei den von Deutschen begangenen Auslandsstraftaten zu einem extrem hohen Dunkelfeld. Zu einem Dunkelfeld, das klammheimlich und auf verschiedenen Ebenen vielleicht gar nicht so unerwünscht sein könnte. Denn diese Kriminalität berührt unangenehm; sie passt nicht zu rechtsstaatlichen Grundsätzen und Prinzipien, sie ist geeignet, „den guten Ruf“ von Personen, Einrichtungen und auch der Republik zu schädigen oder ganz erheblich in Verruf zu bringen…

Tätertypen und Täterszene


Was wir bislang über die Täter wissen, die Kinder sexuell motiviert angreifen, kommt im Wesentlichen aus der Psychotherapie, aus dem Gutachterwesen und nicht zuletzt aus der Kriminalistik. Obwohl sich hinter der Verbrechenswirklichkeit noch manches Geheimnis verbergen dürfte, liegen Erkenntnisse vor, die sowohl für die Tätertherapie wie für die Prävention, Ermittlungstätigkeit und Strafverfolgung von größter Bedeutung sind.
So selbstverständlich wie man bei den Opfern des sexuellen Missbrauchs von Kindern vordergründig an kleine Mädchen denkt, so selbstverständlich spricht man von den Tätern. Das Wort „Sexualstraftäterin“ kommt uns noch immer schwer über die Lippen und dennoch gibt es sie, die primär pädosexuelle Frau. Dabei ist nicht nur kriminalistisch von Bedeutung, dass die Frau als Täterin einschließlich der von ihr begangenen Taten anders wahrgenommen wird als der Mann als Täter und die von ihm begangenen Übergriffe.

Beispiel:

Eine 35-Jährige Alleinerziehende schläft mit ihrem 12-jährigen Sohn in beengten Wohnverhältnissen immer im gleichen Bett. Der Hinweis dürfte kaum ausreichen, um ein Ermittlungsverfahren gegen die Mutter einzuleiten?
Ein 35-Jähriger Alleinerziehender schläft mit seiner 12-jährigen Tochter in beengten Wohnverhältnissen immer im gleichen Bett. Dieser Hinweis könnte dagegen durchaus ausreichen, um Ermittlungen gegen den Vater einzuleiten!
Es sei dahingestellt, ob die Beurteilung und Antwort immer so ausfallen wird. Eine unterschiedliche Betrachtung und Bewertung eines gleichlautenden Sachverhalts wird an diesem Beispiel allemal deutlich. Daraus folgert, dass das Dunkelfeld im Bereich der Täterinnen durch diese unterschiedliche Wahrnehmungsbereitschaft erheblich höher sein könnte, als es bei den von männlichen Tätern verübten Delikten ist.
Vorwiegend aber sind es fraglos Männer, die Kinder in sexueller Absicht angreifen und die zu Tätern werden. Bei diesen Männern handelt es sich allerdings keineswegs immer um sogenannte Pädophile3 oder um sexuell auf Kinder fixierte Täter.
Vielmehr gibt es eine hohe Anzahl von Tätern, die rein situationsmotiviert handeln. Allein die Gelegenheit und Verfügbarkeit (eines Kindes) sind entscheidend dafür, dass es zur Tat kommt. Pädosexuelle und auf Kinder fixierte Täter machen in aller Regel bereits in jungen Jahren (während ihrer Pubertätsphase) die Erfahrung, dass sie anders sind als Andere, dass ihre sexuelle Orientierung zu Kindern hingeht. Das ändert sich im Verlauf ihres Heranwachsens nicht. Sie sind und bleiben auf Kinder, fast immer entweder auf Jungen oder aber auf Mädchen fixiert (es gibt nur wenige Täter, die sowohl Jungen wie Mädchen angreifen – es gibt sie jedoch auch). Diese Fixierung betrifft zumeist auch eine ganz bestimmte Altersstufe, die in der Regel nicht über zwei bis höchstens drei Jahre hinausgeht. Derjenige, der 11- und 12-jährige Mädchen angreift, ist an den 4- oder 5-Jährigen nicht oder nur wenig interessiert (und umgekehrt). Und der Täter, der an 4- oder 5-jährigen Jungen sexuelles Interesse hat, will mit den 11- und 12-Jährigen zumeist nichts zu tun haben (und umgekehrt).
Die auf Kinder fixierten Täter machen in jungen Jahren auch die Erfahrung, dass ihr Verlangen oder Tun (Sex mit Kindern) von ihrem Umfeld und von der Gesellschaft nicht akzeptiert wird, dass ihnen bei Enttarnung nicht nur Ablehnung und Empörung entgegenschlägt sondern auch Strafverfolgung droht.
Beide Erkenntnisse,

  • Sie fühlen sich sexuell zu Kindern hingezogen und
  • entsprechendes Handeln wird von ihrem Umfeld nicht akzeptiert sondern zutiefst verachtet, missbilligt und strafrechtlich verfolgt,

prägen nicht selten ihr ganzes späteres Leben.


Sie suchen die Nähe von Kindern (beruflich, nebenberuflich – am besten beides) und sie suchen den Schutz vor der Gesellschaft, von der sie wissen, dass sie ihnen gefährlich werden kann. Und weil gesellschaftliche Achtung grundsätzlich und in hohem Maße vor Tatverdacht schützt, (eine hoch angesehene und geachtete Persönlichkeit ist in unserer Gesellschaft grundsätzlich unverdächtiger als eine nicht oder nur wenig angesehene Person), streben sexuell auf Kinder fixierte Täter häufig nach gesellschaftlicher Achtung und sie machen beruflich nicht selten steile Karriere.
Deshalb sind Akademiker bei diesen Tätern nicht unterrepräsentiert!
Das ist auch die Erklärung dafür, dass immer wieder einmal Pädagogen, Kinderärzte, Diplom-Sozialpädagogen, Kinderschützer oder angesehene Trainer und Betreuer im Bereich des Sports als Täter enttarnt werden. Das alles sind (völlig zurecht) angesehene und geachtete Berufe und Tätigkeiten, die Aufgaben an und mit Kindern wahrnehmen und die vor Verdacht und Enttarnung schützen.
Das erklärt auch, warum immer wieder einmal Kirchenmänner als Täter enttarnt werden und warum es im Jahre 2010 zum Skandal innerhalb der Katholischen Kirche Deutschlands kam. Die Übergriffe liegen weder im Zölibat noch in der katholischen Sexuallehre begründet. Die Täter sind vielmehr in die Kirche eingetreten, um Kindern nahe und gleichzeitig vor Verdacht geschützt zu sein.
Tathandlungen von Päderasten – auf kleine Jungen fixierte Pädosexuelle und Pädokriminelle – sind innerhalb wie außerhalb der Kirche zumeist mit weniger Risiko verbunden, als es die Angriffe von „Lolita-Freunden“ auf kleine Mädchen sind. Das Dunkelfeld dürfte dadurch bedingt größer sein, als es bei den Angriffen auf kleine Mädchen ist. Auch dafür könnten bestehende Vorurteile und eine unterschiedliche Bewertung der Tathandlungen („bei Jungen ist der Schaden nicht so groß wie bei kleinen Mädchen“) sowie die beschriebene, unterschiedliche Wahrnehmungsbereitschaft ursächlich sein.
Die sexuell auf Kinder – und auch die auf Jungen – fixierten Täter unterscheiden sich in ihrer Vorgehensweise ganz erheblich. Man kennt den klassischen, den verbreiteten Klischeevorstellungen vom sogenannten Pädophilen wohl am nächsten kommenden Verführer. Er geht sehr geschickt auf kindliche Denkweisen und Erwartungshaltungen ein, er versteht es, mit Kindern umzugehen. Es ist immer wieder erstaunlich, wie schnell er auch vom Elternhaus oder anderen Erziehungsberechtigten hinterlassene Defizite erkennt und sich diese zunutze macht.

  • Zu wenig Liebe,
  • zu wenig Zuneigung,
  • zu wenig Aufmerksamkeit,
  • zu wenig Zeit,
  • zu wenig Taschengeld,
  • fehlende oder nicht altersgerechte, sexuelle Aufklärung,

sind solche Defizite, die er für seine Zwecke und Ziele zu nutzen versteht. Er gibt vor, lieb zu sein, er hat Zeit, er stellt das ersehnte Taschengeld zur Verfügung und er klärt sexuell mit Begeisterung auf – und tauscht auf diese Weise solche Defizite gegen sexuelle Handlungen ein.
Es gibt jedoch auch auf Kinder fixierte Pädokriminelle, die diese Begabung des Verführens nicht haben. Ihnen fehlen die kommunikativen Mittel und Möglichkeiten, um sich auf diese Weise einem Kind zu nähern.
Weil aber auch diese introvertierten Täter das wollen, nähern sie sich Kindern auf Spielplätzen oder an anderen, von Kindern frequentierten Orten. Sie greifen zumeist in kurzen Attacken an, ziehen sich dann schnell wieder zurück. Sie treten Kindern gegenüber als Exhibitionisten auf, greifen zum Tatmittel Telefon, sind Kunden von Kinderprostituierten… Ihre Persönlichkeit wie ihr Angriffsverhalten lässt häufig eine gewisse Scheu und Unsicherheit erkennen.
Unter den sexuell auf Kinder fixierten Tätern gibt es auch solche, die nicht nur auf Kinder sondern auch auf bestimmte Opferreaktionen fixiert sind: Diese sadistische Täter haben das Bedürfnis, zu quälen, Blut zu sehen, Angst- und Todesschreie zu hören oder auch zu töten. So manche Ermittlungs- und Strafverfahren zeigen, dass es hier auch Verbindungen hin zu Ritueller Gewalt gibt, dass Gewalthandlungen sexualisiert und ritualisiert werden, dass oft höchst perverse, sexuelle Handlungen im Rahmen bestimmter Rituale vorgenommen werden. Sadistisches Verlangen und sadistische Vorgehensweisen dieses Tätertyps sind für die Opfer gefährlich und können letztlich auch zum Tod eines Kindes führen.
Kriminalistisch kennt man allerdings auch situationsmotiviert handelnde Täter, die (versehentlich, durch eine Überdosis an Gewalt, billigend in Kauf nehmend oder bewusst und gezielt) Kinder in Lebensgefahr bringen und auch töten – so den soziopathischen Tätertyp. Bei ihm sind die Tathandlungen Teil und Ausdruck seiner Persönlichkeit, seiner Charaktere. Er setzt seinen Willen ohne Rücksicht auf das Gegenüber durch. Hat er sexuelle Bedürfnisse, benutzt er den nächsten, zur Verfügung stehenden „Gegenstand“ (das Kind, den kleinen Jungen), um diese zu befriedigen. Kriminalistisch ist von Bedeutung, dass er häufig nicht nur „Sexualstraftäter“ ist sondern auch unter Dieben, Betrügern, Bankräubern (hat er kein Geld, stiehlt, raubt oder betrügt er), Körperverletzern (steht ihm einer im Weg, schlägt er ihn um…) und anderen Kriminellen zu suchen und zu finden ist.
Weil die allermeisten, aus sexuellen Motiven heraus erfolgte Kindermorde jedoch nichts anderes als sogenannte Verdeckungstaten sind (die Tat erfolgt, um die sexuellen Übergriffe zu verdecken und einen lästigen Mitwisser und Zeugen los zu werden), müssen letztlich alle sexuell motivierten und alle sexualisierten Gewalttäter als potenzielle Kindermörder in Betracht gezogen werden – auch der einfühlsame, nicht selten behutsam vorgehende und „kinderfreundliche“ Verführer.
Päderasten fühlen sich, so wie viele auf kleine Mädchen fixierten Täter auch, als Angehörige einer völlig zu Unrecht verfolgten Minderheit („nicht wir sind pervers sondern die Gesellschaft, in der wir leben…“). Daraus entwickelt sich das Bedürfnis, sich mit anderen, Gleichgesinnten zusammenzufinden und sich auszutauschen. So entstehen häufig kleine Tarnorganisationen und Kontaktbörsen, die als Selbsthilfe-, Emanzipationsgruppen oder z.B. auch als Schachclub (er wird nur beispielhaft für viele andere Möglichkeiten genannt) getarnt sein können und die es bundesweit gibt. Klein sind diese Gruppierungen deshalb, weil in aller Regel aus Sicherheitsgründen abgeschottet und nur ein kleiner, vertrauenswürdiger Kreis zugelassen wird. Es sind also zumeist kleine, verschworene Gemeinschaften, die einem Geheimbund gleich agieren, die von Verschwiegenheit, Konspiration und Tarnung geprägt sind.
Nur wenige dieser Täter bekennen sich offen zu ihrem Verlangen oder Tun. Diese, sich zur „Knabenliebe“ und auch zu Sex mit kleinen Jungen offen bekennenden Päderasten verweigern aus nachvollziehbaren Gründen allein solche Aussagen, die eine Strafverfolgung nach sich ziehen könnten. Sie unterhalten häufig Verbindungen zu offiziellen Pädo-Organisationen, die es weltweit und auch in Deutschland gibt. Die größte und bedeutendste Päderastenorganisation dieser Welt ist die „North American Man-Boy-Love-Association” (NAMBLA), die weltweit agiert und zu der auch deutsche „Knabenfreunde“ Kontakte pflegen.
Der Service solcher Organisationen und Tarnorganisationen kann von der Lieferung einschlägiger Literatur und Kinderpornografie über Tipps und Mithilfe bei der Kindbeschaffung bis hin zu Warnungen und Verhaltensregeln bei Polizei und Justiz gehen. Sie vermitteln Rechtsberatung und bieten Haftbetreuung an.
Über das Agieren der deutscher Päderasten und Päderastenszene ist nicht zuletzt wegen ihres konspirativen Verhaltens und einem daraus resultierenden, geringen Hinweisaufkommen, nur wenig bekannt. Es sind wenige Einzelfälle, die in der Vergangenheit kriminalistisch (und juristisch) aufgearbeitet wurden und zumeist nur sehr begrenzte Einblicke in die Szene ermöglichten.


In den 1990-er Jahren und ins 21. Jahrhundert hineinreichend, führte die Kriminalpolizei in Ulm in Zusammenarbeit mit Schweizer Ermittlungsbehörden ein Ermittlungsverfahren durch, das erstmals tiefere Einblicke in das Treiben dieser Szene ermöglichte, die bis dahin weitgehend unerkannt agieren konnte.

  • Weil die Strukturen dieser Szene,
  • weil das konspirative Agieren der Täter und ihr Tarnverhalten,
  • weil ihre raffinierte Jagd nach kleinen Jungen und deren sexuelle Ausbeutung,
  • weil ihre nationalen wie internationalen Verbindungen und Vernetzungen

sich bis heute – trotz personeller Veränderungen – nicht oder nur wenig geändert haben dürften und weil die Aktivitäten nicht zuletzt infolge der Weiterentwicklung technischer Möglichkeiten (Internet) noch intensiver und noch konspirativer geworden sein könnten, sind die Erkenntnisse aus diesem Deutsch-Schweizer Ermittlungsverfahren noch immer von kriminalistischer Bedeutung und Relevanz.Weil die Kind-Beschaffung für die Täter und Täterszene allein durch die Grenzöffnungen und durch die Erweiterung der Europäischen Union (und einer damit verbundenen, abnehmenden oder ausbleibenden Kontrolltätigkeit) erheblich erleichtert wurde und weil es auch dadurch zu zunehmenden Aktivitäten und einer Erweiterung des Aktionsfeldes gekommen sein dürfte, scheint es nützlich, die in dem zurückliegenden Verfahren aufgedeckten Denk- und Handlungsweisen sowie das Angriffs- und Tarnverhalten dieser deutschen und europäischen Päderastenszene zur Kenntnis zu nehmen.

Einblicke in ein geheimnisvolles Treiben im Untergrund


Ich biete alleinstehender Frau mit Kindern aus der ehemaligen DDR einen kostenlosen, vierwöchigen Urlaub in der Schweiz…
Diese fraglos seltsam anmutende, in einer im deutschsprachigen Raum namhaften und viel gelesenen Zeitschrift veröffentlichte Annonce, stand am Anfang eines Ermittlungsverfahrens, das weltweite Ausmaße annehmen und überraschende Einblicke in die deutsche und europäische Päderastenszene ermöglichen sollte. Aufgegeben wurde die Anzeige von einem heruntergekommenen und mittellosen Rentner, der als arbeitsscheuer Trinker galt und kaum das Briefporto für das Schreiben an die Zeitschrift aufbringen konnte und schon gar keinen „kostenlosen Urlaub in der Schweiz“ anzubieten hatte. Oder vielleicht doch? Kriminalpolizeilich schien Rentner Heinrich M.4 deshalb von Interesse, weil er wegen der Vermittlung eines Roma-Kindes an einen Päderasten in Norddeutschland vorbestraft war und im Verdacht stand, auch seine eigenen fünf Kinder (Jungen wie Mädchen) ab dem 3. Lebensjahr fortgesetzt sexuell missbraucht zu haben.
Der dubiose ältere Herr bekam auf die Annonce hin erwartungsgemäß zahlreiche Zuschriften. Zielbewusst wählte er eine in ärmlichen Verhältnissen lebende, alleinerziehende Dresdenerin mit ihren drei Söhnen Sven (7), Tom (9) und Kevin (11) aus, griff zum Telefon, rief seinen Bekannten Urs W., einen Schweizer Päderasten an (ihn lernte er vor Jahren kennen, als er ihm anbot, seine Geschäfte mit kinderpornografischen Produkten weiterzuführen, während der Schweizer eine längere Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in England anzutreten hatte) und teilte ihm mit, dass er drei kleine Jungen „an der Angel“ habe.
Urs W. setzte sich, so wie von Rentner M. erwartet, ohne zu zögern in seinen Pkw, fuhr nach Ulm, nahm den Alten auf und setzte seine Fahrt in Richtung Dresden fort. „Die Jagd ist so schön wie der Fang!“ sagte er unterwegs und der Alte wusste, seine Rechnung ging auf.
Die Dresdenerin Elisa G. kam aus dem Staunen nicht mehr heraus. Zunächst war sie überrascht, dass ihr unangemeldet gleich zwei Herren die Aufwartung machten und von ihrem Glück berichteten, für den kostenlosen Schweiz-Urlaub auserwählt worden zu sein. Sie wurde mit ihren drei Jungen auch gleich im Hotel „Bellevue“, das sie bislang nur von außen kannte, aus Keller und Küche verwöhnt. Während der Schweizer sich dabei ganz beiläufig als vielfacher Millionär zu erkennen gab, sprach der Alte – wie üblich – im Übermaß alkoholischen Getränken zu, so dass die Sympathien bald entsprechend verteilt waren. Es ging Mitternacht zu, als der Schweizer in der kleinen Wohnung von Frau G. fragte, ob es vermessen sei, nach langer Fahrt und reichlichem Essen noch ein Bad nehmen zu dürfen. Sven, der Jüngste (es wurde Wert darauf gelegt, dass die Kinder nicht frühzeitig ins Bett gebracht wurden) und der am meisten von Schokoladeneis Gezeichnete, so schlug er vor, könne gerne gleich mit ihm baden. Die Frau willigte ein und im kleinen Badezimmer entstand innerhalb der nächsten Stunde ein Kinderpornofilm mit harten, angesichts der Situation fast unglaublichen Szenen.
Mitternacht war längst vorüber. Rentner M. konnte den Gesprächen aufgrund seiner alkoholischen Beeinflussung nur noch mühsam folgen. Urs W. aber war noch hellwach und machte der Kindesmutter plötzlich und zu deren Überraschung einen Heiratsantrag. Dem fügte er auch gleich hinzu, dass er kein sexuelles Interesse an ihr sondern ausschließlich an ihren drei Jungen habe. Elisa G., von einer gemeinsamen Zukunft mit dem wohlhabenden Urs W. im Innersten nicht abgeneigt, war nahe dabei, ihre Besucher aus der Wohnung zu jagen.
Doch der Schweizer beruhigte sie mit großem Geschick: „Wir Päderasten lieben Kinder, die sogenannten Normalen schlagen sie…“
Er stellte Gespräche mit Wissenschaftlern in Amsterdam und in Paris in Aussicht, die bestätigen würden, dass Kontakte zu Päderasten für Kinder nicht schädlich sondern notwendig wären, um sie wirklich glücklich zu machen! Frau G. dachte an den Schweiz-Urlaub, an die schöne Reise nach Amsterdam, an die Fahrt nach Paris und nicht zuletzt an die mögliche Heirat mit einem Schweizer Millionär! Kurze Zeit später willigte sie ein, mit nach Amsterdam und nach Paris zu fahren und mit ihren Kindern den großzügig versprochenen, kostenlosen Urlaub in den Schweizer Bergen zu verbringen. Und es sollte nicht lange dauern, da läuteten in der Schweiz die Hochzeitsglocken!

Anmerkungen zum bisherigen Sachverhalt

Rentner M. war nicht nur heruntergekommen und vom Alkohol gezeichnet, er war mit einer Bauernschläue ausgestattet, die seinesgleichen sucht und die ihm in seinem Umfeld niemand zutraute. Er erschlich sich über Jahre hinweg das Vertrauen hochkarätiger Päderasten, spannte Fäden, nutzte sein Wissen über geheime Aktivitäten und suchte dabei immer wieder nach eigenen Vorteilen, um sich dann (aus Sicherheitsgründen) wieder zurückzuziehen. Bemerkenswert erscheint, wie geschickt der Alte die ihm bekannte Gier und Spontanität des Schweizers für seine Zwecke (Sex mit Kindern, kostenloses Reisen, kostenlose Unterkunft und Verpflegung sowie Taschengeld) zu nutzen verstand.
Die Überrumpelungstaktik des Urs W. (Anreise ohne Ankündigung, Bad und Herstellung eines Kinderpornofilms sowie Heiratsantrag mit Bekenntnis seiner sexuellen Wünsche am ersten Abend) wurde von diesem, wie sich später herausstellte, mehrfach mit Erfolg angewandt.
Die gesamte Vorgehensweise zeigt eine sehr durchdachte Strategie. Die zur Tatzeit ausgeprägte Reisefreude ehemaliger DDR-Bürger wurde im Anzeigentext sowie mit den Angeboten Amsterdam und Paris bewusst in die Waagschale geworfen, um so ans eigentliche Ziel (an die drei Jungen) zu kommen. Der offensichtlichen Armut wurde großer Reichtum gegenübergestellt und die mögliche, traumhafte Zukunft wurde nicht nur in Aussicht gestellt sondern im noblen Hotel „Bellevue“ (wo einst Kanzler Kohl bei seinen Antrittsbesuchen verweilte) auch gleich demonstriert und vorgelebt.
Frau G. war der „geballten Übermacht“ und der Überrumpelungstaktik, so wie erwartet, nicht gewachsen. In so viel „Gutes“ verpackt, verlor das ungeheuerliche Verlangen des Schweizers nach Sex mit den Kindern schnell an Gewicht und Bedeutung. Letztlich willigte die Mutter der drei Buben ein, „auf eine andere Art“ mit dem Schweizer zusammenzuleben und sie heiratete ihn.
Auch Heinrich M. war sexuell an den Kindern interessiert; vorwiegend ging es ihm jedoch um die Dresden-Reise, um das (kostenlose) gute Essen und Trinken, um die Fahrten nach Amsterdam und Paris, um den kostenlosen Schweiz-Urlaub, den er (nicht zuletzt auch für sich selbst) initiierte und den seine Schweizer Freunde ermöglichen und finanzieren sollten…
Elisa G. wurde in Amsterdam mit dem namhaften Wissenschaftler Dr. B und dem Mediziner Dr. P. bekannt gemacht. Beide zeigten sich sehr verwundert, dass es bei den hervorragenden Wissenschaftlern, die in der DDR wirkten, in Dresden noch nicht Allgemeingut geworden ist, dass Päderasten ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Kind sind, dass Kinder Sex wollen und brauchen, dass Päderasten für ein glückliches Heranwachsen eines Jungen geradezu unverzichtbar sind…
Noch immer nicht überzeugt, aber die Paris-Reise im Hinterkopf, ließ sich Frau G. von Urs W. gern dazu überreden, die Angelegenheit in der französischen Hauptstadt „von Frau zu Frau“ zu erörtern und er stellte Kontakte mit der dort praktizierenden „Fachärztin“ Dr. Madeleine Ch. in Aussicht.


Die Pariserin (Mitglied einer als FKK-Club getarnten Pädophilenorganisation) bestätigte die Erkenntnisse der Holländer voll und ganz und versuchte, die restlichen Bedenken der Mutter zu zerstreuen.
Noch aber war Frau G. nicht bereit, ihre drei Jungen vollkommen aus der Hand zu geben und den Päderasten auszuliefern. Sie willigte deshalb in den Schweiz-Urlaub nur unter der Bedingung ein, einen Bekannten aus Dresden mitnehmen zu dürfen, welcher ihr dabei helfen sollte, die Kinder zu behüten.
Urs W. hatte inzwischen längst den Industriellen K. informiert, mit dem ihn eine langjährige (Pädo-)Freundschaft verband. K. war der Eigentümer von drei Chalets, die einige Wegbiegungen voneinander entfernt in den Graubündner Bergen liegen. Er galt als schwul, war aber offensichtlich auch an älteren Kindern interessiert und er stellte seine Ferienhäuser in der Hoffnung zur Verfügung, dass dabei auch für ihn „etwas abfallen“ würde.
Am vereinbarten Freitag reisten in Graubünden an:

  • Rentner Heinrich M. aus Ulm,
  • Urs W. aus Zürich,
  • dessen persönlicher Sekretär S.,
  • der Chaletbesitzer und Industrielle K.,
  • der Wissenschaftler Dr. B. Rotterdam,
  • der Arzt Dr. P. Amsterdam.

Eingeladen aber (wegen der Anwesenheit des Heinrich M. und daraus resultierenden Sicherheitsbedenken) nicht erschienen waren der Industrielle Ernst G. aus Frankfurt/Main und der Münchner Päderast Winfried T. Es gab zudem Hinweise darauf, dass mindestens drei weitere Deutsche dem „harten Kern“ der Szene zuzuordnen waren, die jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht zu dem Treffen in den Schweizer Bergen eingeladen wurden oder aber aus unterschiedlichen Gründen nicht daran teilnehmen konnten oder wollten.
Während Frau G. ihrem Begleiter im obersten Chalet untergebracht war, tobte in den 200 Höhenmeter tiefer liegenden Ferienhäusern über sechs Wochen hinweg eine kaum vorstellbare Orgie mit den drei Jungen und mit unglaublichen Szenen.
Sven, Tom und Kevin wurden in allen denkbaren und nur noch schwer denkbaren Formen sexuell missbraucht. Sie landeten jede Nacht in einem anderen Bett oder „Gefängnis“, wurden fortgesetzt und oft von mehreren gleichzeitig in unterschiedlichster Art und Weise attackiert und trotz Schulbeginns auch nach vier Wochen noch nicht freigegeben. Nicht nur bei der Vorführung eines „Snuff-Films“, (Handlung: Ein Junge wurde während und nach an ihm vorgenommenen, sexuellen Handlungen nackt an allen Vieren auf einem Tisch festgebunden. Um den Tisch tanzten Maskierte, die das Kind mit Messern und Glasscherben bearbeiteten. Je lauter seine Schreie, umso wilder wurde der Tanz. Als die Schreie in ein Röcheln übergingen, wurde der Tanz langsamer. Als das Kind starb, endete der Tanz und auch der Film war zu Ende) gerieten die Anwesenden in Ekstase und die Dresdner Jungen wohl in große Gefahr.
Nicht an den Missbrauchshandlungen an den drei Jungen beteiligen konnte und durfte sich der alte Heinrich M., weil er zumeist betrunken war. Obwohl es ihm vorrangig darum ging, kostenlose Urlaubstage zu genießen und an Geld zu kommen, ärgerte ihn das und er drohte bald damit, die betuchten Herrschaften „hochgehen“ zu lassen, würden sie sich für seine Vermittlungsdienste nicht in angemessener Weise erkenntlich zeigen.
Die aber nahmen den Trinker nicht ernst, ließen ihm das Geld für die Heimfahrt zukommen und forderten ihn auf, baldmöglichst zu verschwinden. Der Alte reiste daraufhin verärgert ab und er verkaufte sein Wissen über das bisherige Geschehen zumindest in Teilen einer namhaften Illustrierten, die das gerne aufgriff und bald darauf über das Treffen in den Schweizer Bergen berichtete.

Weitere Anmerkungen

Schon bald wurde deutlich, die niederländischen Intellektuellen, die Pariser Ärztin und Urs W. sowie die anderen Teilnehmer an dem Treffen in der Schweiz und wenige weitere, nicht erschienene oder nicht eingeladene Deutsche, standen in enger, vertrauensvoller Verbindung. Die Beeinflussung der Kindesmutter und die Überzeugungsarbeit war ein abgekartetes Spiel mit dem Ziel, die Kinder zu erbeuten. Am Treffen in Graubünden nahmen ausschließlich Mitglieder des vertrautesten Kreises der europäischen Päderastenszene teil. Die Anwesenden und Eingeladenen, aber aus Sicherheitsgründen nicht Erschienenen, galten zur Tatzeit als die Hauptfiguren und „Chefideologen“ der europäischen Szene.
Während Frau G. mit ihrem Bekannten tagsüber Wanderungen unternahm und nachts schlief, wurden ihre Söhne Sven, Tom und Kevin fortgesetzt sexuell missbraucht. Dabei wurde deutlich, dass mehrere der Anwesenden auch zu sadistischen Praktiken neigten. Andere beteiligten sich daran nicht, sahen solchem Treiben jedoch mehr oder weniger interessiert zu.
Die Mutter der betroffenen Kinder wollte aufgrund ihrer Beeinflussung und der Gesamtlage wohl gar nicht mehr wissen und sehen, was geschah. Sie und ihr Bekannter nahmen die Ausbeutung der Kinder tatenlos hin. Die Macht über alles Geschehen lag jedoch inzwischen ohnehin in Händen des Urs W. und seiner Freunde. Zudem wurden die Mutter der Kinder und ihr Bekannter im Vorfeld des Treffens darauf aufmerksam gemacht, dass sie mit ihrer Anreise einem vertrauten Kreis angehören würden, der keinerlei Verrat dulde. So fühlten sich beide verpflichtet, über den möglichen Missbrauch der Kinder hinwegzusehen und über alle Vorgänge zu schweigen.
Frau G. wohnte bald darauf im prächtigen Landhaus des Urs W. allerdings durch frühere Stallungen getrennt, gut fünfzig Meter von ihrem Mann und ihren drei Kindern entfernt.
Das Schlafgemach des Hausbesitzers befand sich unmittelbar neben den Kinderzimmern im Erdgeschoss, im Keller darunter war eine Filmwerkstatt (zur Herstellung kinderpornografischer Produkte) eingerichtet, die auch professionellsten Ansprüchen genügte.
Aufgrund des von Heinrich M. veranlassten Illustriertenberichts und anderer, inzwischen vorliegender Erkenntnisse liefen die Ermittlungen in Ulm, in Zürich und im Aargau längst auf Hochtouren.
Die Ermittlungen brachten dann auch schnell weitere und immer neue, nicht selten überraschende Erkenntnisse, die im Rahmen dieser Abhandlung nur bruchstückhaft aufgelistet werden können:

  • Bei der Durchsuchung von Behausungen des Ulmer Rentners M. wurden Hinweise auf einen deutschen, vorwiegend in Mazedonien und anderen Balkanstaaten agierenden Täterkreis gefunden. Der Ulmer Rentner rekrutierten Kinder aus Südosteuropa, wo er seiner Lebensweise entsprechend auch zahlreiche Urlaube verbrachte und er bot dort erbeutete Kinder deutschen Päderasten gegen Entgelt an.
  • Ein 8-Jähriger Junge, Sohn einer Prostituierten aus Paris, den Urs W. über Monate hinweg gegen Bezahlung „angemietet“ hatte und bei sich beherbergte (die Mutter war der Meinung, ihr Sohn solle frühzeitig lernen, auf was es im Leben wirklich ankommt und Urs W. und seine Freunde missbrauchten ihn fortgesetzt sexuell und sie drehten mit ihm Kinderpornofilme zum weltweiten Vertrieb) wurde, als die Ermittlungen anliefen, schnellstens nach Paris zurückgebracht.
  • Bei Urs. W. konnten noch über 4.000 Adressen von Päderasten weltweit sowie zahlreiche Daten und Erkenntnisse über einzelne Personen (daraus ergaben sich allein über 60 Strafverfahren gegen deutsche Kontaktpersonen und Beschuldigte) sichergestellt werden. Diese Kontakte dürften allerdings nur Teil seines pädokriminellen Beziehungsgeflechts gewesen sein.
  • Weiter wurde festgestellt, dass Urs W. zwei Unternehmen leitete, durch die er zu Wohlstand und Reichtum kam, eine „Arbeitsgemeinschaft Pädophilie“ und eine (angebliche) Therapiepraxis mit dem weltweiten Angebot einer „Sättigungstherapie“. Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft versandte er von ihm und seinen akademischen Freunden verfasste, päderastische und Sex mit Knaben verherrlichende Schriften und sammelte auf diese Weise Daten, Adressen und auch Geld von Interessierten weltweit. Mit dem zweiten Unternehmen rechtfertigte er die Herstellung und den Versand von Kinderpornografie. Er gab – auch gegenüber den Schweizer Behörden – an, Kinderpornografie individuell dosiert so einsetzen zu können, dass der jeweilige Konsument daraufhin nicht mehr an realem, sexuellem Missbrauch interessiert sei und nicht mehr straffällig werde.
  • Als ihm die Haft drohte, weil die Schweizer Ermittlungsbehörden das für unglaubwürdig hielten, zumal er keinerlei therapeutische Ausbildung nachzuweisen hatte, konnte er darauf verweisen, dass es in der Schweiz (außer ihm) keinen Therapeuten gebe, der sich speziell mit der Problematik Päderastie befasse und er legte gleichzeitig hunderte von Dankschreiben vor, in denen ihm großartige Erfolge bescheinigt wurden. Daraufhin erging zunächst und bis zum Vorliegen weiterer, belastender Erkenntnisse kein Haftbefehl.
  • Nachdem die Ulmer Ermittler einen Kinderpornofilm beschlagnahmen konnten, auf dem Urs W. (scheinbar) unverwechselbar als Täter wütete und brutale Missbrauchshandlungen an einem Jungen vornahm, drohte ihm wieder die Haft. Bei der Vorführung dieses Films in Zürich – in Anwesenheit deutscher und Schweizer Ermittler, des Untersuchungsrichters und des Beschuldigten – wurde er trotz eines kleinen Balkens, der während des gesamten Films über seine Augen gelegt war, eindeutig als Darsteller und Täter identifiziert. Die Inhaftierung des Urs W. schien damit besiegelt. Der Beschuldigte aber überraschte die Anwesenden, indem er darum bat, eine bestimmte Sequenz des Filmes noch einmal zu zeigen und festzuhalten und dann seine Hose herablassen zu dürfen, was ihm letztlich gestattet wurde. Urs. W. wies die Anwesenden dann darauf hin, dass der Darsteller im Film unübersehbar zwei kleine Muttermale im Leistenbereich aufweise, die bei ihm nicht vorhanden wären. Zusammen mit dem Bälkchen über seinen Augen verhinderte das wiederum seine Inhaftierung, obwohl den Anwesenden sehr wohl klar war, dass sich der Beschuldigte die Muttermale bei der Filmherstellung in weiser Voraussicht angemalt hatte.
  • Als der Rentner M. später in Ulm vor Gericht stand und wegen seiner Tatbeteiligungen zu 3 Jahren und 3 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde und Urs W. als Zeuge auszusagen hatte, verschwand dieser während einer Verhandlungspause. Der Grund: Im Verfahren gegen den Alten verdichteten sich Hinweise darauf, dass Urs W. die Spinne im Netzwerk der europäischen Päderastenszene war, dass er Kinderpornos auch der brutalsten Art hergestellt und vertrieben hatte und dass er auch für mehrere Tötungsdelikte an Knaben verantwortlich sein könnte.
  • Urs W. war daraufhin nicht mehr auffindbar. Spätere Ermittlungen ergaben, dass er sich – lange in Begleitung der drei Kinder aus Dresden – in arabischen Staaten und anderen Ländern dieser Welt aufgehalten hatte und immer und überall von Pädo-Freunden beherbergt und versorgt wurde.

Erst Jahre später konnte er – nach weiteren Übergriffen an Knaben – in Frankreich festgenommen und an die Schweizer Behörden ausgeliefert werden.


Nach Abschluss der von Ulmer und Schweizer Kriminalisten geführten Ermittlungen wurde Urs W. wegen zahlreicher, schwerer und schwerster Straftaten von einem Züricher Gericht zu lebenslanger Haft mit anschließender Verwahrung (vergleichbar mit der deutschen Sicherungsverwahrung) verurteilt.
Zahlreiche deutsche Päderasten wurden wegen unterschiedlichsten Taten und Tatbeteiligungen inhaftiert. Zudem konnten, von einzelnen Tatverdächtigen ausgehend, weitere Kontakte und Vernetzungen innerhalb Deutschlands aufgedeckt werden. Und auch in Italien, Frankreich, Belgien, in den Niederlanden und bis hin nach Australien klickten die Handschellen.
Elisa G. aber wurde trotz entsprechender Bemühungen strafrechtlich nie belangt. Sie fiel der Schweizer Sozialhilfe zur Last. Darüber, was aus den bedauernswerten Kindern und Opfern aus Dresden geworden ist, liegen keine Erkenntnisse vor. „Ich sage nichts, ich kann nichts sagen aber bitte, holt mich hier raus!“ äußerte sich der Älteste gegen Ende des Verfahrens.

Abschließende Bemerkungen

Das Verfahren zeigt, dass hinter der beschriebenen Clique um die „Chefideologen“ der europäischen Päderastenszene in den einzelnen, europäischen Nationalstaaten eine Art zweite Ebene agierte, die aus Personen bestand, welche nur gelegentliche, zumeist anlassbezogene, vorwiegend handschriftliche oder telefonische Kontakte zu Urs W. und der „Chefetage“ der europäischen „Knabenfreunde“ unterhielten.
Dieser „zweiten Ebene“ gehörte offensichtlich seit vielen Jahren auch der Ulmer Rentner Heinrich M. an. Obwohl alles andere, als akademischen Umgangs würdig, gelang es ihm durch seine Schlitzohrigkeit sowie durch seine beachtlichen Szenenkenntnisse, sich dem elitären Kreis zu nähern. Als Köder setzte er dabei immer wieder Kinder ein, die er, unter anderem so wie beschrieben, zu vermitteln verstand. Und er wusste, die Gier mancher Päderasten würde gegenüber allen Sicherheitsinteressen und -vorkehrungen überwiegen. Das wiederum verschaffte ihm nach jeder Vermittlung oder Serviceleistung zunehmend mehr Einfluss und Macht. So viel, dass er letztlich bis in die „Chefetage“ vordringen konnte.
Die Ermittlungsergebnisse lassen darauf schließen, dass bis heute eine national und international verknüpfte Szene von beachtlicher Größenordnung mit teilweise festen Verbindungen und Strukturen existent sein könnte und dass es in Deutschland zudem eine Vielzahl von Einzeltätern und von kleinen Gruppierungen gibt, die sich aus Sicherheitsgründen abschotten und keine oder nur vereinzelte Verbindungen zur beschriebenen Szene wahrnehmen.
Während sich Jagdmethoden und -reviere unterscheiden dürften, scheinen die Abschottungspraktiken und das (nahezu) perfekte Tarnverhalten der Täter und Tätergruppierungen immer und überall ähnlich oder gleich. Nicht selten wird von den vielfach akademischen Kreisen zuzuordnenden Pädokriminellen ein perfekt getarntes Doppelleben geführt.
Die Existenz und das Agieren der deutschen und europäischen Päderastenszene wird nur wenig wahrgenommen, tritt nur in wenigen Einzelfällen ins öffentliche Bewusstsein und in den Fokus der Ermittler. Dabei bedroht sie unsere Kinder und die Kinder Anderer in hohem Maße und sehr konkret und sie ist, die polizeiliche Arbeitsdefinition zugrunde gelegt, zumindest in Teilen der Organisierten Kriminalität (OK) zuzuordnen.

Beispiel eines im Rahmen des Deutsch-Schweizer Ermittlungsverfahrens als Täter enttarnten Deutschen:

Der sadistischen Praktiken zugeneigte Arzt aus Bayern führte seit Jahrzehnten ein perfekt getarntes Doppelleben. Er war (schein-)verheiratet und betrieb eine gut gehende Arztpraxis für Allgemeinmedizin. Ganz nebenbei war er bemüht, sich zwei kleine Sexsklaven zu beschaffen, die er wie Schweine im Stall halten wollte, angekettet an Nasenringen, aus dem Trog fressend… Zur Realisierung des Unternehmens benötigte er Unterstützung aus der Szene, weshalb er vorsichtig Kontakte zu ihm vertrauenswürdig erscheinenden Freunden aufnahm. Die Körperöffnungen der zu beschaffenden Knaben sollten ihm und einem engen Kreis von Vertrauten jederzeit zum sexuellen Gebrauch zur Verfügung stehen und für eine unauffällige Entsorgung nach dem möglichen Tod eines der „Lustbengel“ sollte vorgesorgt werden. Wilde Phantasien? Der Mediziner war dabei, die Kinder und das Gehöft zur Haltung der kleinen Sklaven zu beschaffen. Ein Junge, kaum vier Jahre alt, sollte einer erbärmlich armen Frau, Mutter von insgesamt dreizehn Kindern, auf einer Tomatenplantage in Mazedonien abgekauft werden. Der zweite „zu dressierende Hengst“ sollte, wiederum gegen Bezahlung, von einer in Deutschland lebenden Migrantin erworben werden.
Wäre es zur fraglichen Zeit nicht gelungen, in die Szene einzudringen, hätte dieses Vorhaben kaum verhindert werden können. Kinder wären wie Schweine im Stall gehalten worden, angekettet an Nasenringen… So lange, bis die Kinder das Grauenvolle nicht mehr ertragen hätten. Doch auch für ihren Tod war ja vorgesorgt.
Und das alles hätte sich mitten in einer scheinbar geordneten, zivilisierten Welt abgespielt, mitten im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland, mitten unter uns, vielleicht gleich nebenan. Der Mediziner wurde wegen der weit fortgeschrittenen Vorbereitungshandlungen dieser geplanten Verbrechen verurteilt.

Anmerkungen

  1. Ped, pais = der Knabe, Erastes = der Liebhaber, ein sexuell ausschließlich auf männliche Kinder oder Jugendliche fixierter Täter
  2. FKK steht für Freikörperkultur. Sogenannte FKK-Magazine sind bebilderte Zeitschriften, zumeist mit Strand- oder Badeszenen mit nackten Kindern, die gelegentlich die Grenze des Erlaubten tangieren.
  3. Pädophil bedeutet Kinderliebe oder Kinder lieb haben; angesichts der Opfer und Opferfolgen scheint der Begriff falsch und sollte deshalb durch „pädosexuell“ oder „pädokriminell“ ersetzt werden.
  4. Die Namen aller Tatbeteiligten, die Tatabläufe, Tat- und Wohnorte wurden in diesem Bericht so verändert, dass keinerlei Rückschlüsse auf die tatsächlich Beteiligten gezogen werden können. Irgendwelche Gleichheiten oder Ähnlichkeiten mit lebenden oder toten Personen wären somit rein zufällig.