Die Jagd der nationalen und internationalen Pädo-Szene nach ungeschützten (Flüchtlings-)Kindern

Von Manfred Paulus, Erster Kriminalhauptkommissar a. D., Ulm/Donau

Nicht nur, aber vor allem

  • aus ihrem gewohnten Umfeld herausgerissene,
  • vernachlässigte,
  • ungeschützte oder zumindest
  • nicht ausreichend geschützte Kinder und damit auch
  • allein gelassene,
  • unbegleitete,
  • in einer für sie fremden Umgebung ausgesetzte,
  • unregistrierte (oder mehrfach registrierte),
  • vermisste und
  • hilflos ausgelieferte
  • (Flüchtlings-)Kinder passen bestens ins Beuteschema pädokrimineller Einzeltäter oder Banden. Grund genug, sich mit dem so ungeliebten und so gerne unterdrückten Thema zu befassen und zu versuchen, eine Risiko- bzw. Gefahrenananlyse zu erstellen.

Im Jahre 2013 waren es nicht viel mehr als 2000 unbegleitete Minderjährige, die als Flüchtlinge in Deutschland ankamen und um Asyl nachsuchten. Ein Jahr später wurden bereits 4399 registriert. Und im Jahre 2015 wurden bei deutschen Behörden 14.439 Asylanträge von Flüchtlingen gestellt, die nicht volljährig und ohne Begleitung Sorgeberechtigter waren. Ein Drittel der um Asyl Nachsuchenden war unter 16 Jahre alt.1
Zu Beginn des Jahres 2016 waren beim Bundeskriminalamt 4749 Flüchtlingskinder als vermisst registriert. Hinzu kommt fraglos eine hohe Anzahl von völlig unbekannten, behördlich nicht registrierten Kindern, die mit der Flüchtlingswelle nach Deutschland eingereist sind.
Diese nüchternen Zahlen beschreiben eine in der Bundesrepublik Deutschland nie gekannte, dramatische und fraglos auch chaotische Situation, die das Land und seine zuständigen Behörden bis heute zu überfordern scheint.
Kein Wunder: Denn allein die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit den Ankömmlingen sind unterschiedlich und sehr komplex; die gesetzlichen Regelungen sind sowohl nationaler wie europäischer und internationaler Natur und keineswegs immer gleichlautend. Allein in Deutschland gibt es unterschiedliche Rechtsgrundlagen, die Anwendung finden können und die teilweise miteinander konkurrieren – so zum Beispiel das Ausländerrecht mit dem Kinder- und Jugendhilferecht (Achtes Sozialgesetzbuch, Recht auf Förderung, Entwicklung und Erziehung...).

In der Praxis werden die Allermeisten der ins Land gekommenen, unbegleiteten Flüchtlingskinder „geduldet“. Diese Duldung bedeutet, dass sie grundsätzlich ausreisepflichtig sind aber nicht abgeschoben werden. Sie werden vielmehr von den jeweils zuständigen Jugendämtern „vorläufig in Obhut“ genommen (§ 42a SGB VIII), um dann – seit Herbst 2015 – nach festgelegten Quoten bundesweit verteilt zu werden. Es folgt ein so genanntes „Clearing-Verfahren“, bei dem festgelegt wird, wie mit den Einzelnen weiter verfahren wird. Ein Großteil der geflüchteten Jugendlichen und Kinder wird nach einem Hilfsplan (§ 36 SGB VIII) einer sozialpädagogischen Wohngruppe zugeteilt, in welcher diese so lange bleiben sollen, bis sie das 18. Lebensjahr erreicht haben. Viele Kinder halten sich aber nicht an diese Zuteilung und das aus unterschiedlichsten Gründen. Sie treten der Wohngruppe erst gar nicht bei oder verlassen diese nach kurzer oder auch längerer Zeit wieder, um zum Beispiel nach ihren Eltern, Angehörigen oder Bekannten zu suchen.
So gibt es gegenwärtig in Deutschland neben zahllosen namentlich unbekannten und unregistrierten Flüchtlingskindern auch registrierte – und auch mehrfach registrierte – Kinder, die als vermisst gelten und, sofern sie ihre Angehörigen nicht finden oder solche nicht haben, irgendwo im Land umherirren – ohne Beistand und ohne Schutz.
EUROPOL – Chef Rob Wainwright wies Anfang 2016 nicht nur auf insgesamt geschätzte 85.000 unbegleitete Minderjährige hin, die allein im Jahre 2015 mit der Flüchtlingswelle im westlichen Europa und vor allem in Deutschland ankamen sondern auch darauf, dass über 10.000 von ihnen vermisst werden und unauffindbar sind. Und Wainwright verschwieg (ganz im Gegensatz zu politisch Verantwortlichen in Deutschland) auch nicht, dass ihm die Vielzahl der vermissten Kinder erhebliche Sorgen bereite. „Sie könnten“, so begründete er seine Befürchtungen, „in die Hände von Banden geraten (sein), die Sexualstraftaten begehen...“
Das Problem ist – auch hierzulande – bekannt. Es wird in Deutschland allerdings kaum thematisiert sondern in hinlänglich bekannter, wenn auch wenig bewährter Weise ignoriert, tabuisiert, verdrängt, verschwiegen... So wie zum Beispiel bei den „unfassbaren“ Vorgängen hinter Kirchenmauern über lange Zeiten hinweg auch, bevor diese nach entsprechenden Enthüllungen im Jahre 2010 dann doch noch ans Licht kamen und in einem Eklat endeten.
Damals wie heute ist die sexuelle Ausbeutung von Kindern – und auch das von Flüchtlingskindern – ein Thema, das unangenehm berührt, ein Geschehen das ganz und gar nicht zu all unseren Vorstellungen, Vorgaben und Idealen von Rechtsstaatlichkeit und einer heilen (Kinder-)Welt passt. Es ist eine Kriminalität, über die man nicht gerne spricht, die man nur ungern zur Kenntnis nimmt, mit der man nicht gerne umgeht, der man auszuweichen versucht. Ohne zu bedenken oder gar zuzugeben, dass man gerade damit betroffene Kinder allein und im Stich lässt.
Nun befinden sich ganz sicher nicht alle in Deutschland unregistrierten, registrierten oder mehrfach registrierten und vermissten Flüchtlingskinder in den Fängen Pädokrimineller. Viele von ihnen, so ist zu vermuten, sind auf der Suche nach ihren Angehörigen oder bereits in deren Obhut. Andere versuchen, sich irgendwie nützlich zu machen und Geld zu verdienen. Und die Allermeisten von ihnen, so bleibt zu hoffen, tauchen – ganz so wie vermisste Kinder im Allgemeinen auch – irgendwann unbeschadet wieder auf.
Dennoch sind Rob Wainwrights Befürchtungen mehr als berechtigt. Der EUROPOL-Chef scheint zu wissen: Diese unbekannten und unregistrierten oder als vermisst geltenden (Flüchtlings-)Kinder passen bestens ins Beuteschema (Pädo-)Krimineller.


Der „ Fall Mohamed“, die im Herbst 2015 erfolgte Entführung des vierjährigen Jungen aus Bosnien-Herzegowina, unmittelbar beim Landesamt für Gesundheit und Soziales in Berlin (Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge), der rücksichtslose sexuelle Missbrauch des Kindes und das daraufhin erfolgte Tötungsdelikt durch einen pädokriminellen Einzel- und Wiederholungstäter ist ein erstes, trauriges Beispiel dafür. Und der Fall ist Hinweis darauf, dass Pädokriminelle längst Jagd auf Flüchtlingskinder machen.
Wie schnell und geschickt die nationale und internationale Pädokriminellenszene auf Ereignisse reagiert, die schnelle und leichte Beute versprechen, belegen Geschehnisse wie Naturkatastrophen mit all ihren Folgen und daraufhin einsetzende Pädo - Aktivitäten immer wieder aufs Neue.

Als an Weihnachten 2004 ein Tsunami Thailands Küsten und vorgelagerte Inseln verwüstete und tausende Waisenkinder hinterließ, waren die Gesamtschäden noch nicht zu übersehen, schon reisten Pädokriminelle aus aller Welt an, um sich der plötzlich elternlosen, völlig hilflosen und erbarmungswürdigen Kinder anzunehmen – und sie in rücksichtslosester Weise noch einmal zu Opfern zu machen. Freilich: Für so manche dieser – auch deutschen – „Thailandfahrer“ war das (Kinder-)Sextourismusland am Golf von Siam schon zuvor immer wieder lohnendes Ziel.

Auch als im Jahre 2010 ein Erdbeben Haiti erschütterte, fielen Pädokriminelle aus aller Welt über den Inselstaat her, um nach den hilflos umherirrenden, plötzlich elternlosen und allein gelassenen Kindern zu jagen. Es kam zu massenhaftem, sexuellem Missbrauch dieser Kinder im Land und nicht wenige von ihnen wurden in alle Welt hinaus entführt, um als kleine Sexsklav(inn)en ausgebeutet zu werden.

Weit weg und kein deutsches Problem ?

Anfang 2011 wurde beim Münchener Flughafen ein 59-jähriger Berliner festgenommen. In seinen Taschen befanden sich 60 Speicherkarten mit Kinderpornografie sowie ein „Lehrbuch“ mit konkreten Anweisungen für Sexualpraktiken mit kleinen Kindern und an seiner Hand führte einen 12-jährigen Jungen – aus Haiti. Der Berliner, Gründer eines Vereins, welcher offiziell Hilfsprojekte organisierte und zu deren Finanzierung staatliche Fördergelder beantragte und vorgab, auf Haiti ein Waisenheim zu betreiben, unterhielt dort in Wahrheit einen Kinderpuff. Und er wurde beschuldigt, Kinder vom Inselstaat nach Deutschland verbracht zu haben, um diese hier seinen Gesinnungsfreunden als kleine Sexsklav(inn)en anzubieten. Nach umfassendem Geständnis wurde sein Tun und Treiben von einem bayerischen Gericht mit 4 Jahren und 6 Monaten Haft geahndet.

Als Nepal 2015 von einem schweren Erdbeben erschüttert wurde und auch dort zahllose Kinder elternlos und allein in der Bergwelt umherirrten, schossen Waisenheime wie Pilze aus den steinigen und unfruchtbaren Böden. Dabei fiel auf, dass diese nahezu ausschließlich in den Distrikten errichtet wurden, in welchen auch (Kinder-)Sextouristen verkehrten. Und diese kamen mehr als je zuvor ins Land, um sich den Kindern der Berge anzunehmen und für ihre Zwecke und kriminellen Machenschaften zu missbrauchen. Gleichzeitig setzte im Himalaya-Staat eine offen wie verdeckt geführte Werbekampagne für pädophiles Treiben ein, um noch mehr potenzielle Täter anzulocken. Die Folge: Bis heute sind die allermeisten der geschätzten 30.000 Prostituierten Nepals Kinder.

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