Verbrechen aus Ehre?

Abriss eines furchterregenden Phänomens

Es sind Verbrechen wie jene: In Stolzenau erschießt der Iraker Ali Askar Hasso seine 13-jährige Tochter, weil sie ein freies und selbstbestimmtes Leben führen möchte. Gönül Karabey wird in Wiesbaden von ihrem Bruder erschossen, nachdem sie von ihrer Familie verstoßen wurde, weil sie sich trotz Verheiratung mit einem Türken, der in Italien lebte, in einen Deutschen verliebte. Oder der Mord an der 36-jährigen Selma, die von ihrem geschiedenen Ehemann erschossen wurde. Sogenannte Ehrenmorde sind etwas völlig Fremdes und Unverständliches in westlichen Zivilisationen. Die Fälle offenbaren die Existenz von Parallelgesellschaften und sind Beispiele für das Scheitern der Integration in das demokratische System. Ehre als Begriff steht in solchen patriarchalischen Strukturen über den Grundrechten eines Menschen und damit einhergehend vor allem gegen die in Deutschland rechtlich verbürgte sexuelle Selbstbestimmung eines Jeden. Die Hintergründe solcher Taten und ihr kultureller Hintergrund werden nachfolgend näher erläutert.

Dipl. Sozialwirtin
Dorothee Dienstbühl
romovendin an der
Humboldt-Universität zu Berlin
im Fach Politikwissenschaften

Der strapazierte Ehr-Begriff

Die meisten Definitionen von Ehrenmord sprechen drei Elemente an, die eine zentrale Bedeutung für die Beschreibung des Phänomens haben: (1) er wird meist an Frauen oder Mädchen durch ihre männlichen Verwandten begangen; (2) er hat die Wiederherstellung der kollektiven Familienehre zum Ziel und (3) er wird von den Tätern und darüber hinaus auch von einem relevanten sozialen Umfeld als eine notwendige Reaktion auf eine Verletzung von Verhaltensnormen durch das Opfer gerechtfertigt, die einer strengen für Frauen geltenden Sexualmoral entspringen.1 Ehre als Motiv einer grausamen Gewalttat ist in westlichen Zivilisationen nicht nachvollziehbar. Grund ist die unterschiedliche Auslegung des Begriffes. Ehre drückt in der deutschen Sprache ein besonders positives, vornehmes, erhabenes Gefühl aus; sie ist stets mit Wertschätzung verbunden.2 Dieses muss sich ein Mensch verdienen – genau so wie den Respekt eines Gegenübers. Beispielsweise in der türkisch-islamischen Kultur dagegen wird die namus nicht verdient, sondern verteidigt. Wer seine Ehre nicht verteidigt, wird zum namussuz adam, zum ehrlosen Mann – das Schlimmste, was einem Türken passieren kann.
Dieser Ehr-Begriff impliziert in muslimischen Gesellschaften eine bestimmte Rolle der Frau: die ihrem Mann ergebene Ehefrau und für die Familie sorgende Mutter. Sie ist die Bewahrerin der Familienehre und trägt somit dafür Sorge, dass der Familie Respekt und Achtung entgegengebracht wird. Verhält sie sich ehrlos, beschmutzt sie auch das Ansehen ihrer Familie. Das Frauenbild ist innerhalb dieser patriarchalischen Strukturen sehr eng ausgelegt, entsprechend schnell kann ihr Verhalten Ehrlosigkeit herbeiführen. Bereits geringe „Vergehen“, wie etwa das Schreiben eines Liebesbriefes, Händchenhalten oder sogar nur Blickkontakt mit einem Mann können als Makel angesehen werden. Damit eine Frau nicht erst außerhalb der Ehe eine Beziehung eingehen kann, ist es Ziel, sie möglichst jung zu verheiraten. Die Ehrbarkeit der Frau muss auch nach außen hin demonstriert werden und ist in Traditionen und Symbolen manifestiert. Beispielsweise bei einer türkischen Hochzeit kommt dem roten Band eine besondere Bedeutung zu. Dies steht bei der Vermählung für das Blut das die Braut in der Hochzeitsnacht vergießen wird, da sie noch Jungfrau ist (sein muss) bevor sie heiratet. Trägt sie dies nicht, so bringt sie ihrer Familie Schande. Der Vater oder der große Bruder der Braut bindet kurz vor der Hochzeitsfeier das rote Band um die Taille der Braut, dabei öffnet und schließt er es jeweils drei Mal. Bei der Verlobung werden die Ringe mit einem roten Band verbunden und dann wird das entweder von der Mutter, dem Vater oder einem älteren Familienmitglied der Familie durchgeschnitten. Solche Traditionen werden auch in den folgenden Generationen derer, die in der Türkei geboren wurden und beispielsweise aufgrund einer Arbeit nach Deutschland kamen, fortgeführt.

Hintergründe und Aufkommen von Ehrgewalt

Nach Schätzungen der UNO wurden in jährlich weltweit etwa fünftausend Mädchen und junge Frauen Opfer von Ehrverbrechen, andere Berichte sprechen von 10.000.3 Einem Bericht der pakistanischen Menschenrechtskommission zufolge waren 28 von 36 (78 %) in einem Monat registrierten (Ehren-)Mordopfern weiblich.4 Weiterhin sind zahlreichen Fälle von schweren Verletzungen und Verstümmelungen bekannt, aber nicht sicher dokumentiert. Der Ehebruch Zina rechtfertigt in Pakistan die Praxis des Karo-Kari, des Ehrenmordes, bei dem das Opfer regelrecht geschlachtet und vor allem das Gesicht vollkommen zerstört wird.5 In allen betroffenen Kulturen sind die Opfer überwiegend weiblich. In der Türkei fallen alljährlich zahlreiche Menschen Ehrverbrechen zum Opfer.6 2011 wurden in Deutschland etwa 15 Fälle von Ehrenmord dokumentiert.7 Ein Opfer war männlich, alle anderen weiblich. In der Regel waren die Täter die Männer bzw. Exmänner, Brüder oder Väter der Opfer. 2010 wurden 23 und 11 Mordversuche registriert. Darunter war ein Mann Opfer eines Mordes und vier Männer Opfer von Mordversuchen. Diese Zahlen bürgen nicht für das tatsächliche Aufkommen von Ehrmorden. Auch werden solche als Unfälle getarnt, die Opfer werden in den Selbstmord getrieben oder für die Tat ins Ausland gebracht, um sie zu vertuschen.
Auslöser ist nicht selten die Widersetzung einer Frau gegen ihre Zwangsverheiratung oder ihr Ausbruch aus der Ehe. Bereits die erzwungene Eheschließung ist ein Gewaltakt aus einem Ehrempfinden heraus, die häufig mit weiteren Formen der Gewaltausübungen einhergeht, besonders physischen und psychischen Misshandlungen. Weiterhin besteht häufig innerhalb der bestimmten Ehen ein zusätzliches Verwandtschaftsverhältnis zwischen Mann und Frau; beispielsweise handelt es sich um Cousin und Cousine. Opfer von Ehrverbrechen können auch Männer sein, wenn sie beispielsweise aus ihrer (Religions-)Gemeinde austreten und konvertieren wollen, homosexuell oder drogenabhängig sind. Ehrverbrechen sind nicht per se religiös motiviert. Sie entstammen solchen streng traditionalistischen Systemen, die dem Mann mehr Rechte einräumen als einer Frau. Es ist jedoch unbestritten, dass die Fälle, die in Europa bekannt wurden, von Tätern aus einem islamischen Kulturkreis begangen wurden. Allerdings verfügt der Ehrenmord in dem gesetzlichen Regelwerk des Islam, der Schari‘a, über keinerlei Basis.8 Somit gilt er als Mord, welcher die Todesstrafe zur Folge hat. Ehrenmorde kommen gehäuft in ärmeren Ländern und hier in Gemeinschaften vor, die besonders von gesellschaftlicher Exklusion bedroht sind. Deswegen kann allerdings nicht automatisch auf ausschließlich bildungsferne Schichten geschlossen werden.
Diese Formen von Gewalt sind für jeden demokratisch gesinnten Menschen rational und emotional nicht zu verstehen. Ebenso wenig lassen sie sich monokausal erklären. Es mag auch sein, dass es ob ihrer Ungeheuerlichkeit keine zufriedenstellenden Erklärungen gibt, da eine solche archaische Lebenshaltung nicht akzeptiert werden kann. Die Schwierigkeiten in der Erklärbarkeit des Phänomens schlagen sich indes in der Strafverfolgung nieder.

Ehrenmorde in Ermittlung und Strafverfolgung

Die Einordnung eines Ehrenmordes müsste nach deutschem Strafrecht eindeutig als Tötung aus niedrigen Beweggründen und damit ein Mord gem. § 211 StGB eingeordnet werden. Maßgeblich ist die Rechtsprechung des BGH, in der es im Wesentlichen um die Frage des Vorliegens des Mordmerkmals „aus sonstigen niedrigen Beweggründen“ i. S. v. § 211 StGB geht. Grundsätzlich ist ein Beweggrund laut BGH dann als „niedrig“ einzustufen, wenn er nach allgemeiner sittlicher Wertung auf niedrigster Stufe steht und als besonders verachtenswert erscheint, wobei auf eine Gesamtwürdigung der äußeren und inneren Tatmotive abgestellt werden muss.9 Im Hinblick auf Taten mit einem ehrbezogenen Motiv hat der BGH 1994 feststellend entschieden, dass als Maßstab für die Bewertung des Beweggrundes, den subjektiven Tatbestand, grundsätzlich die Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland heranzuziehen sind, nicht solche einer Volksgruppe, deren Rechtsauffassung nicht die Werte eines demokratischen Rechtsstaates anerkennt.10 Entsprechend ist die Verteidigung der Ehre durch eine Gewalthandlung als niedriger Beweggrund zu werten. Allerdings spielt die Frage des Kulturkonflikts auch bei der rechtlichen Bewertung von Ehrenmorden in Deutschland eine wichtige Rolle. Immer wieder ist in der öffentlichen Diskussion von mildernden Umständen bei der prozessualen Beurteilung von Ehrenmordtätern die Rede. Und tatsächlich gibt es Ausnahmeregelungen: Wenn ein Täter mit den in seiner Heimat gelebten Anschauungen derart verwurzelt ist, dass er deswegen die in Deutschland gültigen Bewertungen seines Motivs nicht nachvollziehen kann, sind ihm die Niedrigkeit der Beweggründe seiner Tat subjektiv nicht zurechenbar. Entsprechend kommt es somit auch zu Verurteilungen wegen Totschlages.11 Dies ist kritisch zu sehen, da „Kultur“ als Motiv nicht die Verwerflichkeit der Tat mindert.
Ehrenmorde sind Beziehungstaten. Die meisten in Deutschland registrierten Ehrverbrechen werden von männlichen Türken begangen (im Schnitt etwa 75 %). Die Beziehung des Täters zum Opfer ist in ca. einem Drittel der Fälle die des Ehemanns oder Ex-Ehemanns, in einem knappen Drittel die des Bruders des Opfers, in ca. 20 % des Vaters des Opfers; in ca. 10 % handelt es sich um ein anderes männliches Familienmitglied; selten werden Ehrenmorde durch die Mutter oder eine fremden Person (Auftragsmord) begangen.12 Dieser Fall ist für die Aufklärungsarbeit der Polizei freilich der denkbar schwierigste, da zwischen Täter und Opfer keine Beziehung besteht und die Auftragsgeber, sprich die Angehörigen, dafür Sorge tragen werden, zum Tatzeitpunkt ein wasserdichtes Alibi zu haben. Auch sind belastende Aussagen aus der Familie bei Ehrenmorden äußerst selten. Selbst Angehörige, wie z. B. Schwestern der Opfer schweigen aus Angst oder Unsicherheit darüber, ob die Tat nicht doch rechtens war.
Wenn ein Mord vorliegt, den Polizisten als Ehrenmord einstufen, können folgende Fragen hilfreich für die Ermittlungen sein:

  • Wie religiös waren die Familienmitglieder des Opfers, sowie deren Exmann, dessen Familie und Verwandtschaft? Aus welcher Gegend stammen sie genau?
  • (Wie) kam eine Heirat des Opfers zustande? (Wenn nein: warum nicht?)
  • Wie traditionell wurde sie begangen? (Bsp. Bei türkischen Hochzeiten: wer hat das rote Band um die Taille des Opfers zur Vermählung gebunden?)
  • Gab es Beobachtungen von Ärzten / Lehrern / Freunden des Opfers über mögliche Gewalthandlungen gegen das Opfer vor dem Mord?
  • Wenn sie erschossen oder erstochen wurde: in welche Körperregion wurde die Gewalthandlung angesetzt?
  • Gab es eventuell „Beigaben“ / Symbole am Tatort oder später am Grab des Opfers?

Generell muss man sich hinsichtlich des Motivs über eines im Klaren sein: ein Ehrenmord stellt kein Akt des Hasses dar. Aus Sicht der Familie des Opfers geht es um Bestrafung der Herbeiführung einer Schande und dadurch Rettung der Familien-Ehre. Durch den Tod des Opfers ist die von ihr herbeigeführte Schande abgegolten, damit der Frieden wieder hergestellt; in einigen Familien kann um das Opfer sogar wieder getrauert werden.

Politische Dimension und Gegenmaßnahmen

Hier registrierte Ehrenmorde der letzten Jahre wurden auch von Männern, die in Deutschland geboren sind und aufwuchsen, begangen. Gerade diese Täter erwecken öffentliche Diskussionen nach dem Scheitern der Integration und den spezifischen Problemen der Migrationssituation. Die Dauer des Aufenthalts ist jedenfalls kein Indikator für die persönlichen Haltung gegenüber dieser Art von Gewalttaten. Vielmehr sind die in der Familie gelebten Verhaltensdispositionen zum Thema Ehre und der Umgang mit Gewalt maßgeblich. Nur wenige empirische Studien untersuchen solche Einstellung und ihre Entwicklung unter Einbeziehung der Aufenthaltsdauer in Deutschland. Auch müsste die Bandbreite der ganz unterschiedlich gelebten Kulturen, die beispielsweise auch unter türkisch-stämmigen Einwanderern stark ausdifferenziert sind, berücksichtigt werden.13
In den vergangenen Jahren ist das Thema Ehrengewalt und Ehrenmord stärker in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Vor allem auch, weil sie Integrationsproblematiken offensichtlich machen, die generell im politischen Raum ungern diskutiert werden.
Zu schnell haftet etwaigen Kritiken der Generalverdacht gegen fremdländische Kulturen und damit Diskriminierung an. Freilich werden solche Debatten auch von ausländerfeindlichen Strömungen missbraucht, um Misstrauen gegen kulturelle Minderheiten zu schüren und diese für eigene Zwecke zu nutzen. Doch auch Organisationen zum Schutz von Frauen und Einrichtungen der Opferhilfe haben sich des Themas angenommen. Entsprechend hat neben der öffentlichen Sensibilisierung ein spezielles Hilfsangebot für Opfer von Ehrverbrechen und Zwangsverheiratung zugenommen.14 Besonders die Arbeit in Frauenhäuser ist durch Ehrverbrechen geprägt.
Diese beklagen, dass sie nicht genug Mittel haben, um bedrohte Frauen zu schützen. Oftmals fehlen ihnen, trotz Kooperationen mit den ansässigen Agenturen für Arbeit, Möglichkeiten, solchen Frauen eine Unabhängigkeit sichernde berufliche Ausbildung zu verschaffen. Oftmals bleibt Helfern nur die Gewährung von Schutz auf Zeit, Beratung und psychologischem Beistand.
Um eingreifend helfen und beistehen zu können ist es wichtig, Ehrmorde nicht schlichtweg als islamische Gegebenheit zu betrachten und damit die ganze Kultur und Religion zu verurteilen. Das traditionelle Korsett, in dem sich das Opfer bewegt, lässt diesem nur wenig Freiraum und erzeugt einen permanenten Zustand der Angst und Zerrissenheit. Betroffene Mädchen und Frauen befinden sich oftmals in einem zerreisenden Zwiespalt zwischen dem Wunsch, sich ihren Eltern zu fügen und dem nach einem selbstbestimmten Leben. Dementsprechend äußern sich Vertrauenspersonen in keinem Fall negativ über die Eltern, selbst wenn die körperliche und psychische Gewalt gegen das Opfer ersichtlich ist. Alle Intervention von Helfern muss die Gefahr, die von der ausgeübten familiären Kontrolle ausgeht, berücksichtigen. Dies macht die Arbeit mit den Betroffenen zu einer denkbar schwierigen Gratwanderung. Die Mitarbeiterinnen solcher Einrichtungen werden zudem nicht selten selbst von Familienangehörigen eines Opfers bedroht.
Der kulturellen, durch die Familie geführten Indoktrination kann man mit politischen Maßnahmen von Außen kaum begegnen. Zu starr sind die sozialen Gefüge und meist viel zu eng ist der Bewegraum der betroffenen Frauen. Um diese erreichen zu können, auch um ihnen Angebote zur Hilfe überhaupt erst zutragen zu können, müssten solche innerhalb der Subkulturen bekannt sein. Aber auch das setzt voraus, dass die Betroffenen bereits wissen, dass ihnen Unrecht angetan wird und sie die Ungerechtigkeit, die ihnen widerfährt, als solche empfinden. Eine Chance, um Ehrgewalt und vor allem Morde im Namen einer falsch verstandenen Ehre hierzulande wirkungsvoll entgegen zu treten, wird es nur gemeinsam mit den Migranten selbst geben. Solche, die integriert sind und sich in ihrem Zielland zuhause fühlen sind daher verstärkt aufgefordert, sich für die demokratischen Werte öffentlich zu engagieren.

Anmerkungen

Oberwittler, D. / Kasselt J.: Ehrenmorde in Deutschland 1996-2005, Köln 2011, S. 12.
Um ehrbar zu sein, bedarf es des ehrenhaften Benehmens und damit verbundener Eigenschaften wie Milde, Gnade, Hilfsbereitschaft und Achtung des Gegenübers, vgl. Etymologisches Wörterbuch des Deutschen, 8. Auflage 2005.
Netzwerk gegen Gewalt (Hrsg.): Gewalt im Namen der Ehre, Wiesbaden 2009, S. 4.
Angaben aus einem Bericht der Daily Times vom 26. Mai 2007, online abrufbar unter:
www.dailytimes.com.pk/default.asp?page=2007\05\26\story_26-5-2007_pg13_4  (letzter Zugriff 18.12.2011).
Der pakistanische Minister für Landwirtschaft und Ernährung hat sich sogar in einer Parlamentsdebatte positiv zum Ehrenmord als Tradition geäußert, da dieser Rechnung für die Ordnung in Pakistan trage, vgl. Kelek, N. in Welt-online vom 27.07.2007 www.welt.de/kultur/article1059614/Der_Sex_Trieb_des_Mannes_als_Mass_aller_Dinge.html  (letzter Zugriff am 18.12.2011).
Nach polizeilichen Angaben aus Ankara sind die Ermordeten allerdings häufiger junge Männer.
Aufführung bekannt gewordener Ehrenmorde, unter: www.ehrenmord.de/doku/elf/doku_2011.php  (letzter Zugriff am 18.12.2011 / vorläufiger Stand ohne versuchte Morde).
Die Berliner Anwältin Seyran Ateş kritisiert indes die fehlende Frontstellung gegen diese Verbrechen und bemängelt, dass Migranten noch zu wenig gegen Ehrenmorde täten, in: Der Tagesspiegel vom 06. Februar 2007. Zudem offenbarte eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Metropol unter türkischen Studenten aus dem Jahr 2006 eine breite Zustimmung für Ehrenmorde als legitimes Mittel als Reaktion auf die Verletzung der Familienehre bis zu 30 Prozent. Besonders hoch war die Zustimmung an osttürkischen Universitäten. Dem entgegen steht das im Jahr 2005 in Kraft getretene neue türkische Strafgesetzbuch, welches für die vorsätzliche Tötungen aus Gründen der Tradition erschwerte lebenslange Freiheitsstrafe vorsieht (gem. Art. 82 lit. des türk. Strafgesetzbuches). Daneben existiert in Art. 38 Abs. 2 türk. StGB eine allgemeine Strafschärfungsvorschrift für Anstiftung unter Verwandten eines nicht mit dem Anstifter verwandten Kindes. Mit diesen Regelungen soll dem Umstand begegnet werden, dass oft ein Familienrat einen Minderjährigen zur Begehung eines Ehrenmordes bestimmt, da diesem eine vergleichsweise milde Strafe droht.
Vgl. BGHSt 2, 63; 3, 132 f.
BGH NJW 1995, 602.
Dabei ist auch maßgeblich, wie lange und in welchem Umfang der Täter die Gelegenheit hatte, sich mit den in Deutschland geltenden Wertmaßstäben bekannt zu machen, vgl. BGH 2 StR 452/03; BGH 5 StR 538/01
Vgl. EU-Studie im Auftrag von Femme des Terres (Stand 2005), online verfügbar unter: www.ehrverbrechen.de/1/images/downloads/literatur/EU-Studie_Ehrenmord_2011.pdf (letzter Zugriff am 18.12.2011).
Oberwittler, D. / Kasselt J.: Ehrenmorde in Deutschland 1996-2005, Köln 2011, S. 38.Hilfsangebote sind beispielsweise in der Infobroschüre Gewalt im Namen der Ehre, Wiesbaden 2009 aufgeführt, online anzufordern unter: www.netzwerk-gegen-gewalt.de/; oder unter: www.frauenrechte.de/online/index.php/themen/gewalt-im-namen-der-ehre.html.