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Zustimmung von allen Seiten: Bundesverfassungsgericht urteilt über Online-Durchsuchungen
Mit einem vielfach als „historisch“ bewerteten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht am 27. Februar 2008 klare Kriterien für heimliche Online-Durchsuchungen festgelegt der Sicherheitsbehörden und gleichzeitig ein neues Grundrecht auf „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ entwickelt.
In das neu definierte Grundrecht dürfe der Staat nur nach richterlicher Anordnung und unter strengen Voraussetzungen eingreifen, erklärte der Erste Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Eine heimliche Online-Durchsuchung könne gerechtfertigt sein, wenn Güter der Allgemeinheit, der Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz von Menschen konkret gefährdet seien.
Das Gericht erklärte einige Vorschriften des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes vom Dezember 23006 für nichtig.
Nicht nur die Kläger gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, sondern auch Vertreterinnen und Vertreter der politischen Parteien begrüßten das Urteil. Auch aus Fachkreisen war Zustimmung zu hören. Die GdP begrüßt die Rechtssicherheit für polizeiliche Online-Durchsuchungen „zum Schutz hochrangigster Rechtsgüter“, Datenschützer sehen eine entscheidende Stärkung der Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern, Anwälte begrüßen die Wahrung des privaten Lebensraums vor staatlichen Zugriffen.
Die Spitzen der Koalitionsfraktionen stellten eine rasche Regelung der entsprechenden rechtlichen Befugnisse für das BKA in Aussicht.
Koalitionspolitiker sprachen sich dafür aus, Abgeordnete, Strafverteidiger und Geistliche von den Online-Durchsuchungen auszunehmen.
Drucken | 13-03-2008, 17:22:00 | Admin
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