Gewalt als scheinbare Ultima ratio der Konfliktlösung

Von Dr. Marwan Abou-Taam

Gewalt hat zahlreiche Facetten, die in verschiedenen Formen und in den unterschiedlichsten Bereichen des menschlichen Zusammenlebens anzutreffen sind. Sie ist eine Art anthropologische Konstante. Im 18. Jahrhundert setzte sich die Vorstellung von der Pazifizierung der Welt durch Vernunft und Rationalität durch. Der Glaube an den friedlichen Charakter der Moderne begleitete den soziologischen Positivismus in der Nachfolge von Auguste Comte. In der Rechtssoziologie fand dieser Ansatz im Rechtspositivismus seinen Ausdruck.

Demnach sollten die Aufklärung, der Prozess der Verwissenschaftlichung und die wachsende soziale Differenzierung infolge der Entwicklung der modernen Industriegesellschaft die Gewalt in den interpersonalen Beziehungen zunehmend zurückdrängen. Dies ist eine Vorstellung, die in Norbert Elias´ Studie über den Prozess der Zivilisation am Beispiel der westlichen Staats- und Gesellschaftsentwicklung den Gedanken, dass sich die Menschheit humanisiert und zivilisiert und dass damit eine Kontrolle der Affekte und eine Domestizierung der Gewalt einhergehen, vertreten wird. Im Zivilisationsprozess werde die Gewalt durch die Internalisierung zivilisierender Fremdzwänge im gesellschaftlichen Umgang und vor allem im Verhältnis zwischen staatlicher Zentralgewalt und den Bürgern zurückgedrängt. Man muss gar nicht weit in der Geschichte zurückgehen, um festzustellen, dass Gewalt auch in modernen Gesellschaften über verschiedene Kulturen hinweg immer noch soziale Realität ist und in vielen Bereichen eine regelrechte Perfektionierung und Technisierung der Gewaltanwendung stattgefunden hat. Das reicht von dem in industrieller Manier betriebenem Völkermord der Nationalsozialisten an den Juden bis hin zu den Foltermethoden der Gegenwart. Zivilisation/Aufklärung und Gewalt/Barbarei sind kopräsent; die Aufklärung ist, wie Max Horkheimer und Theodor Adorno gezeigt haben, gegen Rückfälle in die Barbarei eben nicht gefeit. Gewalt ist gleichsam eine normale Pathologie jeglicher, also auch moderner Gesellschaften. Gewalt wird von den Menschen ästhetisiert und genossen. Das ist eine Tatsache, die uns einige Schlüssel liefert um Terrorismus effektiv zu entgegnen, denn Terrorismus entsteht nicht im luftleeren Raum und muss stets im Kontext gesellschaftlicher Rahmenbedingungen interpretiert werden.
In der politikwissenschaftlichen Debatte wird zwischen legitimer und nicht legitimer Gewalt unterschieden. Die legitime Gewaltanwendung, die potestas, ist ein Monopol des Staates. Sie „ordnet und reguliert, balanciert und ermöglicht so eine Herrschaft des Rechts.“ Formen solch legitimer Gewaltanwendung richten sich zum einen als organisierte Gewalt im Falle zwischenstaatlicher Kriege nach außen und zielen darauf ab, die Souveränität eines Staates zu behaupten. Zum anderen wenden sie sich nach innen und finden sich hier etwa in der Form von Sanktionen und in den Bereichen der Justiz und des Strafrechts. Mit diesen Mitteln versucht der Staat, Recht und Ordnung aufrechtzuerhalten und die Mitglieder eines Gemeinwesens zur Beachtung und Befolgung von Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu bringen.
In der Soziologie findet man in den Arbeiten von Georg Simmel eine Verknüpfung von Gewalt mit Macht und Herrschaft. Noch bekannter ist hier jedoch die Herrschaftssoziologie Max Webers, in deren Zentrum das Gewaltmonopol moderner Staaten steht. Gewaltsamkeit sei für das „Wesen“ jedes politischen Verbandes „unentbehrlich“. In der Moderne wird Gewalt als Herrschaftsmittel durch die Rationalisierung von Herrschaft eingeschränkt, ein Prozess, mit dem Weber insbesondere bürokratische Verfahrensweisen und deren Verbreitung meint. Unter bestimmten Voraussetzungen und in bestimmten Kontexten kann demnach Gewalt berechtigt sein. Man darf sogar vermuten, dass gesellschaftliches Zusammenleben ohne jegliche Strukturen der Herrschaft und damit der Gewalt – auch in der modernen Gesellschaft der Gegenwart und der Zukunft – schlichtweg unmöglich ist. Hugger konstatiert gar: „[K]eine menschliche Gesellschaft kann letztlich dem Paradox entgehen, dass sie mit Gewaltanwendung gewaltlose […] Zustände herbeiführen möchte. Fehlt dieses Gebilde des staatlichen Gewaltmonopols, dann existieren quasi-anarchische Räume, die andere Akteure, häufig in intensiver Konkurrenz, strukturbildend auszufüllen suchen. In diesen gewaltoffenen Räumen wird Gewalt und die Bereitschaft, sie einzusetzen, häufig zu einer zweckrationalen Frage des Überlebens. In jedem Fall ist Gewalt dann jedoch eine hochprofitable Handlungsform.“
Dies gilt auch in sozio-politischen Gebilden, die einem Erosionsprozess unterliegen. Charles Tilly beschreibt den Prozess der Staatsbildung auch als gewalthaftes Handeln, in der die gewonnene Ordnung die Gewalt nicht überwindet. Vielmehr produziert sie neue. Die Vorstellung einer gewaltlosen Gesellschaft muss folglich in das Reich der Utopie verwiesen werden. Demnach kann der Staat keine absolute Sicherheit garantieren, wenngleich „Gewaltfreiheit“ als „regulative Idee“ nicht verworfen werden sollte, mit anderen Worten . Darüber, dass im Prozess der Vergesellschaftung Gewalt quasi mit Gewalt bekämpft wird und daraus eine bestimmte gesellschaftliche Ordnung erwächst, können in den Gesellschaften heftige Konflikte entstehen, die bisweilen an den Grundfesten dieser sozialen Ordnung rütteln. In aller Regel sehen sich gesellschaftliche Kräfte und Gruppierungen, die sich gegen das staatliche Gewaltmonopol stellen, dem Vorwurf unrechtmäßigen, illegalen und illegitimen Verhaltens ausgesetzt. Hier entfaltet sich allerdings ein Mechanismus, den Paul Hugger pointiert beschrieben hat. Seinen Worten zufolge hat Gewalt „die Tendenz, das Unrecht auf den anderen zu projizieren, um so eine Legitimation für das gewaltmäßige Vorgehen zu erhalten“. Das Urteil über Gewalt ist demnach sozial konstruiert. Wenn gesellschaftliche Kräfte also zu Gewaltmitteln greifen, um ihre Ziele durchzusetzen, d. h. um eine gegebene soziale Ordnung zu überwinden, bemühen sie sich um eine Rechtfertigung. Gewalt ist aus ihrer Sicht dann keine illegitime, sondern eine legitime und sogar notwendige Form. Sie wird als Werkzeug des Sozialwandels gesehen und scheint eine eigenständige Vernünftigkeit zu besitzen. So werden im politischen Extremismus und im Djihadismus Gewalthandlungen uminterpretiert und neu definiert. Sie erhalten dann etwas Heroisches, erfahren gleichsam eine Ästhetisierung und werden dadurch in gewissem Sinne auch verharmlost.
Was Gewalt ist und was nicht, ist kulturspezifisch und drückt sich in der jeweiligen Weltanschauung aus. In dieser Ambivalenz des Phänomens Gewalt, in dem Aufklärung und Barbarei aufeinander prallen, liegt auch in modernen Gesellschaften die immer wieder neue (alte) Aktualität und bisweilen auch Faszination von Gewalt, denn „denen, die sie erleiden, bereitet sie Schmerz und darüber hinaus: Angst. (...) Denen, die sie ausüben, bringt und bedeutet sie Übermacht, (...) vielfach auch Lust.“ Sie scheint eine sozial-integrative Funktion zu haben. Andererseits wird die Ausübung von Gewalt gerne den anderen zugeschrieben, so dass Gewalt praktisch in den Bereich der Immoralität gerückt wird. Gewaltdarstellungen finden sich in den kulturellen Produkten verschiedenster Gesellschaften. Die Medien und die Kulturindustrie wirken in diesem Geschäft der Betrachtung von Gewalt, der Berichterstattung über Gewalt in Nachrichtensendungen und der Darbietung von Gewalt in Kulturgütern in zweifacher Richtung. Einmal normalisieren sie die Gewalt, ein anderes Mal dramatisieren sie diese.
Eine weitere Ausdehnung des Gewaltbegriffs bedeutet schließlich gegen Ende der 60er und zu Anfang der 70er Jahre die Entwicklung des Konzepts der strukturellen Gewalt durch den Friedensforscher Johan Galtung. Jean-Paul Sartres Vorwort zu Frantz Fanons „Die Verdammten dieser Erde“ dokumentiert dies eindringlich. Galtung griff Überlegungen wie diese auf und verarbeitete sie zur Denkfigur der strukturellen Gewalt. In dieser Vorstellung, die in den 80er Jahren auf kulturelle Gewalt erweitert werden sollte, liegt Gewalt „dann vor, wenn Menschen so beeinflusst werden, dass ihre aktuelle somatische und geistige Verwirklichung geringer ist als ihre potentielle Verwirklichung“.
In der Konsequenz bedeutet dies, dass die Differenz zwischen personaler Gewalt und institutionellen Zwängen verblasst. Diese Feststellung ist von besonderer Bedeutung, denn sie lässt eine Schlussfolgerung auf die innergesellschaftliche Bedeutung von Gewalt zu, die ihrerseits die Mechanismen politischer Gewalt sichtbar macht. Politische Gewalt muss demnach im Kontext gesellschaftlicher Strukturen verstanden werden. Es bleibt hier festzuhalten, dass Gesellschaften unterschiedliche Formen des Umgangs mit Gewalt entwickelt haben und sie unterschiedlich einsetzen, wobei in heroischen Gesellschaften die Intensität von Gewalt größer ist als in anderen.Hinsichtlich der Legitimität und Nicht-Legitimität von Gewalt muss man den Djihadismus im Kontext der intensiv diskutierten Veränderungen in der Weltordnungspolitik als Ausdrucksform des Krieges der dritten Art interpretieren. Die illegitime Gewaltausübung ist allen Formen des Terrors inhärent. Sie ist quasi der modus operandi des Terrorismus. In unserem Fall hat sich ergeben, dass der Djihadismus einer Weltanschauung entspringt, die Gewalt als religiöse Pflicht gegen Ungläubige verherrlicht und fordert. Die Nicht-Gewalt wird negativ bewertet und sanktioniert. Der Umgang mit dieser religiösen und in der islamischen Zivilisation auch gesellschaftlich getragenen Gewalt, stellt für die westliche Demokratie eine enorme Herausforderung dar. Es gilt dieser Gewalt vehement entgegenzutreten und trotzdem den Grundcharakter des liberalen Rechtsstaates beizubehalten. Dieser Spagat muss sicherheitspolitisch und gesellschaftlich organisiert werden, denn bereits Kant hat auf den Zusammenhang zwischen der inneren Ordnung eines Staates und seiner Friedfertigkeit hingewiesen. Er argumentierte, dass nur wenn die Staaten im Innern rechtsstaatlich-freiheitlich verfasst seien, Frieden möglich sei.