Opferschutz

Parteinahme für Opfer

Parteinahme für Opfer heißt: Den Tätern den Kampf ansagen. Allen Tätern!

Von Sr. Dr. Lea Ackermann, Vorsitzende Solwodi Deutschland

Sr. Dr. Lea Ackermann

OLWODI ist die Abkürzung von „SOlidarity WIth WOmen in DIstress“ – „Solidarität mit Frauen in Not.“ Ich habe diese Organisation 1985 in Mombasa, Kenia, gegründet: als Ausstiegsprojekt für Prostituierte, deren wirtschaftliches Elend schamlos von Prostitutionstouristen aus den reichen Industrienationen ausgebeutet wird. Seit 1987 engagiert sich SOLWODI auch in Deutschland. Anfangs war der deutsche Ableger – „Anlaufstelle für Migrantinnen in Notsituationen“ – ein winziger Ein-Frau-Betrieb. Inzwischen ist SOLWODI DEUTSCHLAND ein bundesweites Netzwerk mit Zentrale in Boppard-Hirzenach, einem Deutschland-Verein, vier regionalen Vereinen in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bayern sowie zehn Fachberatungsstellen und sieben Schutzwohnungen.In den ersten Jahren betreute SOLWODI vor allem Frauen aus der Dritten Welt, die von Sextouristen oder Heiratsagenturen nach Deutschland geholt worden waren. Seit dem Fall des Eisernen Vorhangs kümmern wir uns zu einem Großteil um Frauenhandelsopfer aus dem Osten. Gewaltsam verschleppt oder mit falschen Versprechungen gelockt sind sie als Zwangsprostituierte im deutschen Rotlichtmilieu gestrandet. Gelockt oder verschleppt, scheinbar freiwillig oder offenkundig unfreiwillig – für die Opfer macht das wenig Unterschied. Und erst recht nicht für die skrupellosen Täter, die diese Frauen wie eine Ware behandeln: ohne Anspruch auf Menschenwürde und Menschenrechte. Zu den Tätern zähle ich nicht nur Schlepper, Schleuser und Zuhälter – auch die Freier gehören dazu.



Drei Fälle – drei Menschen
Tatjana aus Vilnius war 22, Hochschulabsolventin und arbeitslos. Eines Tages entdeckte sie in der Zeitung das Inserat einer „Agentur“, die Jobs in Deutschland vermittelte. Es war nur eine Telefonnummer angegeben, die Stimme des Mannes am anderen Ende der Leitung klang sympathisch. Tatjana vereinbarte ein Treffen mit ihm. „Vaselis machte einen sehr soliden, professionellen Eindruck auf mich.“ Sie solle in einem Lokal in Deutschland „Kunden zum Trinken animieren“, erklärte er ihr: Damit könne sie „gutes Geld” verdienen. Ihr schien das eine attraktive Offerte zu sein. Dass es sich um Prostitution handeln könne, kam ihr nicht in den Sinn. Abends würde sie arbeiten und tagsüber Deutschkurse besuchen, um ihre Chancen auf dem litauischen Arbeitsmarkt zu verbessern, stellte sie sich vor. Sie händigte Vaselis ihren Pass aus, er besorgte ein Touristenvisum für sie und begleitete sie im Zug nach Berlin, wo er sie an Boris übergab – angeblich ein „Mitarbeiter“ seiner „Agentur“. Es kam, wie es kommen musste: Tatjana landete in einem „Club“. Dort wurde sie acht qualvolle Monate lang zur Prostitution gezwungen. „Über diese Zeit möchte ich mich nicht äußern“, sagt sie heute, „ich versuche, sie zu vergessen, so gut es geht.“

Dass ihr SOLWODI beim Vergessen hilft, hat Tatjana der Polizei zu verdanken, die sie bei einer Razzia befreite. „Ich und vier weitere Frauen aus Litauen, Lettland und Russland wurden im Polizeiauto mitgenommen. Wir hatten acht Monate kein Tageslicht gesehen. Kannst du dir vorstellen, was das bedeutet? Wie ich mich gefühlt habe, als ich aus dem Autofenster die beleuchtete Straße sah?“ Und dann der erste warmherzige Mensch seit langem: eine Kripobeamtin, die ihr auf dem Revier eine Zigarette anbietet – und sie an SOLWODI vermittelt.

Natascha aus der Ukraine wusste, dass sie in Deutschland anschaffen sollte; sie war schon in Lwiw Prostituierte gewesen. In dem Wohnungsbordell tauchte eines Tages ein Freund ihres älteren Bruders auf, der ihr „sehr gute Arbeit“ in einem „schicken deutschen Club“ versprach: Da werde sie bestimmt einem reichen Mann begegnen, der sich in sie verliebe und sie heirate, wie Richard Gere Julia Roberts in dem Film „Pretty Woman“. Der schicke deutsche Club entpuppte sich als ein schäbiges Apartment in einer westdeutschen Großstadt. Dort hielten der Freund ihres Bruders und ein zweiter Ukrainer Natascha gefangen, nachdem sie ihr den Pass, das Touristenvisum und ihr letztes Geld abgenommen hatten. In dem Apartment, wo sie mit Handschellen an einen Heizkörper gefesselt war, musste sie keine Freier „bedienen“, sondern „bloß“ ihre beiden Landsmänner, die sie mit brutaler Gewalt zum Geschlechtsverkehr zwangen. Sie schilderte mir folgende Szene: „Diese Kippe, wenn du sie nimmst, wirst du solange abarbeiten, wie du noch deinen Namen weißt. Es ist deine Entscheidung, du hast die Wahl!“

Weil es ihr schon lange die Sprache verschlagen hat, nickt sie stumm und akzeptiert das Angebot ihres Folterers. Natascha sehnt sich nach dem erbärmlichen Trost, den Nikotin zu spenden vermag. Obwohl sie weiß, was darauf folgt: wieder eine Vergewaltigung.
Als ihr Wille völlig gebrochen war, schickten sie Natascha auf den Straßenstrich. Da fiel sie einem Türken auf. Der brachte sie schließlich wirklich in einem Club unter, in dem sie täglich 100 Mark für „Kost und Logis“ bezahlen musste. Was von ihren „Einnahmen“ übrig blieb, teilten sich die beiden Ukrainer und der Türke, der einmal in der Woche zum „Abkassieren“ kam.
Diese drei sind vergleichsweise kleine Fische. Doch ob kleiner Fisch oder großer Boss – der Freier konsumiert die Ware, die ihm geliefert wird, von wem auch immer. Nataschas Kunden in dem Club haben sich nicht darüber gewundert, dass sie keinen Laut von sich gab. Sie fragten sie nicht, warum sie auf ihren Oberschenkeln Brandnarben von ausgedrückten Zigarettenkippen hatte. Während sie ihnen wie eine leblose Puppe zu Willen war, blickten sie in Nataschas tote Augen. Aber das störte sie nicht. Denn für sie war diese verstörte junge Frau kein Mensch, sondern ein Ding.

Keiner von Nataschas deutschen Freiern dachte auch nur im Traum daran, sich in sie – wie Richard Gere in Julia Roberts – zu verlieben und sie zu erlösen: vor dem Traualtar. Erlöst wurde das Mädchen aus der Ukraine von der deutschen Polizei: durch eine Razzia. Dass Natascha anschließend der Staatsanwaltschaft als Hauptbelastungszeugin zur Verfügung stand und vor Gericht als glaubwürdig galt, obwohl sie schon in Lwiw Prostituierte gewesen war, ist der Kripo zu verdanken, die SOLWODI alarmierte. SOLWODI brachte Natascha in einer anonymen Schutzwohnung unter; SOLWODI stellte eine Anwältin, die Nebenklage gegen die Menschenhändler erhob; SOLWODI besorgte eine Dolmetscherin für Behördengänge; SOLWODI erwirkte eine Duldung beim Ausländeramt; SOLWODI finanzierte Deutsch- und Berufsausbildungskurse – und vor allem eine Therapie.
Vielleicht werden Sie sich jetzt fragen: „Warum dieser Aufwand?“ Das fragen mich viele. Es reiche doch, wenn eine wie Natascha gegen die Täter aussage; danach solle sie zurück in ihre Heimat, wo sie hingehöre. Aber bis zum Prozessbeginn vergehen meist zwei bis drei Jahre. Diese Zeit sollte sinnvoll genutzt werden, finde ich. Doch das ist es nicht allein. Ich bin der festen Überzeugung: Was Frauen wie Tatjana und Natascha hier in Deutschland angetan worden ist, muss auch hier wieder gutgemacht werden!

Nach und nach lernten Tatjana und Natascha es, wieder Menschen zu sein. Was ein Mensch ist, weiß Marissa schon lange nicht mehr. Sie ist sechzehn, als sie von der Polizei aus einem Bordell befreit wird. Eins von vielen. Wie viele, ist nicht mehr zu rekonstruieren. Marissa hat die Erinnerung dar-an „verdrängt“. Wir nehmen sie in eine unserer Schutzwohnungen auf. Die ersten Tage verkriecht sie sich unter der Bettdecke wie ein von Jägern gehetztes Tier in seiner Höhle. Auch wir sind Jäger für sie, wir dürfen uns ihr nicht nähern. Einen Tag nicht, zwei Tage nicht, drei Tage nicht. Nach einer Woche beginnt sie zu reden, über einen Menschen, an den sie sich erinnert – wie an eine Fremde, die ihr zufällig mal begegnet ist. Diese Fremde heißt „Marissa“. Sie war ein Mädchen, das von ihrem Vater misshandelt und von ihrem Stiefvater vergewaltigt wurde. Auch in dem Heim, wo das Jugendamt in ihrem Heimatland sie unterbrachte, war sie sexuellen Übergriffen ausgesetzt. Schließlich floh sie mit einer anderen Heiminsassin zu deren Mutter. Diese entpuppte sich als Zwischenhändlerin. Sie verkaufte Marissa an zwei einheimische Menschenhändler, die sie nach Deutschland verschleppten. Was ihr dort angetan wurde, war so schlimm, dass sie ihren Namen vergaß.

Sinkende Zahlen – kein Grund zur Freude
Ich habe hier so ausführlich drei Opfer vorgestellt, weil Opfer für viele nur Zahlen in Statistiken sind. Tatjana, Natascha und Marissa tauchen als Zahlen im „Lagebild Menschenhandel“ des Bundeskriminalamts auf, weil sie durch Polizeirazzien befreit und damit aktenkundig wurden. Doch was ist mit den ungezählten Frauen und Mädchen, die noch auf ihre Befreiung warten? Im Lagebild für 2003 hat das BKA 1.235 Opfer gezählt. „Nur die Spitze des Eisbergs“, moniert Polizeidirektor Karl-Otto Dornbusch in DieKriminalpolizei 3/05. Der Lagebericht für 2004 liegt noch nicht vor, obwohl das Jahr 2005 zur Neige geht. Warum zögert das BKA? Sind die Zahlen vielleicht so drastisch gesunken, dass ihre Veröffentlichung abstrus wirken würde?

Im Lagebild 2002 vermeldete das BKA: „Erfreulicherweise“ sei die Zahl der Opfer, „die zu 87 Prozent aus mittel- und osteuropäischen Ländern stammen gegenüber 2001 um 18 Prozent zurückgegangen“. Auch wir verzeichnen sinkende Zahlen, aber das betrachten wir nicht als Grund zur Freude. Im SOLWODI-Jahresbericht für 2004 werden als „häufigste Kontaktgründe bei Erstkontakten“ 136 Frauen in der Rubrik „Menschenhandel/Zwangsprostitution/Opferzeuginnen“ aufgeführt. 2002 waren es 208 Frauen. Unsere Beraterinnen in allen Fachberatungsstellen von Braunschweig bis Passau sagen: „Die Polizei macht weniger Razzien, darum bringt sie weniger Opfer zu uns.“
Menschenhandel ist ein Kontrolldelikt. Wenn die Polizei nicht nachschaut, haben die Opfer das Nachsehen. Im Dunkelfeld unter der Spitze des Eisbergs verbirgt sich unsägliches Leid. „Viele Mandantinnen berichteten mir“,so unsere Opfer-Anwältin Gabriele Welter-Kaschub, „sie hätten sich in einer derart schlimmen und auswegslosen Situation befunden, dass sie zum Schluss fast täglich auf eine Razzia durch die Polizei hofften.“ Und das, obwohl ihnen weisgemacht worden war: Die deutsche Polizei wäre genauso korrupt wie die in ihren Heimatländern.

Karl-Otto Dornbusch vom LKA Rheinland-Pfalz nennt als eine Ursache für den Rückgang der Razzien die EU-Osterweiterung, die der Organisierten Kriminalität (OK) durch die neue Reisefreiheit „deutlich verbesserte Möglichkeiten der Gewinnmaximierung bei gleichzeitiger Senkung des Strafverfolgungsrisikos“ eröffne. Will meinen: Verstöße gegen das Ausländergesetz, oft ein Zugriffsgrund für die Polizei, sind quasi legalisiert worden, weil Zwangsprostituierte nun als EU-Bürgerinnen gelten. Darüber hinaus beklagt Dornbusch: „Menschenhandelsdelikte werden in der Regel durch die Sachbereich/Kommissariate bearbeitet, die auch für Sittendelikte zuständig sind. Nur selten befassen sich OK-Dienststellen mit der Verfolgung von Tätern des Menschenhandels. Die ‚Sitten’-Kommissariate sind meist hoffnungslos überlastet und nur bei Gefahr im Verzuge in der Lage zu reagieren, jedoch nicht zu agieren.“

Ja, das ist es auch! Aber der entscheidende Grund, so versichern mir Kripobeamte/innen, die mit SOLWODI kooperieren, sei das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung von Prostituierten“ (ProstG). In unserer 2002 erschienenen Studie „Probleme der Strafverfolgung und des Zeuginnenschutzes in Menschenhandelsprozessen“ waren es über 91 Opferzeuginnen, die wir von 1991 bis 2001 betreut haben, bedauert die SOLWODI-Anwältin Gabriele Welter-Kaschub: Da das ProstG die Förderung der Prostitution nicht mehr als Straftatbestand werte, hätten Ermittler kaum noch Ansatzpunkte für Razzien und Kontrollen. „Im Rückblick“, so Welter-Kaschub, „hätte der größte Anteil meiner Mandantinnen somit keine Chance auf Rettung und Befreiung gehabt.“
Zentrales Anliegen des ProstG war es, die Diskriminierung von Prostituierten zu beseitigen. Die Prostitution, die früher als sittenwidrig galt, ist heute legal. Die Legalisierung sollte „freiwilligen“ Prostituierten den Zugang zur Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung erleichtern. Auch erhoffte man sich, den Frauen Perspektiven zum Ausstieg zu eröffnen. Dazu bemerkt der Strafrechtsprofessor Joachim Renzikowski in unserem SOLWODI-Rundbrief vom März 2005: „Die Bewertung des ProstG fällt sehr zwiespältig aus. Auf der einen Seite wird nunmehr – jedenfalls auf der Ebene der Rechtsbegriffe – klar zwischen rechtlich zulässiger, d.h. selbstbestimmter Ausübung der Prostitution und unzulässiger Zwangsprostitution differenziert. Auf der anderen Seite haben sich viele, allzu naive Hoffnungen des Gesetzgebers nicht erfüllt. So lassen sich die Prostituierten, die bei den Sozialversicherungsträgern gemeldet sind, an den Fingern einer Hand abzählen. Die Möglichkeit zum Ausstieg aus der Prostitution steht nur auf dem Papier; tatsächlich gibt es kaum Hilfsangebote. Am schwersten wiegt der Vorwurf, das ProstG mache die Prostitution erst salonfähig.“
Als einen „Beruf wie jeder andere“, wäre hinzuzufügen.

Traumatisierung – die Narben der Gewalt
Dass Wörter wie „selbstbestimmt“ und „freiwillig“ im Zusammenhang mit Prostitution verwendet werden, erzürnt mich. Ist Armut, die viele Frauen scheinbar freiwillig in die Prostitution treibt, nicht auch ein Zwang? Und was ist mit sexuellem Missbrauch? Laut Emma, die sich auf Studien aus Skandinavien und den USA beruft, haben in den reichen Industrienationen 70 Prozent aller scheinbar freiwilligen Prostituierten – auch die Heroinsüchtigen auf dem Drogenstrich – in ihrer Kindheit und Jugend unter Sexualgewalt von Verwandten oder Bekannten gelitten. Sarkastisch ausgedrückt: Diese Frauen sind so daran gewöhnt fremdbestimmt zu werden, dass sie gar nicht wissen, was Selbstbestimmung heißt.
Und die Zwangsprostituierten? Welche Narben hinterlässt es an ihren Seelen, wenn sie acht Monate, ohne ein einziges Mal das Tageslicht zu sehen wie Tatjana aus Litauen, deutschen Freiern zu Verfügung stehen müssen? Das was ihnen angetan wird, sollte als ununterbrochene Vergewaltigung geahndet werden.

Im Juni war ich vom „Europäischen Komitee für Frauenrechte und Gleichstellung“ als Expertin zu einer öffentlichen Anhörung über Menschenhandel im Europäischen Parlament eingeladen. Ich stellte fest, wie gering der Wissensstand der EU-Abgeordneten über die Schicksale der Opfer war. Einigen Politikern musste ich beispielsweise erklären, was „Traumatisierung“ bedeutet. Ähnliche Erfahrungen habe ich auch bei Fortbildungsveranstaltungen für Richter gemacht.
Judith Herman, Professorin an der renommierten Harvard-University in Cambridge bei Boston, hat ein Buch über die Geschichte der Traumaforschung geschrieben, das in USA als Klassiker gilt: „Die Narben der Gewalt.“ Herman zieht irritierende Vergleiche zwischen Vergewaltigungsopfern und Kriegsveteranen. Schon im ersten Weltkrieg litten Soldaten unter Schützengraben-Neurosen und Schüttellähmungen. Sie waren als Memmen verschrien, bis sich Ende der 1960er Jahre in USA Vietnamveteranen zusammenschlossen und öffentlich über Panikattacken, Depressionen und Suizidversuche sprachen. Ihre beharrlichen Kampagnen veranlassten schließlich kostspielige psychiatrische Studien mit der Konsequenz, dass in USA das „posttraumatische Belastungssyndrom“ (PTBS) als Spätfolge des Vietnamkriegs anerkannt wurde. Und als psychische Störung von Gewaltopfern allgemein. Auch die von Vergewaltigungsopfern.

Hermans Fazit: „Die systematische Erforschung psychischer Traumata braucht die Unterstützung einer politischen Bewegung. Wenn eine starke Menschenrechtsbewegung fehlt, gewinnt unweigerlich tätige Verdrängung die Oberhand über die aktive Auseinandersetzung mit dem Geschehenen. Verleugnung und Verdrängung gibt es im gesellschaftlichen Bewusstsein genauso wie im individuellen Bewusstsein.“
Zwangsprostituierte haben keine Menschenrechtsbewegung hinter sich – abgesehen von kleinen Vereinen wie SOLWODI und kleinen Sitten-Kommissariaten. Diese Frauen versuchen, in einem korrupten Sumpf zu überleben, der von Verleugnung und Verdrängung lebt: das Rotlichtmilieu.
„Herausragende finanzielle Einkünfte aus legalen und illegalen Geschäften“, weiß Polizeidirektor Dornbusch, „versetzten die Hintermänner der Rotlichtkriminalität in die Lage, sich subtil die notwendigen Kontakte in Politik und Wirtschaft aufzubauen. Es ist oftmals sehr einfach, Personen aus diesen Kreisen über die Prostitution zu kleinen Gefälligkeiten, ‚kleinen Diensten’ oder Gegenleistungen anzuhalten und für sich zu gewinnen.“

Womit wir bei den Freiern wären. Sie meinen, sich im Zwielicht des Rotlichtmilieus alles erlauben zu dürfen – nicht nur bekannte wie Michel Friedmann, sondern auch unbekannte wie Michael Mustermann. Wir sollten sie endlich ins helle Rampenlicht stellen!


Freierbestrafung – eine Zugriffsmöglichkeit
Je älter ich werde, desto mehr wird mir bewusst, dass die Freier genauso schlimme Täter sind wie die Händler und Zuhälter. Ich plädiere dafür, Freier von Zwangsprostituierten zu bestrafen: weil sie schwerste Menschenrechtsverletzungen an Frauen und Mädchen nicht nur stillschweigend tolerieren, sondern auch selbst begehen.
Mit dieser Ansicht stehe ich nicht allein. In der CDU/CSU gibt es Politikerinnen, die das auch durchzusetzen versuchen. Die Feministin Alice Schwarzer unterstützt sie dabei. Womöglich könnte sogar eine Bewegung daraus erwachsen – eine Menschenrechtsbewegung für Menschenhandelsopfer.

Da Meinungsforschungsinstitute nicht danach fragen, betreiben wir von SOLWODI zurzeit unsere eigene Meinungsforschung. Eine kleine Vorumfrage auf dem Rheinland-Pfalz-Tag in Bad Ems vom 10. bis 12. Juni hat uns ermutigt, größer auszuholen. In Bad Ems wurden von 200 verteilten Fragebogen 160 ausgefüllt am SOLWODI-Stand abgegeben. Auf 153 Bogen war die Frage „Sollten Freier von Zwangsprostituierten bestraft werden?“ mit „Ja!“ angekreuzt worden: Das sind über 95 Prozent. In unserem SOLWODI-Rundbrief, der an 12.000 Haushalte verschickt wird, stellten wir im September diese Frage erneut. Zur Beantwortung ist bis Ende November Zeit. Doch schon jetzt, Mitte Oktober, zeichnet sich die gleiche Tendenz wie auf dem Rheinland-Pfalz-Tag ab.
Warum sollte Sie das interessieren, das Fachpublikum der Zeitschrift DieKriminalpolizei? Ich denke, die Bestrafung der Freier von Zwangsprostituierten würde nicht nur ein Unrechtsbewusstsein für ein vermeintliches Kavaliersdelikt erzeugen, sondern auch neue Zugriffsmöglichkeiten für die Polizei eröffnen.

Schlussbemerkung
In unseren Fragebogen für den Rheinland-Pfalz-Tag in Bad Ems stellten wir auch die Frage: „Sollte die Prostitution abgeschafft werden?“ Darauf fielen die Antworten nicht so aus, wie ich es mir erhofft hatte: 39 Prozent dafür, 41 Prozent dagegen, der Rest unentschieden. Als wir im Mai in Boppard-Hirzenach den zwanzigsten Geburtstag von SOLWODI feierten, sagte Alice Schwarzer in ihrer Festrede: Landläufig heiße es, Prostitution sei das älteste Gewerbe der Welt, unabschaffbar. Das sei von der Sklaverei auch behauptet worden. Sie plädierte dafür, die Prostitution abzuschaffen, weil die Menschenwürde unantastbar ist, auch die von weiblichen Menschen. Dem habe ich nichts hinzuzufügen, außer das, was ich in meiner Rede gesagt habe: „Gewalt macht betroffen. Betroffenheit lässt manche verstummen. Mich nicht. Mich macht Gewalt wütend. Diese Wut war es, die mich vor 20 Jahren angetrieben hat, SOLWODI zu gründen.“

Weitere Infos unter www.solwodi.de