Buchbesprechung

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Christian Groh, Kommunale Polizei im Wiederaufbau. Sozialgeschichte der Pforzheimer und Heilbronner Polizei von 1945 bis 1959.

Quellen und Studien zur Geschichte der Stadt Pforzheim. Bd. 4., 296 S. mit 32 Abb., fester Einband. Verlag Regionalkultur, Ubstadt-Weiher, ISBN 3-89735-216-8. 19,90 Euro

Nach den von der Militärregierung für Organisation und Aufgabenkreis der Polizei in den amerikanisch besetzten Teilen von Württemberg und Baden aufgestellten Grundsätze und Richtlinien war es möglich, den immer dringlicher werdenden Wiederaufbau einer demokratischen Polizei in eine feste Ordnung zu bringen. Nach abermaligen Ansätzen im Jahre 1945 und 1946 zum Neuaufbau des Polizeiwesens regelte schließlich der Erlass des Innenministeriums in Stuttgart vom 22. Dezember 1947 die Neuordnung der Polizei im Landesbezirk Württemberg. Für den Landesbezirk Baden galt der mit diesem inhaltlich übereinstimmenden, nicht veröffentlichten Runderlass der Landesdirektion des Innern Nr. 8665 vom 6. März 1948. Im Landesbezirk Württemberg hatten mit dem Stande vom 1. November 1947 die Städte Stuttgart und Ulm auch die Stadtgemeinde Heilbronn eine kommunale Polizei. Im Jahre 1948 gab es im Landesbezirk Baden (mit Sitz in Karlsruhe) außer in Karlsruhe, Mannheim, Heidelberg eine städtische Polizeiverwaltung in Pforzheim. Mit der vorliegenden Neuerscheinung (sie ist eine leicht überarbeitete Version der im April 2002 von der Heidelberger Universität angenommenen Dissertation) beleuchtet der Pforzheimer Stadtarchivar die in die jeweilige Stadtgeschichte eingebettete Sozialgeschichte der Nachkriegspolizeien von Pforzheim und Heilbronn. Da sich die Polizei (insbesondere die gemeindlichen Polizeien) in den beiden Landesteilen des neu entstandenen Landes Württemberg-Baden nach 1945 nicht in jeder Hinsicht kongruent gestaltete, hat sich der Verfasser einer nicht zu unterschätzenden großen Mühe unterzogen. Diese hat er nach dem vorgelegten Ergebnis mit Unverzagtheit bewältigt. Detailliert wird die organisatorische Verankerung der Polizei in der ebenfalls neu strukturierten städtischen Selbstverwaltung anhand sorgfältig ausgewählten Quellen der Stadtarchive zur Kenntnis gebracht. Sehr lehrreich und in vergleichbaren Buchtiteln nicht immer zu findenden, aber umso wichtigeren Untersuchungen wird der Arbeitsalltag in jenen Jahren der Polizeibeamten vor Ort, ebenso die Reaktionen der Bevölkerung auf die damals mit Argwohn nachgesetzten Arbeit der neuen deutschen Polizei beschrieben. Dass 1945 kein genereller Neuanfang bedeutete, wird auch für den Verfasser keine umwerfend aktuelle Botschaft gewesen sein. Kein Land der Erde kann es sich leisten, von heute auf morgen die gesamte Beamtenschaft in die Wüste zu schicken und mit nur noch unbelastetem und meist ebenso unbedarften Personal zu arbeiten; dies galt später auch für die DDR. Was jedoch der Neuerscheinung ein besonderer Nutzen beimisst, ist die kriminalphaenomenologische und -aetiologische Analyse der frappanten zeittypischen Delikte. Ein wichtiges Hauptstück der Arbeit, das polizeihistoriographisch in dieser Form kaum einmal beleuchtet wurde, befasst sich mit der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit nach innen. Nebenbei sei die Anmerkung erlaubt, dass bereits 1899 Personalstand der Vollzugspolizei und die bearbeiteten Kriminalanzeigen sowie die Verhaftungen in Strafsachen gerade dieser bei
den Städte miteinander verglichen wurden (vgl. „Die südwestdeutsche Polizei im Obrigkeits- und Volksstaat 1807 - 1932"). Alles in allem: Die Arbeit von Groh bedeutet eine Bereicherung der deutschen Polizeigeschichtsschreibung. Sie verdient eine weite Verbreitung, auch über die beiden betroffenen Städte hinaus.

Kriminaldirektor i.R. Manfred Teufel


Georg Müller: Walter Krause. Ein Mannheimer für Baden-Württemberg. (Sonderveröffentlichung des Stadtarchivs Mannheim Nr. 29) Verlag regionalkultur - Geschichte und mehr - 76698 Ubstadt-Weiher. 280 Seiten mit 43 Abbildungen. Broschur. 2003.
17.90 Euro. ISBN 3-89735-242-7

Der auf landeskundlichem und regionalgeschichtlichen Felde sehr regsame Verlag brachte in diesen Tagen eine auch für unsere Leser erwähnenswerte Lebensgeschichte des früheren Innenministers heraus. In zwei Filbinger-Regierungen war dem Sozialdemokrat Walter Krause das Polizeiwesen des Landes Baden-Württemberg von Ende 1966 bis April 1972 anvertraut. Es war nicht nur wegen der als Jahrhundertwerk apostrophierten Kreis- und Gemeindereform sondern ebenso auch für die Polizei ein anregender Zeitrahmen. In seine Zeit als „Polizeiminister" fielen wichtige Neuerungen auf polizeitechnischem Gebiete und auch die Konferenz der Innenminister befasste sich unter seinem rührigem Vorsitz mit dem Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung zum Kampfe gegen die Kriminalität. „Wissen ist Macht" unter diesem Leitspruch trieb Krause alle Bemühungen voran, mit Computern in den Ländern und beim Bund für die Aufdeckung von Straftaten wichtige Daten zu speichern und für das gesamte Bundesgebiet abrufbereit zu halten, „damit das komprimierte Wissen sofort in polizeiliche Taten umgesetzt werden kann." Mit diesen Worten trat Krause in einer beachtenswerten Regierungssendung des Südwestfunks im Sommer 1967 an die Öffentlichkeit. In seine Ministerzeit fiel auch tatsächlich eine Verwaltungsvereinfachung bei der Polizei: verschiedene staatliche Polizeidirektionen und die an ihrem Sitz befindlichen Landespolizeikreiskommissariate sollten jeweils zu einer Dienststelle zusammengefasst werden, was sich später in der Praxis bewährte. Nicht nur auf organisatorischem Gebiete ist uns die Ministerzeit von Walter Krause in Erinnerung geblieben. Auch bei den Studentenprotesten in Heidelberg stellte sich der Sozialdemokrat Krause „vor seine Polizei", womit er den Beleg lieferte, dass er Parteipolitik und seine Arbeit im Ministerium säuberlich trennte.

In der gut gegliederten und facettenreichen Arbeit des Bad Liebenzeller Historikers Georg Müller wird selbstverständlich nicht nur die Leidenschaftlichkeit und Vertrauenswürdigkeit eines baden-württembergischen „Polizeiministers" beschrieben, sondern anhand des recherchierten detaillierten und beeindruckenden Lebenspanoramas (1912 - 2000) Krause „als Pragmatiker mit Visionen und als aufrichtigen und ehrlichen Menschen" in Erinnerung gebracht. Die Biographie trägt überzeugend zu einer Epochengeschichte der Sozialdemokratie in unserem Lande bei.

Kriminaldirektor i.R. Manfred Teufel

Michael Braun: Emil Maier (1876 - 1932)eine politische Biographie. Schriftenreihe des Stadtarchivs Heidelberg. Heft 7. 1997 (Verlag Brigitte Guderjahn, Heidelberg)
ISBN 3-924973-37-3

Emil Maier, aus der badischen Sozialdemokratie hervorgegangen, war was unsere Leser vornehmlich interessieren dürfte in einem besonders heiklen Zeitabschnitt von 1931 - 1932 Innenminister des Landes Baden. In dieser Zeit, in der auf die Polizeien aller deutscher Länder politische Auseinandersetzungen zukamen, die oftmals in blutigen Gewalttätigkeiten endeten, konnte sich die badische Polizei ausnahmslos auf ihren Minister verlassen. Wie kaum ein anderer Regierungsvertreter hat sich Maier um die Polizeiarbeit in allen Einzelheiten gesorgt. Sein unverlöschbares Motto: „Das Wohl von Volk und Staat zu fördern, muss unsere Richtschnur sein" machte er zur Grundlage des Runderlasses vom 1. Juli 1931, in dem er den Wechsel in der Leitung des badischen Ministeriums des Innern und seine Wahl als „Polizeiminister" den Polizei- und Gendarmeriebeamten mitteilte. Und dass er auch stets hinter diesem Leitspruch stand, mag aus der Tatsache abzuleiten sein, dass die badische Regierung in jenen Jahren entschlossen gegen links- und rechtsextreme Parteien vorging.

Die hier anzuzeigende Biographie beschreibt profund und erfrischend einen interessanten, weil steinigen Lebensweg eines stets fleißigen und unerschrockenen Demokraten, der es als „Schwabe" zu großem politischen Ansehen im Volksstaat Baden brachte, was damals sicher eine Rarität war. Die Biographie dürfte ein wichtiger Beitrag zur süddeutschen Parteiengeschichte der Weimarer Zeit bedeuten.

Manfred Teufel

Saarländisches Polizeigesetz - Kommentar für Studium und Praxis von Dr. Herbert Mandelarzt, Helmut Sauer und Bernhard Strube, 1. Auflage 2002, 304 Seiten, DIN A5, Broschur, Verlag Deutsche Polizeiliteratur GmbH, Buchvertrieb; 40721 Hilden/Rhld., 2003. ISBN 3-8011-0435-4

1990 trat das Gesetz zur Neuordnung des Saarländischen Polizeirechts in Kraft. Danach erfuhr das Saarländische Polizeigesetz diverse, im Jahr 2000 wesentliche, Änderungen. 2001 wurde die Organisation der Vollzugspolizei des Saarlandes neu bestimmt.

Die drei erfahrenen Autoren wollen mit ihrem Kommentar Studierenden und Praktikern den Zugang zum Saarländischen Polizeigesetz vermitteln. Anschaulich und möglichst fallbezogen wird das Gesetzeswerk chronologisch aufgearbeitet. Weil das Saarländische Polizeigesetz bundesweit als sehr liberal gilt, ist dieser Kommentar dazu auch über das Saarland hinaus interessant. Selbstverständlich werden auch in diesem Werk die klassischen Inhalte eines Polizeigesetzes weitestgehend traditionell abgehandelt. Aber uns Lesern werden darüber hinaus, gerade bei Themen wie dem Umgang mit Informationsdaten oder der Pressefreiheit, bislang weniger bekannte Inhalte und Aspekte vermittelt.

PHK Günther Heni, Mühlheim/Do.