Beurteilung der Lage (BdL)
Alle Lagen werden zunächst von einem Stab oder einem verantwortlichen Entscheider nach Faktenlage beurteilt (BdL: „Beurteilung der Lage“). Dieser folgt der Entschluss, die Befehlsgebung und die Ausführung.
Zeitlagen
Zeitlagen sind polizeilich relevante Ereignisse, die vorhersehbar sind, wie z. B. angemeldete Veranstaltungen, Versammlungen oder Staatsbesuche. Diese Lagen können organisatorisch und personell lange im Voraus geplant werden.
Sofortlagen
Sofortlagen (auch Ad-hoc-Lagen) sind Ereignisse, die plötzlich eintreten, wie z. B. Amokläufe, Geiselnahmen oder Großunfälle. Der Großteil der Sofortlagen wird durch die Streifen des polizeilichen Einzeldienstes bewältigt. Bei Bedarf können Aufrufhundertschaften und Einsatzhundertschaften hinzugerufen werden.
Besondere Einsatzlagen
Neben den so genannten „Lagen des täglichen Dienstes“ (z. B. Verkehrsunfälle, tätliche Auseinandersetzungen und Streitigkeiten) gibt es „besondere Einsatzlagen“, die in der Regel die Unterstützung von Spezialeinsatzkommandos (SEKs) der Länderpolizeien oder der GSG 9 der Bundespolizei erfordern.
Zu den häufigsten besonderen Einsatzlagen (i. d. R. Sofortlagen) zählen u. a.
- Proteste und Demonstrationen,
- Ausschreitungen im Rahmen von Sportveranstaltungen,
- Extremwetterereignisse und Umweltkatastrophen,
- Großunfälle,
- Amokläufe,
- Geiselnahmen,
- Rechtsextremistische Veranstaltungen sowie
- Schwerkriminalität und Terrorismus.