Kapitalisten oder Kapitalverbrecher?

Zur Beschreibung der gegenwärtigen wirtschaftlichen und finanziellen Lage würde sich der berühmte Roman „Mann ohne Eigenschaften„ von Robert Musil kaum eignen. Der Zeitgeist, wo immer er derzeit weht, ist nämlich in einem ebenso dummen wie überzeugenden Satz kondensiert:

„Alles ist geschehen und niemand hat gehandelt„.

Diese Formulierung enthält die letzte Weisheit zur Erklärung des größten Desasters seit der Weltwirtschaftskrise von 1929. Könnte Musil die gegenwärtige Epoche beschreiben, müsste er dies wohl unter der Überschrift:

„Eigenschaften ohne Mann„

Dr. Wolfgang Hetzer

tun. Immerhin gibt es den einen oder anderen Ansatz, der auf den ersten Blick die Frage einer persönlichen Verantwortlichkeit für den Ausbruch der sogenannten Finanzkrise nahelegt. Dazu gehört die Behauptung, dass die Gier von Managern und Bankern, die den Hals nicht voll genug bekommen konnten und deshalb viel zu große Risiken eingegangen sind, eine Kernursache der gegenwärtigen Lage sei, die derart beschönigend bezeichnet wird.
Das menschliche Gewinnstreben ist aber kein vorwerfbarer Straftatbestand. Es gilt sogar als unverzichtbarer Motor des Fortschritts. Der Ausdruck „Krise„ ist unterdessen ein Schlüsselbegriff der Moderne geworden. Er begegnet uns immer wieder:

  • Klimapolitik
  • Kindergartenplätze
  • Gesundheitsfürsorge
  • Altenpflege
  • Arbeitslosigkeit
  • Renten
  • Rüstung
  • Terrorismus

Überall hört man früher oder später dass sich die Verhältnisse dort und in anderen Bereichen krisenhaft zugespitzt hätten. Vor diesem Hintergrund fiel die Verwendung des Begriffs „Finanzkrise„ zunächst nicht auf. So konnte er sich mittlerweile zu einem „Mantra des Selbstbetrugs„ entwickeln. Dahinter stehen fachliche Fehleinschätzungen, wirtschaftliche Interessen und politisches Kalkül. Der etablierte Sprachgebrauch schafft die Illusion eines episodischen Charakters und erweckt den Anschein der Beherrschbarkeit durch „Krisenmanagement„.

Die bisherigen Ergebnisse sind jedoch nicht geeignet, das Vertrauen wiederherzustellen, das der Finanzkapitalismus moderner Prägung zerstört hat. Umso irritierender ist es, dass sich immer mehr Politiker als entschlossene und kompetente Schutzherrn des Gemeinwohls aufspielen. Dabei setzen sie nur das von Steuerzahlern erarbeitete Vermögen ein, um die Folgen einer gigantischen Bereicherungsorgie einzudämmen, die Versagercliquen weltweit und über Jahrzehnte veranstaltet haben. Zuvor hatten die selbsternannten Retter aus der Politik diese asozialen Gruppierungen jedoch noch unterstützt. So entstand eine „Pseudowirtschaft„, die viele Fragen aufwirft. Ich beschränke mich auf zehn:

  1. War irgendjemand schuld, dass mit dem Zusammenbruch der Lehman Bank im Jahre 2008 die Weltwirtschaft an den Rand des Abgrundes getrieben wurde?
  2. Kann irgendjemand nachvollziehbare Angaben darüber machen, wieweit die Welt wirklich vom Absturz entfernt war und wie tief dieser Abgrund immer noch ist?
  3. Wo waren der Sachverstand und die politische Voraussicht, um die Gefahren einer ökonomischen „Kernschmelze„ rechtzeitig zu minimieren?
  4. Wer hat die Folgen zu tragen, die sich aus der bisher gigantischsten Vernichtung von Vermögenswerten in der neueren Geschichte ergeben?
  5. Wessen Interessen ermöglichten eine jahrelange Bereicherungsorgie und wer hat davon profitiert?
  6. Hat sich irgendjemand in diesem Zusammenhang strafbar gemacht?
  7. Haben die zuständigen Behörden ihre Aufsichtspflichten erfüllt?
  8. Welche Politiker haben mit Ihrer Gesetzgebung aus welchen Gründen dafür gesorgt, dass sich die Kapitalmärkte in Tatorte verwandeln konnten, auf denen sich eine besonders gemeingefährliche organisierte Kriminalität breitmachen konnte?
  9. Welcher professionelle Standard herrschte in den Finanzinstitutionen, in denen mit „innovativen und strukturierten Produkten„ gehandelt wurde, die mit der Realwirtschaft nichts, aber mit der Gier von Anlegern und deren Beratern alles zu tun hatten?
  10. Welche Ethik gilt in einer Gesellschaft, in der gerade Vermögende nie genug bekommen können?

Die Beantwortung dieser und weiterer Fragen könnte bei der Suche nach Ursachen und Verantwortlichen der Finanzkrise nützlich sein. Sie verlangt jedenfalls die Berücksichtigung eines komplizierten und brisanten Gemischs. Dabei ist zwischen mikro- und makroökonomischen Faktoren sowie direkten und indirekten Ursachen zu unterscheiden. Zu den indirekten Ursachen gehören:

  • Blinde Marktgläubigkeit als Folge einer ultraliberalen Geisteshaltung
  • Mangelhafte staatliche Regulierung
  • Trügerisches Gefühl der Sicherheit mit nachfolgendem Leichtsinn
  • Weltweiter massiver Anstieg von Ersparnissen und Mangel entsprechender lukrativer Anlageprojekte
  • Sinkende Langfristzinsen aufgrund eines Überangebots an Kapital
  • Globale Jagd nach Renditen
  • Versorgung mit billigem Geld durch die US-Notenbank aus Angst vor Deflation
  • Verführung zur Verschuldung auf dem Immobilienmarkt
  • Anreize zur Spekulation mit geliehenem Geld

Die direkt wirksamen Ursachen sind ebenfalls nur in Stichworten zu nennen:

  • Irrationaler Überschwang auf dem US-Immobilienmarkt, ausgelöst durch niedrige Zinsen, steigende Bevölkerungszahlen und staatliche Subventionen
  • Kollektive Illusion permanent steigender Haus- und Grundstückspreise
  • Eröffnung und Anheizung des Marktes für innovative und strukturierte Produkte zur Finanzierung der Hypotheken für Eigenheimbesitzer
  • Falsche Bewertung von Wertpapieren, die durch die Zusammenfassung und Verbriefung riskanter Einzelkredite zustande kamen
  • Fehlerhafte Modelle, die mit ungeeigneten Daten gespeist wurden
  • Abhängigkeit von Rating-Agenturen, die in einem Inte-ressenkonflikt stehen
  • Verstärkung der Instabilität durch neue Eigenkapital- und Bilanzierungsregeln
  • Falsche Anreize durch das System von Bonus-Zahlungen

Nach dieser unvollständigen Aufzählung sollte man die Suche nach einzelnen Verantwortlichen vielleicht schon einstellen. Sie sind in diesem komplexen Gerüst kaum zu entdecken.
Die Weltwirtschaft wurde 2007/2008 wohl doch von einem Schicksalsschlag getroffen. Überirdische Mächte haben scheinbar mit eiserner Faust blindwütig zugeschlagen. Banker, Manager, Politiker, Anleger: Sie alle waren zum Zuschauen verdammt und letztlich auch nur wehrlose Opfer einer alles verschlingenden Tsunamiwelle. Vor diesem Hintergrund ist die Bedeutung eines Satz des Bundespräsidenten Christian Wulff, den er noch als Ministerpräsident Niedersachsens ausgesprochen hatte, sehr überschaubar. Danach sei die pflichtwidrige Vernichtung fremden Kapitals eine Straftat.
Das ist aber nur Wunschdenken, keine Rechtslage. Es gibt keine entsprechende Strafvorschrift. Die Verfolgung eines Verbrechens verlangt zudem die Identifizierung eines Verdächtigen. Eine rechtskräftige Bestrafung kann nur erfolgen, wenn ein gesetzlicher Richter ein tatbestandsmäßiges, rechtswidriges und schuldhaftes individuelles Verhalten zurechnen und beweisen konnte.
Damit beginnen die Probleme, die mit den bisherigen Ansätzen nicht zu lösen sind.

Man wird also erneut einen hoffnungsvollen Blick auf andere Angehörige der amtierenden Führungseliten richten müssen. Damit ist ein hoher Unterhaltungswert verbunden. Eine Untersuchung der logischen Zusammenhänge zwischen Äußerungen von Politikern und deren sachlichen Gehalt oder gar deren Glaubwürdigkeit ist sogar eine amüsante Herausforderung.
Ich würde mich ihr zwar sehr gerne stellen, will aber aus mehreren Gründen darauf verzichten. Stattdessen sei nur kurz an einige Äußerungen deutscher Politiker erinnert. Dazu zählt der amtierende Bundesminister der Finanzen, Wolfgang Schäuble. Er will, was Strafrecht und Strafbarkeit anbelangt, nicht die Grundsätze der „abendländischen Zivilisation„ über Bord werfen, auch wenn die Finanzmärkte durch eine ungezügelte Gier außer Rand und Band gerieten. Es werde keiner bestraft, es sei denn er hat gegen Gesetze verstoßen:

„Wir müssen erreichen, dass Werte, Moral, Anstand wieder etwas wert sind.„

Es wäre jetzt mehr als amüsant, wenn ich die Gelegenheit nutzte, über die Bedeutung von Werten, Moral und Anstand in der Politik, noch dazu im Zusammenhang mit Finanzfragen, zu sinnieren. Dazu müssten nicht nur Parteispenden, Kredite für den Erwerb von Immobilien und Werbeanzeigen für Bücher überschaubaren intellektuellen Nährwerts gehören.
Dieser Diskurs wäre nicht ganz einfach, wird sich doch zumindest im Hinblick auf die Finanzierung politischer Parteien der eine oder andere Finanzminister nicht mehr an die eine oder andere Einzelheit, den einen oder anderen Briefumschlag in der einen oder anderen Schublade des eigenen oder des einen oder anderen Schreibtischs der einen oder anderen Schatzmeisterin erinnern können.
Darüber hinaus müsste man sich Gedanken darüber machen, was das rechtswidrige Schweigegelübde des einen oder anderen Bundeskanzlers in Gestalt eines „Ehrenworts„ im Hinblick auf die Identität des einen oder anderen Geldgebers von mafiotischer Komplizenschaft unterscheidet.
Ich entziehe mich den damit verbundenen Versuchungen, indem ich einen der Amtsvorgänger von Schäuble, Peer Steinbrück, bemühe. Er behauptet:

„Die Frage „Wer ist schuld?„ führt ins Nirwana, weil die Kausalitäten in einem so komplexen System wie dem der Finanzmärkte nicht eindeutig sind und es eine leicht zu identifizierende Verursachergruppe nicht gibt.„

Zudem erklärt er:

„Niemand wird leugnen, dass die Erschütterung des Finanzsystems und von Mitgliedstaaten der Euro-Zone auf Ursachen und Einflüsse weisen, die man nicht individuell oder einer persönlichen Verantwortung zuweisen kann.„

Ein weiteres amtierendes Mitglied der deutschen Führungselite, der ehemalige Bundesminister des Auswärtigen und jetzige Vorsitzende der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) im Deutschen Bundestag, Frank-Walter Steinmeier, fand heraus, dass derjenige, der nach der Schuld fragt, falsch liegt.
Ich will hier zwar nicht der äußerst reizvollen Frage nachgehen, ob manche hochrangige Funktionsträger zum Elend der Politik beitragen, soweit sie immer wieder den Verdacht hervorrufen, dass ihr Selbstverständnis und ihre Weltsicht vor allem durch Inkompetenz, Feigheit, Selbstüberschätzung und Unwahrhaftigkeit geprägt sein könnten.Ich will aber sehr wohl „leugnen„, dass die Erschütterung des Finanzsystems nicht auch auf persönlicher Verantwortung beruht.
Die auf den Finanzmärkten dieser Welt eingetretenen Wertverluste sind keine Folgen unvorhersehbarer und unvermeidbarer Naturkatastrophen. Sie sind die Konsequenz gesellschaftlicher Störungen, wirtschaftlicher Entgleisungen, politischer Fehlentscheidungen und krimineller Energie.
Die Idee, dass die Verheerungen der Finanzkrise auf ein gleichgerichtetes kriminelles Verhalten von Personen und Gruppierungen zurückzuführen ist, hat bislang dennoch keine Resonanz gefunden. In Deutschland gibt es keine einschlägigen ernstzunehmenden strafrechtlichen Ermittlungen und noch nicht einmal den Versuch einer Aufarbeitung durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss, wie dies in den USA eindrucksvoll geschehen ist.
Das alles ist schon deshalb unverständlich -oder besonders verständlich-, weil die Höhe der Boni für Bankmanager und die von Anfang an erkennbare Wertlosigkeit dubioser Wertpapiere auf eine Kombination aus diebischer Gesinnung im Bankenbereich und sanktionierungsbedürftiger Fahrlässigkeit in Politik und Exekutive hindeuten. So wird man etwa im Handeln deutscher Landesbanken außerhalb ihres vorgegebenen Zwecks eine strafrechtlich relevante Pflichtwidrigkeit sehen können.
Gerade Politiker in den Aufsichtsräten dieser Institute haben lange nichts dagegen gehabt, wenn üppige Gewinne in den Staatssäckel flossen. Sie leisteten keinen Widerstand, obwohl dies bei derart riskanten Finanzgeschäften nötig gewesen wäre. Auf dem langen Weg von Dresden nach Dublin ist offensichtlich das Minimum kaufmännischer Vorsicht verlorengegangen.
Bei der Analyse der Entwicklung des Strafrechts in Zeiten der Finanzkrise ist übrigens der Aspekt „Regierung durch Verbrechen„ hinzuzufügen, weil es in manchen Staaten gar nicht entscheidend um eine weitere Effektivierung des Strafrechts geht, sondern die politisch-wirtschaftliche Rentabilität im Vordergrund steht, mit verheerenden Folgen für den europäischen Integrationsprozess.
Wie auch immer: Mittlerweile sind Banker die „Feldherren„ unserer Zeit geworden. Nur vernichten sie jetzt nicht mehr fremde Armeen, sondern Geld und Arbeitsplätze. Ein reformiertes Strafrecht ist womöglich das einzige Mittel, um ihnen beizukommen. Insbesondere das Kreditgeschäft mit Verbriefungen hat nach einer erfolgreichen Anfangsphase überdreht, so dass sich die Justiz mit ihm befassen müsste. Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der Finanzkrise ist daher auch der Schutzbereich der Bankrottdelikte sowie des Kreditwesengesetzes gesetzgeberisch stärker in den Fokus zu nehmen.
Es wäre jedoch anachronistisch, nur das Rechtsgut „Vermögen„ sowie den Straftatbestand der Untreue zu betrachten. Erforderlich ist eine Betonung auf Rechtsgüter, die von der Gesellschaft her konstruiert sind. So könnte man auf neoliberale Entwicklungen angemessener reagieren. Wer die Integrität des Finanzkreislaufs und die Funktionsfähigkeit einer ganzen Wirtschaftsordnung beschädigt, begeht ein gemeingefährliches Verbrechen und greift nicht nur ein individuelles Rechtsgut an.
Das Strafrecht muss nicht zwangsläufig verschärft, sondern nur auf neue Konstellationen erweitert werden, etwa durch die Einführung von schützenswerten Kollektivrechtsgütern. Man sabotiert oder zerstört „kritische Infrastrukturen„, wenn die Funktionsfähigkeit des Bankensystems aufgehoben wird. Wer eine systemrelevante Bank existenziell gefährdet, bedroht eben auch das System als Ganzes. Deshalb wäre die Einführung eines entsprechenden Straftatbestandes in das Kreditwesengesetz sinnvoll, ebenso die Einrichtung eines präventiv und repressiv wirksamen Strafrahmens.
Jenseits des Strafrechts stellt sich übrigens die Frage, ob ein System als solches noch relevant und schutzwürdig ist, das die Entstehung von Finanzinstituten zugelassen hat, deren schiere Größe ihr Scheitern (angeblich) ausschließt. Die unter Krokodilstränen vorgetragene Behauptung von Politikern und sogenannten Experten, die eine oder andere Bank sei „too big fail„ ist in einem Bereich zwischen Unverschämtheit, Schamlosigkeit und Scheinheiligkeit angesiedelt. Sie behindert die Suche nach den Verantwortlichen, die nicht verhindert haben, dass sich innerhalb des Systems Potentiale aufbauten, die die Allgemeinheit zum Opfer einer permanenten Geiselnahme gemacht haben.
Im Milieu einer allgegenwärtigen Erpressbarkeit findet der Bankrott demokratischer Politik statt. Politiker und Verwaltungen, die das zugelassen, werden ihrer Verpflichtung zur Förderung des Gemeinwohls nicht gerecht. Die jeweils Verantwortlichen müssen ihre Posten räumen und Platz für diejenigen machen, die fähig und entschlossen sind, ein System zu zerschlagen oder zu ändern, das keine Existenzberechtigung hat, soweit es die Frucht gemeinwohlschädlicher Nachlässigkeit und Unfähigkeit ist.
Die Kriminalpolitik muss sich jedenfalls mehr den systemischen Risiken zuwenden, nicht nur der Anwendung des geltenden Rechts. Staat und Strafrecht scheinen aber parteiisch geworden zu sein. Es gibt viel Strafrecht für die Verlierer und kein Strafrecht für die Reichen. Das ist auch deshalb unerträglich, weil die Finanzkrise gezeigt hat, dass Unternehmen nicht per se gut sind und dass sie mit allen Mitteln des Rechtsstaates rechtzeitig und wirksam kontrolliert werden müssen. Kumpaneien zwischen Macht und Justiz dürfen nicht zugelassen werden. Strafrecht gilt auch auf Vorstandsetagen.
Soweit die beim Risikomanagement verletzten Regeln den Anforderungen einer Vermögensbetreuungspflicht i. S. d.
§ 266 StGB (Untreue) entsprechen, liegt beim Vorliegen von Schaden und Vorsatz eine entsprechende Strafbarkeit nahe. Im Mangel eines ausreichenden Risikomanagements ist eine Pflichtverletzung im Sinne des Pflichtwidrigkeitsbegriffs des Untreuetatbestandes zu sehen. Schon alleine das Bestehen bzw. die Herbeiführung eines existenzgefährdenden Risikos genügt für die Annahme eines Vermögensschadens. Für die subjektive Tatseite, also den Vorsatz, bedarf es lediglich einer dementsprechenden Kenntnis.
Das Strafrecht könnte nach einigen Reformen sogar ein geeignetes Instrument zur Reduzierung des Konkurrenzdrucks unter Bankern werden, selbst wenn das jetzt noch naiv erscheint. Die Bediensteten in der Finanzindustrie würden bei einer strafrechtlichen Flankierung aufsichtsrechtlicher Regulierungsvorschriften den Vorgesetzten das jeweilige strafrechtlich bewehrte Gebot entgegenhalten können, sollte von ihnen die Eingehung unvertretbarer Risiken verlangt werden.
Bei den Versuchen einer strafrechtlichen Bewältigung wird man allerdings nicht ohne sachverständige Unterstützung durch Hilfswissenschaften (z. B. Psychiatrie) auskommen:
In einer jüngeren Untersuchung an der Universität Sankt Gallen/Schweiz fand man heraus, dass sich eine Probandengruppe von Aktienhändlern im Vergleich zu einer Gruppe krimineller Psychopathen rücksichtsloser und manipulativer verhielt als die Angehörigen dieser Vergleichsgruppe. Deswegen kann man zwar noch nicht alle Händler als geistesgestört bezeichnen. Die Untersuchungsergebnisse belegen aber, dass sie sich noch egoistischer und risikobereiter verhielten als die Gruppe der Psychopathen, die den gleichen Test absolvierten.
Leider ist bis jetzt offen, welche Ergebnisse man erzielen würde, wenn man die Psychopathen durch eine Vergleichsgruppe aus Politikern ersetzen würde. Entsprechende Untersuchungen sind mir bis jetzt nicht bekanntgeworden. Für die Wissenschaftler an der Universität Sankt Gallen war es übrigens besonders schockierend, dass die Banker nicht mehr Gewinn erzielten als die Vergleichsgruppen. Statt sachlich und nüchtern auf den höchsten Profit hinzuarbeiten, ging es ihnen vor allem darum, mehr zu bekommen als ihre Gegenspieler. Die Banker brachten viel Energie auf, ihre Kontrahenten zu schädigen.1
Doch zurück zum Ausgangspunkt: Es wäre falsch, der Finanzkrise pauschal den Stempel der „systemischen„ Krise aufzudrücken, bei der es sich verbietet, nach persönlicher Verantwortung zu fragen. Gleichzeitig steht fest, dass allgemeine Ausführungen zu Straftatbeständen, insbesondere zur Untreue, nicht weiter führen. Sie haben mit der Finanzkrise wenig zu tun, solange man nicht tatsächlich darlegt, um welche Sachverhalte es überhaupt gehen soll.
Grundsätzlich gilt aber, dass komplexe Finanzgeschäfte einen „Nährboden„ für Vermögenskriminalität darstellen. Komplexität als solche ist jedoch nicht strafbar, genauso wenig wie Dummheit und Gier. Die Ressourcen der Justiz wären dann wohl auch sehr schnell erschöpft. Das wird übrigens auch in der eilfertig anmutenden jüngeren Einstellungspraxis von Verfahren gegen hochrangige Banken- und Wirtschaftsvertreter gegen Zahlung einer Auflage nach § 153a Strafprozessordnung deutlich.
Neue Finanzierungs- und Anlageformen mögen zwar durchaus legale Gewinnmöglichkeiten eröffnen. Sie können aber auch Möglichkeiten schaffen, den Vertragspartner oder Marktteilnehmer zu übervorteilen. Konstruiert man quasi im Reagenzglas Finanzprodukte, mit denen dem Erwerber eine nicht vorhandene Solidität oder eine attraktive Renditeaussicht vorgespiegelt wird, dient die Komplexität des Produkts nur der Verschleierung allfälliger Risiken. Natürlich gibt es auch Möglichkeiten, den Zuschnitt dieser Produkte so zu gestalten, dass sie an der Naivität und Profitsucht der jeweiligen Anlegerkreise ausgerichtet sind.
Die mittlerweile eingetretenen Erschütterungen haben inzwischen sogar eine „Systemvertrauenskrise„ verursacht. Verschärft wurde die Entwicklung dadurch, dass man die eigene Risikoabschätzung durch fremde Risikoeinschätzung ersetzte, sie also in „Ratings„ auslagerte. Diese Ratings erwiesen sich jedoch immer wieder als zu positiv und mussten korrigiert werden. Offen bleibt die Frage, ob und ggf. nach welchen Kriterien die Rating-Agenturen von kriminellen Vereinigungen oder dreisten Versagern und Betrügerorganisationen abzugrenzen sind.
Im Mittelpunkt der ganzen Entwicklung steht jedoch eine gesellschaftszersetzende strukturelle und individuelle Korruption. Die folgenden fragmentarischen Hinweise können das nur andeuten:

  • Regierungen haben erlaubt, dass das System und seine wichtigsten Vertreter außer Kontrolle gerieten.
  • Finanziers und Wirtschaftsführer haben eine zügellose Bereicherungsorgie veranstaltet.
  • Banker, Fondsmanager und Vermögensverwalter haben ihre Dienstleistungen und ihre Seelen verkauft, um riesige Summen Geldes zu erhalten.
  • Aufsichtsbehörden haben nicht verhindert, dass sich die auf den Finanzmärkten marodierenden Raubritter ihre Beute in die eigene Tasche steckten, als das System kollabierte.
  • Armeen von Rechnungsprüfern, Buchhaltern und Rechtsanwälten haben sich legalen und illegalen Industrien wie Söldner zur Verfügung gestellt, um schmutzige Geschäfte zu verdecken oder ihnen den Anschein der Rechtmäßigkeit zu vermitteln.
  • Rating-Agenturen und Beratungsgesellschaften haben Unternehmen betrügerisches Verhalten gelehrt und ihnen anschließend Unbedenklichkeitstestate erteilt.
  • Die „Offshore-Finanzzentren haben Geld jeder Herkunft akzeptiert und keine Fragen gestellt.

Besonders anregend könnte es werden, wenn man die Rolle von Regierungen und Behörden innerhalb und außerhalb der Europäischen Union im Zusammenwirken mit Finanzinstituten und Wirtschaftsunternehmen berücksichtigte. Dabei steht jetzt schon fest, dass in der Finanzkrise das Potential für eine Zerstörung des gesellschaftlichen Friedens steckt. Dessen Sicherung ist eine zentrale Aufgabe des Strafrechts. Es muss daher endlich auch inkompetente und gemeingefährliche Machtcliquen in der Politik genauso wie marodierende Managermeuten in der Finanzindustrie erreichen können. Deren schadenstiftende Kraft überschreitet jedes in der konventionellen Organisierten Kriminalität vorhandene Maß und lässt selbst die Mafia als ein vergleichsweise harmloses folkloristisches Phänomen erscheinen. Entsprechende Allianzen machen auf Kosten der Steuerzahler soviel Gewinn, dass jede denkbare Beute krimineller Vereinigungen dagegen als lächerlich gering erscheint.
Sollte man bei der Auffassung bleiben, dass die Finanzkrise „nur„ ein abstraktes Systemversagen offenbart, das als solches nicht strafrechtlich geahndet werden kann und dass eine Bestrafung ausgeschlossen ist, weil das Aktien-, Handels-, Bilanz-, oder Kapitalmarktrecht bestimmte Strukturen und Verhaltensweisen erlaubt, dann müsste man nicht nur über sehr grundsätzliche und tiefgreifende Änderungen des Rechtssystems nachdenken.
Es wäre dann auch die Frage zu beantworten, ob die gegenwärtige politische Ordnung noch gewährleisten kann, dass das Gebot sozialer Gerechtigkeit hinreichend wirksam beachtet wird.
Von der Antwort auf diese Frage hängt es ab, ob sich der Souverän geradezu gezwungen sieht, die Dinge selbst in die Hand nehmen. Dabei ginge es nicht um die Alternative „Occupy Wall Street„ oder „Occupy the world„. Nicht nur die „Wutbürger„ mögen erkennen, dass die Finanzkrise zu einer verheerenden Entwertung des Faktors Arbeit geführt hat. Auch die bis jetzt erstaunlicherweise immer noch schweigende Mehrheit wird irgendwann verstehen, dass Leistung und Erfolg entkoppelt wurden, sich eine gemeinwohlschädliche Risikoverteilung etabliert hat und unzählige Menschen mit ihren Ansprüchen auf Achtung ihrer Würde verhöhnt werden.
Abschließend stellt sich die Frage, ob der Abwälzung des wirtschaftlichen Risikos auf hart arbeitende Staatsbürger und Steuerzahler eine systemische Korruption vorausgegangen ist. Im schlimmsten Fall hätte sich in Politik und Wirtschaft sogar eine

„Korruption durch Inkompetenz„

verbreitet. Deren Wirkungsgrad kann durch gezielte kriminelle Energie ins Unermessliche steigen. Es bleibt abzuwarten, ob die intellektuelle und charakterliche Verfassung der amtierenden Führungseliten für befriedigende Antworten ausreicht. Ist das nicht der Fall, müssen sich alle Bürgerinnen und Bürger Gedanken darüber machen, wie man die Lage in den Griff bekommen könnte. Sie werden sich hoffentlich ans Werk machen, wenn sie sich daran erinnern, dass ein Staat nur durch die Gemeinschaft der Steuerzahler handlungsfähig ist und nur funktioniert, wenn seine Vertreter Vertrauen verdienen.
Bestimmte Personen, Gruppen und Unternehmen haben auf Kosten und zum Schaden der bürgerlichen Gesellschaft über Jahre hinweg asoziale Bereicherungsorgien veranstaltet. Sie könnten am Ende eine Legitimationskrise der Demokratie auslösen. Das wäre der denkbar schlimmste Fall, der auch mit viel neu gedrucktem Geld nicht mehr zu beherrschen wäre. Dennoch hat man genau damit in jüngerer Zeit begonnen.
Den damit verbundenen Risiken würde ich mich ebenfalls sehr gerne widmen. Glücklicherweise ist mir dies aus Zeitgründen nicht mehr möglich. Ich kann noch nicht einmal befriedigende Antworten auf meine anfangs gestellten zehn Fragen geben. Vielleicht werden meine zusammenfassenden zehn Schlussthesen stattdessen eine ebenso kontroverse wie konstruktive Diskussion provozieren:

  • Die anhaltende verheerende weltwirtschaftliche Entwicklung ist kein unvermeidbares schicksalhaftes Verhängnis, sondern das Produkt aus politischen Fehlentscheidungen, wirtschaftlicher Inkompetenz und krimineller Energie.
  • Die Finanzkrise ist keine vorübergehende Störung eines wohldurchdachten Systems, sondern die vorhersehbare Folge eines unkontrollierbaren und äußerst riskanten Geschäftsmodells.
  • Die Deregulierung des Derivatehandels, unverantwortliche Kreditschöpfungstechniken und eine gigantische Staatsverschuldung haben Kapitalmärkte in Tatorte verwandelt, an denen seit vielen Jahren organisierte und gemeingefährliche Verbrechen verübt werden.
  • Am Anfang der Verantwortungskette standen Regierungen der USA, die mit einer vermeintlich wohlfahrtsstaatlichen Kreditpolitik einkommensschwache Bevölkerungskreise in die Schuldenfalle geführt haben.
  • Amerikanische Rating-Agenturen haben ungeachtet bestehender Interessenkonflikte falsche Bewertungen über Märkte und Unternehmen verbreitet und damit ein verheerendes manipulationsträchtiges Wunschdenken provoziert.
  • Der exzessive Handel mit minderwertigen hypothekarisch gesicherten Wertpapieren und Kreditausfallversicherungen hat Gewinne ermöglicht, die die Beute konventioneller Mafia-Gruppierungen weit übersteigen.
  • Empirisch nicht abgesicherte und fehlerhafte mathematische Modelle haben im Zusammenhang mit strukturierten Finanzprodukten einen Rationalitätsabbruch bewirkt und zu Realitätsverlust geführt.
  • Mangelnder Sachverstand unter Politikern, Selbstüberschätzung in der Finanzwirtschaft, Profitgier in Anlegerkreisen und Gleichgültigkeit in der Zivilgesellschaft haben ein Klima der Korrumpierung erzeugt, in dem krimineller Größenwahn, wirtschaftliche Unverantwortlichkeit und asoziale Selbstsucht gedeihen konnten.
  • Deregulierte Finanzmärkte haben aus einer zwischenstaatlichen Solidargemeinschaft eine Transfer- und Haftungsunion gemacht, in der die bisherigen Fortschritte der europäischen Integration gefährdet erscheinen.
  • Die Verantwortlichen für die Vernichtung des durch Arbeit entstandenen gesellschaftlichen und individuellen Vermögens und für die Zerstörung der Lebenschancen ganzer Generationen müssen mit allen geeigneten Mitteln zur Rechenschaft gezogen werden.

Anmerkungen
*
Der Artikel entspricht weitgehend einem Vortrag, den der Autor in Hamburg
gehalten hat
Zitiert nach: Der Spiegel Nr. 39 vom 26. September 2011, S. 78.