Wirtschaftskriminalistik

Korruption und Systemkriminalität

Finanzmärkte und Tatorte

Die jüngere Entwicklung auf den Finanzmärkten dieser Welt wirft viele grundsätzliche Fragen auf. Versuche zu ihrer Beantwortung wären vielleicht müßig, wenn man annähme, dass wir nur die Krisen haben, die wir verdienen. Am Anfang müsste in jedem Fall die Klärung des interpretationsbedürftigen Begriffs „Finanzkrise„ stehen. Wir könnten aber schon vorher auf Abwege geraten. Das Verständnis der Genese des gegenwärtigen Szenarios und die Folgenabschätzung einschließlich einer Risikobewertung leiden bereits daran, dass es sich nicht um eine „Krise„ handelt.
Wir stehen vor der durchaus vorhersehbaren Konsequenz eines Systems bzw. einer Wirtschaftsordnung. Handelte es sich also nicht um einen „Betriebsunfall„, sondern um ein inhärentes und unvermeidliches Versagen, dann wäre manche Debatte um die „Systemrelevanz„ bestimmter Unternehmen mit der Frage zu bereichern, ob das System selbst noch relevant ist bzw. noch sein darf. Damit tritt schon jetzt eine bemerkenswerte Schärfe auf den Plan. Man könnte nämlich fragen, ob bestimmte moderne Formen der Finanzkriminalität nicht nur auf die kriminelle Energie von Einzeltätern oder ganzer Unternehmen zurückzuführen sind, sondern nur zu den zwangsläufigen Folgen einer spezifisch kriminogenen Ordnung gehören. Es ginge dann nicht mehr nur um individuelle Zurechnung von Schuld nach den mühseligen Verfahrensregeln des Strafprozesses und um die Anwendung alterschwacher Kategorien des materiellen Strafrechts.

Dr. Wolfgang Hetzer
Adviser to the Director General, European Anti-Fraud Office, Brüssel

Konstatierte man eine „Systemkriminalität„ würde sich nicht nur die Frage nach der Verantwortlichkeit für deren Entstehungsbedingungen aufdrängen. Man müsste auch erörtern, wer von den dadurch eröffneten Tatgelegenheiten profitiert, wie hoch der entstandene und weiter entstehende Schaden ist und wem schließlich die Begleichung der allfälligen Rechnungen obliegt. Die jeweiligen Antworten dürften den Einsichten ähneln, die man in der gesamten Menschheitsgeschichte nach Kriegen immer wieder gewinnen konnte: Initiiert wird die Veranstaltung nur von Wenigen, der jeweilige materielle Vorteil landet ebenfalls nur bei Wenigen.
Die Bezahlung – mit Blut, Leben oder Geld – wird möglichst Vielen aufgebürdet. Natürlich wird niemand sterben, weil angeblich systemrelevante Banken auf mehr oder weniger direkte und mehr oder weniger kunstvolle Weise mehr oder weniger rechtzeitig vergesellschaftet werden. Realistischer und drängender ist dagegen die Frage, ob und welche Steuerzahler letztlich für die dadurch entstandenen Risiken finanziell geradestehen müssen. In Zeiten, in denen eine Milliarde zur kleinsten Rechnungseinheit verkommen zu sein scheint, sollte man sich jedenfalls schon einmal von der romantischen Vorstellung einer rationalen und gerechten sozialen Ausgleichsmechanik verabschieden.
Mit anderen Worten: Finanzkriminalität könnte nicht nur systemischen Charakter haben, sondern auch Profite ermöglichen, deren Gemeinschädlichkeit alles Bisherige in den Schatten stellt. Das liegt nicht nur daran, dass wir es in den jeweiligen Bereichen meistens mit hochintelligenten, skrupellosen, sozial integrierten und mit weit überdurchschnittlicher Energie zum „absolute return„ entschlossenen Tätern und Gruppierungen zu tun haben.
Noch beunruhigender erscheint eine weitere Überlegung: Eine Wirtschafts-Ordnung setzt mindestens funktionsgerechte rechtliche Rahmenbedingungen voraus. Hinzu tritt eine fast schon unübersehbare Vielzahl gesetzlicher Einzelregelungen. Im Hinblick auf die These „Finanzkriminalität als Systemkriminalität„ gibt es eine relativ gemütliche Reaktion auf die schadenstiftende Entwicklung der jüngeren Zeit. Man könnte daran erinnern, dass Untreue, Betrug; Konkursverschleppung, Insiderhandel, Urkundenfälschung, Bilanzfälschung, Bestechung und eine Vielzahl weiterer Handlungsweisen im Wirtschaftsleben schon lange verboten sind und gelegentlich – nach langwierigen Verfahren auf der Grundlage einer Verständigung oder nach einem „Kuhhandel mit der Gerechtigkeit„ – mit recht erträglichen Sanktionen gegen Einzeltäter, aber nicht gegen Gruppierungen und Unternehmen, geahndet werden.
Das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass der präventive und repressive Wirkungsgrad des Vorgehens gegen Wirtschaftskriminalität durch Inhalt und Qualität von Rechtsregeln bestimmt wird, die nicht unmittelbar einer Sanktionierung dienen, sondern die im Gegenteil konstitutiv begünstigend für manche Formen einschlägiger Delinquenz wirken. Sollte diese Einschätzung richtig sein, eröffnete sich eine weniger gemütliche Perspektive auf den Gesetzgeber in diesem Lande.
Dessen konkrete Bestimmung fällt allerdings nicht mehr so leicht wie dies etwa das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland insinuiert. Auf die mit dem „Outsourcing„ der Gesetzgebung verbundenen Probleme wird noch einzugehen sein. Hier sei nur grundsätzlich angemerkt, dass eine Untersuchung der strukturellen Ursachen der eingetretenen und sich weiter abzeichnenden Katastrophen überflüssig erscheinen mag, wenn man einräumen müsste, dass wir auch nur die Politiker haben, die wir verdienen. Sollte diese Einschätzung stimmen, landete man bei der nicht rechtlich regelbaren Frage, was man tun müsste, um die Politiker zu bekommen, die man (jetzt noch) nicht verdient hat.
Wie auch immer: Gesetzgeber, Amtsträger, Behörden, Wirtschaftsunternehmen, gesellschaftliche „Klassen„ und unzählige einzelne Bürgerinnen und Bürger haben ihren Anteil an einem Prozess, der zu einer der größten Wertvernichtungen in der neueren Wirtschaftsgeschichte geführt hat und der trotz aller Beschwichtigungsversuche noch anhalten wird. Umso bedauerlicher ist es, dass eine angemessene und genügend problemorientierte Diskussion über die ordnungspolitischen Aspekte nicht geführt wird. Dazu gehörte auch eine kriminalpolitische Debatte. Es ist höchste Zeit.
Verhinderung und Verfolgung der Wirtschaftskriminalität dienen eben nicht alleine dem individuellen Rechtsgüterschutz. Nicht erst seit der „Finanzkrise„ ist evident, dass man die Schädlichkeit wirtschaftskrimineller Strukturen und Handlungen nicht mit den üblichen kleinteiligen Daten aus der polizeilichen Kriminalstatistik beschreiben kann.
Bereits lange vor dem Jahre 2008 hätte auch der durchschnittliche Zeitungsleser (und Wähler) über einige Punkte nachdenken können, die hier leider nur stichwortartig anzudeuten sind:

  • Validität der Bewertungen von „Rating Agenturen„.
  • Volumina der durch „innovative Finanzinstrumente„ verursachten Kapitalbewegungen.
  • Struktur und Leistungsfähigkeit der Börsenaufsicht.
  • Verschleierung von Risiken durch Ausgliederung (Zweckgesellschaften).
  • Entkoppelung der Finanzmärkte von der „Realwirtschaft„.
  • Politisierung der Landesbanken.
  • Überschreitung von Kompetenzgrenzen in den Geschäftsbanken.
  • Defizite der Risikoabschätzung auf fremden Märkten.
  • Risikoerhöhung durch Gesetzgebung (z.B. Investmentmodernisierungsgesetz 2004).
  • Schadenshöhe der Kapitalanlagebetrügereien.
  • Qualifikation der Akteure in Wirtschaft und Politik.
  • Schere in der Einkommensentwicklung.
  • Strukturzerstörungen durch Deregulierungen.
  • Beziehung zwischen Inkompetenz und Korruption.
  • Belohnungssysteme für unfähige und erfolglose Manager.

Diese Aufzählung ist willkürlich, unsystematisch und unvollständig. Sie kann bestenfalls das thematische Spektrum andeuten, in dem die Diskussion über Voraussetzungen und Folgen des Finanzmarktgeschehens zu führen ist.
Es war schon immer so, dass insbesondere im Bereich der Wirtschaftskriminalität neben den unmittelbaren Schäden auch gravierende mittelbare Folgen (Vertrauensverlust, Wettbewerbsverzerrungen, Arbeitsplatzverluste, Renditeeinbußen, etc.) zu verzeichnen waren. Der Hinweis auf die Beziehungen zwischen der Globalisierung und den sich verändernden Formen der Wirtschaftskriminalität gehört mittlerweile zum vertrauten Alltagswissen. Und selbstverständlich weiß jeder Konsument, dass einzelne Wirtschaftsbereiche geraume Zeit vor der „internationalen Bankenkrise„ global vernetzt waren. Was denn sonst?
Immerhin ist man auf der Herbsttagung des Bundeskriminalamtes im Jahre 2008 auf den Gedanken gekommen, dass es auch von Interesse sei, ob es strafrechtlich relevantes Verhalten von einzelnen Akteuren der Banken- und Finanzwirtschaft gab und ob wir aus den Entwicklungen der jüngsten Zeit Lehren für unser Strafrecht und die Strafverfolgung ziehen müssen. Ansonsten wurden lediglich die amtsüblichen Erkenntnisse und die altbekannte Forderungen vorgetragen:

  • Vernetzung der Welt durch Globalisierung.
  • Nutzung von Computern und Internet durch kriminelle Tätergruppierungen.
  • Berücksichtigung und Kopplung von präventiven und repressiven Ansätzen.
  • Umsetzung von „Compliance„-Programmen.
  • Effizienter Vollzug angemessener rechtlicher Rahmenbedingungen.
  • Fortlaufende Überprüfung der Funktionstüchtigkeit von Rechtsvorschriften.
  • Abschöpfung kriminell erlangten Vermögens.
  • Verknüpfungen zwischen Wirtschaftskriminalität und Organisierter Kriminalität.
  • Beseitigung von Vollzugsdefiziten.
  • Initiierung einer Dunkelfeldforschung.
  • Verbesserung behördlicher Zusammenarbeit.

Mit dem Vortrag dieser „Mantra-Formeln„, die man nun seit Jahrzehnten mit kleinen Abweichungen zu jedem Thema der Kriminalpolitik immer wieder hört, ist die Problematik nicht erschöpfend behandelt. Die „Finanzkrise„ hat in kriminalpolitischer Hinsicht eine Dimension offenbart, die weit jenseits üblicher politischer Beschwichtigungsrituale und persönlicher Profilierungszeremonien beginnt. Heutzutage ist die Frage zu stellen, ob sich aufgrund einer in Wirtschaft und Politik endemisch verbreiteten und institutionalisierten Inkompetenz eine Systemkriminalität etabliert hat, für deren korruptive, also gesellschaftszerstörende Wirkungen gerade diejenigen mitverantwortlich sind, die sich über viele Jahre ungestört als Verkörperung des Leistungsprinzips und als Schutzpatrone des Gemeinwohls präsentiert haben. Sie ist auf einer Festveranstaltung offensichtlich nicht zu beantworten, ja nicht einmal zu stellen. Aber sie wird auf die Tagesordnung kommen müssen, in der Politik, in der Wirtschaft und nicht zuletzt in der gesamten Gesellschaft.

Straftat und Kultur

Korruption ist kein unbekannter Kontinent, dessen Entdeckung überraschen müsste. Man kann geographisch und zeitlich von jedem beliebigen Punkt aus aufbrechen. Schon nach wenigen Schritten beginnt ein Streifzug durch ganze – manchmal sogar blühende – Landschaften. Dabei führt der Weg immer wieder in Gerichtssäle. Dort findet eine Topographie besonderer Art statt.
Nicht alle Höhen und Tiefen sind von diesen Plattformen aus hinreichend klar zu vermessen. Die Vorstellung, dass sich in der Gesellschaft ein Gefühl dafür entwickeln müsste, was anständig und was unanständig ist, was unser Zusammenleben erleichtert oder bedroht, ist nämlich im Schnittpunkt von Naivität und Verzweiflung angesiedelt, letztlich also paradox. Patentrezepte gibt es nicht. In der Priorisierung strafrechtlicher Instrumente liegt jedenfalls nicht das Heil.
Korruptive Verflechtungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik reflektieren möglicherweise einen dramatischen Bewusstseinswandel, der mit dem groben Raster von Strafgesetzen überhaupt nicht erfassbar ist. Dies gilt auch im Hinblick auf objektive Strukturen. Gesellschaftliche Einrichtungen, politische Parteien, demokratische wie undemokratische Regierungen, Justiz, Verwaltung, aber auch Polizei und Armee sowie Wirtschaftsunternehmen haben in etlichen Ländern Verknüpfungen gebildet. Sie überschreiten oft die Leistungskraft konventioneller krimineller Vereinigungen.
Die These über die Unterscheidbarkeit von Beute und Gewinn ist nur noch aus märchenhafter Perspektive („Des Kaisers neue Kleider„) erträglich. Es ist nicht mehr zu übersehen, dass sich die Gewinnabsichten von Wirtschaftssubjekten, die Ambitionen von Politikern, die Finanzierungsbedürfnisse von Parteien und die Geldgier von Amtsträgern immer häufiger kreuzen. Daraus entsteht eine besonders „anspruchsvolle„ Korruption, an der die vergleichsweise einfachen Begriffe des Strafrechts zerschellen. Wenn Käuflichkeit den inneren Charakter eines Gemeinwesens prägt, degeneriert Rechtsgehorsam zur lächerlichen Attitüde.
Justizielle Bewältigungsversuche werden zur leeren Geste. Die mit der Korruption einhergehende Entkopplung von Arbeit und Erfolg, Leistung und Einkommen destabilisiert früher oder später jedes gesellschaftliche System. Polizei und Justiz können in diesem Zusammenhang die allfälligen Verklammerungen durch Lebenslügen nicht lösen.
In der Praxis der Strafverfolgung spielen Korruptionsdelikte ungeachtet der Aufsehen erregenden Presseberichterstattung der jüngeren Zeit in Deutschland aber immer noch keine bedeutende Rolle. Die Fallzahlen sind niedrig und nur ein geringer Anteil der bekannt gewordenen Fälle gelangt zur Anklage. Die Dunkelziffer ist sehr hoch, die Schadensberechnung schwierig. Es sind nur grobe Schätzungen möglich. Mittlerweile wird gleichwohl ein vorsichtiger Wandel im Umgang mit der Korruption konstatiert. Bislang beschäftigten sich nach dem Eindruck eines erfahrenen Beobachters die wenigen Korruptionsfahnder vorwiegend mit „Durchstechereien„ in der öffentlichen Verwaltung. Die Wirtschaft sei unterdessen „Terra incognita„ geblieben. Nun habe man diese auch als Aufgabengebiet entdeckt. Ein Fall wie Siemens wäre früher längst nicht so konsequent wie heute bearbeitet worden, so seine Vermutung.
Es ist schwer abzuschätzen, wie es weiter gehen wird. Manchmal erhöht ein Blick in die Vergangenheit die prognostische Sicherheit: Im Anfang war nicht das Wort. Alles begann mit Mord und Totschlag. Diese Art der gesellschaftlichen Ausdifferenzierung ist nicht nur Geschichte. Sie dauert mit wechselnder Intensität an. Der Ursprung von Wirtschaftssystemen war Raub, Diebstahl und Erpressung, nicht Vertragsschlüsse nach Treu und Glauben. Mittlerweile hat sich anscheinend einiges geändert. Das zivile Recht moderiert den Austausch von Waren und Dienstleistungen. Es verhindert überwiegend die gewaltsame Durchsetzung der eigenen Absichten. Aus Überwältigung wird fairer Wettbewerb. Aus Völkermord, Sklaverei und krimineller Landnahme wird Kolonialismus. Aus Kolonialismus wird freier Welthandel. Aus dem Schlachtfeld wird der Gemeinsame Markt.
Vor diesem Hintergrund scheint Korruption gar ein „kultureller„ Quantensprung zu sein. Sie führt vielleicht auf den Gipfel der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklung. Heutzutage muss man Menschen nicht mehr vernichten, damit sie jeweiligen Interessen nicht im Wege stehen. Gewaltanwendung wird durch Verführung abgelöst. Zahlungsanweisungen machen Kriegserklärungen überflüssig. Im Medium des Geldes wandeln sich Gegensätze in Kooperation. Moralische Grundsätze werden im Verhältnis zur Höhe vermögenswerter Zuwendungen geschmeidig interpretiert. Machtfragen lassen sich einvernehmlich behandeln. Die Überzeugungskraft von Argumenten wird unerheblich. Die angebliche „historische Gerechtigkeit„ von Staatsgründungen lässt sich durch Entnahmen aus Reptilienfonds befördern. Selbst ein konstruktives Misstrauensvotum im „Hohen Hause„ des Deutschen Bundestages lässt sich durch einen kleinen Obolus (in Höhe von seinerzeit ca. 50.000,00 DM) steuern.
Im politischen Alltagsgeschäft bietet sich im Übrigen ein breites Spektrum zur Emanzipation von wirtschaftlichem Sinn, Sachverstand und demokratischer Kontrolle. Der Instrumentenkasten ist übervoll. Er enthält lukrative Posten, Gefälligkeiten, Gesetzesinitiativen, Subventionen und Versorgungszusagen. In einer Welt, in der materieller Wohlstand Lebenssinn geworden ist und zwischen Arbeit und Einkommen kein nachvollziehbarer Zusammenhang mehr besteht, ist Korruption allgegenwärtig.
Sie hat eine unverzichtbare Scharnierfunktion. Rechtstreue zählt nicht mehr zu den wichtigsten Funktionsprinzipien von Gemeinschaften als Solidarverband. Und solange die Beteiligten nicht verstehen wollen oder nicht verstehen können, dass sie innerhalb einer korruptiven Beziehung ihre Selbstachtung riskieren, bleiben alle Debatten über Korruptionsbekämpfung ohnehin eine nutzlose Leidenschaft. Diese Hinweise können jedoch dann nicht beeindrucken, wenn mangelnder Respekt für die eigene Würde zur Entwertung aller Beziehungen führt, die durch Arbeit und Loyalität geprägt sein sollten.
Und dennoch: Die korrumpierende Annahme von Geld ist ein Angriff auf die Selbstachtung. Wer das nicht einsieht, ist vermutlich auch durch Strafdrohungen nicht zu beeindrucken. Dann wäre nur eine Forderung plausibel: Abschaffung der Korruptionsstrafbarkeit!

Kapital und Kompetenz

Gesetzgebung zur Gestaltung und Förderung des Wirtschaftslebens verlangt Sachverstand. Vor allem aber muss der Prozess der Gesetzgebung den Anforderungen demokratischer Legitimität genügen. Der Gehorsamsanspruch des Gemeinwesens gegenüber dem Rechtsunterworfenen wird u.a. durch die unbestechliche Regelung allgemeiner Belange begründet. Gesetzgebung steht im Mittelpunkt staatlicher Willensbildung. Die entsprechenden Prozeduren sind minutiös in der Verfassung geregelt. Die Verantwortlichkeiten der beteiligten Institutionen sind klar bestimmt. Das Bundesverfassungsgericht ist der letzte Garant ordnungsgemäßer Machtausübung.
All dies wird zu billigem Tand, wenn die inhaltliche Gestaltung von Gesetzen in die Hände derer gerät, die selbst daraus Nutzen ziehen können, keinerlei demokratischer Kontrolle unterliegen und obendrauf für ihre Mitwirkung noch aus dem Staatshaushalt entlohnt werden. Nicht nur das Investmentmodernisierungsgesetz, mit dem den sog. Heuschrecken (Hedge Fonds) von einer „rot-grünen„ Bundesregierung die Einflugerlaubnis nach Deutschland erteilt wurde, das Finanzmarktstabilisierungsgesetz, das Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz und die Vorschriften über staatliche Zwangsmaßnahmen gegenüber gefährdeten Banken beruhen auf den Entwürfen privater gewinnorientierter Rechtsberatungskonzerne.
Anlässlich der Auslieferung (Sommer 2009) des deutsch/kanadischen Staatsbürgers und ehemaligen Waffenlobbyisten Karl-Heinz Schreiber, der unter zum Teil ungeklärten Umständen hohen Amts- und Würdenträgern der Republik erhebliche Barbeträge (1.000.000,00 bzw. 100.000,00 DM) übergeben hatte, erinnerte ein juristisch gebildeter journalistischer Beobachter (Prantl, in: SZ Nr. 178 v. 5. August 2009, S. 4) daran, dass die „alte Korruption„ darin bestand, dass Lobbyisten ihre Interessen am Gesetz vorbei mit viel Geld durchsetzten. Nach seiner Einschätzung besteht die „neue Korruption„ womöglich darin, dass sich die Lobbyisten die Gesetze gleich selber machen – und sich das auch noch gut bezahlen lassen, weil sie das in Gestalt von hochseriösen und hochspezialisierten Anwaltskanzleien ganz offiziell im Auftrag von Ministerien tun. Immer mehr (vor allem Wirtschafts-)Gesetze werden in Anwaltskanzleien ausgearbeitet. Nicht nur deshalb drängt sich die Frage auf:
„Tritt hier an die Stelle der alten pausbäckigen Schreiber’schen Kumpanei nur professionelle Kollusion zum Schaden des Gemeinwohls?„
An anderer Stelle wird in der Presse über die angebliche Arbeitsüberlastung in Bundesministerien berichtet und behauptet, dass die Beauftragung von Großkanzleien der bequemere Weg sei. Es gebe keine zeitraubenden Abstimmungen mit anderen Ressorts, keine Beamten, die auf Einhaltung der Arbeitszeit beharrten (Hipp/Reiermann/Rosenbach/Schmid/Wassermann, in: Der Spiegel Nr. 34 v. 17. August 2009, S. 68, 70).
Allmählich scheint sich der Kreis zu schließen. Die Ebenen verschränken sich. In neuerer Zeit wird die Finanzkrise nicht mehr vornehmlich als eine Krise des Zutrauens in wesentliche Institutionen kapitalistischen Wirtschaftens beschrieben. Jetzt ist die Rede von der „Vertrauenskrise„. Den Leistungsträgern wird der Sinn für die Bedeutung von Verantwortung abgesprochen.
Aus der Sicht eines Kommentators hat es den Anschein, als habe eine Rückbesinnung auf das individuelle Versagen stattgefunden. Anklänge eines systemischen Bezuges finden sich gleichwohl in der Behauptung, dass es zum „Crash„ nur habe kommen können, weil „anonyme Marktprozesse„ die Versprechen hätten halten sollen, die einzelne Menschen einmal gegeben haben. Die Finanzmanager hätten sich auf dem „Verschiebebahnhof der Verantwortung„ zu leicht verstecken können. Gleich wie sie agierten, ihr Handeln sei für sei stets folgenlos geblieben, ihr Zeitbewusstsein – ohne das kein Verantwortungsgefühl denkbar sei – suspendiert.
Haftung und Rechenschaft schienen weitgehend delegiert zu sein an den ungreifbaren, gesichtslosen „Markt„. Mit Recht wird in diesem Zusammenhang die Frage gestellt, wie dazu das einzige Gesicht passt, das weithin für die gegenwärtige Finanzkrise steht (Bernie Madoff), einem Betrüger, der dafür nicht verantwortlich ist und der seine ergaunerten Gelder auch nicht der Spekulation preisgab, sondern nutzte, um die exorbitanten „Rendite„-Versprechen zu erfüllen, die er früheren Anlegern gegeben hatte?
Die Wahl dieses „Sündenbocks„ mag man für symptomatisch halten. Sein Vorgehen lässt sich nicht nur in der notorischen Finanzwirtschaft verorten. Es ist vor allem eindeutig als delinquent zu identifizieren (Betrug).
Damit ist aber analytisch nichts Entscheidendes geleistet. Erst müssten wichtige weitere Fragen beantwortet werden: Was, wenn die Krise schlicht die Folge eines mehr als gewollten, also im Grunde erzwungenen Wettbewerbs darum ist, wer eben der beste Kapitalist ist? Dann wäre die Gesichtslosigkeit dieser Krise in der Tat nur mehr als logisch. Jeder Manager, den man öffentlich an den Pranger stellte, könnte nur allzu deutlich machen, dass er nichts weiter als eine besonders konsequente Inkarnation des Gedankens einer notwendig haltlosen Profitmaximierung in der freien Marktwirtschaft ist, die von Politikern jeder Schattierung geradezu als Lebenselexier gepriesen wird und mit der wir alle prinzipiell einverstanden sind.
Ein zentraler und fataler Wesenszug der gegenwärtigen Mentalität ist in der Tat: Konsequenz. Weder gierige Manager, machtbesessene Politiker noch dopende Sportler werden exkommuniziert. Es handelt sich eben nicht um vom Glauben Abgefallene oder Sünder. Letztlich ist das Gegenteil richtig: Eher allzu fleißig Glaubende strapazieren die Grenzen des Sinns. Das ist der eigentliche ungebrochene religiöse Kern der Gegenwart. Es ist also schon eine Krux, wie ein kluger Analytiker fand (Vgl. insgesamt: Rabe, in: SZ Nr. 187 v.
17. August 2009, S. 9).
Korruption ist ein Phänomen, das nicht nur strafrechtlich zu beschreiben und zu ahnden ist; Korrumpierbarkeit ist die latente Bereitschaft zu gemeinschaftsschädigender Selbstbereicherung, es handelt sich also um eine Haltung, eine Mentalität, die sich insbesondere in Zeiten gesellschaftlichen Verfalls immer mehr verbreitet und deshalb sogar eine kulturelle und soziale Herausforderung ist – in Europa und weltweit.
Korruption signalisiert immer auch Führungsversagen, wie sich in allen Staaten zeigen lässt, in denen es zu bestimmten Verknüpfungen zwischen wirtschaftlichen Interessen, persönlichen Ambitionen und politischen Zielen kommt.
In jüngerer Zeit hat sich eine besondere Form der Bedrohung und des Risikos herausgebildet: Korrumpierbarkeit durch Inkompetenz. Eine überforderte Staatsbürokratie bedient sich der Hilfe Privater, die als angebliche Inhaber überlegenen Sachwissens ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen sogar im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren verfolgen können.
Die Diskussion über die ökonomischen Voraussetzungen und Folgen korruptiven Verhaltens in der Wirtschaft leidet unter einem Infantilisierungsschub. Insbesondere der Hinweis darauf, dass es andere Mitbewerber etwa auf ausländischen Märkten doch auch tun und dass man ohne Bestechungszahlungen keine Aufträge erhält, reflektiert entweder das Rationalitätsmodell von Kleinkindern oder belegt zumindest ein verkommenes Rechtsbewusstsein.
Jede Gesellschaft hat die Korruption, die sie verdient, so wie jede Demokratie die Politiker hat, die ihr entsprechen, Umstände, die jedoch in keiner Weise entlastend wirken, weil jeder Einzelne in seinen persönlichen, beruflichen und politischen Bezügen eine Wahlfreiheit hat, von der er leider oft keinen Gebrauch mehr macht oder die er dazu nutzt, um sich mit kleiner und großer Münze Vorteile zu verschaffen, die ihm rechtlich nicht zustehen: Korruption ist also (auch) unsere eigene Frage als Gestalt.