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Interview mit der Generalbundesanwältin
Monika Harms Frage: Sehr geehrte Frau Harms, Sie sind ab 1. Juni 2006 die erste Generalbundesanwältin der Bundesrepublik Deutschland. Welche Gründe waren ausschlaggebend dafür, Ihre ausgesprochen erfolgreiche Richterkarriere beim Bundesgerichtshof zu beenden und dieses mit hoher persönlicher Gefährdung verbundene Amt zu übernehmen? Werdegang Monika Harms Ich bitte um Verständnis, wenn ich Ihnen jetzt nicht eine Art Regierungsprogramm präsentiere. Als Beamtin wie schon als Richterin steht für mich die Aufgaben- und Pflichterfüllung im Vordergrund. Diese ergibt sich aus der gesetzlichen Zuständigkeitszuweisung, ohne dass innerhalb dieser breiten Aufgabenpalette eine Priorisierung besteht. Die Öffentlichkeit nimmt regelmäßig nur die spektakulären Ausschnitte unserer Tätigkeit wahr - Terrorismus-, Spionage- und Proliferationssachverhalte oder publikumswirksame Strafverfahren wie den Fall Mannesmann in jüngster Zeit. Darüber hinaus habe ich mich aber auch um das nicht minder wichtige Alltagsgeschäft zu kümmern. Die Arbeit meiner Revisionsabteilung ist für die fünf Strafsenate des Bundesgerichtshofes von unverzichtbarer Bedeutung. Meine Dienststelle Bundeszentralregister in Bonn mit etwa 400 Mitarbeitern gewährleistet einen technisch hochmodernen Servicebetrieb, ohne den Justiz und allgemeine Verwaltung in Deutschland nicht auskämen. Dieser Bereich, der über die Zuständigkeiten für internationale Kindesentführungen, Adoptionen und Unterhaltssachen zunehmend grenzüberschreitende Dimensionen aufweist, wird aktuell auf völlig neue organisatorische Füße gestellt und in ein Bundesamt für Justiz überführt. Die damit verbundenen personellen und haushalterischen Fragen bedürfen meiner intensiven Aufmerksamkeit. Gleichzeitig bin ich mir bewusst, dass Fragen der inneren und äußeren Sicherheit, die sich zunehmend überschneiden, stets im besonderen Fokus der Öffentlichkeit stehen werden. Hier gilt es, immer am Ball zu bleiben, gleich ob die Bedrohung von rechten oder linken Extremisten ausgeht oder ob sie von internationalen, insbesondere islamistischen Terroristen herrührt. Ein Nachlassen des Verfolgungsdruckes wird es nicht geben, in keinem Bereich. Frage: Wie beurteilen Sie das Verhältnis Justiz und Polizei? Ausgesprochen positiv. Die Leistungen der deutschen Polizei sind beeindruckend. Besonders augenfällig ist das bei der hinter uns liegenden Fußballweltmeisterschaft geworden. Die Strategie, die Konzepte, deren praktische Umsetzung und der tausendfache persönliche Einsatz der Beamtinnen und Beamten verdienen höchste Anerkennung. Die Zusammenarbeit der Bundesanwaltschaft mit dem Bundeskriminalamt und den Polizeien der Länder, insbesondere den Landeskriminalämtern gründet sich auf jahrzehntelange Erfahrung und gegenseitige Wertschätzung und sie verläuft so wie unsere Bevölkerung es erwarten darf, nämlich geräuschlos und effektiv. Ganz besonders begrüße und unterstütze ich Einrichtungen neuer Form und gemeinsamer Art überall da, wo die Gegebenheiten es erfordern. Ich denke hier z.B. an das gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum in Berlin-Treptow, das alle Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder unter Beteiligung des Generalbundesanwalts verknüpft, um der Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus wirksam entgegen zu treten. Hier werden die rechtlichen und tatsächlichen Handlungsspielräume des Staates höchst sinnvoll genutzt und effektiv gebündelt mit dem Ziel, Terroranschläge zu verhindern. Es gehört durchaus Mut zur Verwirklichung solch neuartiger Ansätze und Modelle, weil wir uns unter Umständen auch von hergebrachten Denkmustern verabschieden müssen. Sie werden mich immer an der Seite derjenigen finden, die bereit sind, neue Wege zu gehen, wenn dies auch aus Sicht der Strafverfolgung erforderlich ist. |