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News: Online-Durchsuchungen
Nachdem ein BGH-Urteil verdeckte Online-Durchsuchungen vorerst gestoppt hart, wird das Thema im politischen Raum heiß und kontrovers diskutiert.
So nicht: Vorläufiges Aus für verdeckte Online-Durchsuchungen
Verdeckte Online-Durchsuchungen von gespeicherten Computerdaten sind nach einem im Februar veröffentlichten Urteil des 3. Strafsenates des Bundesgerichtshofes (BGH) unzulässig. Für diese Maßnahme, die erheblich in die Grundrechte eingreife, fehle eine Ermächtigungsgrundlage, heißt es in dem Urteil (mehr unter Infos finden Sie hier im PDF-Format).
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) kündigte eine rasche Gesetzesänderung an, mit der neben der Polizei auch dem Verfassungsschutz die heimliche Durchsuchung von Computer-Festplatten ermöglicht werden soll. Aus ermittlungstaktischen Gründen sei die Möglichkeit, auf richterliche Anordnung Online-Durchsuchungen verdeckt durchführen zu können, für die Strafverfolgungsbehörden unerlässlich. Bereits zuvor hatte Schäuble im Rahmen des Programms zur Stärkung der Inneren Sicherheit zusätzliche Ressourcen für die Entwicklung der zur Online-Überwachung erforderlichen technischen Mittel bereitgestellt.
Seine Kabinettskollegin, Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), sieht das Vorhaben skeptisch: Im Computer würden persönlichste Unterlagen wie private Briefe, Kontoauszüge oder Krankenunterlagen aufbewahrt. Mithilfe der Online-Durchsuchung könnte der Staat faktisch in die Wohnung eindringen, die aber laut Bundesverfassungsgericht als "letztes Refugium zur Wahrung der Menschenwürde" zu gelten habe. "Wer die Verfassung ändern und das ‚staatliche Hacken’ erlauben will, muss sehr überzeugend nachweisen, dass dieser tiefe Eingriff in die bürgerliche Freiheit zu enormen Vorteilen bei der Bekämpfung schwerster Verbrechen führt," so Zypries. 
Im politischen Raum wird heftig und kontrovers diskutiert.
Für die FDP ist nach Angaben des Parlamentarischen Geschäftsführers der Bundestagsfraktion, Jörg van Essen, entscheidend, dass eine Online-Überwachung aufgrund des weitgehenden Grundrechtseingriffs "in jedem Fall nur unter sehr engen Voraussetzungen und nur dann zur Anwendung kommen darf, wenn alle anderen Ermittlungsmethoden erfolglos geblieben" sind.
Aus der Sicht von Bündnis 90/DIE GRÜNEN fehlt bislang eine überzeugende Begründung für die Notwendigkeit einer solchen Ermittlungsmaßnahme.
Mehrere Innenminister aus CDU und CSU treten nachdrücklich für die Notwendigkeit von Online-Durchsuchungen ein. Bayerns Innenminister Günter Beckstein beispielsweise sagte, die richterliche Genehmigung müsse hier in begründeten Fällen ebenso sichergestellt werden wie bei der Wohnraum- und Telefonüberwachung. Das Internet werde von Terroristen und besonders Islamisten intensiver genutzt als von manchen Sicherheitsbehörden des Bundes.
Dagegen warnte Berlins Innensenator Erhart Körting (SPD), derzeit Vorsitzender der Innenministerkonferenz, davor, einen „Popanz“ aufzubauen. Er erwarte wenig von derartigen Durchsuchungen. E-Mail- Anhänge mit entsprechenden Spionageprogrammen würden nur von einem «DAU» («dümmster anzunehmender User») geöffnet. Zudem gebe es Programme, die vor heimlichen Installationen warnten.
Legal sind Online-Durchsuchungen durch den Verfassungsschutz, nicht durch die Polizei, derzeit in Nordrhein-Westfalen. Im Dezember 2006 wurde eine entsprechende Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes von der Regierungsmehrheit im Landtag beschlossen. Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hat inzwischen beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen dieses Gesetz eingereicht.
Die Mehrheit der Bundesbürger spricht sich nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Infratest Dimap im Auftrag des ARD-Morgenmagazins für einen Mittelweg aus. 64 Prozent meinen, dass zwischen dem Schutz der Privatsphäre und den Ermittlungsmöglichkeiten gegen die Kriminalität ein gesetzlicher Kompromiss gefunden werden müsse.
Mehr News finden Sie hier: http://www.kriminalpolizei.de/articles,wichtiges_in_kuerze,1,140.htm
Drucken | 09-03-2007, 18:46:00 | Admin
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