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Zugriffschutz: Effektive Barriere soll Jugendliche fernhalten
Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass pornographische Internet-Angebote durch „effektive Barrieren“ vor dem Zugriff von Minderjährigen abgeschirmt werden müssen. Die Eingabe einer Pass- oder Personalausweisnummer, einer Postleitzahl oder die Notwendigkeit einer Kontobewegung als Schutzmaßnahme reiche nicht aus.
Es bestünden zahlreiche Möglichkeiten, ein Altersverifikationssystem zuverlässig auszugestalten, wie etwa die verschiedenen von der Kommission für Jugend- und Medienschutz (KJM) positiv bewerteten Konzepte zeigten. Erforderlich sei danach eine einmalige persönliche Identifizierung der Nutzer etwa durch einen Postzusteller und eine Authentifizierung bei jedem Abruf von Inhalten (z.B. durch einen USB-Stick in Verbindung mit einer PIN-Nummer). Auch eine Identifizierung mit technischen Mitteln (Webcam-Check, biometrische Merkmale) sei nicht ausgeschlossen, müsse aber entsprechende Sicherheit bieten. Mehr zum Urteil vom 18. Oktober 2007 – I ZR 102/05 – ueber18.de unter http://www.bundesgerichtshof.de/
Mehr News finden Sie hier:
http://www.kriminalpolizei.de/articles,wichtiges_in_kuerze,1,177.htm
Drucken | 17-12-2007, 12:50:00 | Admin
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