Kriminaliätsphänomene

Gewaltdelikte gegen Polizeibeamtinnen und -beamte der Polizeidirektion Montabaur

Untersuchung, Mitarbeiterbefragungund Schlussfolgerungen

Einleitung

Steigende Fallzahlen der Widerstandsdelikte in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und eine zunehmende Gewaltintensität haben das Gewalthandeln gegen Polizeibeamte1 in den politischen und kriminologischen Fokus gerückt:

Judith Wagner
Polizeikommissarin
Polizeidirektion Montabaur

Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen führte zum Jahresbeginn 2010 die bislang deutschlandweit größte polizeiwissenschaftliche Befragung zu diesem Thema durch. Ziel der Untersuchung ist, auf Grundlage einer Analyse von Gewaltvorfällen der zurückliegenden fünf Jahre, fundierte und differenzierte Vorschläge hinsichtlich möglicher Präventionsmaßnahmen zu formulieren. Um neben der zurückliegenden Betrachtung der Gewaltvorfälle im Rahmen der KFN-Studie eine fortlaufende Beobachtung und Bewertung dieser Situation zu gewährleisten2, wird seit dem 01.01.2010 ein bundes- und landesweites Lagebild über die Gewaltvorfälle zum Nachteil von Polizeibeamten erstellt mit dem Ziel, „qualitative und quantitative Aussagen zur Ausprägung des Phänomens„3 treffen zu können. Die so gewonnene valide Informationsbasis dient als Grundlage polizeistrategischer und politischer Entscheidungen, wie z.B. die Neufassung des § 113 StGB.4


„PD Montabaur“ bitte 1. Seite, BU: Polizeidirektion Montabaur: Gewalt gegen Polizeibeamte im Bereich der ländlich geprägten Polizeidirektion entspricht dem bundesdeutschen Trend (Foto: Wagner)


Auch im ländlichen Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion (PD) Montabaur kam es in der Vergangenheit zu gravierenden Fällen von Angriffen auf Polizeibeamte und zu schweren Verletzungen mit mehrmonatiger Dienstunfähigkeit.
Mithin erschien es angebracht, die bundes- und landesweiten Ergebnisse der KFN-Studie und des Lagebildes um eine regionale Untersuchung zum Gewalthandeln gegen Polizeibeamte aus der PD Montabaur zu ergänzen: Der Leiter der PD Montabaur, Kriminaldirektor Volker Schmidt, beauftragte demgemäß die Autorin im März 2010 mit der Analyse der Gewaltvorfälle des vergangenen Jahres 2009.
Ziel war, anhand einer regionsspezifischen und aussagekräftigen Datenbasis einen zukünftig besseren und an die regionalen Besonderheiten der PD Montabaur angepassten Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor gewalttätigen Angriffen sowie eine Optimierung der Opfernachbetreuung zu gewährleisten.

Methodik

In der Ausarbeitung wurde ein sogenannter „Methodenmix„ quantitativer und qualitativer empirischer Untersuchungsmethoden angewandt:
Zunächst erstellte die Autorin ein Lagebild „Gewalt gegen Polizeibeamte„ für die PD Montabaur, um eine quantitative, aussagekräftige und mit den landes- und bundesweiten Ergebnissen vergleichbare Datenbasis5 über das Gewalthandeln zum Nachteil von Polizeibeamten der Direktion zu erlangen.
Im Anschluss an die Lagebilderstellung diente eine Mitarbeiterbefragung dazu, die objektiven Resultate des regionalen Lagebildes auch qualitativ um die Einschätzungen, Wertungen und Beurteilungen der Mitarbeiter zu diesem Phänomen zu ergänzen.

Ergebnisse des Lagebildes „Gewalt gegen Polizeibeamte„ der PD Montabaur

Da im bundes- und landesweiten Lagebild unter den Gewaltbegriff nicht nur die physische, sondern auch die psychische Gewalt subsumiert wird6 und eine Vergleichbarkeit des bundesweiten- mit dem regionalen Lagebild Ziel der direktionsinternen Untersuchung war, wurde auch hier der weite Definitionsbereich angenommen. Mithin waren im Lagebild neben den physischen Gewaltdelikten wie z.B. Körperverletzungen und Widerständen auch Fälle von Nötigung, Bedrohung und Beleidigung zu erfassen.
Diese Definition zugrunde gelegt kam es im Jahr 2009 in der PD Montabaur zu insgesamt 75 Fällen von Gewalt gegen Polizeibeamte.
Die Straftaten ereigneten sich hauptsächlich in den „größeren„ Städten, die auch Sitz der Polizeiinspektionen sind. Der Tatort lag in ca. 50% der Fälle im öffentlichen Raum; der Privatbereich war mit 23% der Fälle am zweithäufigsten betroffen.
Die Gewalttaten fanden zumeist am Wochenende und konzentriert auf die Abend- oder Nachtstunden statt: Nahezu die Hälfte der Fälle ereignete sich an Samstagen und Sonntagen – und in annähernd 80% der Fälle ereigneten sich die Taten zwischen 18:00–06:00 Uhr.
Die Einsatzlage, die unmittelbar zur Gewalt führte, war in 41,3% eine verbale oder tätliche Auseinandersetzung und in 22,7% die polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit. Verbale und tätliche Auseinandersetzungen kamen zu 97% und Verkehrskontrollen zu 76% in den Abend- und Nachtstunden vor.



Auslöser für das Gewalthandeln waren zumeist Festnahmen/Ingewahrsamnahmen (37%), die Sachverhaltsklärung/Identitätsfeststellung (26,7%), Platzverweise (14,7%) und Blutentnahmen (10,7%).
Die Gewalt gegen Polizeibeamte ging von insgesamt 80 Tatverdächtigen aus, die in 85,5% unter dem Einfluss berauschender Mittel (82,5% Alkohol und 2,5% Drogen) standen.
Die Beschuldigten waren im Mittel 31 Jahre alt. Nahezu die Hälfte der Tatverdächtigen waren Jugendliche, Heranwachsende und Jungerwachsene zwischen 15- und 25 Jahren.
In 57% waren die Tatverdächtigen deutsche Staatsangehörige. Auffallend war der hohe Anteil Nichtdeutscher (13,75%) und Deutscher mit Migrationshintergrund (28,75%), gemessen an dem Anteil dieser Personengruppe an der Gesamtbevölkerung von nur 19%.7
Über die Hälfte (53,75%) der Tatverdächtigen war vor Ausübung der Tat bereits polizeilich bekannt, davon 42,5% als Gewalttäter, 30% als Mehrfach- und Intensivtäter und 5% (4 Personen) als politisch motivierte Täter.
Die Angreifer agierten in der überwiegenden Mehrheit alleine und führten nur in Ausnahmefällen Waffen oder andere gefährliche Gegenstände mit sich.
Modus Operandi war meistens das Schlagen mit Händen oder Fäusten (25%), die passive Verweigerung (21%) und Tritte (18%).
Die Tathandlungen führten zur Anzeige von insgesamt 136 Straftatbeständen8, davon vornehmlich Fälle des Widerstands (68 Fälle), der Beleidigung (22 Fälle) und der Körperverletzung (22 Fälle).
Im Jahr 2009 wurden insgesamt 164 Polizeibeamte aus der P

D Montabaur Opfer von Gewaltdelikten, davon 28 Frauen (17%).
Auffallend war, dass der jeweilige Geschlechteranteil geschädigter Beamten auch den tatsächlichen Stärken männlicher und weiblicher Beamter auf PD9- und sogar auf Inspektionsebene entsprach. Zudem konnte im Verletzungsgrad und somit in der Gewaltintensität gegenüber männlichen und weiblichen Polizeibeamten kein Unterschied festgestellt werden.
30 Beamte (18%) wurden körperlich verletzt. In 21 Fällen kam es nur zu leichten Verletzungen. In den übrigen 9 Fällen war jedoch eine ambulante Behandlung notwendig und 4 Beamte waren mehrere Wochen dienstunfähig.
Die Anzahl der eingesetzten Polizeibeamten betrug im Mittel 2,88 Personen. Mithin waren zur Unterbindung des gewalttätigen Handelns häufig Unterstützungskräfte notwendig.


Polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit führt häufig zur Gewalt gegen Polizeibeamte (Foto: Wagner)

Den Gewalthandlungen wurde in 72% der Fälle mit körperlicher Gewalt begegnet. Zum Einsatz des Reizstoffsprühgerätes kam es lediglich in 10,7% der Fälle. Nicht in jedem Fall musste Zwang angewendet werden (17,3%), vornehmlich bei Vorliegen von psychischen Gewalttaten wie Beleidigung, Bedrohung und Nötigung.
Zusammenfassend zeigte das Lagebild der PD Montabaur auf, wann, wo, in welcher Einsatzlage, bei welcher Maßnahme und welchem Täter gegenüber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PD eine besondere Vorsicht walten lassen müssen.
Ein Vergleich des landesweiten- mit dem regionalen Ergebnis der PD Montabaur überraschte dahingehend, dass trotz der eher geringen Datenbasis von 75 Fällen in der PD Montabaur die Ergebnisse beider Lagebilder, die Häufigkeiten und Verteilungen, nahezu gänzlich übereinstimmen.

Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung

Im Anschluss an die Lagebilderstellung folgte eine Mitarbeiterbefragung zu dem Phänomen „Gewalt gegen Polizeibeamte in der PD Montabaur„.
Die Auswahl der Befragten und das Interview entsprach bewährten Methoden der qualitativen empirischen Sozialforschung10, so dass die Angaben der Befragten ein „Stimmungsbarometer„, also einen Meinungstrend der Mitarbeiter für den Zuständigkeitsbereich der PD Montabaur aufzeigen.


Eine gemischte Streifenwagenbesatzung – Männer und Frauen – kann zur Deeskalation beitragen

Erfragt wurden insbesondere die Beurteilungen und Einschätzungen hinsichtlich

  • dem Eigensicherungsverhalten in der PD Montabaur,
  • dem Rückhalt des Vorgesetzten im Falle einer Opferwerdung und
  • der Deeskalation von Gewalt durch Polizeibeamtinnen.

Basierend auf den Befragungsergebnissen entwickelte die Autorin Vorschläge zur praktischen Umsetzung. Diese Vorschläge wurden zunächst auf den Dienststellen und anschließend mit den Inspektionsleitern der PD diskutiert. Auf diese Weise wurden ebenenübergreifend und transparent die nachfolgenden Optimierungsmaßnahmen beschlossen:

Schlussfolgerungen und Umsetzung der Ergebnisse

Eigensicherungsverhalten in der PD Montabaur
Die Befragung ergab, dass Polizeibeamte der PD Montabaur zwar physische Gewalt, jedoch nicht immer psychische Gewalt zu ihrem Nachteil anzeigen. Insbesondere war die Hemmschwelle hoch, Beleidigungen anzuzeigen – nach Angaben der Befragten nicht zuletzt, da nicht in jedem Fall Strafantrag seitens der Behördenleitung gestellt würde und es in einer Vielzahl der Fälle zur Einstellung des Verfahrens käme.
Im Rahmen der Befragung kam zu Tage, dass stellenweise angenommen wird, der Strafantrag des Verletzten wäre gänzlich hinfällig, wenn der Dienstvorgesetzte keinen Strafantrag stellt. Der Dienstvorgesetzte hat jedoch ein vom Verletzten unabhängiges Antragsrecht mit dem Zweck, sich vor den Amtsträger zu stellen.11
Die PD Montabaur hat sich als Konsequenz aus der Befragung zum Ziel gesetzt, ihre Mitarbeiter über die Strafprozessvoraussetzung des Strafantrags und die Wirkung des Strafantrags durch den Dienstvorgesetzten zu informieren. Darüber hinaus wird zur Erhöhung des gegenseitigen Verständnisses und der Transparenz zukünftig seitens der PD eine Rückmeldung an die betroffenen Kollegen erfolgen, ob ein Strafantrag des Dienstvorgesetzten eingeholt wird und wenn nein, warum nicht.
Widerstände und Beleidigungen dürfen nach Ansicht der PD nicht als Kavaliersdelikte gesehen werden, die folgenlos bleiben. Zukünftig sollen daher alle Gewaltdelikte – auch Beleidigungen – konsequent angezeigt werden. Eine dahingehende Sensibilisierung der Justiz ist bereits mittels persönlicher Gespräche von Führungskräften mit den zuständigen Amtsgerichten erfolgt.
Zum Eigensicherungsverhalten in der PD befragt gaben die Polizeibeamten an, dass die Qualität der Eigensicherung in Abhängigkeit von dem individuellen Trainingsstand, der Motivation, dem (Dienst-) Alter und dem Geschlecht sehr unterschiedlich sei. Als problematisch werden routinemäßige Vorgehensweisen und die Umsetzung des Leitfadens 371 gesehen. Demgemäß bestand Einigkeit aller Befragten, dass ein regelmäßiges Einsatztraining notwendig sei.
Die PD Montabaur sieht Optimierungsmöglichkeiten in lokalen Trainings unter Anleitung des SB SET. Daneben soll Anreiz für ein Einsatztraining sein, dass dieses zusätzlich zum monatlich vierstündigen Dienstsport durchgeführt werden kann – z.B.: Plant eine Dienstgruppe einen Sonderdienst mit gemeinsamen Einsatztraining, haben die vier Stunden Dienstsport im Monat weiterhin Bestand und können für andere sportliche Aktivitäten in Anspruch genommen werden. Sofern die von den SET angebotenen Einsatztrainings nicht freiwillig besucht werden, kann ein entsprechender Ergänzungsdienst auch angeordnet werden.
Die Führungs- und Einsatzmittel werden – mit Blick auf den Digitalfunk – positiv bewertet. Optimiert werden (sollen) die FEM durch die Beschaffung von Taschenlampen, die sich auf dem neuesten Stand der Technik befinden (z.B. LED-Technik).

Rückhalt des Vorgesetzten
Im zweiten Teil des Interviews wurde erfragt, wie der Rückhalt der Vorgesetzten empfunden wurde, sofern Befragte Opfer von Gewalt wurden.
Die Antworten zeigten erwartungsgemäß, dass der Rückhalt und die Erfüllung der Fürsorgepflicht je nach handelnden Personen sehr unterschiedlich beurteilt wurden. Zusammengefasst kann jedoch konstatiert werden, dass mit steigendem Verletzungsgrad auch die Intensität und Dauer der anlassbezogenen Gespräche und Nachbereitungen oder Hilfestellungen in dienstrechtlichen Belangen stattfinden. Nach Ansicht der Befragten ist diese positive Entwicklung beizubehalten und noch weiter zu intensivieren.
Auf Direktionsebene wurde entschieden, dass neben – im Einzelfall – intensiveren Gesprächen aus Führungsverantwortung auch die Mitarbeiter dazu ermutigt werden sollen, auf Führungskräfte aus eigener Initiative zuzugehen – denn nicht immer könne der Grad der Verletzung oder die Schwere der Tat nach Aktenlage über die tatsächliche Beeinträchtigung des (körperlichen und/oder seelischen) Wohlbefindens des Mitarbeiters Aufschluss geben. Hilfe darf und muss auch eingefordert werden!
Vertrauensverluste zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern sind nach Ansicht der Interviewten bedingt durch mangelnde Transparenz bei Strafverfahren und Beschwerden. Ein Beispiel war, dass wegen Widerstands geschädigte Polizeibeamten nicht in jedem Fall Kenntnis davon erhalten, wenn nach der Vernehmung des Beschuldigten eine Strafanzeige wegen Körperverletzung im Amt gegen sie erstattet wurde.
Um das Vertrauensverhältnis in diesem Punkt zu verbessern und die Transparenz zu erhöhen hat die PD Montabaur angeregt, in Zukunft beschuldigte Beamte auf dem Dienstweg durch Mitteilung der sachbearbeitenden Dienststelle über das Verfahren zu informieren, soweit dies aus ermittlungstaktischen Gründen möglich ist. Darüber hinaus sind die Sachbearbeiter von Widerstandsdelikten künftig angehalten, Rückmeldungen an die geschädigten Polizeibeamten zu geben – z.B. wenn sich der Beschuldigte im Rahmen der Vernehmung für sein Verhalten entschuldigt.
Zum Adhäsionsverfahren befragt gaben die Polizeibeamten an, dass ihnen der Begriff unbekannt sei und sie bislang durch ihre Vorgesetzten nicht auf diesen Weg hingewiesen wurden.12 Künftig soll anlassbezogen in Fällen schwererer Gewalt ein Hinweis auf das Adhäsionsverfahren erfolgen, um in dem Strafverfahren zusätzlich zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen.

Deeskalation von Gewalt durch Polizeibeamtinnen
Die Befragten halten in polizeilichen Einsätzen generell eine gemischte Streifenwagenbesatzung für vorteilhaft. In einem Vorstadium der Gewalt habe die Anwesenheit von Polizeibeamtinnen durchaus deeskalierende Wirkung.
Einzige Ausnahme jedoch sei eine von vorneherein hoch aggressive und gewaltsame Situation, z.B. eine hochgradig alkoholisierte und als Gewalttäter bekannte Person. Derart generell gewaltbereite und unter Alkoholeinfluss stehende Probanden würden zumeist keine Verhaltensänderung gegenüber Polizeibeamtinnen zeigen. Zudem sei es – so die mehrheitlich vertretene Auffassung – schwieriger, mit körperlich unterlegenen Beamtinnen einen Widerstand zu brechen.
Im Fazit erklärte die eine Hälfte der Befragten, nach Möglichkeit eine rein männliche Besatzung in den Einsatz zu entsenden – die andere Hälfte teilte mit, keinen Einfluss auf die Besatzung zu haben und daher nach Möglichkeit eine zweite Besatzung zuzuführen.

Fazit

Das regionale Lagebild zeigt im Vergleich mit dem landesweiten Lagebild und der aktuellen KFN-Studie, dass sich bundes- und landesweite Trends im Gewalthandeln gegen Polizeibeamte auch auf Ebene einer ländlich geprägten PD widerspiegeln.
Darüber hinaus konnten mithilfe der Mitarbeiterbefragung Ideen und Schlussfolgerungen aufgezeigt werden, die zukünftig einen besseren Schutz der Mitarbeiter, eine Intensivierung der Opferbetreuung sowie eine Optimierung des Verhältnisses zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern zum Ziel haben.
Die entsprechend der Untersuchungsergebnisse entwickelten Schlussfolgerungen und Umsetzungen sind Teil des Zielvereinbarungsprozesses 2011 der PD Montabaur.
Derzeit ist eine landesweite Arbeitsgruppe damit befasst, auf Basis der KFN-Studie und des landesweiten Lagebildes eine „eingehende Analyse und Bewertung der Gefährdungsszenarien und Tatfolgen vorzunehmen. Darauf aufbauend, sollen Konsequenzen und Handlungserfordernisse in einem Maßnahmenkatalog zusammengefasst werden.„13
Darüber hinaus obliegt es jedem Polizeibeamten selbst, dem Gewalthandeln professionell zu begegnen und den Schutz für sich und die Kollegen zu erhöhen:
Gewalt gegen UNS geht UNS alle an!

Anmerkungen:

1 Soweit Personen- und Funktionsbezeichnungen aus Gründen der Vereinfachung nur in der männlichen Form verwendet werden, gelten sie gleichermaßen für Frauen.
2 Vgl. May, „Gewalt gegen die Polizei: Fallzahlen sind gestiegen„, Polizeikurier Heft 03.2010, Juni 2010, S. 31.
3 Projektgruppe UA FEK „Einsatzlagen des täglichen Dienstes„, Bericht mit Stand 21.08.2009, http://www.extrapol.de/Anlage201444/AbschlussberichtEinsatzlagendestaeglichenDienstes.pdf, zuletzt besucht am 29.12.2010, S. 22.
4 Vgl. ebd.
5 Um vergleichbare Ergebnisse zu erhalten, wurden die Gewaltfälle der PD Montabaur aus dem Jahr 2009 mittels des von der Projektgruppe UA FEK entwickelten Erhebungsrasters zur Erstellung eines bundes- und landesweiten Lagebildes ausgewertet, vgl. Projektgruppe UA FEK „Einsatzlagen des täglichen Dienstes„, Bericht mit Stand 21.08.2009, http://www.extrapol.de/Anlage201444/AbschlussberichtEinsatzlagendestaeglichenDienstes.pdf, zuletzt besucht am 29.12.2010, S. 23 sowie Anlage 2. Das Raster diente als vollständig standardisiertes Erhebungsinstrument, in dem die gleichen „Fragen„ zu allen Sachverhalten in der gleichen Reihenfolge mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten vorlagen. Die Ergebnisse wurden mittels des Statistikprogramms GrafStat ausgewertet.
6 Vgl. Projektgruppe UA FEK „Einsatzlagen des täglichen Dienstes„, Bericht mit Stand 21.08.2009, http://www.extrapol.de/Anlage201444/AbschlussberichtEinsatzlagendestaeglichenDienstes.pdf, zuletzt besucht am 29.12.2010, S. 23.
7 Vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland,  zuletzt besucht am 31.12.2010.
8 Die Anzahl von 136 Straftatbeständen bei 75 registrierten Fällen ist mit einer Mehrfacherfassung von Straftaten pro Fall zu erklären.
9 Der Frauenanteil der PD Montabaur betrug mit Stand vom 31.12.2010 16%.
10 Insgesamt wurden 7 Polizeibeamtinnen und -beamte im Rahmen eines leitfadengestützten Experteninterviews zu der Thematik befragt. Die Interviewpartner wurden als „typische Fälle„ ausgewählt, die das Untersuchungsfeld (die Grundgesamtheit aller Polizeibeamten des Direktionsbereichs) besonders gut repräsentieren. Die Befragung erfolgte (mit Ausnahme eines Polizeibeamten, der aktuell Opfer von Gewalt wurde) anonym und dauerte im Durchschnitt eine Stunde. Insgesamt wurden 37 Seiten transkribierte Interviews mittels qualitativ inhaltlich strukturierender Analyse ausgewertet.
11 Vgl. § 77a I StGB: „Ist die Tat von einem Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr oder gegen ihn begangen und auf Antrag des Dienstvorgesetzten verfolgbar, so ist derjenige Dienstvorgesetzte antragsberechtigt, dem der Betreffende zur Zeit der Tat unterstellt war.„, http://dejure.org/gesetze/StGB/77a.html, zuletzt besucht am 28.02.2011.
12 Vgl. § 403 StPO: „Der Verletzte oder sein Erbe kann gegen den Beschuldigten einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch, der zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gehört und noch nicht anderweit gerichtlich anhängig gemacht ist, im Strafverfahren geltend machen, im Verfahren vor dem Amtsgericht ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes.„, dejure.org/gesetze/StPO/403.html, zuletzt besucht am 28.02.2011.
13 Vgl. Arnd, „Gewalt gegen die Polizei: Landesweite Arbeitsgruppe eingerichtet„, Polizeikurier Heft 06.2010, Dezember 2010, S. 3.